OLG: Ausschluss von NPD-Funktionär durch TuS Appen rechtmäßig

Nach fünf Jahren Rechtsstreit ist klar: Der TuS Appen darf den Hamburger NPD-Chef Lennart Schwarzbach vom Verein ausschließen. Eine entsprechende Klausel in der Satzung des Vereins aus dem Kreis Pinneberg sei rechtens, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig. Darin heißt es, “dass der Verein allen extremistischen Bewegungen entgegentritt”. Er sei sehr erfreut über das Urteil, sagte der Vereinsvorsitzende Wilfried Diektert: “Nach fünf Jahren Kampf hat es endlich dazu geführt, dass man unserer Rechtsauffassung gefolgt ist, dass wir Rechtsradikale nicht in unserem Verein Sport treiben lassen müssen.” 2015 hatten Fußballer des TuS Appen herausgefunden, dass einer ihrer Kollegen in der NPD tätig ist. Daraufhin wurde Schwarzbach durch eine aktualisierte Klausel vom Verein ausgeschlossen.

via ndr: OLG: Ausschluss von NPD-Funktionär durch TuS Appen rechtmäßig

Holger Gerlach und der #NSU in Niedersachsen – #terror

Holger Gerlach war einer der wichtigsten Unterstützer des NSU und einer der fünf Angeklagten im NSU-Prozess in München. Er ermöglichte dem NSU-Trio ein Leben im Untergrund, organisierte innerhalb der rechten Szene Unterstützung und transportierte mindestens eine Waffe für das Trio. Gerlach steht dabei für ein breites Netzwerk in Niedersachsen, welches direkt oder indirekt das Trio und ihr Handeln unterstützt hat. Holger Gerlach wurde 1974 in Jena geboren und wuchs dort auf. Zwischen 1988 und 1997 war er Mitglied des „Nationalen Widerstand Jena“ und somit Teil des „Thüringer Heimatschutz“ (THS), in welchem auch das NSU-Trio aktiv war, bevor es 1997 in den Untergrund ging. Gerlach lernte Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in den frühen 1990er-Jahren kennen. Fotos zeigen ihn unter anderem 1996 auf einer Neonazi-­Demonstration für den Kriegsverbrecher Rudolf Heß in Worms, dort trägt er mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Ralf Wohlleben eine schwarz-weiß-rote Fahne. 1997 zog Gerlach mit seiner Mutter nach Hannover-Bothfeld. Uwe Mundlos half bei dem Umzug. Bis 2010 arbeitete Gerlach als Lagerist und war unter anderem Mitglied im Betriebsrat. Im Jahr 2009 zog er mit seiner Freundin in das an die Region Hannover grenzende Lauenau im Landkreis Schaumburg. In Hannover nahm er weiterhin an Demonstrationen und Aktionen der örtlichen Neonazi-Szene teil und hatte Kontakt zu „Blood & Honour“-­Kreisen. Außerdem gehörte er der Kameradschaftsszene an und war z.B. Teil der hannoverschen „Kameradschaft Verena“, einer insofern bedeutenden Kameradschaft, als dass sie von einer Frau, Verena J., geführt und nach ihr benannt wurde. Gerlach besuchte im gesamten Bundesgebiet Neonazi-Demonstrationen, so unter anderem 2003 in Neumünster und Wunsiedel gegen die sog. „Wehrmachtsausstellung“, im Jahr 2005 den sogenannten „Trauermarsch“ in Magdeburg. Er selbst gab an sich ab 2004 von der rechten Szene gelöst und anschließend nur noch vereinzelt, auf freundschaftlicher Ebene bestehenden Kontakt zu „alten Kameraden“ gehabt zu haben. Später behauptete er erst ab Ende 2011 wieder vermehrt den Kontakt zur rechten