Der Wiener Akademische Turnverein besteht auf “Zugehörigkeit zum deutschen Volk” als Aufnahmekriterium, was an den historischen “Arierparagrafen” erinnert. Der Ausschluss von Personen aus Organisationen oder Vereinen aufgrund ihrer Ethnie wird in der Regel unmittelbar als rassistische Praxis eingeordnet. Wird dabei das sogenannte “deutsche Volk” oder “das Deutschtum”, wie es Rechtsextreme gerne beschwören, als Kriterium herangezogen, gibt es noch einen Begriff dafür, der nicht umsonst historisch belastet ist: Arierparagraf. Unter diesem Begriff wurde in der NS-Zeit die Ausgrenzung von sogenannten “Nicht-Ariern”, meist waren Jüdinnen und Juden gemeint, aus dem gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Leben bezeichnet. “Volkstum” Noch heute findet sich das “deutsche Volkstum” als Aufnahmekriterium in der Hausordnung eines Vereins in Wien. Der 1887 gegründete Wiener Akademische Turnverein (WATV), eine der größten deutschnationalen Verbindungen in Österreich, scheint einen De-Facto-Arierparagrafen zu haben. Wer dem nicht farbentragenden studentischen Turnverein beitreten will, muss nicht nur ein Mann sein. “Als deutsch-nationale Studentenverbindung ist uns die Zugehörigkeit zum deutschen Volk, sowie die Verteidigung des entsprechenden Volkstums Grundvoraussetzung und innere Pflicht”, heißt es auf der Homepage des WATV. Die “Zugehörigkeit” ist dabei ein Problem. Und zwar für den Dachverband der deutschnationalen Turnvereine. Der WATV ist nämlich Mitglied des deutschnationalen Wiener Korporationsringes (WKR), des ehemaligen Namensgeber des “Akademikerballs”, aber auch im liberaleren Dachverband Akademische Turnbund (ATB) – gewesen. Aus diesem wurde die “Aktivitas” (ATV), also der Verband jungen WATV-Mitglieder, im Juli des Vorjahrs ausgeschlossen. Weil man dort unter anderem genau mit diesem Teil der Statuten des WATV nicht konnte.
via standard: Junge Mitglieder von rechtem Turnverein fliegen nach Rassismusvorwürfen aus Dachverband
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