Spionage-Prozess gegen Ex-Mitarbeiter – AfD-Abgeordneter Krah sieht keine Schuld bei sich – #stümper

Maximilian Krah sitzt für die AfD im Bundestag. Doch seine Vergangenheit als Abgeordneter im EU-Parlament beschäftigt ihn weiter. Denn einem Ex-Mitarbeiter wird Spionage für China vorgeworfen. (…) In seiner Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht Dresden wies Krah jede Verantwortung von sich. Befragt wurde Krah zu der Zusammenarbeit mit G. in Brüssel. G. soll als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und an chinesische Stellen weitergereicht haben. Am Oberlandesgericht Dresden wies die Verteidigung die Vorwürfe zurück. Vor Gericht sagte Krah aus, dass in seinem damaligen Büro alle Mitarbeiter und auch der Angeklagte G. Zugriff auf seinen persönlichen Account und damit auf E-Mails, Termine und Dokumente gehabt hätten. “Ich hasse dieses ganze Zeugs”, sagte Krah. Er habe die Sichtung und Sortierung von Dokumenten an seine Mitarbeiter übergeben, um sich der “reinen Politik” widmen zu können.Erst aus den Medien habe er erfahren, dass sein damaliger Mitarbeiter im Europaparlament verdächtigt werde, sagte Krah vor Gericht. Er sei auch vorher “nicht gewarnt” worden.Auf die Frage, warum er G., dessen Handelsfirma er in früheren Jahren als Anwalt vertreten hatte, in seinem Büro eingestellt habe, verwies Krah auf dessen “praktische Kenntnisse” durch seine Import-Export-Firma und seine Sprachkenntnisse.

via tagesschau: Spionage-Prozess gegen Ex-Mitarbeiter AfD-Abgeordneter Krah sieht keine Schuld bei sich

siehe auch: AfD-Politiker Krah als Zeuge in Spionageprozess »Da muss ich einen Regelverstoß einräumen« AfD-Mann Maximilian Krah sagt im Spionageprozess gegen seinen Ex-Mitarbeiter aus. Und gerät rasch unter Druck. Es geht um mutmaßliche Schnüffelei für China – und einen laxen Umgang mit Passwörtern. Unsicherheit zählt eigentlich nicht zu den Eigenschaften von Maximilian Krah. Weltgewandt sind seine Auftritte in der Regel, leicht herablassend, der Anzug sitzt, die Frisur sowieso und das Hemd trägt selbstverständlich seine Initialen »MK«. Doch als Zeuge im Verfahren gegen seinen einstigen Mitarbeiter Jian G., dem der Generalbundesanwalt geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall vorwirft, verliert der AfD-Politiker kurz die Contenance. Es geht um Passwörter und Zugriffsrechte im EU-Parlament, und Krah wird zunehmend nervös. Dann bricht es aus ihm heraus: »Ich hasse dieses ganze Zeugs.« Verfahren am OLG Dresden Das Zeugs ist für das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Dresden äußerst relevant. Denn Krah hat sein geschütztes Passwort einem Mann überlassen, der nach Überzeugung der Anklage für China spioniert haben soll und dabei mutmaßlich sein Anstellungsverhältnis beim damaligen Europaabgeordneten Krah zur Informationsgewinnung genutzt hat. Der Angeklagte G. bestreitet Straftaten (…) Eine der spannenden Fragen ist, wie G. an all die Unterlagen kam und ob ihm dabei geholfen wurde. Die Abgeordneten in Brüssel, so trägt es Richter Schlüter-Staats vor, bekämen ein persönliches Passwort, mit dem sie auf den Sharepoint des Parlaments zugreifen können. Ein Sharepoint ist ein digitaler Platz, an dem sich Dateien austauschen lassen. Der Zugang sei ausdrücklich nur für die Parlamentarier zugelassen, diese würden auch darüber belehrt. Bei Krah lief es offenbar anders. Weil er sich nicht selbst durch Unmengen Material wühlen wollte, hatte anscheinend das ganze Büro Zugang. Er habe, so sagt es Krah dem Gericht, das Büro als Einheit verstanden. »Ich wollte frei sein für die reine Politik.« Er habe immer erklärt: »Wir sind ein gemeinsames Schiff, und ich bin die Galionsfigur.« »Da muss ich einen Regelverstoß einräumen« Schlüter-Staats macht Krah klar, dass er sich mit der Weitergabe des Passworts womöglich strafbar gemacht habe. Nach einigem Hin und Her sagt Krah: »Da muss ich einen Regelverstoß einräumen.« Wobei er immer geglaubt habe, dass G. als Mitarbeiter einen eigenen Zugang zum Sharepoint gehabt hätte. Als immer mehr Fragen gestellt werden und auch noch herauskommt, dass der Passwortwechsel alle sechs Monate in gemeinsamer Runde ausgewürfelt wurde, fällt der entnervte Krah-Satz, er habe dieses ganze Zeugs gehasst. Diese ganze Technik, diese ganzen Mails, in denen er »erstickt« sei. Er habe sich doch auf Politik konzentrieren wollen.

