Staatsschutz ermittelt – Hermannsdenkmal-Besetzer arbeitet für AfD-Abgeordnete

Rechtsextreme besetzten im Juni ein historisches Nationaldenkmal in Detmold. Dabei befestigten sie Banner mit Parolen. Nun kommt heraus: Einer der Beschuldigten arbeitet für EU-Abgeordnete der AfD und FPÖ. Unter den Rechtsextremen der »Identitären Bewegung«, die im Juni das Hermannsdenkmal in Detmold besetzt  haben, ist ein Mitarbeiter mehrerer Europaabgeordneter von AfD und FPÖ. Das teilte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) bei einer Sitzung des Innenausschusses  im Landtag mit. Reul beruft sich dabei auf Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Detmold. »Bei einem der namentlich bekannten Beschuldigten handelt es sich um einen akkreditierten Assistenten dreier Europaabgeordneter der AfD beziehungsweise FPÖ«, heißt es in der Mitteilung. Ermittelt werde gegen fünf namentlich bekannte und weitere noch unbekannte Personen. Den Männern werden verschiedene Punkte vorgeworfen, darunter der Verstoß gegen das Vermummungsverbot, Hausfriedensbruch, das verbotene Abbrennen von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz und eine nicht angemeldete Versammlung. Die Männer hatten zuerst den Eintrittspreis für den Zugang zum Hermannsdenkmal bezahlt und waren dann in einen gesperrten Bereich eingedrungen. Dort befestigten zwei von ihnen Banner mit den Aufdrucken »Heimat« und »verteidigen«. Dabei trugen einige der Beschuldigten T-Shirts mit dem Aufdruck »Remigration«. Einer der Beschuldigten blieb mehrere Stunden an einem Seil gesichert auf dem Denkmal.

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Trotz Parteiausschluss: Ex-AfD-Politiker Andreas Kalbitz soll wieder für AfD-Abgeordnete arbeiten

Wegen verschwiegener früherer Mitgliedschaften war Andreas Kalbitz aus der AfD ausgeschlossen worden. Nun soll er laut einem Medienbericht erneut für Abgeordnete der Partei arbeiten. Andreas Kalbitz, Neonazi und ehemaliges AfD-Mitglied, soll nach „Spiegel“-Informationen wieder bei der AfD beschäftigt sein. So soll er im Landtagsbüro von Hans-Thomas Tillschneider, der maßgeblich das sachsen‑anhaltinische AfD-Wahlprogramm verfasst hat, arbeiten. Kalbitz und Tillschneider hätten schon früher im völkischen „Flügel“ der Partei eng zusammengearbeitet. Auch in Sachsen steht Kabelitz laut des Magazins bei zwei Abgeordneten auf der Gehaltsliste. Informationen darüber, worin seine Aufgaben bestehen, gaben Kalbitz selbst sowie die Abgeordneten und Landtagsfraktionen auf Anfrage des „Spiegel“ nicht. Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz im Jahr 2020 mehrheitlich die Mitgliedschaft aberkannt, weil er frühere Mitgliedschaften bei der rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) und den Republikanern beim Parteieintritt verschwiegen haben soll. Kalbitz ging dagegen juristisch vor, jedoch ohne Erfolg.

via tagesspiegel: Trotz Parteiausschluss: Ex-AfD-Politiker Andreas Kalbitz soll wieder für AfD-Abgeordnete arbeiten

