Russland stuft Pussy Riot als extremistisch ein

Ein russisches Gericht hat die feministische Punkband Pussy Riot für extremistisch erklärt. Ein Auftritt gegen Putin und Patriarch Kyrill in einer Moskauer Kirche hatte das Kollektiv weltweit bekannt gemacht. Russland hat das kremlkritische Kunstkollektiv Pussy Riot offiziell zur “extremistischen Organisation” erklärt. Ein Moskauer Gericht habe nach nicht öffentlicher Verhandlung einem entsprechenden Antrag des Generalstaatsanwalts stattgegeben, meldete die staatliche Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf den Anwalt der Gruppe, Leonid Solowjow.Eine Begründung des Gerichts wurde zunächst nicht bekannt. Durch die Entscheidung gilt Pussy Riot nach russischem Recht als kriminelle Vereinigung, mit allen Konsequenzen für ihre Mitglieder und ihr Umfeld. Jegliche Interaktion mit der Gruppe ist damit in Russland jetzt illegal. Das gilt auch für in der Vergangenheit getätigte “Gefällt-mir”-Angaben in den sozialen Medien. (…) Die Punkband reiht sich ein in die russische Liste von “Terroristen und Extremisten”. Ebenfalls vertreten sind dort die Anti-Korruptions-Stiftung des 2024 verstorbenen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, das US-Unternehmen Meta sowie die internationale LGBT-Bewegung

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Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte – Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar – #LockThemUp

Der Protest gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel von 2024 war doch strafbar. Das Amtsgericht sieht Nötigung und Landfriedensbruch. Zunächst war die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen. Knapp zwei Jahre nach einer umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht (AG) Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen. Zuvor hatte die Zeit berichtet. (…) Anfang Januar hatte, also gut ein Jahr nach dem Vorfall, hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg bekannt gegeben, die Verfahren wegen Nötigung, Landfriedensbruch und ähnlicher Delikte, bis auf ein Verfahren, eingestellt zu haben; LTO hatte berichtet. Im Februar teilte die Behörde dann mit, eine rechtliche Neubewertung vorgenommen zu haben und weiterzuermitteln. Jetzt doch Nötigung und Landfriedensbruch Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nun bekannt geworden: Gegen fünf Beschuldigte hatte sie am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden. Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das AG Husum erließ die Strafbefehle antragsgemäß.

via lto: Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar

siehe auch: Zwei Jahre nach Protestaktion Strafbefehle nach Habeck-Blockade am Fähranleger Fast zwei Jahre lang wurde ermittelt, jetzt gibt es eine Entscheidung: Wegen der Blockade einer Inselfähre mit Robert Habeck an Bord hat ein Gericht gegen sechs Personen Strafbefehle erlassen. Während der Bauernproteste hatte die Aktion für großen Wirbel gesorgt: Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kehrte Anfang 2024 von Hallig Hooge zurück, als Landwirte ihn am Verlassen der Inselfähre hinderten. Das Schiff legte aus Sicherheitsgründen wieder ab. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ihre Ermittlungen abgeschlossen.Das Ergebnis: Gegen sechs Beschuldigte wurden Strafbefehle unter anderem wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt und bereits vom zuständigen Amtsgericht erlassen. Das teilte die Behörde mit. Zunächst hatte die Zeit darüber berichtet. Betroffen sind fünf Männer und eine Frau.Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt.

The Base. Análisis sobre el desmantelamiento en España de su primera célula terrorista