Er wandte sich öffentlich gegen Faschismus: Privatwohnung von Berliner Immobilienmakler angegriffen

Erdal Kiyildi hatte sich jüngst öffentlich gegen Rechtsextremismus in Sachsen gerichtet. Nun wurde offenbar seine Privatwohnung in Berlin heimgesucht. Der Staatsschutz ermittelt. Das Zeichen ist krakelig, aber eindeutig: Ein Hakenkreuz prangt an der Wohnungstür von Erdal Kiyildi, Immobilienunternehmer aus Berlin. In der Nacht zu Dienstag sind Unbekannte in das Treppenhaus eingedrungen und hatten das NS-Symbol hinterlassen. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Der Staatsschutz leitet die Ermittlungen. Kiyildi stand schon zuvor im Fokus von Rechtsaußen: Eines seiner Häuser im sächsischen Sebnitz wurde wiederholt mit rassistischen Parolen beschmiert. In dem Wohnhaus leben ukrainische Geflüchtete. Kiyildi hat die Vorfälle öffentlich gemacht, richtete sich gegen den sich ausbreitenden Faschismus in Sachsen auch im Tagesspiegel. Nun wurde er offenkundig an seiner Privatadresse in Berlin heimgesucht. Gegen 1 Uhr sei er in dieser Nacht nach Hause gekommen, berichtet Kiyildi im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Als er wenig später ins Bad ging, habe er Geräusche an seiner Appartement-Tür wahrgenommen, schaute durch den Spion und sah zwei Taschenlampen im Dunkeln. „Ich hab’ dann laut gegen die Tür geschlagen, Alarm gemacht, dann sind sie weggerannt”, sagt er. Als er die Tür öffnete, sah er das Hakenkreuz, zudem habe sich eine flüssige Substanz an der Tür befunden, die nach Grillanzünder gerochen habe. Kiyildi geht davon aus, dass es sich um Brandbeschleuniger gehandelt habe. Die Polizei konnte am Donnerstag noch keine Angaben zu der Substanz machen. Kiyildi verständigte die Beamten kurz nach der Tat gegen 1.30 Uhr, fast eine Stunde später waren sie vor Ort.

via tagesspiegel: Er wandte sich öffentlich gegen Faschismus: Privatwohnung von Berliner Immobilienmakler angegriffen

“Lebenderklärung” bezeugt: Polizist durfte vom Dienst suspendiert werden – #polizeiproblem

