Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann – #lügenafd

Die AfD steuert in Sachsen-Anhalt auf einen Wahlsieg zu. Dann will sie den öffentlichen Rundfunk umgestalten, Verträge kündigen und den Rundfunkbeitrag abschaffen. Warum sie damit rechtlich scheitern wird, erklärt Dieter Dörr. Gleich als “erste Amtshandlung” möchte die AfD in Sachsen-Anhalt die “Rundfunkstaatsverträge” kündigen. So steht es in ihrem “Regierungsprogramm” für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Einen Rundfunkstaatsvertrag gibt es zwar seit 2020 nicht mehr. Die AfD meint damit erkennbar die Staatsverträge, die die Grundregeln für den Rundfunk und seine Finanzierung enthalten, also den Medienstaatsvertrag (MStV) und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zwar nicht ganz abgeschafft werden, doch er soll sich auf einen “Grundfunk” beschränken. Die Rundfunkgebühr soll zugunsten der Finanzierung über Abomodelle und gegebenenfalls Werbung und Haushaltsmitteln wegfallen. (…)
Eine Kündigung dieser Staatsverträge ist nach der Wahl am 6. September also frühestens zum Schluss des Kalenderjahres 2026 möglich und würde mit dem Ablauf des Jahres 2028 wirksam.  Die Kündigung muss durch das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch seinen Ministerpräsidenten erfolgen und ist schriftlich gegenüber dem oder der Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu erklären. Allerdings hat Sachsen-Anhalt durch den neugefassten Art. 69 Abs. 2 seiner Verfassung die Kündigung von Staatsverträgen als einziges Bundesland von der Zustimmung des Landtages abhängig gemacht. Wenn die AfD die absolute Mehrheit bei Landtagswahlen erreicht, wäre dies allerdings kein Hindernis. Allerdings darf die Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Entscheidung vom 28. Mai 1980 zum NDR-Staatsvertrages herausgearbeitet. Ein Rechtsmissbrauch kann dann vorliegen, wenn durch die Kündigung der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt in einer Weise geschwächt werden soll, die mit den Vorgaben der Rundfunkfreiheit und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechthin unvereinbar ist. Wo die Grenzen eines Rechtsmissbrauchs bei der Kündigung von Medien- bzw. Rundfunkstaatsverträgen verlaufen, ist ungeklärt. Das BVerwG hielt es im konkreten Fall für nicht notwendig, darauf näher einzugehen. Für die übrigen fünfzehn Bundesländer blieben die Staatsverträge im Falle einer wirksamen Kündigung durch Sachsen-Anhalt auch über den Ablauf des Jahres 2028 hinaus in Kraft. (…)
Der AfD geht es bei der beabsichtigten Kündigung in erster Linie darum, die “Zwangsgebühr”, also die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkbeiträge, die an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen und gegenwärtig monatlich 18,36 Euro betragen, zumindest in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Wenn eine AfD-Landesregierung den RBStV und den RFinStV mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2028 kündigt, scheinen die Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung in Sachsen-Anhalt ab diesem Zeitpunkt zu entfallen. Dann wäre der Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2029 abgeschafft. So zwingend dieses Ergebnis auf den ersten Blick ist, so wenig trifft es zu. Dies beruht auf der Entscheidung des BVerfG vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20 -, – 1 BvR 2775/20 – und – 1 BvR 2777/20). Diese Entscheidung betraf die Weigerung von Sachsen-Anhalt (!), den Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen, die monatliche Beitragshöhe durch eine Änderung des RFinStV ab dem 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro festzusetzen. In dieser Entscheidung geht das BVerfG davon aus, dass eine Handlungspflicht der Länder als “föderale Verantwortungsgemeinschaft” besteht, die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten. Mit dieser Handlungspflicht korrespondiere ein aus der Rundfunkfreiheit folgender Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit der Weigerung, den Vorschlag der KEF, die monatliche Beitragshöhe auf 18,36 Euro festzusetzen, habe Sachsen-Anhalt diesen aus der Rundfunkfreiheit folgenden Finanzierungsanspruch verletzt.  Mit dieser Feststellung hat sich das BVerfG aber nicht begnügt. Vielmehr hat es im Wege einer Vollstreckungsanordnung auf Grundlage des § 35 BVerfGG die Beitragshöhe und die Verteilung der Beiträge zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio entsprechend dem Vorschlag der KEF auf 18,36 Euro festgesetzt. Diese Zwischenregelung gilt so lange, bis alle Länder gemeinsam eine staatsvertragliche Neuregelung zustande bringen, womit gegenwärtig nicht zu rechnen ist. Die Rechtsgrundlage für die Zahlung der monatlichen Rundfunkbeiträge in Höhe von 18,36 Euro ist also diese Vollstreckungsanordnung des BVerfG. Daher bleibt in Sachsen-Anhalt auch im Falle einer Kündigung des RBStV und des RFinStV durch eine AFD-Landesregierung die Pflicht bestehen, monatliche Rundfunkbeiträge ab dem 1. Januar 2029 zu entrichten

