Nazi costume confrontation

Moment man dressed as a Nazi who ‘smashed woman’s face with beer glass’ is kicked out of bar. A man dressed as a Nazi SS officer was kicked out of a Georgia bar after allegedly breaking a woman’s nose with a beer glass. Kenneth Leland Morgan, 33, was arrested in the early hours of Friday morning following an altercation outside of Cutters Pub in Athens, Georgia.  In footage shared to social media, Morgan is seen dressed in a black Nazi SS uniform, complete with a military cap and a red armband emblazoned with a swastika.  He was spotted arguing with one woman as he was forced out of the bar by a crowd of what appear to be college students.  Several men crowded round Morgan and pushed him down the sidewalk, while he clutched a beer glass in his hand.  The crowd shouted obscenities at Morgan, who then swung the large glass at the face of a woman, later identified as student Grace Lang.  According to Lang, who spoke with Red & Black, she lunged at him to pull his armband off and he managed to break her nose in the process.  She told the outlet that she had been sitting outside the bar with friends, one of whom is Jewish, when they noticed Morgan walk past in full Nazi regalia.

via dailymail: Nazi costume confrontation

siehe auch: Man dressed as Nazi arrested for assault in downtown Athens. An Athens man was arrested early Friday for assaulting a woman outside of a bar downtown while dressed as a Nazi. Kenneth Leland Morgan, 32, of Appleby Drive, was booked into the county jail at 3:56 a.m. on charges of aggravated assault and simple battery. Details were unavailable Saturday from the arresting agency, the Athens-Clarke County Police Department. The incident was captured on video that has been circulated online via Instagram, X, and Reddit; “An unacceptable display of hate”: Woman assaulted after confronting man in Nazi costume. What began as an ordinary Thursday night in downtown Athens took a disturbing turn when a man dressed in a Nazi uniform with a red swastika armband assaulted a woman outside Cutters Pub. A video capturing the incident shows the woman argue with the man, push him back and grab for his armband. It then shows the man swing a glass pitcher at the woman, striking her in the face and knocking her to the ground. Grace Lang, the victim of the assault and a fifth-year photography and geology major at the University of Georgia, said she was participating in a bar crawl event for a student-run magazine when the incident occurred. “[I] had been at Cutters for around 20 minutes,” Lang said in a text message to The Red & Black. “After grabbing one beer, I sat outside with friends for 10 minutes before my friend, who is Jewish, noticed the man in a full [N]azi uniform complete with a red armband with the swastika. They get into a yelling match, and it is just him and two women smaller than him. I get up and go to get in between them, and use my body as a blockade to keep him from coming in. I reach to rip off the armband, as that is the identifying factor that changed it from a soldier ‘costume’ to an unacceptable display of hate.”

UGA student dressed in interesting “Halloween costume” gets kicked out of local bar, hits woman in response
byu/Minute_Revolution951 inTikTokCringe

#Rassismus und #Homophobie: Zwei Kommissaranwärter stehen in #Brandenburg vor Entlassung – #polizeiproblem

Rassistische und homophobe Äußerungen, staatsfeindliche Vorfälle: Das sind die Vorwürfe gegen zwei junge Kommissaranwärter von der Hochschule in Oranienburg. Zwei Kommissaranwärter an der Polizeihochschule in Oranienburg sollen wegen rassistischer, homophober und staatsfeindlicher Vorfälle entlassen werden. Nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam wurde im August 2025 das Entlassungsverfahren eingeleitet, derzeit laufen die Anhörungen. Zunächst berichtete die B.Z. über das Verfahren. Bei den Betroffenen handele es sich um zwei 21 Jahre alte Anwärter im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, teilte das Ministerium mit. Noch könne keine Auskunft über den Abschluss des Verfahrens gegeben werden, da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern. Zudem müsse den Bevollmächtigten vollständige Akteneinsicht gewährt werden. An der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg werden die Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ausgebildet. Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, dass sie gegen zwei Kommissaranwärter wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung soll es bei den Äußerungen in Lehrveranstaltungen um dunkelhäutige Straftäter, Homosexuelle und auch den Verfassungsschutz gegangen sein. Mitschüler hätten die Aussagen in einem Protokoll festgehalten.

via tagesspiegel: Rassismus und Homophobie: Zwei Kommissaranwärter stehen in Brandenburg vor Entlassung

siehe auch: Polizeihochschule Oranienburg Homophobie und Rassismus: Zwei Kommissaranwärter vor Entlassung Queerfeindliche und rassistische Äußerungen, staatsfeindliche Vorfälle: Das sind die Vorwürfe gegen zwei junge Kommissaranwärter von der Polizeihochschule in Oranienburg. Zwei Kommissaranwärter an der Polizeihochschule in Oranienburg sollen wegen rassistischer, homofeindlicher und staatsfeindlicher Vorfälle entlassen werden (…) Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, dass sie gegen zwei Kommissaranwärter wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Nach Informationen der “Bild”-Zeitung soll es bei den Äußerungen in Lehrveranstaltungen um dunkelhäutige Straftäterinnen, homosexuelle Menschen und auch den Verfassungsschutz gegangen sein. Mitschülerinnen hätten die Aussagen in einem Protokoll festgehalten. Die Polizeihochschule suspendierte die beiden Auszubildenden vorübergehend, hatte das Innenministerium mitgeteilt. Das Dienstverbot sei dann am 24. Juli erloschen, da sich die Ermittlungen als aufwendiger erwiesen hätten. Es wurde zunächst ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nun ist von einem Entlassungsverfahren die Rede.

Widerspruch gegen Strafbefehl – Wegen Anti-AfD-Stickern: Studentin muss sich vor dem Amtsgericht Passau verantworten

Eine Passauer Uni-Studentin steht am Mittwoch, den 29. Oktober, vor dem Amtsgericht Passau. Ihr wird vorgeworfen, während eines AfD-Frühschoppens in Pocking vier Sticker mit den Aufschriften „Kein Bock auf AfD“ und „AfD-Werbung hier einwerfen“ an Laternen und einen Mülleimer angebracht zu haben. Der Verein „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ begleitet das Verfahren und sieht den Fall in einer Pressemitteilung als „exemplarisch für die unverhältnismäßige Härte, mit der vor allem in Bayern gegen Protest vorgegangen wird“. Sie habe einen Strafbefehl über 1000 Euro erhalten für vier Sticker, die einfach wieder entfernt werden konnten

via pnp: Widerspruch gegen Strafbefehl Wegen Anti-AfD-Stickern: Studentin muss sich vor dem Amtsgericht Passau verantworten

Ehemaliges Kino als AfD-Domizil: Neue „Stellungnahme zur Sachlage“ – #weilheim

Niemand sei „amused, dass so etwas in Weilheim entsteht“: So nahm Bürgermeister Markus Loth jetzt Stellung zur Nutzung des früheren Starlight-Kinos durch die AfD. Doch die Stadt habe in der Sache keinen Einfluss. Weilheim – Fünf Wochen nach Verteilung eines gefälschten „Amtsblatts“, das vor der künftigen Nutzung des früheren Starlight-Kinos durch die AfD warnt, sah sich die Stadtspitze nun zu einer „Stellungnahme zur Sachlage“ veranlasst. „Die mögliche Nachfolgenutzung des ehemaligen Starlight-Kinos in der Schützenstraße beschäftigt aktuell die Weilheimer Bürgerschaft und auch die Presse“, erklärte Hauptamt-Mitarbeiter Stefan Popp zu Beginn der Stadtratssitzung am Donnerstagabend (23. Oktober) – und verlas im Auftrag des Bürgermeisters ein Statement, das eine Verantwortung des Rathauses in dieser Angelegenheit von sich wies: Es müsse „an dieser Stelle festgestellt werden, dass die Nachfolgenutzung des ehemaligen Starlight-Kinos nicht in der Entscheidungs- oder Einflusssphäre der Stadt Weilheim (das heißt Stadtrat, Bürgermeister oder Verwaltung) liegt“. Ehemaliges Starlight-Kino: Stadt unterstützte Projektidee für eine Kulturbühne Die Vermietung eines Gebäudes sei „eine rein privatrechtliche Angelegenheit“, so begann die Stellungnahme, dabei sei die Stadt „in der Regel nicht eingebunden und hat auch grundsätzlich keinen Einfluss darauf“. Auch habe sie keine Kenntnis über den Inhalt von Mietverträgen. Von der geplanten Schließung des Kinos habe die Stadt durch Presseberichte im Februar 2024 Kenntnis erlangt; dabei wurde explizit auf einen Bericht im Weilheimer Tagblatt vom 20. Februar 2024 verwiesen.

