Nach Parteitag in Greding – AfD-Mitglieder sollen rechte Parolen gegrölt haben

Einer der Männer soll nach Überzeugung der Ermittler am späten Abend in einer Diskothek auch den Hitlergruß gezeigt haben. Jetzt stehen sie in Schwabach vor Gericht. Der Prozess gegen sechs junge Männer, die nach dem Besuch eines AfD-Parteitags 2024 in Greding rassistische Parolen gegrölt haben sollen, hat vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Schwabach stockend begonnen. Die Verteidiger der sechs Angeklagten überschütteten das Gericht mit Anträgen, deren Behandlung eine stundenlange Verzögerung des Verfahrens zur Folge hatte. Bei den Verteidigern handelt es sich vor allem um Juristen, die bereits in der Vergangenheit Mandanten aus der rechtsradikalen Szene verteidigt haben und zum Teil selbst in der rechten Szene aktiv gewesen sind. Das Verfahren gegen einen der Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen psychischer Zustand zunächst gutachterlich geklärt werden muss. Die Angeklagten stehen wegen rassistischer Vorfälle vor Gericht, die sich nach dem Besuch des AfD-Landesparteitags 2024 im mittelfränkischen Greding in eine Diskothek ereignet haben sollen. Einer der Männer hatte nach Überzeugung der Strafverfolgungsbehörden in einer Diskothek am späten Abend nach dem Parteitag den Hitlergruß gezeigt. Fünf weitere hätten das in rechtsradikalen Kreisen inzwischen beliebte Lied des Sängers Gigi D’Agostino, „L’Amour Toujours“ in umgedichteter Version mit dem Refrain „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

via sz: Nach Parteitag in Greding AfD-Mitglieder sollen rechte Parolen gegrölt haben

siehe auch: Rechte Parolen nach AfD-Parteitag: Stockender Prozessbeginn Vor dem Amtsgericht Schwabach müssen sich sechs Angeklagte verantworten. Sie sollen rechte Parolen gegrölt und einer von ihnen den Hitlergruß gezeigt haben. Zum Prozessauftakt stellen ihre Verteidiger eine Reihe von Anträgen. Wegen zahlreicher Anträge der Verteidiger sowie einer Umstellung des Mobiliars im Gerichtssaal ist der Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Schwabach mit großen Verzögerungen gestartet. Bis zum Mittag konnten deswegen nur die Strafbefehle verlesen aber noch keine Zeugen gehört werden. Prozess wegen Volksverhetzung: Anwälte stellen Anträge Die Staatsanwaltschaft wirft den ursprünglich sechs Angeklagten vor, nach einem Landesparteitag der AfD am 13.01.2024 in einer Gredinger Bar rassistische Parolen gegrölt und Lieder gesungen zu haben. Unter anderem sollen sie zu dem Lied “L’Amour toujour” “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” gesungen haben. Einer von ihnen soll auch mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Mit Anträgen wollten die Anwälte, die bereits mehrfach Angeklagte aus der rechten Szene verteidigt haben, unter anderem den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Einstellung des Prozesses gegen zwei Heranwachsende erreichen. Die beiden betreffenden Männer waren zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt. Das Gericht lehnte diese Anträge ab; Rassistische Parolen nach AfD-Parteitag: Gewählter Unterallgäuer Kreisrat vor Gericht AfD-Funktionär Michael Hörmann aus Babenhausen soll mit anderen in einer Disko in Greding „Ausländer raus“ gegrölt haben. Schon früher war der Mann wohl Mitglied in einer rechtsextremistischen Partei. Nach einem AfD-Parteitag im Jahr 2024 sollen mehrere Männer rassistische Parolen gegrölt haben. Auf dem Foto kommt ein Teil der Angeklagten, flankiert von Rechtsanwältin Ariane Meise (links) in den Gerichtssaal. Foto: Daniel Löb, dpa Kommentieren Merken Drucken Verschicken Feedback In den nächsten Wochen wird sich der Unterallgäuer Kreistag zur ersten Sitzung treffen. Unter den Kommunalpolitikern, die dann die Geschicke des Landkreises mitbestimmen, wird auch der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Michael Hörmann sein. Doch nun steht der Mann, der wohl schon früh Mitglied einer rechtsextremistischen Partei war, erst einmal wegen Volksverhetzung vor Gericht. Zusammen mit fünf anderen Männern soll er nach einem AfD-Parteitag Anfang 2024 in einer Disko rassistische Parolen gegrölt haben.

