Rechtsextreme Äußerungen: Erneut Polizeianwärter suspendiert

Bereits im Februar hatte die Polizeihochschule sieben Schüler vom Dienst suspendiert, weil sie rechtsextremes Gedankengut in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe ausgetauscht haben sollen. Nun kam es erneut zu rechtsextremen Äußerungen in einem Chat von drei Polizeianwärtern. Der Vorfall im Frühjahr dieses Jahres in Lahr, im Zuge dessen sieben Beamte in Ausbildung aus dem Polizeidienst entlassen wurden, hat offensichtlich nicht bei allen als ausdrückliche und ausreichende Warnung gewirkt. Das teilt die Hochschule für Polzei Baden-Württemberg mit. Bei einem noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, zu dem aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden können, wurden laut Polizeischule Beamte der zuständigen Kriminalpolizeidirektion bei der Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons auf eine Chatgruppe aufmerksam, in der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen geteilt wurden. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei den drei Gruppenmitgliedern um Polizeikommissaranwärter der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Das oben genannte Ermittlungsverfahren führt nun dazu, dass für die drei jungen Menschen die Karriere bei der Polizei Baden-Württemberg jäh beendet ist. Die aufgefundenen Inhalte mit rechtsextremistischem Gedankengut sind mit unseren freiheitlichen und rechtsstaatlichen Werten nicht vereinbar. Die drei Männer sind derzeit im Rahmen des Bachelorstudiums der Polizei, das zentral für das ganze Land Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen durchgeführt wird, im Praktikum bei einem Polizeipräsidium eingesetzt. Sie wurden im Juli des Jahres 2018 eingestellt und absolvierten zunächst die vorakademische Grundausbildung. Am 1. April des Jahres 2019 haben sie das Studium begonnen, heißt es weiter.

via bo: Rechtsextreme Äußerungen: Erneut Polizeianwärter suspendiert

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Julian_Grether” title=”User talk:Julian Grether”>Julian Grether</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

#Durchsuchung in #Berlin – #Razzia im Fall von #Polizei-#Chats über rechtsextreme Inhalte – #schauhin #polizeiproblem

Im Fall einer Chatgruppe von Jungpolizisten, in der rechtsextreme Inhalte ausgetauscht worden sein sollen, hat die Berliner Polizei am Freitag eine Wohnung durchsucht. Es wurden Beweismittel beschlagnahmt. In dem Fall einer Chatgruppe, in der Studienanfänger der Berliner Polizei menschenverachtende Inhalten ausgetauscht haben sollen, gibt es einen weiteren Tatverdächtigen. Die Wohnung des Verdächtigen sei am Freitag durchsucht worden, teilte die Polizei mit. Es seien Beweismittel beschlagnahmt worden. Der Verdächtige sei vom Polizeidienst suspendiert worden, weil ein in der Chatgruppe veröffentlichtes Bild in hohem Maße “die Dienst- und Treuepflichten” verletzt habe. Der Auszubildende bei der Polizei gehörte demnach zu einer Chatgruppe mit 26 Mitgliedern, die Anfang Oktober bekanntgeworden war. Mehrere Mitglieder tauschten laut Staatsanwaltschaft Nachrichten mit rassistischen Inhalten aus. Ermittelt wurde wegen mutmaßlicher Volksverhetzung zunächst gegen sieben Verdächtige. Die Polizei leitete weitere Disziplinarverfahren ein. Sechs Studenten der Berliner Polizeihochschule wurden inzwischen von der Ausbildung ausgeschlossen. In dem Chat fanden sich nach Angaben der Ermittler unter anderem Bilddateien mit Hakenkreuzen, rassistische Botschaften, die sich gegen Asylsuchende richteten, und Äußerungen, die den Holocaust verharmlosten. In einem weiteren Fall bestand der Verdacht der Verbreitung tierpornografischer Schriften.

via rbb24: Durchsuchung in Berlin Razzia im Fall von Polizei-Chats über rechtsextreme Inhalte

siehe auch: Durchsuchung in Berlin Weiterer Polizeischüler nach menschenverachtender Chat-Nachricht suspendiert. Sie teilten rassistische Inhalte, leugneten den Holocaust: Im Komplex um einen Chats von Polizeischülern gibt es einen weiteren Tatverdächtigen. Die Berliner Polizei hat am Freitagmorgen die Wohnung eines weiteren Tatverdächtigen im Komplex um menschenverachtende Inhalte in einer Polizei-Chatgruppe durchsucht. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten die Beamten Beweismittel, die nun ausgewertet werden, wie aus einer Mitteilung der Polizei hervorgeht. Die Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes in Zusammenarbeit mit der Polizeiakademie führten zu den Informationen, wonach auch die weitere Person menschenverachtende Posts in der Chatgruppe, der 26 Studienanfängerinnen und Studienanfänger der Polizei Berlin angehörten, veröffentlicht haben soll.

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:PolizeiBerlin&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:PolizeiBerlin (page does not exist)”>PolizeiBerlin</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link symbolbild

Kompromiss gescheitert – Zivilstreit innerhalb der Bremer AfD endet ohne Einigung

Am Landgericht Bremen scheiterte am Donnerstag der Versuch, interne Streitigkeiten innerhalb des AfD-Landesverbandes mit einem Vergleich aus der Welt zu schaffen. Der Rechtsstreit geht weiter. Kein Einlenken, kein Kompromiss, kein Vergleich – Peter Beck und Mertcan Karakaya, ihres Zeichens Vorsitzender und Schatzmeister des AfD-Landesverbandes, wollten sich am Donnerstagnachmittag mit einem Teilerfolg vor Gericht nicht zufrieden geben. Sie gehen weiter juristisch gegen 20 Mitglieder des Landesverbandes vor. „Ein Vergleich mit diesen Menschen kommt nicht infrage“, betonte Beck und kündigte an, „notfalls durch alle Instanzen“ zu gehen. In der Sache geht es um Vorwürfe, mit denen eine 20-köpfige Gruppe um die Bürgerschaftsabgeordneten Frank Magnitz und Thomas Jürgewitz (vergeblich) versucht hatte, Beck und Karakaya beim Landesparteitag im Oktober abzuwählen. In dem entsprechenden Antrag war nicht nur von Unfähigkeit und Missmanagement die Rede, sondern auch von Vorteilsnahme im Amt, Bestechlichkeit, finanziellen Unregelmäßigkeiten und Kontakten ins rechtsextremistische Milieu. Gegen die vier letztgenannten Vorwürfe erwirkten Beck und Karakaya einstweilige Verfügungen. Dagegen legten Magnitz & Co. Widerspruch ein, und der Fall landete im Eilverfahren vor einer Zivilkammer des Landgerichts. Die befand, dass zwei der Vorwürfe – Bestechlichkeit und Vorteilsnahme – tatsächlich zu weit gingen. Hier würden Beck und Karakaya ohne jeden Beweis Straftaten vorgeworfen. Die beiden anderen Behauptungen müssten sie sich jedoch gefallen lassen. Zum einen, weil es auf einem Landesparteitag im innerparteilichen Wettbewerb verbal schon mal etwas härter zur Sache gehen könne. Zum anderen aber auch, weil der Vorwurf der finanziellen Unregelmäßigkeiten nicht völlig von der Hand zu weisen sei. Und schon gar nicht die Kontakte zur rechtsextremen Szene. Auch wenn er sich später davon distanzierte, habe Schatzmeister Karakaya zusammen mit Rechtsextremisten Plakate geklebt, erläuterte die Vorsitzende Richterin und wandte sich dann direkt an Peter Beck: „Und Sie sagen ja selbst, dass es Rechtsextreme in Ihrer Partei gibt, bleiben aber trotzdem Landesvorsitzender der AfD.“

via weser kurier: Kompromiss gescheitert – Zivilstreit innerhalb der Bremer AfD endet ohne Einigung

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Von Hans Pronath – eigene Grafik, PD-Schöpfungshöhe, Link

