Verwendung verbotener NS-Parole – AfD-Politiker Höcke legt Revision ein – #LockHimUp

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde wegen eines NS-Ausspruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Anwalt geht nun dagegen vor. Der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof. Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallene Urteil eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des Landgerichts, Adina Kessler-Jensch. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet. Die Revision sei schon am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht äußern. Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Laut Auffassung des Gerichts hatte er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg wissentlich die verbotene Parole »Alles für Deutschland« der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt. Höcke bestritt, von der Herkunft der Losung gewusst zu haben. Der studierte Geschichtslehrer bezeichnete die Parole zudem wiederholt als »Alltagsspruch« oder »Banalität«. »Ja, die Revision ist eingelegt worden«, sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage.

via spiegel: Verwendung verbotener NS-Parole AfD-Politiker Höcke legt Revision ein

siehe auch: Verurteilung wegen Verwendung einer SA-Parole Höcke legt Revi­sion ein. Das LG Halle verurteilte Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe, weil er eine verbotene SA-Parole in einer Rede verwendet hatte. Jetzt hat sein Anwalt Revision eingelegt. Der Fall geht damit zum BGH. Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht (LG) Halle gefallene Urteil eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des LG Halle, Adina Kessler-Jensch. Die Revision sei schon am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf dpa-Anfrage nicht äußern. Das Landgericht hatte Höcke zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP (“Alles für Deutschland”) verwendet hatte. Dadurch habe er sich nach § 86a Strafgesetzbuch strafbar gemacht, entschied das LG Halle. “Ja, die Revision ist eingelegt worden”, sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt hat. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Nach Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.

siehe dazu auch: “Wäre verwerflich, Höcke nicht als Faschisten zu bezeichnen”. Björn Höcke hat in einer Rede eine verbotene Parole benutzt und muss nun eine Geldstrafe zahlen. Warum benutzt der AfD-Politiker immer wieder rechtsextreme Begriffe? Ein Interview mit dem Soziologen Andreas Kemper. (…) WDR: Laut einem Gerichtsurteil muss es sich Höcke schon seit längerem gefallen lassen, dass man ihn als Faschisten bezeichnet. Man darf es also rechtlich machen – aber sollte man es auch? Andreas Kemper: Ich finde das richtig, ja. Das ist die korrekte Bezeichnung. Wenn ich das wissenschaftlich betrachte, komme ich zu dem Ergebnis, dass Höcke eine faschistische Ideologie verfolgt. Da wäre es für mich als Soziologe verwerflich, das nicht so zu benennen.

https://twitter.com/Klarmann/status/1791104501870440651

Vorsatz nachgewiesen – LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

Weil er eine verbotene SA-Parole 2021 in Merseburg in einer Rede verwendete, wird AfD-Politiker Björn Höcke nun verurteilt. Er muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen. Den Vorsatz hält das Gericht für erwiesen.  Das Landgericht (LG) Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Dies war und ist unstreitig, aber wusste Höcke das auch, als er die Aussage tätigte? Darauf kommt es für eine Verurteilung nämlich juristisch an. Vorsitzender Richter: “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt” Der frühere Geschichtslehrer hatte stets beteuert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei “Alles für Deutschland” um eine SA-Losung handelt. In der mehrtägigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Höcke dieser Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das war nach Ansicht der Richter in Halle der Fall. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt”, sagte Stengel. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten “stark strapaziert worden”. Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen “nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann.” Weiterer Prozess naht – wegen derselben Parole (…) Dass das LG nicht auf eine Freiheitsstrafe erkennen würde, hatte es bereits am zweiten Verhandlungstag erkennen lassen. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit der Geldstrafe nun nicht. Allerdings tauchen Geldstrafe von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auf.

via lto: Vorsatz nachgewiesen LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

siehe auch: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke Björn Höcke soll eine SA-Losung verwendet haben, der frühere Geschichtslehrer will sie nicht gekannt haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt in ihrem Plädoyer nun eine Bewährungsstrafe für den Thüringer AfD-Chef. (…) Behauptungen von Höcke, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Spruch »Alles für Deutschland« um eine Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP handelte, seien »weder glaubhaft, noch nachvollziehbar«, sagte Bernzen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Höcke vorsätzlich. Dass »Alles für Deutschland« eine SA-Losung war, sei ein »historischer Fakt«. »Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht«, sagte Bernzen mit Blick auf Höcke. Der Staatsanwalt sagte, der »augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin«. So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als »Volksverderber« bezeichnet habe. Es handle sich »um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen«, sagte Bernzen.

Rechtsextreme Ausflüge – #Hitlergruß, SS-Uniform, Militärfahrzeug – Neonazis sorgen am #Vatertag für Empörung – #herrentag #nazipack #sachsen #suxen

Rechtsextreme Vorfälle an Christi Himmelfahrt sorgen in Sachsen für Empörung. Bereits im Vorjahr nutzten Neonazis den Vatertag. Gleich mehrere rechtsextreme Vorfälle in Sachsen haben am Vatertag für Empörung gesorgt. Mehrere Rechtsextreme seien am Donnerstag mit einem umgebauten Militärfahrzeug durch Dresden gefahren. Dabei hätten die Männer den Hitlergruß gezeigt und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt, berichtete die „Bild“-Zeitung. In den sozialen Netzwerken kursierte ein Video des Vorfalls. Einer der Männer trug offenbar einen Stahlhelm, ein andere präsentierte eine Reichskriegsflagge. Auch das „Borgward“-Militärfahrzeug wies laut dem Bericht eindeutige Zeichen auf: So prangte am Kotflügel das Abzeichen der 25. Infanterie-Division der Wehrmacht. Das amtliche Kennzeichen beinhaltete die Buchstaben „WH“ und die Zahl „88“, beide haben in rechtsextremen Kreisen eine eindeutige Bedeutung. „WH“ steht für „Wehrmacht Heer“ und die 88 für „Heil Hitler“. (…) Auch in Hoyerswerda kam es unterdessen zu einem rechtsextremen Aufmarsch. Etwa 20 bis 30 Personen, darunter auch Frauen und Kinder, seien Medienberichten zufolge dort in Uniformen der Wehrmacht und der SS (Schutzstaffel) aufmarschiert sein. Auch diese Gruppe soll in Militärfahrzeugen vorgefahren sein, berichtete „Bild“ weiter. Am Dresdner Elbufer meldeten Passanten am Donnerstagnachmittag ebenfalls ausländerfeindliche Parolen und das Zeigen von Hitlergrüßen durch eine unbestimmte Anzahl von Personen.

via ksta: Rechtsextreme Ausflüge Hitlergruß, SS-Uniform, Militärfahrzeug – Neonazis sorgen am Vatertag für Empörung

siehe auch: Prügeln, Pöbeln und Parolen: Polizei registriert ungewöhnlich viele rechte Straftaten an Himmelfahrt. (…) Wie die Polizeisprecher Marko Laske MDR SACHSEN sagte, war der Anteil an rechtsmotivierten Straftaten am Himmelfahrtstag ungewöhnlich hoch – “gefühlt höher als in vergangenen Jahren”. Gut ein Drittel der Straftaten, die von der Polizei in und um Dresden am Donnerstag festgestellt wurden, waren Verstöße gegen den Paragraf 86a. “Dabei handelt es sich um den Verdacht auf Volksverhetzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”, so der Polizeisprecher. Verstöße in diesem Bereich können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. (…) Insgesamt seien in und um Dresden rund 200 Polizistinnen und Polizisten zu 448 Einsätzen am ausgerückt, 84 hätten im Zusammenhang mit dem Feiertag gestanden. Knapp 50 Straftaten wurden registriert. Bei etwa zwei Drittel der Fälle habe es sich um “feiertagstypische” Straftaten gehandelt, wie etwa Sachbeschädigung, Trunkenheitsfahrten und Körperverletzung. Auch in Chemnitz wurde der zuständigen Polizeidirektion zufolge eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet. Außerdem wurden 12 weitere Straftaten aufgenommen – darunter vier Anzeigen wegen Körperverletzung und drei Anzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Beunruhigung wegen vermeintlicher Wehrmachtsfahrzeuge Außerdem will ein Zeuge Polizeiangaben zufolge beobachtet haben, wie ein Konvoi aus vermeintlichen Wehrmachts-Fahrzeugen in Richtung Hoyerswerda unterwegs war. Demnach sollen sich am Donnerstagmittag auf der Ladefläche eines Lkw in Bernsdorf, Landkreis Bautzen, mehrere Personen mit verfassungsfeindlichen Symbole an ihrer Kleidung befunden haben.

https://twitter.com/aushoywoj/status/1788602052848890210

FALL FÜR BUNDESGERICHTSHOF Neonazi-Verlag “Der Schelm”: Zwei Verurteilte und Bundesanwalt gehen in Revision