Szene in Hannover gesucht zu haben. Er wurde jedoch auch zwischen den Jahren 2004 und 2011 auf Neonazi-­Demonstrationen und -Aktionen gesehen. So demonstrierte er 2005 zusammen mit dem regionalem Neonazi-­Aktivisten Marc-­Oliver M. in Magdeburg anlässlich der Bombardierung der Stadt im zweiten Weltkrieg. Im Mai des gleichen Jahres reiste er mit Marc-Oliver M. nach Berlin, um an einer Demonstration der NPD-Jugendorganisation teilzunehmen. Einen Monat später demonstrierte er mit Neonazis in Braunschweig. Fotos zeigen ihn in einer Gruppe von Neonazis der „Kame­radschaft Weserbergland“. Im Dezember 2005 provozierte Gerlach zusammen mit Marc-Oliver M. am Rand einer Schüler_innen-Demo gegen rechte Gewalt in Garbsen und wurde von Antifaschist_innen verjagt. Noch kurz vor seiner Festnahme, am 25. Oktober 2011 begleiteten er und der Neonazi-Aktivist Sebastian W. (Garbsen) ihren gemeinsamen Freund Marc-Oliver M. zu einem Prozess am Amtsgericht Hannover gegen Antifaschist_innen, weil dieser „Stress mit Linken“ befürchtete. Im Prozess ging es um einen Angriff sechs Jahre zuvor.
Die wohl wichtigsten bekannten NSU-Unter­stützungsaktionen von Holger Gerlach waren die Beschaffung bzw. Bereitstellung eines Führerscheins, eines Personalausweises und einer AOK-Krankenkassenkarte. Bereits zwei Jahre nach Gerlachs Umzug nach Hannover wurde er von Ralf Wohlleben angesprochen und um Unterstützung für das Trio gebeten. Wohlleben und er kannten sich aus der gemeinsamen Zeit im „Thüringer Heimatschutz“. Gerlach gab Wohlleben 3.000 DM für den NSU. Auf der Hochzeit des führenden Neonazis Thorsten Heise mit Nadine Q. im Juni 1999 in Northeim soll er mit Heise über Möglichkeiten einer Flucht des Trios nach Südafrika gesprochen haben. Kontakte gab es vermutlich schon vorher. Gerlach soll z.B. zum Kreis der Jenaer RechtsRock-Band „Vergeltung“ gezählt haben, die auf einem der sog. „Northeim-Sampler“ von Heise veröffentlicht wurde. Das Vorgespräch mit Heise zur Unterstützung des NSU führte schließlich ein anderer Gast: Tino Brandt, Führer der damaligen Kameradschaft von Gerlach, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in der Vergangenheit. Tino Brandt war zu diesem Zeitpunkt bereits V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes. Im Jahr 2007 fand das BKA bei einer Razzia auf Heises Grundstück im Eichsfeld mehrere Kassetten aus einem Diktiergerät, die das Gespräch zwischen den beiden und den Inhalt dokumentieren. Nachdem Brandt vorgefühlt hatte, sprach Gerlach mit dem Bräutigam über mögliche Optionen. Zwischen Sommer 2000 und Ende Juni 2001, kurz vor dem ersten Mord des NSU, entwickelte Gerlach eine Briefreundschaft zum damaligen Zeitpunkt im Gefängnis sitzenden Thorsten Heise. Rund ein Dutzend Briefe gingen durch die Kontrolle der Anstalt. In den Vernehmungen erinnerte sich Gerlach später zumindest an zwei weitere Treffen mit Heise. Eins im Auftrag von Wohlleben, ein weiteres im Auftrag von Brandt. Ungefähr 1999 soll Heise ihm dann eine Telefonnummer in Südafrika als Kontakt gegeben haben. Thorsten Heise wiederum erinnerte sich in seiner Vernehmung später weder an Gerlach, noch an die Treffen mit ihm.