La Policía Nacional desarticula en Castellón la primera célula terrorista de ‘The Base’ activa en España. El caso de Castellón actúa como una advertencia clara: las organizaciones terroristas de extrema derecha continúan activas, conectadas y adaptándose al entorno digital con rapidez. Comprender sus estrategias, detectar señales tempranas y reforzar la cooperación internacional será clave para prevenir que células como esta avancen hacia escenarios de violencia real. La desarticulación en Castellón de la primera célula de la organización terrorista neonazi The Base activa en España marca un hito en la lucha contra el terrorismo de extrema derecha. La operación, dirigida por el Juzgado Central de Instrucción nº 6 y apoyada por Europol, culminó con la detención de tres individuos y el ingreso en prisión preventiva del presunto líder. Según la Policía Nacional, el grupo ya había realizado entrenamientos tácticos y estaba en condiciones de cometer un atentado. La investigación comenzó a principios de 2025, cuando los agentes detectaron a un individuo extremadamente radicalizado que difundía y consumía material ideológico de The Base. A partir de ahí, se trazó una red clandestina que incluía a otros dos miembros en España, todos alineados con los postulados supremacistas y aceleracionistas del grupo. Los investigadores comprobaron que los detenidos poseían armamento ilícito, participaban en prácticas de adiestramiento y buscaban activamente nuevos seguidores mediante redes sociales.   ¿Qué es ‘The Base’ y qué amenaza representa? Fundada en 2018 por el estadounidense Rinaldo Nazzaro, The Base es hoy una de las organizaciones neonazis más relevantes del ecosistema aceleracionista internacional. Su objetivo declarado es la creación de “etnoestados blancos” mediante acciones violentas que desestabilicen gobiernos democráticos. Desde 2024 está incluida en la lista de organizaciones terroristas de la Unión Europea y está formalmente proscrita como organización terrorista por Canadá (desde 2021), Reino Unido (desde 2021), Australia (desde 2021) y Nueva Zelanda (desde 2022). El grupo opera mediante una estrategia de pequeñas células descentralizadas, que combinan clandestinidad, entrenamiento paramilitar y una fuerte presencia en entornos digitales. Su narrativa, explícitamente supremacista y pro–conflicto racial, conecta con foros, canales cifrados y plataformas donde sus materiales circulan entre jóvenes susceptibles de radicalización rápida. Los detenidos en Castellón no actuaban de manera improvisada. Según fuentes policiales, habían realizado entrenamientos tácticos con material paramilitar, consumían contenidos aceleracionistas y difundían propaganda violenta de otros grupos afines. El objetivo: construir una célula para actuar cuando “llegara el momento”, siguiendo la lógica de guerra racial promovida por el grupo internacional. Además, utilizaban redes sociales y espacios privados en línea para captar nuevos simpatizantes, un patrón que coincide con lo observado en investigaciones europeas recientes: jóvenes que se radicalizan a través de plataformas digitales, fuera del radar institucional, y que después dan el salto a la preparación operativa. El caso de Castellón vuelve a demostrar algo que venimos subrayando: la frontera entre la radicalización online y la acción offline es cada vez más difusa. Hoy, los grupos aceleracionistas crean entornos donde conviven propaganda, manuales operativos, entrenamiento simbólico y conexiones transnacionales. Para un reducido número de individuos, ese ecosistema funciona como un catalizador hacia la violencia real. La imputación a los tres detenidos de delitos de pertenencia a organización terrorista, captación, adoctrinamiento, adiestramiento con fines terroristas y tenencia ilícita de armas no deja margen de duda sobre la potencial amenaza de la célula.

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Richter wegen Rassismus-Vorwurf abgelehnt – Mord-Prozess muss neu starten

Markus Koppenleitner äußerte Verständnis für einen Spruch Donald Trumps über Somalier. Ein Befangenheitsantrag hatte Erfolg, nun beginnt alles von vorn. Eigentlich war für Dienstag (16. Dezember) im Mordprozess gegen Rafal P. die Urteilsverkündung geplant – der Pole soll im Alten Botanischen Garten in München mit einem Fußtritt einen Obdachlosen getötet haben. Doch der Prozess ist geplatzt! Der Grund: Markus Koppenleitner, vorsitzender Richter der 19. Strafkammer, wurde wegen Befangenheit abgelehnt. Diese Entscheidung der 7. Strafkammer verkündete gestern das Landgericht. Die Anwälte des Angeklagten, Adam Ahmed und Ömer Sahinci, hatten am 3. Dezember in einem Befangenheitsantrag sogar die ganze 19. Strafkammer abgelehnt, weil Koppenleitner nach ihrer Sicht auf eine rassistische Äußerung von US-Präsident Donald Trump Bezug nahm. „Wir gehen in die falsche Richtung, wenn wir weiterhin Müll in unser Land aufnehmen“, lautet Trumps auf Somalier bezogener Spruch. Koppenleitner hatte, weil ein somalischer Zeuge ihm mehrfach nicht antwortete, Verständnis für diese Sichtweise Trumps geäußert. In welcher Form, ist strittig. „Ich kann die Aussage von Trump mittlerweile echt nachvollziehen“, wollen Ahmed und Sahinci gehört haben. „Wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert“, will der Vorsitzende gesagt haben.