sieeh auch: AfD-Abgeordnete beschäftigen offenbar Neonazi und Ex-AfDler Kalbitz Vor sechs Jahren flog Andreas Kalbitz aus der AfD, begründet wurde das nach außen mit seinen Neonazi-Aktivitäten. Nach SPIEGEL-Informationen soll er nun bei drei Landtagsabgeordneten auf der Gehaltsliste stehen. Der Neonazi Andreas Kalbitz, dessen Mitgliedschaft in der AfD vor sechs Jahren annulliert wurde, verdient offenbar wieder Geld über die rechtsextreme Partei – bei Landtagsabgeordneten aus zwei Bundesländern. Nach SPIEGEL-Informationen soll Hans-Thomas Tillschneider, der gerade das radikale Wahlprogramm der sachsen-anhaltischen AfD maßgeblich verfasst hat, ihn in seinem Landtagsbüro beschäftigen. Kalbitz und er arbeiteten schon früher eng im völkischen »Flügel« der Partei zusammen. Außerdem stehe Kalbitz bei zwei sächsischen Abgeordneten auf der Gehaltsliste, heißt es aus Parteikreisen. Weder die Abgeordneten noch Kalbitz noch die Landtagsfraktionen beantworteten Fragen des SPIEGEL dazu, etwa, was er genau dort mache.

Neo-Nazi from Essex jailed for more than 13 years for planning mass gun attack as a teenager – #terror

A neo-Nazi has been jailed for planning a mass gun attack as a teenager, after being snared by MI5 in an undercover sting. Alfie Coleman, who was arrested when he was 19, was found guilty of preparing for terrorist acts after an Old Bailey retrial. Previously, the court had heard how Coleman was 14 when he first began to trawl the internet for extreme right-wing material including a neo-Nazi text which he downloaded on his iPad. On Wednesday Coleman, now 22, was jailed at the same court for 13 and a half years, with a further five years on extended licence. Judge Richard Marks KC said Coleman must be treated as a “dangerous offender” as he sentenced him, describing the views the defendant had expressed as “virulently racist”. He told Coleman: “(Giving evidence) You maintained that much of what you had said and the virulently racist views which you expressed were no more than intrusive thoughts and did not represent what you believed in real life. “It was in effect, although you did not use these words, hyperbole, bravado, fantasy, and you never had any intention to carry out an attack.” The 22-year-old appeared tearful in the dock and wiped his eyes with a tissue as the judge made his remarks. Coleman’s trial heard he penned a “manifesto” in a diary and identified potential targets, including the Lord Mayor of London and a mosque. The former part-time Tesco worker went on to compile a hate list of colleagues and customers he branded with racial slurs or as “race traitors”. At his retrial, the court was told that he was caught after undercover officers from MI5 engaged with him in encrypted chat as he sought to buy a gun and ammunition. Authorities first became concerned in the summer of 2023 when Coleman became increasingly active on online extreme right-wing groups. In September 2023, he arranged to buy a Skorpion automatic weapon, an AK47 rifle and bullets in France, having identified a local mosque as his target – but abandoned the plan. Instead, MI5’s operation culminated in a Morrisons car park in Stratford, London, on 29 September 2023. That day Coleman had arranged with an undercover officer to buy a Makarov pistol, five magazines and 200 rounds of ammunition. Jurors saw video of Coleman dropping £3,500 in a Land Rover Discovery and picking up a holdall containing the handgun and ammunition from the boot. But before he had gone 30 yards, Coleman, who was carrying his Tesco employee card, was confronted by armed counter-terrorism police and forced to the ground. Shoppers witnessed three men pointing stun guns at Coleman as he walked across the car park carrying a bag, the Old Bailey heard. A search of the home he shared with his parents and sibling revealed the extent of Coleman’s murderous ideology, including idolising Thomas Mair, who killed MP Jo Cox. Police found £2,500 in savings and a device to detect bugs and secret cameras in his bedside drawer; a rock with a Swastika on a table; a Black Sun flag associated with neo-Nazism on the wall; and various extreme right-wing books.

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Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vor dem Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Stadler will es nicht hinnehmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er kündigte Rechtsmittel an. Der Politiker hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes eingelegt, weswegen es nun zu der Verhandlung kam. In dem Strafbefehl wird Stadler dem Gericht zufolge unter anderem Gewaltdarstellung mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Volksverhetzung und unberechtigte Verbreitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten vorgeworfen.

via pnp: Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

siehe auch: Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe Drei Beiträge in sozialen Netzwerken kommen den Landtagsabgeordneten Ralf Stadler (AfD) wohl teuer zu stehen. Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Er will das Urteil anfechten. Das Amtsgericht Passau hat heute den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler zu einer Geldstrafe von über 26.000 Euro verurteilt. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten, das Verbreiten einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung in den sozialen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler und sein Verteidiger kritisierten das Urteil und kündigten Rechtsmittel an. Zur Verhandlung standen drei Fälle aus den letzten Jahren: Zum einen ein Video über die Hinrichtung russischer Soldaten, mit dem sich Stadler gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Zum anderen ein mit dem Handy gedrehter Clip, in dem sich der AfD-Politiker in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten. In den Bildtexten waren hier Worte wie “Pack” oder “Messerstecher” zu lesen. Im dritten Fall postete der 61-Jährige den Bescheid des Landratsamtes Uckermark weiter, auf dem die Sozialleistungen an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie genau aufgelistet und dazu die Namen und die Adresse der Familienmitglieder zu lesen waren. “Bitte weiterleiten! Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen”, schrieb Stadler in dem Post, außerdem die Bezeichnung “Edelasylanten”. Alle drei Veröffentlichungen lösten zahlreiche Kommentare mit hetzerischen Inhalten aus. Richterin: Das zulässige Maß überschritten Die Richterin am Amtsgericht Passau sah die im Raum stehenden Straftatbestände weitgehend erfüllt und verurteilte den AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Die Meinungsfreiheit decke vieles ab, hieß es in der Urteilsbegründung, in den vorliegenden Fällen seien allerdings Grenzen überschritten worden. “Hier gehe es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Wahl der Mittel das zulässige Maß überschritten hat.” Ähnlich hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer argumentiert. Man hätte es anders machen können. Stadlers Veröffentlichungen seien geeignet gewesen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren und Hass zu steuern, so der Staatsanwalt, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München. Stadlers Verteidiger argumentierte mehrmals mit dem Satz “Don’t kill the Messenger” und forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Am Wahlkampfstand – Lichtenberger AfD-Politiker soll Frau ins Gesicht geschlagen haben: Polizei ermittelt

Eskalation auf einem Volksfest in Rummelsburg: Ein Zeuge berichtet von Gewalt am AfD-Stand. Was genau passiert ist. Beim Wasserfest an der Rummelsburger Bucht gab es am vergangenen Sonnabend, 4. Juli, offenbar einen Gewaltvorfall. Ein AfD-Politiker soll einer Frau ins Gesicht geschlagen haben. Bei dem Mann handelt es sich nach Zeugenangaben um Hartmut Naß, den Schatzmeister des AfD-Bezirksverbands Lichtenberg. Wie ein Augenzeuge der Berliner Morgenpost berichtete, ereignete sich der Vorfall am südlichen Ende der Zillepromenade. Dort hatten verschiedene Parteien ihre Stände aufgebaut – auch die AfD. Zwei Frauen, die mit einem Hund unterwegs waren, sollen sich dem AfD-Stand genähert haben, so der Zeuge weiter. Eine der Frauen soll dann „mehrere Gegenstände von geringem Wert“ vom Wahlkampfstand genommen und in einen Hundekot-Beutel gesteckt haben. Wohl in der Absicht, diese zu entwenden. Daraufhin soll Naß der Frau „unvermittelt“ mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die Berliner Polizei hat eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgenommen, wie ein Sprecher der Morgenpost bestätigte. Demnach war der Tatverdächtige „am Infostand einer Partei tätig“. Die Frau sei daran gehindert worden, Dinge von dem Stand zu entwenden. Gegen sie werde nicht ermittelt. Hartmut Naß ließ eine Anfrage der Berliner Morgenpost bislang unbeantwortet. Er ist als Schatzmeister im Bezirksvorstand der AfD-Lichtenberg. Außerdem ist er nach Angaben der Partei Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Gemeinschaft für sozialtherapeutische und sozialpädagogische Hilfen Berlin/Brandenburg e. V.“

via mz web: Am Wahlkampfstand Lichtenberger AfD-Politiker soll Frau ins Gesicht geschlagen haben: Polizei ermittelt