Nach dem Urteil im Prozess gegen den Neonaziverlag “Der Schelm” sind zwei der drei Angeklagten in Revision gegangen. Wie das Oberlandesgericht Dresden MDR SACHSEN mitteilte, focht zudem der Generalbundesanwalt das Urteil an. Rechtsmittel gegen das Urteil legten demnach die Verteidiger des ehemaligen NPD-Stadtrats in Leipzig, Enrico B., und der Mitangeklagten, Annemarie K., aus Brandenburg ein. Enrico B. war vor gut einer Woche zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden, Annemarie K. bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Sie müssen zudem ihre Gehälter, die sie als Angestellte des Neonazi-Verlags bezogen hatten, an den Staat zurückzahlen. Bei Enrico B. sind das gut 42.000 Euro, bei Annemarie K. 5.000 Euro. Der dritte Angeklagte, Matthias B. war zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

via mdr: FALL FÜR BUNDESGERICHTSHOF Neonazi-Verlag “Der Schelm”: Zwei Verurteilte und Bundesanwalt gehen in Revision

„Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

Am Oberlandesgericht Dresden wurde nach acht Verhandlungstagen heute das Urteil gegen die drei Angeklagten des antisemitischen Verlags „Der Schelm“ gesprochen. Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung wurde ein früherer Mitarbeiter zu einer Haftstrafe, zwei weitere zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats, beginnt seinen Urteilsspruch mit einem Zitat aus einem Buch, welches der rechtsextreme Verlag „Der Schelm“ vertrieben hatte und mahnte, dass diese Wörter ein „Boden für fürchterliche Gewalttaten“ seien. Vom Verlag „Der Schelm“ spricht er in seinem Urteil von einem „organisiertem Geschäftsbetrieb“ und von einem „Logistikbetrieb“, welchen die drei Angeklagten gemeinsam mit Adrian Preißinger aufgebaut hätten, der Richter spricht von „Rädelsführern“. Dabei wäre der übergeordnete Zweck des Verlags in erster Linie nicht die Verbreitung antisemitischen Gedankenguts gewesen, sondern hohe Einnahmen zu generieren. Dennoch seien alle drei Angeklagten zur damaligen Gründung Rechtsextremisten und Anhänger der NS-Zeit gewesen und hätten die Verbreitung entsprechender Inhalte begrüßt. Die Bundesanwaltschaft hatte angegeben, dass die Angeklagten in der Zeit zwischen August 2018 und September 2020 durchschnittlich 40 Bestellungen pro Tag verarbeitet hätten. Das würde knapp 40 Volksverhetzungen am Tag entsprechen. Als kriminelle Vereinigung hätten die Angeklagten laut Bundesanwaltschaft versucht, den Verlag „Der Schelm“ zum führenden Akteur für Hate Speech aufzubauen. (…) Böhm wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine ehemalige Partnerin Annemarie K. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Auch bei ihr wurde das Geständnis positiv bewertet, ebenso wie ihre „prekäre Lage“ und ihr Gesundheitszustand. Sie sei zwar vielfach vorbestraft, wurde jedoch fast ausschließlich zu Geldstrafen verurteilt. Bei beiden Angeklagten wurden andere Strafen mit einbezogen, um eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Knapp 90.000 Euro eingezogen Matthias B. wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Sein wesentlicher Beitrag zum Verlag und die lange Vorgeschichte mit dem Verlags-Inhaber Preißinger seien zwar strafverschärfend, jedoch legte auch Matthias B. ein Geständnis ab und hätte zur Aufklärung beigetragen. Auch seine Aufnahme in ein Aussteigerprogramm sei glaubhaft.

