Markus Koppenleitner äußerte Verständnis für einen Spruch Donald Trumps über Somalier. Ein Befangenheitsantrag hatte Erfolg, nun beginnt alles von vorn. Eigentlich war für Dienstag (16. Dezember) im Mordprozess gegen Rafal P. die Urteilsverkündung geplant – der Pole soll im Alten Botanischen Garten in München mit einem Fußtritt einen Obdachlosen getötet haben. Doch der Prozess ist geplatzt! Der Grund: Markus Koppenleitner, vorsitzender Richter der 19. Strafkammer, wurde wegen Befangenheit abgelehnt. Diese Entscheidung der 7. Strafkammer verkündete gestern das Landgericht. Die Anwälte des Angeklagten, Adam Ahmed und Ömer Sahinci, hatten am 3. Dezember in einem Befangenheitsantrag sogar die ganze 19. Strafkammer abgelehnt, weil Koppenleitner nach ihrer Sicht auf eine rassistische Äußerung von US-Präsident Donald Trump Bezug nahm. „Wir gehen in die falsche Richtung, wenn wir weiterhin Müll in unser Land aufnehmen“, lautet Trumps auf Somalier bezogener Spruch. Koppenleitner hatte, weil ein somalischer Zeuge ihm mehrfach nicht antwortete, Verständnis für diese Sichtweise Trumps geäußert. In welcher Form, ist strittig. „Ich kann die Aussage von Trump mittlerweile echt nachvollziehen“, wollen Ahmed und Sahinci gehört haben. „Wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert“, will der Vorsitzende gesagt haben.

via tz: Richter wegen Rassismus-Vorwurf abgelehnt – Mord-Prozess muss neu starten

siehe auch: Nach Trump-Aussage durch Richter: Münchner Mordprozess geplatzt Der Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten in München ist geplatzt – wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters. Dieser hatte sich während einer Zeugenbefragung auf Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump bezogen. Ein tödlicher Streit im Alten Botanischen Garten beschäftigt seit November das Landgericht München. Am morgigen Dienstag sollte nach der ursprünglichen Terminplanung das Urteil gesprochen werden. Jetzt muss der Prozess aber neu aufgerollt werden. Befangenheitsantrag gegen Richter “ging durch” Denn der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter “ging durch”, wie Verteidiger Adam Ahmed dem Bayerischen Rundfunk mitteilte. Anwälte des Angeklagten und der Nebenklage hatten entsprechende Anträge gestellt mit der Begründung, der Richter habe sich rassistisch geäußert. Während der schleppenden Vernehmung eines Zeugen hatte er gesagt: “Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.” Der US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor unter anderem als “Müll” beschimpft. Mit den Befangenheitsanträgen hat sich dann eine andere Kammer befasst. “Anschein” der Voreingenommenheit reicht aus Die beanstandete Äußerung konnte “in der konkreten Verhandlungssituation – im Zusammenwirken mit der konfliktbehafteten Zeugenvernehmung und dem zeitgeschichtlichen Kontext – aus der maßgeblichen Sicht eines besonnenen Angeklagten den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen”, teilte Gerichtssprecher Laurent Lafleur danach mit. Zwar habe sich der Vorsitzende “zeitnah und in offener Form entschuldigt”, und es liege “nach der festen Überzeugung der Kammermitglieder keine tatsächliche diskriminierende Haltung” vor. Doch für die Entscheidung sei allein erheblich, dass “der entstandene Anschein” nicht “mit der für einen besonnenen Angeklagten erforderlichen Sicherheit” ausgeräumt werden konnte. Da bereits der begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit genüge und das Vertrauen in die unparteiische Verfahrensführung uneingeschränkt gewahrt bleiben müsse, “war das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden für begründet zu erklären”, so Lafleur auf BR-Nachfrage in einem schriftlichen Statement.