Rechte Gewalt in Brandenburg – Pfarrer in Cottbus von Neonazis bedroht – #terror

Neonazis sind in Cottbus in ein Wohnhaus eingedrungen und haben dort randaliert. Im Visier: ein Pfarrer, der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt. Bei dem Betroffenen handelt es sich nach taz-Informationen um den Pfarrer Lukas Pellio, der als Studierendenseelsorger in Cottbus tätig ist. Pellio setzt sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus in der Lausitz ein und ist unter anderem einer der Sprecher der Initiative Sichere Orte Südbrandenburg. Auf taz-Anfrage wollte sich Pellio am Montag nicht äußern. Der Vorfall hatte sich bereits am Donnerstag ereignet. Nach Angaben der Beratungsstelle Opferperspektive waren zwei Neonazis am späten Nachmittag in das Wohnhaus des Pfarrers eingedrungen. Demnach traten die Angreifer die Haustür ein, drangen über mehrere Stockwerke zur Wohnung vor und randalierten vor der Tür. Zudem hätten sie rechte Aufkleber am Briefkasten hinterlassen. Darunter war auch ein Sticker mit der Aufschrift „Piss dich nach Berlin“, der bereits im Zusammenhang mit einer rechtsextremen Hetzkampagne gegen zwei Leh­re­r*in­nen in Burg im Spreewald verwendet worden war. (…) Für Aufsehen sorgt zudem ein zweiter rechter Angriff, der sich beinahe gleichzeitig mit dem Einbruch in das Wohnhaus des Pfarrers – und in derselben Straße – ereignete. Laut Opferperspektive wurde dabei eine antifaschistisch aktive Person, die mit dem Fahrrad unterwegs war, von einem ebenfalls Fahrrad fahrenden jugendlichen Neonazi bedrängt. Dieser habe die Betroffene aufgefordert, die Tasche herauszugeben, an der unter anderem ein Antifa-Button befestigt war. Anschließend habe er sie ausgebremst, verhöhnt und den Button abgerissen. Zeugen berichten, am Bein des Angreifers sei ein Reichsadler-Tattoo sichtbar gewesen. Die Polizei Brandenburg bestätigte am Montag gegenüber der taz, dass der für politische Motive zuständige Staatsschutz mittlerweile in beiden Fällen die Ermittlungen übernommen hat. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch und illegales Plakatieren sowie Nötigung und Diebstahl.

via taz: Rechte Gewalt in Brandenburg Pfarrer in Cottbus von Neonazis bedroht

Junge Mitglieder von rechtem Turnverein fliegen nach Rassismusvorwürfen aus Dachverband