via aib: Holger Gerlach und der NSU in Niedersachsen

#Waffen für die #AfD? – Rechtsextreme rüsten mit Balkan-Waffen auf – #schauhin

Die Staatsanwaltschaft München beschuldigt einen 47-Jährigen, für Rechtsextreme illegal Waffen aus Kroatien beschafft zu haben. Laut Zeuge seien diese “für die AfD” bestimmt. Im März 2018 fliegt im kroatischen Slawonien ein Waffendeal auf. Bei einer Razzia finden Ermittler zahlreiche automatische Gewehre, Munition und Handgranaten. Die Waffen sollten nach Deutschland gehen. Über Monate hatten Fahnder die Bande überwacht und deren Kommunikation entschlüsselt. Die Kriminellen tarnten sich als Kfz-Händler. Wenn das Wort “Boschpumpe” fällt, geht es nicht um ein Fahrzeugteil, sondern um “Pump Guns”. Wenn die Waffenschieber über die Automarke “Ford Scorpio” sprechen, meinen sie Maschinenpistolen der Marke “Skorpion”. Im Sommer 2018 läuft deshalb eine internationale Polizei-Operation an, Deckname: “Telum”. Die Fahnder stoßen auf ein regelrechtes Waffendepot. Neben Kalaschnikows und Pistolen entdeckten sie Handgranaten und einen Raketenwerfer. Ein kroatischer Mittelsmann packt aus, nennt einen mutmaßlichen Waffenkäufer. Der sei ein Deutscher, sein Name: Alexander R. Die Vernehmer haben den Inhalt des Geständnisses zusammengefasst. Frontal21 liegt es vor: “Alexander R. habe in seiner Werkstatt in Deutschland Waffen in einen PKW Golf gepackt, einige Kalaschnikows, einige Pumpguns”, heißt es in den Akten. Weiter erzählt der Zeuge den kroatischen Ermittlern, Alexander R. “interessiere sich für automatische Waffen, Kurzwaffen, Pumps, Skorpione und Kalaschnikows”.
Und dann ein Satz, der unglaublich klingt: “Die Waffen, die er nach Deutschland fuhr, seien für die AfD, eine rechte Partei, vorgesehen gewesen.” Der Deutsche Alexander R. lebte in einer kroatischen Hafenstadt. Von hier aus soll er die Waffendeals organisiert haben. Vor einigen Wochen wurde er an die bayerische Justiz ausgeliefert. (…) Die Staatsanwaltschaft München beschuldigt den 47-Jährigen, für Rechtsextreme in Deutschland illegal Waffen aus Kroatien beschafft zu haben. “Bei unserem Haupttäter und bei vielen Abnehmern hat man Waffen gefunden, darunter zwei halbautomatische Kurzwaffen, eine sogenannte Pumpgun und 200 Schuss Munition”, sagte Klaus Ruhland von der Generalstaatsanwaltschaft München. Nach Recherchen von Frontal21 war der mutmaßliche Waffenhändler jahrelang in der NPD aktiv. Alexander R. kümmerte sich 2009 in der von der NPD getragenen “Bürgerinitiative Ausländerstopp” um die Pressearbeit. Später trat R. in die AfD ein. Fotos zeigen ihn im Juni 2016 in Deggendorf bei einem Auftritt von Björn Höcke.

via zdf: Waffen für die AfD? – Rechtsextreme rüsten mit Balkan-Waffen auf

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CC BY-SA 3.0, Link – symbolbild

#Polizisten angegriffen, #Verfahren eingestellt: Rechter #Randalierer kommt mit “braunem” Auge davon – #schauhin #justizversagen #rosenaufdenweggestreut

Alte Verfahren, junges Lebensalter – das scheint die Kombination für ein äußerst mildes Urteil zu sein: Am Donnerstag musste sich Tom O. (23) vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Nach einer NPD-Demo war er am 24. Juli 2015 mit einem Verkehrsschild auf die Polizei losgegangen. Trotz mehrerer Vorstrafen wurden das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Am 24. Juli 2015 eskalierte es in der Bremer Straße: Die NPD hatte zu einer Demo gegen die Errichtung einer Asylunterkunft mobilisiert, militante Neonazis rückten an. Nachdem die Demo offiziell beendet war, griffen rund 30 von ihnen die Gegendemo an, warfen Steine, Gegenstände Flaschen und Pyrotechnik. Drei Verletzte forderte die Gewaltaktion. (…) Tom riss ein Verkehrsschild aus der Verankerung, ging damit auf die Polizei los und wurde mit Pfefferspray gestoppt.(…) Weil die Tat schon über fünf Jahre her ist, stellte die Richterin das Verfahren gegen 50 Arbeitsstunden ein.

via tag24: Polizisten angegriffen, Verfahren eingestellt: Rechter Randalierer kommt mit “braunem” Auge davon