via merkur: Ehemaliges Kino als AfD-Domizil: Neue „Stellungnahme zur Sachlage“

Todesschüsse auf Lorenz A. in Oldenburg – Polizei ermittelt gegen Polizeiopfer – #polizeiproblem

Statt Erste Hilfe zu leisten, legte die Polizei dem schwerverletzten Lorenz A. erst mal Handschellen an. Und später ermittelte sie gegen den Toten. Nachdem Lorenz A. von den Kugeln des Polizisten getroffen auf dem Boden der Oldenburger Innenstadt lag, legten die Beamten dem Schwerverletzten noch Handschellen an, bevor sie Erste Hilfe leisteten. Kurze Zeit später starb er im Krankenhaus. So schildert es Lea Voigt, die Anwältin von A.s Mutter. Es ist nicht die einzige Vorgehensweise der Polizei, die sie kritisiert. Denn nachdem der Polizist den 21-jährigen Schwarzen erschossen hatte, ermittelten seine Oldenburger Kollegen – gegen den getöteten Lorenz A. Dabei sind Ermittlungen gegen Tote grundsätzlich verboten. Die Staatsanwaltschaft sprach auf Anfrage der taz von einer automatisch eingeleiteten Formalie. Es ging um die den Schüssen vorangegangene Auseinandersetzung vor einer Bar, bei der A. Pfefferspray versprüht haben soll. Das Verfahren sei nach seinem Tod zügig eingestellt worden. Dieser Darstellung widerspricht Voigt. Mehrere Wochen habe die Polizei gegen den Toten ermittelt, sogar Zeugen befragt: „Das Signal, das damit gegenüber den Angehörigen gesendet wurde, ist nicht gerade vertrauensfördernd: Lorenz wird vom Opfer zum Beschuldigten gemacht – und zwar von der Polizei Oldenburg.“ Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Schützen haben die zuständigen Beamten der benachbarten Polizei Delmenhorst auch das Handy von A. beschlagnahmt. Sie sollten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nur die für den Tatzeitpunkt relevanten Daten auswerten. Dennoch habe die Polizei „sämtliche Daten grob gesichtet“, erklärt Voigt. Sie sieht darin einen „schweren Datenschutzverstoß“. Das Handy des Schützen hat die Polizei erst nach fast drei Tagen beschlagnahmt. Das seines Streifenpartners gar nicht. „Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, ausgeschöpft“, bemängelt Voigt. „Insbesondere wurden bisher die Polizeibeamten und Rettungskräfte, die unmittelbar nach Abgabe der Schüsse am Tatort eintrafen, nicht vernommen.“ Nur der Streifenpartner des Schützen sei tatsächlich als Zeuge befragt worden. Einige, „jedoch bei Weitem nicht alle beteiligten Beamten“ hätten lediglich schriftliche Berichte verfasst. „Auch die in Auftrag gegebene 3D-Rekonstruktion ist in der vorliegenden Fassung unbrauchbar“, meint die Anwältin. Die Standorte des Schützen und von A. sowie deren mutmaßliche Bewegungsabläufe seien darin nicht dargestellt. „Dies ist technisch möglich und zur bestmöglichen Aufklärung des Falls auch nötig.“ Die Erstellung eines vom LKA Niedersachsen angebotenen Gutachtens zur Lage der Patronenhülsen, um die Position des Polizisten bei der Schussabgabe zu ermitteln, hat die Staatsanwaltschaft nach Darstellung von Voigt abgelehnt. Eine Rekonstruktion des Tatorts mithilfe von Zeu­g:in­nen – etwa den eintreffenden Rettungskräften – sei ebenfalls nicht erfolgt. Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, ausgeschöpft Lea Voigt, die Anwältin von Lorenz A.s Mutter Die Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verdachts des Totschlags stehen kurz vor dem Abschluss, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anfang des Monats erklärte. Mit der Entscheidung über eine mögliche Anklage des Polizeibeamten sei „in den kommenden Wochen zu rechnen“. Nach der Auseinandersetzung vor der Bar war Lorenz A. geflüchtet und an einer Polizeistreife vorbeigelaufen, wobei er Pfefferspray in deren Richtung gesprüht haben soll. Daraufhin schoss der 27-jährige Polizist. Drei der fünf Kugeln trafen A. in Hinterkopf, Oberkörper und Hüfte. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Der Polizist drohte den Einsatz der Schusswaffe nicht an und gab auch keinen Warnschuss ab. Das belegen die von den Er­mitt­le­r*in­nen vor mehreren Wochen ausgewerteten Audio- und Videoaufnahmen der Tatnacht.