Der Wiener Akademische Turnverein besteht auf “Zugehörigkeit zum deutschen Volk” als Aufnahmekriterium, was an den historischen “Arierparagrafen” erinnert. Der Ausschluss von Personen aus Organisationen oder Vereinen aufgrund ihrer Ethnie wird in der Regel unmittelbar als rassistische Praxis eingeordnet. Wird dabei das sogenannte “deutsche Volk” oder “das Deutschtum”, wie es Rechtsextreme gerne beschwören, als Kriterium herangezogen, gibt es noch einen Begriff dafür, der nicht umsonst historisch belastet ist: Arierparagraf. Unter diesem Begriff wurde in der NS-Zeit die Ausgrenzung von sogenannten “Nicht-Ariern”, meist waren Jüdinnen und Juden gemeint, aus dem gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Leben bezeichnet. “Volkstum” Noch heute findet sich das “deutsche Volkstum” als Aufnahmekriterium in der Hausordnung eines Vereins in Wien. Der 1887 gegründete Wiener Akademische Turnverein (WATV), eine der größten deutschnationalen Verbindungen in Österreich, scheint einen De-Facto-Arierparagrafen zu haben. Wer dem nicht farbentragenden studentischen Turnverein beitreten will, muss nicht nur ein Mann sein. “Als deutsch-nationale Studentenverbindung ist uns die Zugehörigkeit zum deutschen Volk, sowie die Verteidigung des entsprechenden Volkstums Grundvoraussetzung und innere Pflicht”, heißt es auf der Homepage des WATV. Die “Zugehörigkeit” ist dabei ein Problem. Und zwar für den Dachverband der deutschnationalen Turnvereine. Der WATV ist nämlich Mitglied des deutschnationalen Wiener Korporationsringes (WKR), des ehemaligen Namensgeber des “Akademikerballs”, aber auch im liberaleren Dachverband Akademische Turnbund (ATB) – gewesen. Aus diesem wurde die “Aktivitas” (ATV), also der Verband jungen WATV-Mitglieder, im Juli des Vorjahrs ausgeschlossen. Weil man dort unter anderem genau mit diesem Teil der Statuten des WATV nicht konnte.

via standard: Junge Mitglieder von rechtem Turnverein fliegen nach Rassismusvorwürfen aus Dachverband

Uckermark-Wahl – Lesbische CDU-Landrätin verteidigt Amt gegen AfD

Karina Dörk bleibt Landrätin in der Uckermark. Die lesbische CDU-Politikerin setzte sich klar gegen AfD-Bewerber Felix Teichner durch. Mit einem Rosa-Winkel-Plakat hatte der Burschenschaftler im Wahlkampf für einen Eklat gesorgt. Die offen lesbische CDU-Politikerin Karina Dörk bleibt Landrätin in der Uckermark. Bei der Landratswahl setzte sich die 61 Jahre alte Amtsinhaberin am Sonntag gegen den AfD-Bewerber Felix Teichner durch. Die Alternative für Deutschland (AfD) wollte zum ersten Mal einen Landrat in Brandenburg stellen. Doch CDU-Landrätin Dörk kam nach dem vorläufigen Endergebnis auf 60 Prozent der Stimmen. Der 35 Jahre alte AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Teichner erreichte 40 Prozent, wie aus der Auszählung aller Stimmen hervorging. Es gab keine weiteren Kandidat*­innen. Die Wahlbeteiligung lag mit 55,3 Prozent deutlich höher als bei der Landesratswahl vor acht Jahren. Kontroverse um Wahlplakat Als Student wurde Teichner Mitglied der schlagenden Hannoverschen Burschenschaft Ghibellinia-Leipzig, der er heute als “Alter Herr” angehört. Zum Wahlausgang sagte der AfD-Politiker: “Das Ergebnis respektiere ich.” Der Amtsbonus der Landrätin sei nicht zu unterschätzen. “Sie hat auch in den letzten acht Jahren nicht alles falsch gemacht.” Teichner gratulierte Dörk vor Ort. Noch im Wahlkampf hatte sie ihrem Kontrahenten den Handschlag verweigert. Grund war ein Wahlplakat von Teichner: “Veränderung statt ‘weiter so'” war darauf zu lesen, daneben war ein mit Künstlicher Intelligenz erstelltes Foto der Landrätin zu sehen. Sie formte mit ihren Händen die für Ex-Kanzlerin Merkel typische Raute, eingefasst war Dörks Bild in ein rosafarbenes Dreieck (queer.de berichtete).