Kritik an Facebook-Post: Warum AfD-Stadträtin angezeigt wurde

Im Frühjahr verunglimpfte AfD-Stadträtin Daniela Mahler die Bundeskanzlerin in einem privaten Posting. Warum das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt worden ist. Die Ermittlungen gegen die Schweinfurter AfD-Stadrätin Daniela Mahler wegen eines Facebook-Postings wurden von der Münchner Staatsanwaltschaft eingestellt. Was ist eine zulässige private Meinungsäußerung als Stadtrat oder Stadträtin in Sozialen Medien und was nicht? Gelten für gewählte Mandatsträger andere Regeln als für Privatpersonen? Im Frühsommer dieses Jahres nachdem die Corona-Pandemie begonnen hatte und Deutschland bereits aus dem ersten Lockdown heraus war, postete die bei der Kommunalwahl im März neu gewählte Schweinfurter AfD-Stadträtin Daniela Mahler auf ihrem privaten Facebook-Account eine Frage: Wie blöd man sein müsse, die Bundeskanzlerin Angela Merkel zu wählen, die sie in dem Posting als “Kommunistenf…” bezeichnete. Eine zweistellige Zahl “Gefällt-mir”-Angaben gab es dafür. Und eine Anzeige durch den Schweinfurter Frank Firsching, der diese ausdrücklich als Privatmann stellte und nicht als Linken-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Es dauerte einige Monate, bis die Antwort der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München kam. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, hieß es in dem Schreiben, mit Frau Mahler habe man keinen Kontakt aufgenommen. Das Verfahren wurde wegen eines so genannten Verfahrenshindernisses eingestellt. Nur derjenige, der beleidigt wird, kann gegen den Beleidiger Anzeige erstatten. Die Münchner Staatsanwälte bejahten das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung “aufgrund des vorbeschriebenen Wortlauts der Beleidigung sowie der Stellung der Geschädigten”, fragten im Kanzleramt nach, ob Anzeige erstattet werde. Das wurde aber verneint.

via mainpost: Kritik an Facebook-Post: Warum AfD-Stadträtin angezeigt wurde

Ex-#AfD-Chefin Frauke #Petry muss erneut vor Gericht – #lockherup

Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry (45) muss sich erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig verhandelt vom kommenden Donnerstag an über die Berufung der Staatsanwaltschaft, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Gericht hat weitere Termine für den 13. November und 2. Dezember angesetzt. Das Amtsgericht hatte Petry am 8. Januar 2020 vom Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen (TAG24 berichtete). Das Gericht hatte es nicht als zweifelsfrei erwiesen angesehen, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben.

via tag24: Ex-AfD-Chefin Frauke Petry muss erneut vor Gericht

Neubrandenburgs „Sicherheitschef” fordert von #AfD mehr Zurückhaltung – #gruppenvergewaltigung #luegenafd #hetzer

Als erste Fraktion hatte sich die AfD in die Debatte um die angebliche Vergewaltigung am Stargarder Bruch eingeschaltet. Zu früh, findet Ausschusschef Schwanke. Der Vorsitzende des Neubrandenburger Ausschusses für Umwelt, Ordnung und Sicherheit, Hans-Jürgen-Schwanke (CDU), hat nach dem Vorfall um eine vermeintliche Vergewaltigung am Stargarder Bruch in der politischen Diskussion von der AfD-Fraktion in der Stadtvertretung mehr Zurückhaltung gefordert. (…) Der AfD-Fraktionschef Peter Fink hatte am Dienstagvormittag eine Pressemitteilung verschickt, in der nach dem Fund einer verletzten Frau am Gätenbach bereits von einer „mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung“ die Rede war und grundsätzlich die Frage aufgeworfen wurde, wie sicher – angesichts dieses Verdachts und weiterer Vorfälle in jüngster Zeit – Neubrandenburg ist. Im Laufe der Ermittlungen zum Fund der Verletzten hatte die betroffene 22-Jährige aber eingeräumt, dass der Vorwurf der Vergewaltigung frei erfunden war, wie die Strafverfolgungsbehörden am Dienstagnachmittag mitteilten.