via tz: Richter wegen Rassismus-Vorwurf abgelehnt – Mord-Prozess muss neu starten

siehe auch: Nach Trump-Aussage durch Richter: Münchner Mordprozess geplatzt Der Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten in München ist geplatzt – wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters. Dieser hatte sich während einer Zeugenbefragung auf Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump bezogen. Ein tödlicher Streit im Alten Botanischen Garten beschäftigt seit November das Landgericht München. Am morgigen Dienstag sollte nach der ursprünglichen Terminplanung das Urteil gesprochen werden. Jetzt muss der Prozess aber neu aufgerollt werden. Befangenheitsantrag gegen Richter “ging durch” Denn der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter “ging durch”, wie Verteidiger Adam Ahmed dem Bayerischen Rundfunk mitteilte. Anwälte des Angeklagten und der Nebenklage hatten entsprechende Anträge gestellt mit der Begründung, der Richter habe sich rassistisch geäußert. Während der schleppenden Vernehmung eines Zeugen hatte er gesagt: “Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.” Der US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor unter anderem als “Müll” beschimpft. Mit den Befangenheitsanträgen hat sich dann eine andere Kammer befasst. “Anschein” der Voreingenommenheit reicht aus Die beanstandete Äußerung konnte “in der konkreten Verhandlungssituation – im Zusammenwirken mit der konfliktbehafteten Zeugenvernehmung und dem zeitgeschichtlichen Kontext – aus der maßgeblichen Sicht eines besonnenen Angeklagten den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen”, teilte Gerichtssprecher Laurent Lafleur danach mit. Zwar habe sich der Vorsitzende “zeitnah und in offener Form entschuldigt”, und es liege “nach der festen Überzeugung der Kammermitglieder keine tatsächliche diskriminierende Haltung” vor. Doch für die Entscheidung sei allein erheblich, dass “der entstandene Anschein” nicht “mit der für einen besonnenen Angeklagten erforderlichen Sicherheit” ausgeräumt werden konnte. Da bereits der begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit genüge und das Vertrauen in die unparteiische Verfahrensführung uneingeschränkt gewahrt bleiben müsse, “war das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden für begründet zu erklären”, so Lafleur auf BR-Nachfrage in einem schriftlichen Statement.

SACHSEN-ANHALT  AfD-Abgeordnete fehlen wegen USA-Reise bei Landtagssitzung

Mehrere AfD-Politiker verpassen im Parlament in Magdeburg eine Sitzung, weil sie in den USA Kontakte zur Trump-Partei knüpfen. Wie die AfD das begründet und warum andere daran deutlich Kritik üben. Aufgrund einer USA-Reise verpassen mehrere Abgeordnete der AfD in Sachsen-Anhalt die ersten Tage der Landtagssitzung in dieser Woche in Magdeburg. Man werde am Dienstag und Mittwoch wahrscheinlich nicht vollzählig sein, räumte Co-Fraktionschef Ulrich Siegmund auf Nachfrage vor Journalisten ein. „Ich denke mal, am Donnerstag sind wir wieder fast vollzählig im Plenum.“ Es seien alle Aufgaben abgedeckt, betonte Siegmund. AfD-Politiker sind in den USA unterwegs, um Kontakte zur Regierung von US-Präsident Donald Trump und seiner Partei, den Republikanern, zu vertiefen. Trumps Bewegung „Make America Great Again“ (Maga) und die AfD stehen sich inhaltlich in der Migrations- und Gesellschaftspolitik nahe und sehen sich beide im Kampf gegen eine aus ihrer Sicht linke Meinungshoheit in westlichen Demokratien. Siegmund beantwortet Frage nicht Zu den Reiseteilnehmern aus Sachsen-Anhalt gehören die drei Fraktionsvize Hans-Thomas Tillschneider, Gordon Köhler und Matthias Büttner sowie der parlamentarische Geschäftsführer Tobias Rausch und zwei weitere Mitglieder der Landtagsfraktion. Die Frage, ob auch Mitarbeiter der Landtagsfraktion oder Partnerinnen von Abgeordneten mitreisten, wollte Siegmund nicht beantworten. „Also wer da genau mitgeflogen ist, das will ich nicht im Detail bewerten.“

via volksstimme: SACHSEN-ANHALT  AfD-Abgeordnete fehlen wegen USA-Reise bei Landtagssitzung