via endstation rechts: „Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

siehe auch: Rechtsextremer Verlag „Der Schelm“ :Die Wegbereiter des Hasses Der „Schelm“-Versand verbreitet rechtsextreme Bücher. Nun wurden drei Angeklagte dafür verurteilt. Der Hauptbetreiber aber macht weiter. Richter Hans Schlüter-Staats zitiert direkt aus dem Buch „Hart wie Kruppstahl“, ein rechtsextremes Hetzwerk aus den Sechzigern. Vom Ziel einer „restlosen Säuberung der gesamten arischen Menschheit“ sei dort die Rede. Von „unüberbrückbaren“ Differenzen zu Juden, unterzeichnet mit „Heil Hitler“. Es seien solche Sätze, die auch heute Hass anstachelten, warnt Schlüter-Staats. „Diesen Worten folgen leider auch Taten.“ Und das Buch sei nur eines von tausenden, die beim rechtsextremen Versand „Der Schelm“ verkauft worden seien. Am Montag verurteilte der Strafsenat von Schlüter-Staats am Oberlandesgericht Dresden deshalb drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen: Enrico Böhm, Matthias B., Annemarie K. Alle waren einst in der NPD aktiv, Böhm auch als Leipziger Stadtrat. Sie hätten mit dem vor Jahren nach Russland ausgewanderten Hauptverantwortlichen Adrian Preißinger den „Schelm“-Versand betrieben und damit eine kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzungen begangen. Der vielfach vorbestrafte Böhm erhält dafür zwei Jahre und sechs Monate Haft, seine frühere Lebensgefährtin Annemarie K. ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Ebenfalls eine Bewährungsstrafe bekommt Matthias B.: ein Jahr und zehn Monate. Er hatte im Prozess umfassend ausgepackt und befindet sich inzwischen in einem Aussteigerprogramm. (…) Bei den verhängten Strafen verweist Richter Schlüter-Staats bei Böhm und Annemarie K. auf deren „erhebliche Vorstrafen“. Gerade der frühere NPD-Stadtrat war immer wieder mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen, habe sich davon „nicht beeindrucken lassen“, betont Schlüter-Staats. Nun muss Böhm in Haft, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die anderen beiden Verurteilten kommen mit Bewährungsstrafen davon. Schlüter-Staats lobt vor allem die Aufklärungshilfe von Matthias B., auch sein Szeneausstieg sei „glaubhaft“. Der Versand der rechtsextremen Bücher durch den „Schelm“ geht dagegen weiter. Das LKA Sachsen beteuerte zuletzt, dass durchaus weiter wegen des Fortbetriebs des „Schelm“-Versands“ ermittelt werde. Bisher sei eine Festnahme von Preißinger aber nicht möglich gewesen, so eine Sprecherin. Gleiches gelte für Versuche, die Webseite offline zu nehmen, da die Server im Ausland stünden.

Nazis paid tribute to Mussolini in Italy

Supporters of neo-fascism, dressed in black uniforms, marched through cities in northern Italy, where Mussolini was arrested and executed at the end of World War II. The walk was also held in Mussolini’s hometown of Predapi. Mussolini was found by partisans in the town of Dongo on the shores of Lake Como on April 27, 1945, in an attempt to escape with his lover Klara Petači. Neo-fascists marched through Dongo today and laid 15 roses in the lake in memory of the ministers and officials of the Mussolini administration who were executed there.

via breakinglatest: Nazis paid tribute to Mussolini in Italy

siehe auch: Neo-fascists mourn Mussolini on Lake Como. Around two hundred people flocked to Mezzegra-Giulino, on Lake Como on Sunday morning to celebrate the 79th anniversary of the death of the Italian dictator Benito Mussolini. The Italian dictator Benito Mussolini and his lover Clara Petacci were executed by the Italian resistance in the village of Messagre-Giulino on 28 April 1945. On Sunday in Dongo, a city on Lake Como where Mussolini and Petacci were arrested, neo-fascists dressed in black marched to place 15 roses on the water, in memory of the ministers and officials of the Mussolini government who were executed there. They then raised their arms in the Roman salute and shouted a fascist song. Police separated the neo-fascist demonstrators from hundreds of protestors who sang the famous Italian anti-fascist song “Bella Ciao” during the ceremony for Mussolini. Demonstrations were also recorded in Predappio, the birthplace and burial site of Mussolini. The ceremony to memorialise Mussolini took place while Italian Prime Minister Giorgia Meloni announced at a conference of her Fratelli d’Italia party in Pescara that she will stand as a candidate in the European elections.

Augsburg: Polizei verhindert Vortrag von Holocaustleugner

Für den Samstag hatte der „Freundeskreis Alfred Schaefer“ zu einem Vortrag mit dem in der Szene bekannten deutsch-kanadischen Holocaustleugner geladen. Ursprünglich sollte an dem Tag ein 99-Jähriger über seine Zeit bei der SS-Division berichten. Das eine verhinderte die Polizei, das andere wohl ein Sturz. Vor Ort provozierte Schaefer wohl gleich wieder ein Ermittlungsverfahren. Keine Handys, keine Presse, keine Antifa, keine Posts in den Sozialen Medien. Mit den üblichen Vorsichtsmaßnahmen lud die Szene für Samstagnachmittag zu einer Vortragsveranstaltung „in den Raum Augsburg“. Eintrittspreis: 15 Euro. Laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord hatten die dortigen Einsatzkräfte sehr wohl eine Ahnung, wo sich die Gruppe treffen wollte und kontrollierte gegen 15 Uhr eine entsprechende Gruppe in einer Gaststätte im Augsburger Stadtteil Lechhausen. Die Gruppe soll etwa 30 Personen, jung und alt, umfasst haben. Aufgelöst wurde die Veranstaltung nicht. Eine Handhabe bot sich trotzdem: Ein 69-jähriger, sehr wahrscheinlich Referent Alfred Schaefer, habe durch seine Teilnahme gegen eine gerichtliche Weisung verstoßen, so die Polizei. Er erhielt deshalb einen Platzverweis, ebenso wie eine 41-Jährige, die einen nach Waffengesetz verbotenen Gegenstand mit sich führte. Alle anderen Personen wurden nach der Kontrolle wieder entlassen. (…) Am Samstag nun provozierte ein 69-jähriger laut Polizei durch seine Äußerungen vor Ort wieder ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Es dürfte sich wieder um den mitteilungsbedürftigen wie unbelehrbaren Holocaustleugner Schaefer handeln. Zweite Referentin war Sylvia Stolz, die wegen entsprechender Äußerungen ebenfalls schon eine Haftstrafe verbüßten musste und zeitweise ihre Rechtsanwaltszulassung verloren hatte. Vor etwa einem Jahr stand sie zuletzt vor Gericht, weil sie in Schreiben an ihr Finanzamt ebenfalls den Holocaust geleugnet hatte. Das Verfahren endete mit Freispruch, weil die für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nötige öffentliche Verbreitung fehlte. Autogrammkarten im Angebot Der geplante Vortrag von Stolz und Schaefer war seinerseits eine Ersatzveranstaltung für einen eigentlich für den Tag und Ort geplantes Treffen mit einem Angehörigen der NS-Erlebnisgeneration. Am selben Tag, selbe Uhrzeit und wieder „Raum Augsburg“ sollte zunächst ein 99-Jähriger über seine Zeit bei der SS-Division „Das Reich“ berichten. Der Untersturmbannführer sei wegen seiner „guten Leistungen in einer NAPOLA-Schule“ aufgenommen worden und habe sowohl an der West- als auch der Ostfront gekämpft, hieß es in der Ankündigung geschichtsklitternd. Vor Ort sollten Bücher und Autogrammkarten zum Verkauf angeboten werden, so die mit „H.N.M Pongratz“ unterschriebene Einladung. Zuvor sollte der Eintritt auf ein Schweizer Konto überwiesen werden. Die Beschreibung war nahezu identisch mit dem Klappentext des Buches von Gerhard Femppel. Auch das Alter stimmt überein

via endstation rechts: Augsburg: Polizei verhindert Vortrag von Holocaustleugner

siehe auch: Szene genau im Blick – Einsatz der Kriminalpolizei Augsburg Am Samstag (27.04.2024) fand im Augsburger Stadtteil Lechhausen ein Treffen mehrerer Personen statt, welche offenbar der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Die Polizei kontrollierte die Teilnehmer des Treffens. Gegen 15.30 Uhr suchten Beamte der Kriminalpolizei das Treffen, welches in einer Lechhauser Gaststätte stattfand, auf und kontrollierten die Teilnehmer vor Ort. Dabei wurde die Kriminalpolizei auch durch Einsatzkräfte des PP Mittelfranken unterstützt. Die Beamten stellten die Personalien der Teilnehmer fest und führten entsprechende Überprüfungen durch. Dabei stellte sich unter anderem heraus, dass ein 69-jähriger Mann durch seine Teilnahme gegen eine gerichtliche Auflage verstieß. Er erhielt einen Platzverweis. Zudem wird gegen ihn auf Grund seiner Äußerungen vor Ort wegen Volksverhetzung ermittelt. Gegen eine 41-jährige Frau wird wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz ermittelt, nachdem bei ihr ein verbotener Gegenstand aufgefunden wurde. Auch die Frau erhielt einen Platzverweis und musste das Treffen verlassen. Insgesamt nahmen ca. 30 Personen im Alter zwischen 18 und 71 Jahren teil. Sie stammten aus dem bayerischen Raum und aus weiteren Bundesländern.