AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag – Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme hatte bei der Bundestagverwaltung einen Antrag auf Erteilung eines Hausausweises gestellt, den diese im September 2025 ablehnte. Die Ablehnung begründete sie zum einen damit, dass Antragsteller eine sicherheitsgefährdende Tätigkeit für eine fremde Macht ausübe, indem er Kontakte zu russischen staatlichen Stellen pflege. Darüber hinaus habe er durch seine Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbart.  Oehme wollte den Hausausweis dann per gerichtlichem Eilantrag bekommen, das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wies den Eilantrag jedoch zurück (Beschl. v. 30.10.2025, Az. 2 L 437/25). Hasso Suliak hatte dazu für LTO die rechtlichen Grundlagen und die sicherheitskritischen Russland-Kontakte Oehmes erklärt. Oehme legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein, das den Beschluss der Vorinstanz nun bestätigte (Beschl. V. 12.02.2026, Az. 3 S 158/25). Er habe auch im Beschwerdeverfahren vor dem OVG nicht überzeugend darlegen können, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, so das Gericht in seiner Begründung. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt. Mitarbeiter sind keine Abgeordneten Auch Oehmes Argument, die Bundestagsverwaltung habe ohne ausreichende gesetzliche Grundlage entschieden, wies das OVG zurück. Die Hausordnung des Deutschen Bundestages stelle im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Hausrecht seiner Präsidentin eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar. Der verfassungsrechtlich geschützte Abgeordnetenstatus habe auch nicht automatisch Vorrang vor dem Hausrecht der Präsidentin. Oehme als Mitarbeiter könne sich darauf aber ohnehin nicht berufen.

via lto: AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

Vermutungen über verbotene Naziparolen reichen nicht für „Redeverbot“: Höcke darf auftreten

Die geplanten Wahlkampfauftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke in Bayern beschäftigten bayerische Gerichte. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof. München – Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist für seine theatralische Wortwahl bekannt. „Demokraten aller Länder schaut auf Deutschland!“, schrieb er auf X und beklagte die gerichtliche Befassung mit ihm als Redner auf zwei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu. Beide Orte wollten den Auftritt des zweifach strafrechtlich Verurteilten verhindern, was unterschiedliche juristische Einschätzungen zur Folge hatte. Nun entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zu Höckes Gunsten. Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wiederholte eine verbotene SA-Parole. (Archivbild) © Martin Schutt/dpa Im Eilverfahren erklärte der VHG beide Auftritte im Kontext der Kommunalwahlen in Bayern am 8. März für zulässig, da für den AfD-Mann die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gelte. Vermutungen, er könnte wieder verbotene Naziparolen in seine öffentlichen Ansprachen packen, reichten für ein Redeverbot nicht aus. Höcke hatte die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der nationalsozialistischen SA benutzt beziehungsweise die Anwesenden dazu animiert, die Parole zu vervollständigen. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar. Am Freitag (13. Februar) hieß es zunächst aufgrund von zwei unterschiedlichen Eilentscheidungen der zuständigen Verwaltungsgerichte, Höcke dürfe in Seybothenreuth nicht öffentlich reden, in Lindenberg aber schon. Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth hatte von einer Gesetzesvorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung Gebrauch gemacht, weshalb das Verwaltungsgericht entschied, der AfD zwar ihre Veranstaltung am Samstag zu gestatten – aber nur ohne Gastredner Höcke.    „Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“, erklärte hierzu ein Sprecher des Bayreuther Gerichts. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied anders

via fr: Vermutungen über verbotene Naziparolen reichen nicht für „Redeverbot“: Höcke darf auftreten

siehe auch: Vor Kommunalwahl in Bayern: Gericht kippt vorläufig Redeverbot für AfD-Politiker Höcke Die Stadt Lindenberg hatte Höcke als Gastredner untersagt. Doch der AfD-Kreisverband wehrte sich. Das Verwaltungsgericht in Augsburg gab der rechtsextremen Partei recht und revidierte das Verbot; VGH schafft bayernweit Klarheit Rede­verbot für Björn Höcke ist unzu­lässig. Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden. Die von zwei bayerischen Gemeinden auferlegten Redeverbote gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sind rechtswidrig. Das entschied am Freitagabend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Er bestätigte damit einerseits einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg (Beschl. v. 13.02.2026, Az. Au 7 S 26.594) und hob andererseits einen anderslautenden Eilbeschluss des VG Bayreuth auf (Beschl. v. 10.02.2026, Az. Au 7 S 26.310). LTO berichtete. Höcke darf damit an den Parteiveranstaltungen am Samstag im oberfränkischen Seybothenreuth sowie am Sonntag in Lindenberg im Allgäu als Redner auftreten.