Prozess gegen rechtsextreme „Sächsische Separatisten“ in Dresden eröffnet

Im kommenden Jahr beginnt vor dem Oberlandesgericht das Verfahren gegen acht Beschuldigte um den aus Brandis stammenden Jörg S. Die Beschuldigten sollen ethnische Säuberungen und Tötungen geplant haben. Vor dem Oberlandesgericht Dresden soll im kommenden Jahr der Prozess gegen die rechtsextremistischen „Sächsischen Separatisten“ beginnen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, wird insgesamt acht Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Alle Angeklagten befinden sich bereits seit November 2024 in Untersuchungshaft. Die Termine für die Verhandlungen sollen demnächst bekanntgegeben werden. Laut Anklage der Generalbundesanwaltschaft sollen die Beschuldigten seit Februar 2020 der Terrorgruppe „Sächsischen Separatisten“ angehört haben. Gemeinsam vertraten sie dabei rassistische, antisemitische und – wie es heißt – auch teilweise apokalyptische Überzeugungen. In der Gruppe sollen sich die Personen auf einen unbestimmten „Tag X“ vorbereitet haben, an dem die Bundesrepublik Deutschland als Staat und Gesellschaft zusammenbricht.

via lvz: Prozess gegen rechtsextreme „Sächsische Separatisten“ in Dresden eröffnet

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – Hit­ler­gruß im Bun­destag?

AfD-Mann Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß und schneidigem “Hackenschlag” begrüßt haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage, nachdem der Bundestag Moosdorfs Immunität aufgehoben hat. Die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) hat gegen den mittlerweile 60-jährigen Bundestagsabgeordneten Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen (§§ 86, 86a Strafgesetzbuch) vor dem Amtsgericht (AG) Tiergarten erhoben. Moosdorf soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem “Hackenschlag” und dem Hitlergruß begrüßt haben, so die StA. Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Moosdorf sagte dazu auf Anfrage: “Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf.” Bereits im Oktober 2025 hatte der Bundestag Moosdorfs Immunität als Abgeordneter aufgehoben.

via lto: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage Hit­ler­gruß im Bun­destag?

siehe auch: Eklat in Deutschland AfD-Abgeordneter nach Hitlergruss in Bundestag angeklagt Wegen eines Hitlergrusses innerhalb des Reichstagsgebäudes hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 60-jährigen AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben. Gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten ist nach einem Hitlergruss im Bundestag Anklage erhoben worden. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit. Der namentlich nicht genannte Politiker soll im Juni 2023 einen Parteikollegen im Garderobenbereich des Bundestags mit einem «Hackenschlag» und einem «Hitlergruss» begrüsst haben, so die Staatsanwaltschaft. «Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Grussform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll.»; Anklage gegen AfD-Abgeordneten: Hat Matthias Moosdorf Kollegen im Bundestag mit Hitlergruß begrüßt? Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 60-jährigen AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben. Ihm wird das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Wegen eines Hitlergrußes innerhalb des Reichstagsgebäudes hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Zuvor hatte das Parlament im Oktober seine Immunität aufgehoben. Dem 60-Jährigen wird vorgeworfen, einen Parteikollegen am 22. Juni 2023 an der Garderobe im Reichstagsgebäude mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Daher wirft ihm die Staatsanwaltschaft das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Zudem soll ihm bewusst gewesen sein, dass andere Personen den für die Nationalsozialisten und Mitglieder der NSDAP typischen Gruß wahrnehmen konnten. Zu dem Zeitpunkt fand eine Sitzung des Bundestages statt. Moosdorf droht nun eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Moosdorf selbst bezeichnete die Vorwürfe gegenüber der Deutschen Presseagentur als „skurril“ und „abwegig“. Das ist nicht der einzige aktuelle Konflikt, in den Moosdorf verwickelt ist: Der Cellist und ehemalige außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion steht zudem in der Kritik, weil er an einer nicht-genehmigten Russlandreise teilgenommen haben soll.

FCK AfD