https://twitter.com/DemoDavidLE/status/1334958023119417352

Landkreis Hildburghausen Wie ein Neonazi die Corona-Proteste anheizt

Hildburghausen ist seit Wochen einer der Corona-Hotspots in Deutschland. Dennoch kommt es immer wieder zu Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen – und die werden offenbar auch von Rechten angeheizt. Seit Wochen steht der Kreis Hildburghausen im Fokus: Die Inzidenz im Hotspot liegt aktuell bei 411. Doch trotz dieser Gefahrenlage kommt es immer wieder zu Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen – und die werden offenbar von Rechten mitorganisiert. Der sogenannte “Widerstand” wird in der neuen Facebook-Gruppe “Hildburghausen 2.0” koordiniert. Unter den Administratoren sind Anhänger der AfD und des Kreisrats Tommy Frenck. Der Neonazi nutzt seine große Reichweite auf Facebook und Telegram, um das Ganze anzuheizen und Werbung für seinen Versandhandel zu betreiben.
Am Montag war in den sozialen Netzwerken eine Demonstration angekündigt worden – unangemeldet. Aufgrund der Corona-Zahlen gilt ein Demonstrationsverbot. Auf dem Marktplatz der Stadt Hildburghausen war die Polizei mit einem Großaufgebot im Einsatz. An diesem Tag war Neonazi Frenck nicht selbst vor Ort. Doch er hat sich mit Bildern vom Polizeieinsatz versorgen lassen und diese auf seinem Kanal gezeigt. Am Mittwoch zuvor hatten Hunderte an gleicher Stelle protestiert – viele ohne Maske. Sie demonstrierten gegen Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Schulen und Kitas. Zwischenzeitlich hatte der Landkreis eine Rekord-Inzidenz von mehr als 600 erreicht.

VIA MDR. Landkreis Hildburghausen Wie ein Neonazi die Corona-Proteste anheizt

NPD-Funktionär soll Einsatz in Eisenach bezahlen

Im Juli 2019 wollten Neonazis in Eisenach ein Konzert veranstalten. Sie hatten das Ganze als eine private Party deklariert. Doch die Polizei spielte nicht mit und löste die Veranstaltung auf. Jetzt stellt sie dem Organisator den Einsatz in Rechnung. Es sollte eine feuchtfröhliche Party mit rechtsextremistischem Liedgut werden. Am 20. Juli 2019 pilgerten rund 70 Neonazis aus ganz Deutschland nach Eisenach. In der NPD-Landeszentrale “Fliederhaus” wollte man zusammen feiern und ein Konzert veranstalten. Die Party war eine Ausweichveranstaltung für ein Rechtsrockkonzert, das erst in Kloster Veßra im Kreis Hildburghausen stattfinden sollte. Als die Behörden es dort verboten, zogen die Rechtsextremisten kurzerhand nach Eisenach. In aller Kürze war die Polizei mit einem Großaufgebot vor Ort. Noch bevor auch nur ein Ton gespielt wurde, ließ der Polizeiführer das Ganze auflösen. Hintergrund: Die Neonazis hatten es als eine private Party deklariert, doch die Polizei und die Ordnungsbehörden sahen darin eine öffentliche Veranstaltung. Da für die aber jegliche Anmeldung fehlte und auch keine Auflagen eingehalten wurden, lösten die Beamten die Zusammenkunft auf. Über ein Jahr später, im Oktober 2020, flatterte dem NPD-Funktionär Sebastian Schmidtke ein Kostenbescheid der Thüringer Landespolizeidirektion (LPD) ins Haus. In dem Bescheid wird ihm erklärt, dass er für den Einsatz 25.804,77 Euro zu zahlen hat. Zur Begründung teilte die Landespolizeidirektion MDR THÜRINGEN mit, dass “der Veranstalter um die Anzeige- und Erlaubnispflicht wissen musste, er die formalen Voraussetzungen der Durchführung einer derartigen Veranstaltung dennoch nicht erfüllte und gerade deshalb für den Polizeieinsatz verantwortlich ist”. Das will NPD-Mann Schmidtke abwenden und hat Klage beim Verwaltungsgericht Meiningen eingereicht. Ein Gerichtssprecher bestätigte MDR THÜRINGEN den Eingang der Klage, wollte sich aber zum Fortgang des Verfahrens bisher nicht äußern. “Es müssen noch die Schriftsätze der Gegenseiten abgewartet werden”, sagte er. Auch Schmidtke selber werde sich derzeit nicht äußern, teilte sein Anwalt Andreas Wölfel auf Anfrage mit. (…) Das Ganze gründet auf dem Thüringer Verwaltungskostengesetz von 2005, das wiederum die Grundlage für die allgemeine Verwaltungskostenordnung ist. In der steht, dass geprüft werden muss, ob ein Polizeieinsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt werden kann oder die Allgemeinheit, also der Steuerzahler, das begleichen muss. Zudem ist festgelegt, was im Falle einer Einsatzrechnung ein Polizeibeamter kostet. Das bemisst sich nach Wert pro Viertelstunde. Demnach werden für Beamte im mittleren Dienst rund zwölf Euro, für Beamte im gehobenen Dienst rund 15 Euro und Beamte im höheren Dienst etwas 19 Euro pro Viertelstunde veranschlagt. Dazu kommen Verpflegungs- und Fahrkosten. Das alles wird auf den gesamten Einsatz hochgerechnet und so sind dann auch die gut 25.800 Euro für die Veranstaltung in Eisenach zusammengekommen

via mdr: NPD-Funktionär soll Einsatz in Eisenach bezahlen

NPD scheitert mit Klage gegen Tweets von Weil

Vor einer NPD-Demo in Hannover rief Ministerpräsident Stephan Weil in Tweets zu Gegenprotesten auf. Der niedersächsische Staatsgerichtshof wies eine Klage der Rechtsextremen dagegen jetzt ab. Stephan Weil (SPD) hat mit kritischen Tweets zu einer Demonstration der rechtsextremen NPD nicht gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen. Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wies eine entsprechende Klage der rechtsextremen Partei am Dienstag ab (Az.: StGH 6/19). »Es gehört zu den Amtspflichten des Ministerpräsidenten, sich schützend vor die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Institutionen zu stellen«, erklärten die Landesverfassungsrichter. (…) Der Ministerpräsident habe mit den von der NPD angegriffenen Tweets »als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung« lediglich ihm zustehende Befugnisse der Öffentlichkeitsarbeit genutzt, befand der Gerichtshof. »Er setzte sich im Zusammenhang mit einem konkreten Angriff einer als verfassungsfeindlich festgestellten Partei für einen unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie – nämlich der Institution ›Freie Presse‹, der Pressefreiheit und dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten – ein«, hieß es im Urteil.

via spiegel: NPD scheitert mit Klage gegen Tweets von Weil

siehe auch: Kritische Tweets von Ministerpräsident Weil gegen NPD mit Grundgesetz vereinbar. Der StGH Bückeburg hat entschieden, dass Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil mit mehreren kritischen Tweets über die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen hat. Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hatte eine gegen Journalisten gerichtete NPD-Demonstration in Hannover in mehreren Twitter-Nachrichten kritisiert. So hatte Weil auf seinem Twitter-Account am 20. und am 23.11.2019 aus Anlass der Versammlung am 23.11.2019 zu dem Thema “Schluss mit steuerfinanzierter Hetze – Feldmann in die Schranken weisen!” insgesamt neun Tweets gepostet. “Viel perfider geht es nicht mehr: Die rechtsextreme NPD will am kommenden Wochenende in #Hannover unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte #Pressefreiheit demonstrieren… #Demokratie #gegenrechts”, schrieb Stephan Weil zum Beispiel am 20.11.2019. Der NPD-Landesverband sah sich durch sechs dieser Tweets in seinem Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. Der StGH Bückeburg hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs waren die Äußerungen des Ministerpräsidenten gerechtfertigt. Der auch in Niedersachsen als unmittelbares Verfassungsrecht geltende und damit zu den Prüfungsmaßstäben des Staatsgerichtshofs zählende Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schütze das Recht aller auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen wirkenden Regierungs- und Oppositionsparteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit. Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung gelten daher ihnen gegenüber grundsätzlich das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot. Dass das BVerfG als Ergebnis des zweiten NPD-Verbotsverfahrens die NPD zwar nicht verboten, aber festgestellt habe, dass sie mit ihren Zielen die Grundprinzipien missachte, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar seien, hinder sie nicht daran, sich auf den Gewährleistungsbereich des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG berufen zu können. Der verfassungsändernde Gesetzgeber von 2017 habe sich darauf beschränkt, die Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien zu begrenzen. Im Übrigen gelte daher der Grundsatz fort, dass die verfassungsfeindliche Partei zwar politisch bekämpft werden dürfe, aber auch sie in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein soll. Die Äußerungen des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens in den streitgegenständlichen Tweets über seine Nutzeradresse @MpStephanWeil erfolgten in Ausübung seines Amtes. Amtsautorität werde auch bei Aktivitäten von Regierungsmitgliedern in sozialen Netzwerken oder beim Einsatz von Mikrobloggingdiensten in Anspruch genommen, wenn diese Aktivitäten unter Nutzeradressen stattfänden, die auf das Amt hinweisen. Außerdem stellen die Tweets einen Eingriff in das Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb dar. Sie bezweckten nämlich, dass Leserinnen und Leser entweder der Demonstration der NPD fernblieben oder sich der Gegendemonstration anschlossen.