Ein lang­jäh­ri­ger Po­li­zist be­zeug­te für einen Ex-Kol­le­gen per Dau­men­ab­druck, dass die­ser “lebe” – was in Reichs­bür­ger­krei­sen als Aus­tritt aus der BRD ge­wer­tet wird. Das OVG Greifs­wald be­ur­teil­te das als schwer­wie­gen­den Hin­weis auf eine ver­fas­sungs­feind­li­che Ge­sin­nung und hielt ein einst­wei­li­ges Dienst­ver­bot auf­recht. Die mecklenburgischen Richterinnen und Richter bestätigten (Beschluss vom 09.07.2025 – 2 M 29/25 OVG) das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen einen Polizeibeamten, der eine mit “Lebenderklärung” überschriebene Erklärung eines ehemaligen Polizeibeamten als Zeuge unterzeichnet und mit einem Daumenabdruck gestempelt hatte. Dabei verwies das Gericht auf eine Stellungnahme der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, in der der Inhalt einer Lebenderklärung so beschrieben wurde: “Darin versichern sie (Selbstverwalter und Reichsbürger d. Red.), lebendige und freie Menschen zu sein. Die Dokumente enthalten in einer gestelzten und pseudojuristischen Sprache zusammengewürfelte Zitate aus diversen Gesetzestexten, päpstlichen Bullen oder der Bibel. Teilweise wird auch ein Tropfen Blut oder ein Haar des Unterzeichners aufgebracht, die als dessen DNA-Probe dienen und seine Identität bestätigen sollen.” In der Szene werde dieses Dokument als “Austritt” des Unterzeichners aus der BRD gewertet. Die Teilnahme an einer solchen Prozedur rechtfertige in Bezug auf den bezeugenden Polizisten den Verdacht, dass er der Reichsbürgerszene angehört und die staatliche Rechtsordnung ablehnt. Die Maßnahme diene daher dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und sei trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens rechtlich zulässig, urteilte der Senat und bestätigte eine Entscheidung des VG Schwerin. Das vorläufige Dienstverbot könne auf § 49 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) in Verbindung mit § 39 S. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gestützt werden – dies sei parallel zu einem eingeleiteten Disziplinarverfahren möglich, da die beiden Vorschriften in einem Spezialitätsverhältnis stünden. Verdacht auf Nähe zur Reichsbürgerszene erlaubt sofortiges Handeln Das OVG stellte die Verfassungsloyalität als Grundbedingung für den Polizeidienst klar. Bereits eine symbolische Handlung wie die Mitwirkung an einer “Lebenderklärung” als pseudo-öffentliche Urkunde und die quasi rituelle Handlung des Unterzeichnens und Stempelns des Schriftstücks mit dem eigenen Daumenabdruck könne genügen, um Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen – mit unmittelbaren disziplinarischen Konsequenzen. Die Versicherung des Beamten, er erkenne die deutsche Verfassung an und distanziere sich von der Reichsbürgerszene, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.

via beck: “Lebenderklärung” bezeugt: Polizist durfte vom Dienst suspendiert werden

NEUSTADT – Gefährderansprache bei Pfälzer AfD-Politikerin

Der Politikerin werden möglicherweise strafrechtlich relevante Äußerungen vorgeworfen. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Stefan Fischer 02. September 2025 – 15:47 Uhr Wegen möglicherweise strafrechtlich relevanter Äußerungen hat die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache bei einer Neustadter AfD-Kommunalpolitikerin vorgenommen. Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Dienstag mitteilten, besteht aufgrund einer Anzeige der Verdacht, dass die Kommunalpolitikerin vergangene Woche unsachliche Kommentare bezüglich der Gruppe „Omas gegen Rechts“ als Veranstalter einer Mahnwache geteilt hatte. Zur Überprüfung der Anzeige haben die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen (…) Laut RHEINPFALZ-Informationen stand den Vorwürfen zufolge als Kommentar zur Mahnwache „Solche Menschen bitte ficken und töten …“ – versehen mit einem Smiley mit Heiligenschein und einem Smiley, der Tränen lacht

via rheinpfalz: NEUSTADT Gefährderansprache bei Pfälzer AfD-Politikerin

„Wieso verbreiten Sie solche Falschinformationen?“: Dunja Hayali gerät bei Bürgergeld mit AfD-Politiker aneinander