via queer: Uckermark-Wahl Lesbische CDU-Landrätin verteidigt Amt gegen AfD

FCK AfD

Heino geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD vor

Ein AfD-Politiker in der Uckermark warb in den sozialen Medien mit Verweis auf Heino um Stimmen. Dagegen wehrt sich der Sänger jetzt. Der Sänger Heino geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD in Brandenburg vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Nachrichtenagentur dpa. Ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg hatte demnach vor der am heutigen Sonntag stattfindenden Landratswahl mit Heino um Stimmen geworben. Einer Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sei der Politiker nicht nachgekommen. Heino verlangt zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro. Der 35-jährige AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in sozialen Medien einen Post geteilt mit der Aufschrift: »Am Sonntag würde Heino Felix wählen.« Dazu schrieb Teichner: »Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark«, wohl eine Anspielung auf Heinos Lied »Blau blüht der Enzian«. Zuerst hatte die Bild über den Fall berichtet. Heino hat sich schon in der Vergangenheit gegen die AfD positioniert »Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit«, lässt Manager Werner von Heino ausrichten. Dieser habe sich öffentlich bereits gegen die AfD ausgesprochen, und es sei inakzeptabel, von der Partei für Wahlkampfzwecke genutzt zu werden. Werner sagte aber auch, dass Heino bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei ebenfalls juristische Schritte eingeleitet hätte. AfD-Politiker Teichner habe sich nach der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die Werbung zu löschen. Das sei aber nicht genug, sagte Werner. »Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann.«

via zeit: Heino geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD vor

siehe auch: „Unverschämtheit“: Heino wütet gegen AfD – und fordert massives Schmerzensgeld. Heino gegen die AfD: Ein Wahlkampf-Posting bringt den Volkssänger auf die Palme – mit wohl teuren Folgen für die Partei. Er verklagt sie auf Schadensersatz. Ein Mann mit schwarzer Sonnenbrille, eine Deutschlandfahne im Hintergrund, dazu in großen Buchstaben ein Name, der nie gefragt wurde: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Mit diesem Social-Media-Posting hat AfD-Landratskandidat Felix Teichner in der Uckermark ungefragt mit dem Namen des Volkssängers für seinen Wahlkampf geworben. Der Rechtspopulist spielte dabei sogar einen Ausschnitt aus Heinos Hit „Blau blüht der Enzian“ im Hintergrund ab. Darf ein Politiker einfach mit dem Namen eines Prominenten werben? Heino hat eine klare Antwort: Er zog vor Gericht. Er ist damit längst nicht der erste Musiker in Deutschland, der sich gegen die Vereinnahmung von Rechtsaußen wehrt. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung erfuhr Heino, der schon einige Schicksalsschläge verkraften musste, am Freitagabend von der unautorisierten Aktion und schaltete umgehend seinen Rechtsanwalt Dirk Strohmenger ein. Dieser schickte am Samstag ein Schreiben an Teichner sowie an den AfD-Kreisverband Uckermark und forderte eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie die sofortige Einstellung der Wahlwerbung. Zusätzlich verlangt Strohmenger wegen der Verletzung von Heinos Persönlichkeitsrechten ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro; Heino klagt gegen AfD-Wahlwerbung und will 250.000 Euro Ein AfD-Landratskandidat aus Brandenburg behauptete, Heino würde die Partei wählen. Der Sänger reagierte deutlich und der Politiker gibt sich inzwischen kleinlaut. Heino geht gerichtlich gegen AfD-Wahlwerbung vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner. AfD-Kandidat Felix Teichner aus der Uckermark hatte vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht. Der Berliner Kurier  veröffentlichte einen Screenshot des inzwischen gelöschten Beitrags. Heinos Manager Werner sagte, man habe Teichner per Rechtsanwalt aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dieser sei Teichner nicht nachgekommen. Der Politiker habe sich nach der Aufforderung als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die Werbung zu löschen. Das sei aber nicht genug, sagte Heinos Manager Werner. »Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann.« Das soll die einstweilige Verfügung verhindern. Der Sänger verlange zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld. Zu »Bild« sagte Heino: »Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen. Bei meinen Konzerten ist zwar jeder willkommen, egal, was er wählt, aber diese Aktion geht mir eindeutig zu weit.« 250.000 Euro könne er »nie abbezahlen« AfD-Mann Teichner sagte der Zeitung, er sei ein Fan von Heino und sei kürzlich auf zwei seiner Konzerte gegangen. Das habe ihn animiert, »ihn in mein Posting einzubinden«. Er könne die 250.000 Euro »nie abbezahlen«.