Gedenkveranstaltung in Nauen: Brandenburgs AfD-Jugend-Vize verteidigt Teilnahme an rechtsextremer Demo

Der neu gewählte stellvertretende Landeschef der AfD-Jugend in Brandenburg war vor mehreren Jahren bei einem Gedenken in Nauen dabei, das Rechtsextremisten organisierten. Was die AfD und er dazu sagen. Der Vize-Landeschef der Brandenburger AfD-Jugend Generation Deutschland, Felix Niedermeyer, hat seine Teilnahme an einer Veranstaltung von Rechtsextremisten im Jahr 2017 verteidigt. Die „Freien Kräfte Neuruppin – Osthavelland“ hatten für den 20. April 2017 in Nauen zu einem „Gedenken an die Bombenopfer“ eingeladen, der Verfassungsschutz Brandenburg stuft sie als rechtsextremistisch ein. Auch die rechtsextreme NPD war laut Geheimdienst an der Veranstaltung beteiligt. Die „Märkische Oderzeitung“ hatte über Niedermeyers Teilnahme berichtet und ein Foto veröffentlicht. „Was meine Teilnahme an der Veranstaltung angeht, war mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt, wer der Anmelder war“, teilte Niedermeyer der Deutschen Presse-Agentur mit. „Ich war dort, um der Opfer des alliierten Bomberangriffs auf Nauen am 20. April 1945 zu gedenken. Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt gewusst, welche Gruppierungen diese Veranstaltung angemeldet haben, hätte ich vermutlich nicht teilgenommen.“ „Freien Kräfte“ unvereinbar mit AfD Die „Freien Kräfte Neuruppin – Osthavelland“ stehen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Wer Mitglied der „Freien Kräfte“ ist, kann nicht Mitglied der AfD werden. Niedermeyer erklärte, er sei nicht deren Mitglied gewesen. Vor seiner AfD-Mitgliedschaft habe er nur einem regionalen Simson-Verein angehört.

via tagesspiegel: Gedenkveranstaltung in Nauen: Brandenburgs AfD-Jugend-Vize verteidigt Teilnahme an rechtsextremer Demo

Rechtsextremismus: Neue Verdachtsfälle bei der Polizei – #polizeiproblem

Regelmäßig meldet das sächsische Innenministerium Rechtsextremismus-Verdachtsfälle bei der Polizei. Jetzt kommen weitere hinzu. In der sächsischen Polizei haben sich im vergangenen Jahr 15 neue Verdachtsfälle von Rechtsextremismus angesammelt. Über neun dieser Fälle hatte das Innenministerium bereits im Sommer 2025 berichtet. Sechs weitere kamen laut einer Übersicht des Ministeriums im zweiten Halbjahr hinzu. Unter den neuen Vorkommnissen seien mehrere abwertende, womöglich rassistische Äußerungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Auch eine als ausländerfeindlich bewertete Äußerung im Rahmen eines Polizeieinsatzes sei dokumentiert. In zwei Fällen gehe es um die Nutzung einer strafbaren Parole sowie das Veröffentlichen rassistischer Inhalte auf Social-Media-Plattformen. (…) Seit 2020 summiert sich die Zahl bekanntgewordener Verdachtsfälle auf 128. Die Polizei richtete eine “Koordinierungsstelle Extremismusprävention und Demokratiearbeit” ein, um solche Fälle systematisch zu erfassen.

via t-online: Rechtsextremismus: Neue Verdachtsfälle bei der Polizei

Thüringens AfD-Politiker Höcke bekommt Maulkorb! Stadtverwaltung eindeutig

Eine Stadt plant ein Redeverbot für Thüringens AfD-Chef Björn Höcke bei einer Wahlkampfveranstaltung. Die Ansage ist eindeutig. Die Stadt Lindenberg im Allgäu will Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nicht sprechen lassen. Dies soll bei einer geplanten Wahlkampfveranstaltung gelten. Die Stadt beruft sich auf eine Gerichtsentscheidung. Ursprünglich wollte die Stadt die Stadthalle komplett für die AfD sperren. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dies jedoch im Eilverfahren abgelehnt. Die Richter schlugen stattdessen ein milderes Mittel vor. Dieses Mittel sei ein Redeverbot für Herrn Höcke. Die Stadtverwaltung will diesen Weg nun gehen.

via thüringen 24: Thüringens AfD-Politiker Höcke bekommt Maulkorb! Stadtverwaltung eindeutig