Im ZDF-Morgenmagazin ging es um die angekündigten Sozialreformen der Regierung. Hayali und der AfD-Politiker René Springer waren sich bei den Zahlen allerdings uneinig. Die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali ist beim „Morgenmagazin“ mit dem AfD-Politiker René Springer aneinandergeraten. Konkret ging es dabei um die geplanten Reformen im deutschen Sozialsystem. Deutschland habe kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem, so der Sprecher für Arbeit uns Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, Springer zu Beginn seines Gesprächs mit Hayali. Thema bei der Debatte um die Sozialreformen ist auch das Bürgergeld. Dazu präsentierte das ZDF im Morgenmagazin folgende Zahlen: Derzeit gibt es 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger – davon sind 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre. 2,2 Millionen Bürgergeld-Empfänger sind in Ausbildung, pflegen Angehörige oder verdienen nicht genug, um davon ohne Aufstockung zu leben. So blieben noch 1,8 Millionen Menschen, die theoretisch arbeitsfähig wären. Von diesen sei jedoch der größte Teil (1,4 Millionen), „schwierig zu vermitteln“, weil sie keine Ausbildung haben, seit Langem arbeitslos, schwerbehindert oder älter als 55 Jahre sind. Angesprochen auf das Phänomen der Langzeitsarbeitslosen und wie die AfD gedenke, dies zu lösen sagte Springer: „Einmal haben wir eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme“. Hayali widersprach: „Die sind eher nicht bei den Langzeitarbeitslosen“. Das sah Springer anders: „Ein Drittel der Langzeitarbeitslosen sind Ausländer“. „Ich habe gerade noch einmal nachgefragt weil ich bei Zahlen bei Ihnen immer ein bisschen skeptisch bin“, so Hayali. „Bei Schwarzarbeitenden sage Sie ein Drittel der Bezieher (von Bürgergeld) machen das“. Springer verwies darauhin auf Studien, die dies belegen sollen. Hayali wollte ihn unterbrechen, doch Springer wurde deutlich: „Nehmen Sie nicht die falschen Zahlen der Bundesregierung“ und sprach von 1,2 Millionen Bürgergeld-Empfängern die arbeiten könnten – im Gegensatz zu dem am Anfang des Morgenmagazins genannten Zahlen. Hayali wirft AfD-Politiker Falschinformation vor Hayali kam erneut auf die Schwarzarbeiter zu sprechen: „Ein Drittel sagen Sie, da bleiben Sie dabei?“ Schneider betonte erneut, sich auf Zahlen einer Studie zu beziehen. „Von Professor Schneider, der hat gesagt, das ist eine laufende Studie, der hat seine Zahlen korrigiert und sagt mittlerweile es sind nicht ein Drittel, sondern 10.000“, so Hayali. „Wieso bleiben Sie bei der falschen Zahl?“, fragte Hayali.

via beliner zeitung: „Wieso verbreiten Sie solche Falschinformationen?“: Dunja Hayali gerät bei Bürgergeld mit AfD-Politiker aneinander

Das Mädchen mit dem Messer – Wie Rechtsextreme mit KI-Bildern viral gehen – #dundee

