Statt Erste Hilfe zu leisten, legte die Polizei dem schwerverletzten Lorenz A. erst mal Handschellen an. Und später ermittelte sie gegen den Toten. Nachdem Lorenz A. von den Kugeln des Polizisten getroffen auf dem Boden der Oldenburger Innenstadt lag, legten die Beamten dem Schwerverletzten noch Handschellen an, bevor sie Erste Hilfe leisteten. Kurze Zeit später starb er im Krankenhaus. So schildert es Lea Voigt, die Anwältin von A.s Mutter. Es ist nicht die einzige Vorgehensweise der Polizei, die sie kritisiert. Denn nachdem der Polizist den 21-jährigen Schwarzen erschossen hatte, ermittelten seine Oldenburger Kollegen – gegen den getöteten Lorenz A. Dabei sind Ermittlungen gegen Tote grundsätzlich verboten. Die Staatsanwaltschaft sprach auf Anfrage der taz von einer automatisch eingeleiteten Formalie. Es ging um die den Schüssen vorangegangene Auseinandersetzung vor einer Bar, bei der A. Pfefferspray versprüht haben soll. Das Verfahren sei nach seinem Tod zügig eingestellt worden. Dieser Darstellung widerspricht Voigt. Mehrere Wochen habe die Polizei gegen den Toten ermittelt, sogar Zeugen befragt: „Das Signal, das damit gegenüber den Angehörigen gesendet wurde, ist nicht gerade vertrauensfördernd: Lorenz wird vom Opfer zum Beschuldigten gemacht – und zwar von der Polizei Oldenburg.“ Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Schützen haben die zuständigen Beamten der benachbarten Polizei Delmenhorst auch das Handy von A. beschlagnahmt. Sie sollten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nur die für den Tatzeitpunkt relevanten Daten auswerten. Dennoch habe die Polizei „sämtliche Daten grob gesichtet“, erklärt Voigt. Sie sieht darin einen „schweren Datenschutzverstoß“. Das Handy des Schützen hat die Polizei erst nach fast drei Tagen beschlagnahmt. Das seines Streifenpartners gar nicht. „Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, ausgeschöpft“, bemängelt Voigt. „Insbesondere wurden bisher die Polizeibeamten und Rettungskräfte, die unmittelbar nach Abgabe der Schüsse am Tatort eintrafen, nicht vernommen.“ Nur der Streifenpartner des Schützen sei tatsächlich als Zeuge befragt worden. Einige, „jedoch bei Weitem nicht alle beteiligten Beamten“ hätten lediglich schriftliche Berichte verfasst. „Auch die in Auftrag gegebene 3D-Rekonstruktion ist in der vorliegenden Fassung unbrauchbar“, meint die Anwältin. Die Standorte des Schützen und von A. sowie deren mutmaßliche Bewegungsabläufe seien darin nicht dargestellt. „Dies ist technisch möglich und zur bestmöglichen Aufklärung des Falls auch nötig.“ Die Erstellung eines vom LKA Niedersachsen angebotenen Gutachtens zur Lage der Patronenhülsen, um die Position des Polizisten bei der Schussabgabe zu ermitteln, hat die Staatsanwaltschaft nach Darstellung von Voigt abgelehnt. Eine Rekonstruktion des Tatorts mithilfe von Zeu­g:in­nen – etwa den eintreffenden Rettungskräften – sei ebenfalls nicht erfolgt. Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, ausgeschöpft Lea Voigt, die Anwältin von Lorenz A.s Mutter Die Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verdachts des Totschlags stehen kurz vor dem Abschluss, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anfang des Monats erklärte. Mit der Entscheidung über eine mögliche Anklage des Polizeibeamten sei „in den kommenden Wochen zu rechnen“. Nach der Auseinandersetzung vor der Bar war Lorenz A. geflüchtet und an einer Polizeistreife vorbeigelaufen, wobei er Pfefferspray in deren Richtung gesprüht haben soll. Daraufhin schoss der 27-jährige Polizist. Drei der fünf Kugeln trafen A. in Hinterkopf, Oberkörper und Hüfte. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Der Polizist drohte den Einsatz der Schusswaffe nicht an und gab auch keinen Warnschuss ab. Das belegen die von den Er­mitt­le­r*in­nen vor mehreren Wochen ausgewerteten Audio- und Videoaufnahmen der Tatnacht.

via taz: Todesschüsse auf Lorenz A. in Oldenburg Polizei ermittelt gegen Polizeiopfer

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Von SipaliusEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link