Angriff auf Taxler bei Burschenschafterfest: Verfahren gegen Identitäre nun in Wien

Verfahren an Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich offenbar um zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Nach dem gewalttätigen Übergriff gegen einen Taxilenker in Leoben Ende Juni ist für die Ermittlungen nun die Staatsanwaltschaft Wien zuständig. Wie Behördensprecherin Nina Bussek der APA einen Bericht der Presse bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Leoben die Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und versuchter schwerer Körperverletzung abgetreten, da in Wien bereits ein Verfahren gegen einen Verdächtigen anhängig ist. Der gewalttätige Zwischenfall hatte sich in der Nacht auf den 20. Juni ereignet, als gerade hunderte Korporierte aus Deutschland und Österreich an einem Fest der Burschenschaft Leder teilnahmen. Der Taxifahrer weigerte sich, drei Burschenschafter zu chauffieren, die in seinem Fahrzeug Platz genommen hatten und Nazi-Parolen von sich gegeben haben sollen. Ein „Heil Hitler“-Ruf soll gefallen sein. Der Taxler verständigte den Notruf. Taxifahrer gewürgt und am Boden auf ihn eingetreten Daraufhin versuchten die Burschenschafter zu flüchten, was der Taxler verhindern wollte, um der auf dem Weg befindlichen Polizei die Identifizierung der Männer möglich zu machen. In weiterer Folge sollen die Burschenschafter auf den Taxler losgegangen sein, indem ihn einer würgte und zu Boden brachte, wo mehrmals auf ihn eingetreten wurde. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich nach Informationen der APA um zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Ein weiterer beteiligter Mann war bis zum Bekanntwerden der Vorfälle als parlamentarischer Mitarbeiter eines FPÖ-Abgeordneten tätig.

via kurier: Angriff auf Taxler bei Burschenschafterfest: Verfahren gegen Identitäre nun in Wien

„Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro

Die AfD hatte Wahlwerbung mit Heino gemacht, der Volksmusiker will sich jedoch nicht politisch vereinnahmen lassen. Nun fordert er von der AfD wegen Verletzung seiner Rechte eine erhebliche Summe. Eine Wahlwerbung mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt.  Klage soll „klares Zeichen“ setzen Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

via tagesspiege: „Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro

siehe auch: Nach Wahlwerbung in der Uckermark Heino fordert von AfD 30.000 Euro Schadenersatz. Im Streit um Wahlwerbung mit dem Schlagersänger Heino besteht der Sänger auf Schadenersatz von der AfD. Am Landgericht Innsbruck ist eine Klage über 30.000 Euro auf immateriellen Schaden anhängig. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage von rbb|24 mit. Die AfD habe nun bis Ende Juli Zeit, sich dazu schriftlich zu äußern. Im Herbst könnte dazu eine Verhandlung angesetzt werden. Das Management des Sängers macht einen Imageschaden geltend, der durch die unerlaubte Werbung eines AfD-Kandidaten vor der Landratswahl im Kreis Uckermark entstanden sei. Heino-Manager Helmut Werner sagte rbb|24, man wolle “einen Riegel vorschieben”, weil es immer häufiger vorkomme, dass Stars wie Heino ungefragt für parteipolitische Zwecke genutzt würden. “Noch dazu mit einer unwahren Tatsachenbehauptung. Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte”, so der Manager. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark am 19. April in sozialen Medien geschrieben: “Am Sonntag würde Heino Felix wählen.” Den Post hatte Teichner in Anlehnung an ein Lied von Heino mit “Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.” überschrieben. Das Management des Sängers hatte die Werbung daraufhin als “Unverschämtheit” bezeichnet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, der der AfD-Kreisverband Uckermark nachgekommen war. Zuvor hatte der Sänger beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt, da die AfD Uckermark keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.