Rechtsextreme Akteur*innen nutzen KI-Bilder, um aus einer Zwölfjährigen eine Märtyrer-Ikone zu erschaffen – und damit ihre rassistischen Narrative viral zu treiben. Dundee, Stadtteil Lochee, in St Ann Lane – mehrere Jugendliche, darunter auch zwei Schwestern, liefern sich einen verbalen Schlagabtausch mit einem Mann, der das ganze auf seiner Handykamera filmt. Die Stimmen überschlagen sich, der Ton und das Bild sind leicht verzerrt, die Kamera schwenkt von zwei Teenager-Mädchen kurz zu einer Gruppe Jugendlicher, wieder zurück auf die Mädchen, um schließlich auf die Jüngere der Beiden zu fokussieren. Dieses Mädchen, zwölf Jahre alt, zuckt ein Messer und eine Axt aus der hinteren Hosentasche, hebt sie drohend in die Höhe und schreit, man solle sie in Ruhe lassen. Das am 27. August 2025 aufgenommene Video wird rasant von rechten Netzwerken aufgegriffen, massenhaft auf X geteilt und schließlich sogar von Elon Musk selbst verstärkt, wie der Guardian berichtet. Noch bevor sich die Hintergründe und der Kontext, in dem die Szene entstanden ist, klären lassen, verfestigt sich bereits ein dominantes Narrativ auf Social-Media. Der Mann mit der Kamera sei vermeintlich ein „Flüchtling“ aus dem Nahen Osten, der zwei Mädchen angegriffen habe. Aus einem unübersichtlichen Video ohne Kontext wird so augenblicklich eine rassistische Symbolpolitik, zugeschnitten auf eine bewährte rechtsextreme Dramaturgie, nämlich das Bild des „fremden Bedrohers“ gegen die „wehrhafte Tochter Europas“. Die Ermittlungen der schottischen Polizei zeichnen dabei ein differenzierteres Bild, das hier bewusst ausgeklammert wurde. Laut BBC News handelt es sich bei dem Mann um einen Bulgaren, Teil eines Paares, das gegen 19:40 Uhr von einer Gruppe Jugendlicher angesprochen wurde. Von einem sexuellen Übergriff könne laut Angaben keine Rede sein; es gebe keinerlei Beweise, dass die Mädchen in Gefahr gewesen seien. Fest steht nur, dass die Zwölfjährige wegen des Besitzes von Waffen angeklagt wurde, weitere Festnahmen gab es nicht. Virale Kampgagne Genau diese Lücke zwischen Fakt und rassistischer Fiktion wird zum Nährboden für eine virale Kampagne, die international Aufsehen erzeugt. Gezielt wird der Kontext verzerrt, um eine Märtyrerfigur zu erschaffen, die von der Online-Rechten zur ‚Young Queen of Scots‘ stilisiert wird. Doch der eigentliche Motor dieser Transformation ist längst nicht mehr das Video selbst, sondern die anschwellende Bilderflut, die darauf folgt. Innerhalb weniger Stunden überschwemmt sogenanntes AI-Slop die Social-Media-Feeds, allen voran auf X: massenhaft generierte Porträts des „girl with knife and axe“ (zu Deutsch: „Mädchen mit Messer und Axt“), stilisiert zur Jeanne d’Arc, zur Mary Stuart, zur Braveheart-Erbin, zur Tempelritterin, zur letzten Überlebenden einer apokalyptischen Dystopie. (…) Die Ästhetik folgt einer klaren Logik: Junge europäische Frauen, am besten blond, eignen sich besonders gut als Projektionsfläche für rechte Erzählungen. Sie verkörpern eine zu schützende Unschuld, bedroht von außen, bedroht vom „wilden Fremden“. Gleichzeitig wecken sie in der Bildsprache Schutzbedürfnis, Stolz und Abwehrreflexe. Dass das Mädchen mit dem Messer minderjährig ist, steigert die Wirkung nur noch, sie wird zu einem nationalistischen Mythos, einer Tochter des Volkes, die sich gegen die vermeintliche Überfremdung im bewaffneten Widerstand zur Wehr setzt. Drei Elemente von Falschmeldungen greifen hier ineinander: Dekontextualisierung, Re-Inszenierung und Affektpolitik. Ein zentrales Muster ist die Dekontextualisierung. Das Video aus Dundee ist verwackelt, unverständlich, wichtige Fragen, wer filmte, wer begann den Streit, warum hatte das Mädchen Waffen, bleiben bewusst ausgeklammert. Trotzdem wird der Clip sofort als klares Beweisstück gelesen und dient als Ausgangsmaterial für weitere Verfremdungen. Darauf folgt die Re-Inszenierung: Mit Hilfe generativer Programme entsteht eine Bilderflut, KI-Illustrationen, die das „Mädchen mit Messer und Axt“ zur Jeanne d’Arc, zur Braveheart-Erbin oder zur Überlebenden einer apokalyptischen Dystopie stilisieren. Und schließlich greift die Taktik des Ragebating als digitale Affektpolitik. Bilder wirken schneller als Worte, sie provozieren Empathie, Stolz oder Angst, noch bevor rationales Denken einsetzen kann.

via belltower: Das Mädchen mit dem Messer Wie Rechtsextreme mit KI-Bildern viral gehen

siehe auch: Police warn over misinformation after incident involving Dundee girl, 12 Alleged footage was shared on social media and amplified by figures including Elon Musk and Tommy Robinson. Police Scotland have warned the public not to share misinformation about an incident in Dundee involving a 12-year-old girl after online speculation was amplified by Elon Musk. Scotland’s first minister has also accused the multibillionaire X owner of undermining community cohesion. A 12-year-old girl was charged with being in possession of offensive weapons after an incident in which a Bulgarian couple were approached by young people in St Ann Lane, Dundee, on Saturday evening. Alleged footage of the incident was circulated widely on social media, including images of a girl holding up bladed weapons. There were claims that she and her friends had been harassed and followed by individuals, who were described without evidence as migrants. Musk retweeted some of these allegations on X and posted: “What kind of government arrests little girls who try to defend themselves?” The allegations were also reposted by the far-right activist Tommy Robinson, whose real name is Stephen Yaxley-Lennon. He wrote: “Very concerning video out of Dundee, Scotland. Very distressed young girls being filmed by a migrant, the children can be heard saying they’re only 12, and to leave them alone.” Police in Dundee have confirmed that after reviewing CCTV footage they had found no evidence for the allegations circulating on social media; Police warning over misinformation after Elon Musk and Tommy Robinson share false claims about knife incident Elon Musk and Tommy Robinson both shared false claims that the girl was brandishing weapons to defend herself from migrants. Police have issued a warning about spreading misinformation online after Elon Musk and Tommy Robinson wrongly claimed a 12-year-old girl was at risk of being assaulted by migrants. (…) He repeated the unverified allegation that the youngsters were being “filmed by a migrant” and claimed it was “very concerning”. It is understood that police have not found evidence to support these allegations. No one else has been arrested or is wanted in connection with the incident. Chief Superintendent Nicola Russell, who is responsible for Police Scotland’s Tayside division, issued a statement on Wednesday. She said: “We are aware of misinformation being shared on social media in relation to an incident where a Bulgarian couple were approached by youths in St Ann Lane, Dundee, on Saturday 23 August 2025. “A 12-year-old girl has been charged with being in possession of offensive weapons. She will be referred to the relevant authorities and our inquiries are ongoing.