via lto: Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann

Die Nöte der Landwirte kommen in der AfD-Spitze nicht an

Hitze, Dürre, Missernten? AfD-Chef Tino Chrupalla hat dieses Jahr einen ganz normalen Sommer erlebt. Fakten zu einer Wahrnehmungsstörung.Egal, ob sie biologisch wirtschaften oder konventionell, ob groß oder klein – „die Liquidität der Agrarbetriebe in Sachsen-Anhalt ist äußerst angespannt“, sagt Erik Hecht, Pressereferent des Landesbauernverbandes. Die kürzlich vorgestellte Erntebilanz nannte die Situation beim Winterraps „katastrophal“, an Winterweizen ernteten die Landwirte rund zehn Dezitonnen weniger als im jährlichen Durchschnitt. Grund für das Ernteergebnis sei „maßgeblich die Hitze in Kombination mit den viel zu geringen Niederschlagsmengen zur Wachstumszeit“, so der Landesbauernverband. Diese Nöte der Betriebe kennt die Führungsetage der AfD augenscheinlich nicht. Als die ARD im Sommerinterview mit Partei-Chef Tino Chrupalla einen Videoschnipsel des sachsen-anhaltischen Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund einspielte, in dem dieser jubelte „Endlich ist der Sommer zurück, endlich ist er da, der Klimawandel“, schmunzelte der Interviewte und sah keinen Widerspruch zu „seinen Aussagen“ zum Klimawandel. Er sehe für diesen Sommer keinen exorbitanten Unterschied im Vergleich zu anderen Jahren, so Chrupalla. „Mit 34 Zentimetern war das Wasser der Elbe am Pegelstand Strombrücke in Magdeburg in diesem Sommer so niedrig wie noch nie seit Messbeginn“, sagt Karsten Rinke, der das Department Seenforschung am Helmholtz-Institut für Umweltforschung (UFZ) leitet. Gemessen wird dort seit 1727. Der Niedrigwasser-Rekord davor lag bei 45 Zentimetern Pegelstand – das war in den Dürrejahren 2018 bis 2022. „Die Elbe ist ein ausgesprochen sommertrockener Fluss, aber diese Größenordnung haben wir in der Vergangenheit nie erreicht“, sagt Rinke. Schon immer sei die Elbe in zwei bis vier Wochen in den Sommermonaten nicht schiffbar gewesen. „2025 war sie es ein halbes Jahr lang nicht“, so Rinke, „in Magdeburg habe ich schon lange kein Schiff mehr gesehen.“ Das gesamte Einzugsgebiet der Elbe trocknet aus Der Fluss und die Fische darin könnten mit dem Niedrigwasser vergleichsweise gut umgehen. „Wer leidet, ist die Landschaft um den Fluss, die Auen, aber auch die Wälder und Äcker“. Das gesamte Einzugsgebiet der Elbe trockne aus, „die Bäume im Auenwald, aber auch in den Forsten der Mittelgebirge sterben ab“. Zugleich sei zu beobachten, dass wärmeliebende Pflanzen, Fische und Insekten einzögen, kälteliebende abwanderten. „Der Wels kommt, die Quappe geht“, so Rinke. Geht sie, weil halt gerade mal die Sonne heißer scheint? Der Klimawandel, sagten sowohl Chrupalla als auch seine Co-Chefin Alice Weidel in ihren Sommerinterviews, sei überwiegend nicht menschengemacht. Die diskussionsfreudigen Wissenschaftler des Weltklimarats (IPCC) hingegen haben sich schon in einer Metastudie von 2023 auf den Anteil festgelegt, den der Mensch an der Erderwärmung hat. Im Zeitraum 2010 bis 2019 ist die globale Oberflächentemperatur im Vergleich zu 1850 bis 1990 um etwa 1,1 Grad Celsius gestiegen. Im Detail ist es kompliziert, aber geschätzte 1,07 Grad werden menschlichen Einflüssen, etwa durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe oder der Trockenlegung von Mooren, zugeschrieben. Natürliche Antriebe und interne Klimaschwankungen hatten dagegen im betrachteten Zeitraum nur einen vergleichsweise kleinen Einfluss. Die menschliche Einflussnahme auf Atmosphäre, Ozean und Land sei „eindeutig“, so der Weltklimarat damals