via taz: Todesschüsse auf Lorenz A. in Oldenburg Polizei ermittelt gegen Polizeiopfer

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Von SipaliusEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

#Razzia bei Kärntner Antifa-Camp – #Polizeieinsatz in #Österreich war rechtswidrig – #polizeiproblem

Der massive Polizeieinsatz in der NS-Gedenkstätte Peršmanhof war rechtswidrig. Das stellt nun ein Bericht des österreichischen Innenministeriums fest. Bei einem antifaschistischen Bildungscamp an der NS-Gedenkstätte Peršmanhof in Kärnten kam es am 27. Juli zu einem massiven Polizeieinsatz, der viele Fragen aufwirft. Um diese zu beantworten, setzte das österreichische Innenministerium eine Ex­per­tin­nen­kom­mis­si­on ein, die am Donnerstag ihren Bericht vorlegte. Das Antifa-Camp veranlasste die Polizei zu einem großangelegten Einsatz auf dem abgelegenen Gedenkstättengelände in den Bergen – obwohl die Veranstaltung mit Unterstützung der Gedenkstätte stattfand. Beteiligt waren das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), acht Streifenbeamtinnen, drei Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe, eine Diensthundeführerin mit ihren Hunden sowie ein Polizeihubschrauber. Offiziell begründet wurde das Vorgehen mit Verstößen gegen das Campingverbot und Anstandsverletzungen. Der Einsatz löste Entsetzen bei den Nachfahren der NS-Opfer, scharfe Proteste aus der slowenischen Politik und ein breites Medienecho aus. Der Ort ist eine zentrale Gedenkstätte der Kärntner Sloweninnen, weil in den Abendstunden des 25. April 1945 elf Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj von einem SS-Polizeiregiment ermordet wurden – darunter sieben Kinder im Alter von einem bis zwölf Jahren. Nachfahren der Opfer verurteilten das jüngste Vorgehen der Polizei daher als retraumatisierend und unsensibel. Das Ergebnis der eingesetzten Kommission fällt eindeutig aus: Der Einsatz war unverhältnismäßig, unter falschem Vorwand durchgeführt, von der falschen Behörde geleitet – und letztlich rechtswidrig. Willkür der Einsatzleiter Laut dem Bericht liegt die Hauptverantwortung für den Einsatz beim stellvertretenden Leiter des LSE, der das Vorgehen mit „Beschwerden aus der Bevölkerung“ rechtfertigte. Allerdings konnte keine einzige Person ausfindig gemacht werden, die sich über das Zeltlager beschwert hat. Der Beamte gab an, eine Beschwerde von einer Privatperson erhalten zu haben, wisse jedoch nicht, wie diese heiße. Ein ungewöhnlicher Anlass für einen solch massiven Polizeieinsatz. Der Mann wurde inzwischen einer anderen Dienststelle zugewiesen. Zudem wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingeleitet. Der behördliche Einsatzleiter war Bezirkshauptmann Gert-André Klösch, der sowohl im Vorfeld eingebunden war als auch während der Amtshandlung weitgehend vor Ort. Klösch stand in der Vergangenheit in der Kritik, weil er jahrelang das „Kroatengedenken“ im nahegelegenen Bleiburg/Pliberk geduldet hat – eine Veranstaltung, bei der über Jahre Tausende Teil­neh­me­rin­nen die kroatischen Nazikollaborateure der Ustascha verherrlichten. Umso absurder wirkt das Vorgehen gegen das kleine antifaschistische Camp in den Bergen mit rund 60 Teilnehmenden. Klösch ist weiterhin im Amt. Wildcampen ist kein Extremismus Nach Einschätzung der Kommission war das LSE Kärnten für den Einsatz nicht zuständig, da es sich beim Wildcampen nicht um Extremismus handelt. Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Campingplatzverordnung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass lediglich zwei Zelte außerhalb des Gedenkstättengeländes aufgestellt waren – diese hätte die Polizei kontrollieren dürfen. Die Identitätsfeststellung aller Teil­neh­me­rin­nen des Antifa-Camps war jedoch unzulässig. Der Bericht widmet sich ausführlich der Geschichte des Peršmanhofs und der Verfolgung der Kärntner Sloweninnen. Der Einsatz richtete sich laut Kommission zwar nicht gegen die Volksgruppe oder die Gedenkstätte selbst, wohl aber gegen das „pauschal als linksextrem wahrgenommene Antifa-Camp“. Ziel sei gewesen, die Identitätsdaten der Teilnehmenden zu erfassen.

via taz: Razzia bei Kärntner Antifa-Camp Polizeieinsatz in Österreich war rechtswidrig

siehe auch: Peršmanhof: Daten von Campern wurden illegal an Verfassungsschutz übermittelt Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) soll im Vorfeld involviert gewesen sein, später habe sie aber keine Kenntnis von dem Einsatz gehabt. Es war ein Polizeieinsatz, bei dem die Betroffenen schon währenddessen daran zweifelten, dass er rechtens ist. Rund drei Monate später wird das eine Analysekommission des Innenministeriums bestätigen. In einem fast 100 Seiten langen Bericht erarbeitete sie die Hintergründe, die dazu führten, dass am 27. Juli ein Großaufgebot an Beamten auf der NS-Gedenkstätte Peršmanhof aufmarschierte, sowie, was innerhalb dieser drei Stunden und 20 Minuten geschah. Das Fazit: Der Einsatz war gleich auf mehreren Ebenen rechtswidrig. Nun wurde der an dem Tag zuständige Bezirkshauptmann angezeigt, und schon länger ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen einen Ex-Juristen des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Frage: Warum war der Einsatz rechtswidrig? Antwort: Offiziell wurde der Polizeieinsatz mit illegalen Campieren begründet – was laut Kommission ein “bloßer Vorwand” war. Die “wahre Intention” dürfte gewesen sein, die Identitätsdaten der Teilnehmenden des “pauschal als linksextrem wahrgenommenen Antifa-Camps” für Zwecke des Verfassungsschutzes zu sammeln. Letztlich war das “in vielerlei Hinsicht” unzulässig. Frage: Inwiefern? Antwort: Für diese Datensammlung gab es laut Bericht keine Grundlage: So gibt es keine Dokumentation dafür, dass Anzeigen wegen illegalen Campierens eingegangen sind. Geleitet wurde der Einsatz von einem – inzwischen ehemaligen – Juristen des LSE – obwohl dieser im Fall von Campingverstößen gar nicht zuständig ist. Auch der Leiter des Kärntner Fremdenamts sprach Festnahmen aus, ohne dafür befugt zu sein. Und der Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Gert-André Klösch, griff nicht ein, obwohl dies seine Aufgabe gewesen sei. Im Fall von letzterem werden nun strafrechtliche Vorwürfe geprüft. Frage: Was wird ihm vorgeworfen? Antwort: Er sei laut der Kommission bei dem Einsatz für die Einhaltung der Landesgesetze zuständig gewesen, habe sich laut Bericht aber auf eine “reine Beobachterrolle zurückgezogen”. Demnach hätte Klösch eingreifen müssen. Weder der Landeshauptmann noch der Landesamtsdirektor seien informiert worden.