Vollstreckungshaftbefehl gegen Rechtxextremistin Liebich – Staats­an­walt­schaft hatte Hin­weise auf dro­hende Flucht

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Gefängnisstrafe in der JVA Chemnitz nicht angetreten. Wo ist sie jetzt? Die Fahndung läuft – und es gibt Kritik am Vorgehen der Behörden. Eigentlich hätte die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haft am vergangenen Freitag in der JVA Chemnitz antreten sollen – doch sie erschien nicht. Seither wird nach der Verurteilten gefahndet. Gegen sie liegt nun ein bundesweit geltender Vollstreckungshaftbefehl vor, wie die Staatsanwaltschaft Halle auf Anfrage der dpa mitteilte. Wo sich Liebich aufhält, ist unklar. Auf der Plattform X wurde über einen Account unter ihrem Namen zwar verbreitet, sie sei nach Russland geflohen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei jedoch um reine Spekulation. Zu den laufenden Fahndungsmaßnahmen äußerte sie sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. (…) Die Staatsanwaltschaft in Halle hatte bereits Hinweise darauf, dass die verurteilte Rechtsextremistin ihre Haft nicht antreten würde. “Wir haben erkannt, dass es zweifelhaft ist, dass Liebich sich stellen wird”, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der dpa. Bereits vor Ablauf der Frist zum Haftantritt seien deshalb “operative Maßnahmen” eingeleitet worden – bislang jedoch ohne Erfolg. Konkrete Details zum Vorgehen nannte Cernota nicht. Jedenfalls wurde aufgrund der Zweifel vorab ein bedingter Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Dieser erlaube es, schon vor Ladungsende “aufklärend tätig zu werden”, erklärte Cernota. Die Polizei sucht nach der Flüchtigen und sammelt Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort. Ihre Social-Media-Kanäle würden dafür ins Auge genommen, erklärte ein Sprecher der Polizeiinspektion Halle. Auch Meldungen aus der Bevölkerung würden berücksichtigt, alle bekannten Adressen seien überprüft worden

via lto: Vollstreckungshaftbefehl gegen Rechtxextremistin Liebich Staats­an­walt­schaft hatte Hin­weise auf dro­hende Flucht

siehe auch: Staatsanwaltschaft zweifelte an Haftantritt von Marla Svenja Liebich Marla Svenja Liebich hat vergangenen Freitag den Haftantritt geschwänzt. Die Staatsanwaltschaft ging genau davon aus und ergriff im Vorfeld Maßnahmen, allerdings erfolglos. Der Rechtsextremist ist weiter auf der Flucht. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich ist weiter flüchtig. Liebich hätte bis vergangenen Freitag um 18 Uhr seine Haft antreten sollen . Die Staatsanwaltschaft in Halle hat jedoch Hinweise darauf gehabt, dass Liebich die Haft nicht antritt. »Wir haben erkannt, dass es zweifelhaft ist, dass Liebich sich stellen wird«, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Nachrichtenagentur dpa. Deshalb seien schon vor Ende der Frist zum Haftantritt »operative Maßnahmen« eingeleitet worden – jedoch ohne Erfolg. (…) Weil die Staatsanwaltschaft daran zweifelte, dass Liebich sich stellen würde, sei ein sogenannter bedingter Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden. Dieser erlaube es, schon vor Ladungsende »aufklärend tätig zu werden«, erklärte Cernota. Liebich sollte die Haft im Frauengefängnis in Chemnitz antreten. Polizei weiter auf der Suche nach Liebich Derweil sammelt die Polizei Hinweise zu Liebichs Aufenthaltsort. »Wir schauen uns beispielsweise die Social-Media-Kanäle an«, sagte ein Sprecher der Polizeiinspektion in Halle. Auch Hinweise aus der Bevölkerung würden in die Suche nach dem flüchtigen Rechtsextremisten einbezogen.