Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme hatte bei der Bundestagverwaltung einen Antrag auf Erteilung eines Hausausweises gestellt, den diese im September 2025 ablehnte. Die Ablehnung begründete sie zum einen damit, dass Antragsteller eine sicherheitsgefährdende Tätigkeit für eine fremde Macht ausübe, indem er Kontakte zu russischen staatlichen Stellen pflege. Darüber hinaus habe er durch seine Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbart.  Oehme wollte den Hausausweis dann per gerichtlichem Eilantrag bekommen, das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wies den Eilantrag jedoch zurück (Beschl. v. 30.10.2025, Az. 2 L 437/25). Hasso Suliak hatte dazu für LTO die rechtlichen Grundlagen und die sicherheitskritischen Russland-Kontakte Oehmes erklärt. Oehme legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein, das den Beschluss der Vorinstanz nun bestätigte (Beschl. V. 12.02.2026, Az. 3 S 158/25). Er habe auch im Beschwerdeverfahren vor dem OVG nicht überzeugend darlegen können, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, so das Gericht in seiner Begründung. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt. Mitarbeiter sind keine Abgeordneten Auch Oehmes Argument, die Bundestagsverwaltung habe ohne ausreichende gesetzliche Grundlage entschieden, wies das OVG zurück. Die Hausordnung des Deutschen Bundestages stelle im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Hausrecht seiner Präsidentin eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar. Der verfassungsrechtlich geschützte Abgeordnetenstatus habe auch nicht automatisch Vorrang vor dem Hausrecht der Präsidentin. Oehme als Mitarbeiter könne sich darauf aber ohnehin nicht berufen.

via lto: AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen