Im Frühjahr verunglimpfte AfD-Stadträtin Daniela Mahler die Bundeskanzlerin in einem privaten Posting. Warum das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt worden ist. Die Ermittlungen gegen die Schweinfurter AfD-Stadrätin Daniela Mahler wegen eines Facebook-Postings wurden von der Münchner Staatsanwaltschaft eingestellt. Was ist eine zulässige private Meinungsäußerung als Stadtrat oder Stadträtin in Sozialen Medien und was nicht? Gelten für gewählte Mandatsträger andere Regeln als für Privatpersonen? Im Frühsommer dieses Jahres nachdem die Corona-Pandemie begonnen hatte und Deutschland bereits aus dem ersten Lockdown heraus war, postete die bei der Kommunalwahl im März neu gewählte Schweinfurter AfD-Stadträtin Daniela Mahler auf ihrem privaten Facebook-Account eine Frage: Wie blöd man sein müsse, die Bundeskanzlerin Angela Merkel zu wählen, die sie in dem Posting als “Kommunistenf…” bezeichnete. Eine zweistellige Zahl “Gefällt-mir”-Angaben gab es dafür. Und eine Anzeige durch den Schweinfurter Frank Firsching, der diese ausdrücklich als Privatmann stellte und nicht als Linken-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Es dauerte einige Monate, bis die Antwort der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München kam. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, hieß es in dem Schreiben, mit Frau Mahler habe man keinen Kontakt aufgenommen. Das Verfahren wurde wegen eines so genannten Verfahrenshindernisses eingestellt. Nur derjenige, der beleidigt wird, kann gegen den Beleidiger Anzeige erstatten. Die Münchner Staatsanwälte bejahten das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung “aufgrund des vorbeschriebenen Wortlauts der Beleidigung sowie der Stellung der Geschädigten”, fragten im Kanzleramt nach, ob Anzeige erstattet werde. Das wurde aber verneint.

via mainpost: Kritik an Facebook-Post: Warum AfD-Stadträtin angezeigt wurde

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