Die Stasi-Riege in der AfD

In der DDR waren sie linientreue Kämpfer für den SED-Staat, jetzt sind sie auch in den Reihen der AfD zu finden. Nach Recherchen von CORRECTIV sind mehrere Dutzend ehemalige hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter Teil der AfD-Strukturen. Wir zeigen, was sie heute machen. Die AfD schweigt dazu. In den Reihen der AfD sind nach Recherchen von CORRECTIV mehrere Dutzend frühere hauptamtliche Stasi-Männer. Dazu kommt eine unbekannte Zahl an früheren inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und weiteren Stasi-Spitzeln. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen ist relevant. Während die IM und Spitzel lediglich Zuträger der DDR-Geheimpolizei waren, waren die hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter meist linientreue Anhänger des SED-Staates. Sie hatten sich bekannt, als Schild und Schwert der Partei, die sozialistische Herrschaft in Ostdeutschland durchzusetzen. Jetzt sind diese Menschen auch in der AfD. Nach Recherchen von CORRECTIV konnten mindestens 34 frühere hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi in Reihen der AfD identifiziert werden – alles Männer. Ein Beispiel: Der heute 64-jährige Bob Polzer sitzt für die AfD im Chemnitzer Stadtrat – und kandidiert aktuell bei der Landtagswahl in Sachsen. Seine Stasi-Vergangenheit war bislang nicht bekannt. (…) Es gibt aber auch Ex-Stasi-Soldaten in der AfD, etwa Enrico Komning. Der heutige Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion hatte bis in die Zeit des Zusammenbruchs der DDR hinein im Wachregiment Felix Dzierzynski gedient.  Diese Einheit hatte mehr als 11.000 Berufssoldaten auf Zeit im Einsatz. Sie galten als militärische Truppe der Stasi, die im Bedarfsfall zuschlagen sollte. Ansonsten versah sie oft Wach- und Sicherungsdienste. Sie ist nach Felix Dzierzynski benannt: Der kommunistische Revolutionär hatte 1917 die sowjetische Geheimpolizei Tscheka gegründet, den Vorläufer des KGB, der für die Terrorwellen unter Stalin verantwortlich war. Der Wahlkreis von Komning ist in Neubrandenburg. Zu der Felix-Dzierzynski-Truppe in der AfD gehört auch Peter Drenske. Er war von 1979 bis 1982 beim Wachregiment, später auch in der SED. Mit seiner Vergangenheit geht er relativ offen um – über seinen Fall berichtete bereits der Tagesspiegel. Fraktion und Partei haben mit der Stasi-Vergangenheit Drenskes offenkundig keine Probleme. Der frühere Stasi-Soldat sitzt seit 2019 im Brandenburger Landtag und bewirbt sich im September wieder um das Direktmandat in seinem Wahlkreis. Ex-Stasi-Männer stehen für die AfD zur Wahl Aus dem Wachregiment finden sich mindestens neun weitere Ex-Stasi-Männer in den Reihen der AfD. Einige haben zeitgleich mit Komning gedient. Ihre Namen und persönlichen Daten sind bekannt, dürfen aber aus presserechtlichen Gründen nicht genannt werden. Einer ist Arzt, ein paar sind Lokalpolitiker, andere sind parteiintern nicht in Erscheinung getreten. Einige, wie der frühere Genosse von Komning, Frank N., ließen sich im heutigen „Westen“ für die AfD zu Landtagswahlen in NRW aufstellen.  Mindestens neun weitere ehemalige hauptamtliche Stasi-Männer waren in den Dienststellen der Stasi-Spitze tätig.