via nordkurier: Neubrandenburgs „Sicherheitschef” fordert von AfD mehr Zurückhaltung

siehe auch: STARGARDER BRUCH – Massenvergewaltigung in Neubrandenburg frei erfunden. An dem Gerücht einer Massenvergewaltigung einer Frau in Neubrandenburg ist laut Behörden nichts dran. Die in sozialen Medien verbreiteten Gerüchte sind daher „als unzutreffend zu bewerten”, hieß es. Die verletzt am Stargarder Bruch in Neubrandenburg aufgefundene Frau ist kein Opfer einer Vergewaltigung oder gar Massenvergewaltigung geworden. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und das Polizeipräsidium Neubrandenburg teilten am Dienstagnachmittag mit, dass es eine solche Tat nicht gegeben hat. Das vermeintliche Opfer habe heute eingeräumt, die Vorwürfe einer Vergewaltigung frei erfunden zu haben. „Die in sozialen Medien verbreiteten Gerüchte zu dem Geschehen sind daher als unzutreffend zu bewerten”, hieß es weiter.

Faktencheck – Rechte Youtuberin verbreitet irreführende Behauptungen zu Coronavirus und PCR-Tests

In einem Video, das tausendfach auf Facebook geteilt wird, sagt die Youtuberin Naomi Seibt unter anderem, das neuartige Coronavirus sei bisher nicht isoliert worden. Und der PCR-Test basiere nur auf einem Computermodell des Virus-Genoms, sei also unzuverlässig. Ein Faktencheck zeigt: Ihre Behauptungen sind falsch oder unbelegt. „Niemand hat das [SARS-CoV-2-Virus] wirklich isoliert, sondern das war einfach nur eine Idee aufgrund von diesem Computermodell.“ Solche und andere Behauptungen stellt die Youtuberin Naomi Seibt in einer Rede auf, von der ein Video auf Facebook kursiert. Sie suggeriert darin, das neuartige Coronavirus existiere nicht und das PCR-Testverfahren sei unzuverlässig. Seibt ist eine Bloggerin aus der Szene der Neuen Rechten, über die CORRECTIV bereits berichtete – sie ist bisher vor allem für ihre Verharmlosung des Klimawandels bekannt. (…) Unsere Recherchen ergaben: Naomi Seibt argumentiert mit mehreren wissenschaftlichen Studien, interpretiert deren Inhalte jedoch falsch oder irreführend. (…) Die Behauptungen der Youtuberin Naomi Seibt über den Nachweis des Virus SARS-CoV-2 sind falsch beziehungsweise unbelegt. Sie geht von der Annahme aus, Forscher hätten das Virus nie gesehen. Doch das stimmt nicht. Zudem stellt sie die Zuverlässigkeit von PCR-Tests infrage, ohne dafür Belege zu liefern. Sie stellt außerdem in ihrem Vortrag weitere unbelegte oder falsche Behauptungen auf. So behauptet Naomi Seibt, dass angeblich nur sechs Prozent der Corona-Toten in den USA „direkt“ an Covid-19 gestorben seien (ab Minute 18:35). Dafür gibt es keine Belege, wie unser Faktencheck im September ergab. Die genannte Prozentzahl bezog sich lediglich auf die Anzahl derjenigen Covid-19-Patienten in den USA, die ohne eine weitere Vorerkrankung verstorben sind. Das lässt jedoch keine Rückschlüsse darauf zu, bei wie vielen Covid-19 die Todesursache war. Es handelt sich bei diesen Vorerkrankungen oft um Diabetes oder Übergewicht. Zu diesem Zeitpunkt gab die US-Gesundheitsbehörde an, dass bei 92 Prozent der Corona-Toten Covid-19 als Todesursache oder wahrscheinliche Todesursache auf dem Totenschein eingetragen worden war.

via correctiv: Faktencheck – Rechte Youtuberin verbreitet irreführende Behauptungen zu Coronavirus und PCR-Tests