siehe auch: Niederlage für AfD Bayreuth Showdown in Seybothenreuth – Björn Höcke darf nicht reden. Kommen ja, reden nein. Der AfD-Hardliner Björn Höcke darf am Samstag in Seybothenreuth keine Rede halten. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden. AfD-Kreisvorsitzender Mario Schulze reagiert auf das Urteil. Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth hat mit Beschluss vom Donnerstag einen Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth gegen die Gemeinde Seybothenreuth im Zusammenhang mit einer Parteiveranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle am 14. Februar abgelehnt. Damit bleibt im Ergebnis zwar die Veranstaltung der AfD als solche zulässig, der als Gastredner vorgesehene Landeschef der AfD, Björn Höcke, darf jedoch nicht auftreten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichtes hervor; Gericht stoppt Höcke: Redeverbot für AfD-Politiker in Oberfranken. Gerichtsentscheidung kurz vor Wahlkampfauftritt: Björn Höcke darf nicht bei einer Veranstaltung in Oberfranken sprechen. Auch ein Auftritt im Allgäu steht vor dem Aus. Bayreuth – Björn Höcke darf am Samstag (14. Februar) nicht bei einer AfD-Veranstaltung in Oberfranken auftreten. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat in einer Eilentscheidung verfügt, dass der thüringische AfD-Chef nicht als Redner bei der Parteiveranstaltung in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth sprechen darf. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur. Die AfD kann die Veranstaltung zwar durchführen – allerdings ohne den prominenten Gastredner.

a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle

Internationales Auschwitz Komitee fordert AfD-Verbotsantrag

Innenminister Dobrindt soll handeln, damit es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, das fordert das Internationale Auschwitz Komitee. Wie die Partei agiere, sei »für Überlebende des Holocaust unerträglich«. Das Internationale Auschwitz Komitee fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen. »Gerade in diesen Tagen wird deutlich, dass die AfD mittlerweile in ihrer Gänze zu einer Partei geworden ist, die die Demokratie immer wieder massiv attackiert. Ihre Verachtung der Demokratie wird nur noch von der Geldgier mancher ihrer Repräsentanten übertroffen«, sagte die Auschwitz-Überlebende und Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees, Dr. Eva Umlauf. DER SPIEGEL 06.05.2025 Rechtsextreme Fanatiker und Profiteure würden in Parlamente eingeschleust, um sich schamlos zu bedienen und gleichzeitig die Demokratie von innen heraus auszuhöhlen, so Umlauf weiter. Von Politikern der Partei immer wieder benutzte Bezüge zur Nazizeit und zur Hitler-Verehrung seien offensichtlich. »Für Überlebende des Holocaust sind diese Inszenierungen und Strategien der Verherrlichung der Nazijahre unerträglich«, so die Präsidentin des Komitee. »Wann wird diese Partei des Hasses und der Demokratiezerstörung endlich vor die Schranken des Bundesverfassungsgerichtes gebracht?«, fragt sie in der Mitteilung . Das Internationale Auschwitz Komitee ist ein Zusammenschluss von Auschwitz-Überlebenden und Organisationen von Auschwitz-Überlebenden. Aufforderung an den Innenminister Der Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner fügte an: »Diese Anfrage und Aufforderung richtet sich vor allem an Bundesinnenminister Dobrindt: Er ist von Amts wegen verpflichtet, die seit Jahren zu beobachtende rechtsextreme und verfassungswidrige Entwicklung der AfD in einer Materialsammlung zu dokumentieren, aufzubereiten und hin zur politischen Entscheidung auf den Weg zu bringen.«

via spiegel: Internationales Auschwitz Komitee fordert AfD-Verbotsantrag

Seilschaften, Loyalitäten, Familienfilz – Die AfD Rheinland-Pfalz vor der Landtagswahl 2026

Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Die AfD rechnet mit deutlichen Zugewinnen. Ein Blick auf ihre Landesliste zeigt jedoch weniger programmatische Vielfalt als ein enges Geflecht aus burschenschaftlichen Netzwerken, familiären Verbindungen und politischer Loyalität. Am 22. März 2026 wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. In aktuellen Umfragen liegt die AfD derzeit bei rund 18 Prozent. Für die Wahl hat der Landesverband eine Landesliste mit 40 Kandidierenden beschlossen. Der Blick darauf zeigt: Die personelle Aufstellung folgt weniger programmatischer Vielfalt als festen Loyalitäten, langjährigen Netzwerken und strukturellen Abhängigkeiten. Über Jahre hat sich so im Landesverband ein System aus Seilschaften herausgebildet, in dem politische Karrieren vorwiegend über Loyalität organisiert werden und das sich nach außen zunehmend abschottet. Burschenschaftliche Seilschaften Auf AfD-Listenplatz 1 wurde mit nur rund 75 Prozent der Fraktions- und Parteivorsitzende Jan Bollinger gewählt. Bollinger gilt als Vorsitzender, der das burschenschaftliche Netzwerk um Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Parteivorsitzender in RLP sowie stellvertretender Fraktionsvorstand der AfD im Bundestag, nicht in Frage stellt und somit geduldet wird. Traditionell sind in der rheinland-pfälzischen AfD extrem rechte Burschenschafter in der Führungsebene und als Mitarbeiter stark vertreten. Münzenmaier selbst ist Mitglied der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil sie einen „völkischen Nationalismus“ vertrete und zudem „enge Verbindungen zur Neuen Rechten“ und in die rechtsextreme Szene pflege. Michael Büge: Ehemaliger CDU-Ma

via belltower: Seilschaften, Loyalitäten, Familienfilz Die AfD Rheinland-Pfalz vor der Landtagswahl 2026