via correctiv: Die Stasi-Riege in der AfD

Emblem of the Stasi.svg
Von Ministerium für Staatssicherheit der DDR – Recreation of https://web.archive.org/web/20240828082839/https://www.bundesarchiv.de/assets/bundesarchiv/de/Bildungsmaterialien/bildung_foliensatz.pdf, Gemeinfrei, Link

Mit Schlagring verletzt – Jugendliche attackieren 16-Jährige in Chemnitz rassistisch

Die Kriminalpolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zwei afghanische Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren sind in Chemnitz von Gleichaltrigen rassistisch beleidigt und bedroht worden. Die 16-Jährige wurde mit einem Schlagring verletzt. Die Polizei hofft auf Zeugen. Deutsche Presse-Agentur dpa 18.04.2026, 14:20 Uhr   Chemnitz. Mehrere Jugendliche haben in Chemnitz eine 16 Jahre alte Afghanin rassistisch beleidigt und mit einem Schlagring verletzt. Laut erstem Erkenntnisstand der Polizei lief die 16-Jährige am Freitagabend zusammen mit einer 14-Jährigen einer Gruppe von Jugendlichen entgegen. Zwei deutsche Mädchen seien dann auf die beiden afghanischen Mädchen zugekommen und hätten sie rassistisch beleidigt und bedroht. Ein 17-jähriger Deutscher sei dazu getreten und habe die 16-Jährige mit einem Schlagring geschlagen. Dabei wurde das Mädchen nach Polizeiangaben „augenscheinlich leicht verletzt“. Polizei sucht nach Zeugen Die Polizei konnte die drei Tatverdächtigen in der Nähe eines Supermarkts stellen. Bei dem 17-Jährigen entdeckten sie demnach den Schlagring und stellten die verbotene Waffe sicher. Die beiden afghanischen Mädchen hätten sich zu diesem Zeitpunkt in dem Supermarkt befunden.

via sächsische: Mit Schlagring verletzt Jugendliche attackieren 16-Jährige in Chemnitz rassistisch

siehe auch: JUGENDLICHE IN CHEMNITZ RASSISTISCH BELEIDIGT UND GESCHLAGEN: STAATSSCHUTZ ERMITTELT Eine 16-Jährige ist am Freitagabend in Chemnitz von einer Gruppe Jugendlicher rassistisch beleidigt und angegriffen worden. Nun ermittelt der Staatsschutz. Polizisten fanden bei einem Jugendlichen einen Schlagring, mit dem die 16-Jährige geschlagen worden sein soll. Gegen 20.25 Uhr stellten Polizisten die Tatverdächtigen – zwei 15 und 16 Jahre alte Mädchen sowie einen 17-jährigen Jungen – in der Bernsdorfer Straße in einem Discounter. Auch die 16-Jährige, die zuvor angegriffen wurde, und ihre Begleiterin (14) befanden sich in dem Geschäft. Was war passiert? Nach den aktuellen Erkenntnissen der Polizei liefen die beiden afghanischen Mädchen auf dem Gehweg entlang der Bernsdorfer Straße, als ihnen die Gruppe entgegenkam. Zwei Mädchen (15, 16) aus der Gruppe sollen dann auf die beiden zugekommen sein und sie ausländerfeindlich beleidigt und bedroht haben. “Während des Geschehens soll zudem einer der Begleiter (17) aus der Gruppierung zu der 16-Jährigen gegangen sein und diese mit dem Schlagring geschlagen haben”, so die Polizei am Samstag.