POLIZEISCHÜSSE AUF SOLDATEN »Freilaufende Volltruppenübung« mit echter Schießerei – #erding

Erding: Soldat von Polizist leicht verletzt. Stadt und Landkreis waren von Militärübung nicht informiert. Ein denkwürdiger Vorfall, der eine Flut von Behauptungen und Dementis hervorgerufen hat: Am Mittwochabend hatten sich bei der Polizei Bürger aus dem oberbayerischen Erding gemeldet, die von herumschleichenden bewaffneten Personen am Stadtrand berichteten. Darauf folgte ein Einsatz, bei dem laut Polizei »aufgrund einer Fehlinterpretation« Schüsse abgegeben wurden. Dabei wurde ein Soldat leicht verletzt. Er wurde in eine Klinik gebracht und nach ambulanter Versorgung wieder entlassen. Angesichts der Ausgangslage kann man da wohl nur von großem Glück sprechen, dass nicht mehr passiert ist. Nach den Meldungen aus der 37 000-Einwohner-Stadt, die nur 30 Kilometer nordöstlich des Münchner Zentrums liegt, stieg umgehend ein Helikopter auf; ein Sondereinsatzkommando wurde angefordert, viele Beamte rückten aus. Am Rande des Stadtteils Altenerding stießen sie auf Bewaffnete, die zu schießen begannen. Die Polizisten feuerten zurück, ohne zu wissen, dass die »Gegner« Soldaten waren, die ihrerseits nur mit Platzpatronen feuerten. Was sie erst nach dem Feuergefecht erfuhren: Die Bewaffneten waren Teilnehmer des Bundeswehrmanövers »Marshal Power«, dessen Einsatzbereiche und -zeiträume mit den lokalen Verantwortlichen offenbar völlig unzureichend abgestimmt waren. Auf der Webseite der Truppe heißt es zu dem Training, es handele sich um eine der »größten und komplexesten Feldjägerübungen der vergangenen Jahre«. Das Manöver findet vom 22. bis 29. Oktober in insgesamt zwölf Landkreisen nordöstlich von München statt. Das Übungsszenario, für das mit einer »freilaufenden Volltruppenübung« trainiert werden sollte: Hinter einer fiktiven Frontlinie bedrohen Drohnen, Saboteure und »irreguläre Kräfte« die Sicherheit. Diese Gegner werden ebenfalls von Feldjägern dargestellt. (…) Die Polizei erklärte, der »Zusammenhang zwischen den militärischen Aktivitäten, dem Notruf aus der Bevölkerung wegen eines Bewaffneten und dem Polizeieinsatz mit der Schussabgabe« werde nun von der Staatsanwaltschaft Landshut geprüft. Die Bundeswehr teilte mit, man werde die Übung trotz des Vorfalls planmäßig fortsetzen.

via nd: POLIZEISCHÜSSE AUF SOLDATEN »Freilaufende Volltruppenübung« mit echter Schießerei