via taz: Die Nöte der Landwirte kommen in der AfD-Spitze nicht an

Der feine Herr Siegmund und seine üble Truppe

SPIEGEL-Reporter werden angepöbelt, es gibt Pläne für eine »Bürgerwacht«: Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt zeigt sich erneut, dass Ignorieren, Verharmlosen und Relativieren im Umgang mit Parteien wie der AfD in die Irre führen. (…) Diese Partei und dieser Mann wurden genug ignoriert, relativiert und normalisiert. Hinter der scheinbar freundlichen Fassade, die der Spitzenkandidat so gern auf seinem Simson-Moped präsentiert, hinter all dem Gerede über den vermeintlich gut gemeinten Einsatz für ein besseres Deutschland tun sich Abgründe auf. Wer wissen will, wofür Herr Siegmund und seine rechtsextreme AfD-Truppe wirklich stehen, braucht sich nur drei Ereignisse aus den vergangenen Tagen anzuschauen.
Ereignis eins: Beim Sommerfest der AfD Sachsen-Anhalt in Merseburg wurden am Wochenende zwei SPIEGEL-Reporter von einem Streamer und offenkundigen Siegmund-Sympathisanten bedrängt, angerempelt und beschimpft: »Ihr habt mit dem deutschen Volk nichts zu tun. Ihr seid Antideutsche«, schrie der Mann den Kollegen ins Gesicht. Und: »Verzieht euch … es braucht euch hier keiner in Sachsen-Anhalt.« Begleitet wurde das alles vom hämischen Grinsen der umstehenden AfD-Anhänger.
Ereignis zwei: Der AfD-Europaabgeordnete aus Sachsen-Anhalt, Arno Bausemer, jagt zwei Jugendliche mit einem Baseballschläger, als die sich spätabends an einem Banner seiner Partei zu schaffen machen. Einer entwischt und erzählt hinterher, der andere sei von dem AfD-Mann mit dem Baseballschläger vom Roller »geholt worden«. Die Jungs waren erst 14 Jahre alt.
Ereignis Nummer drei: Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla verteidigt im ARD-Sommerinterview den Plan seiner Parteifreunde in Sachsen-Anhalt, eine »Bürgerwacht« einzuführen. Also eine Hilfstruppe, die die Polizei unterstützen solle. Klingt vertraut? Stimmt, weil Blockwart-Systeme zur deutschen Diktaturerfahrung zählen, ebenso wie Parteischlägertruppen.
Mit Milizen hat speziell unser Land keine guten Erfahrungen gemacht. Deshalb kann man sich nur wundern, dass das so schnell in Vergessenheit zu geraten scheint. Im Jahr 2026 sind wir offenbar wieder so weit, dass ein Parteiführer über solche Dinge im Fernsehen reden kann, ohne dass im ganzen Land die Alarmglocken schrillen. Stärkung der Extremisten Es zeigt sich: Eine der größten Gefahren, die von Bewegungen wie der AfD ausgehen, ist, dass sie ein Klima schaffen, in dem Verrohung im politischen Diskurs und sogar die Anwendung von Gewalt zur Normalität gehören. Mit einem Mal fühlen sich extremistische Menschen gestärkt, deren Vorstellungen bislang aus vielen guten Gründen nur am Rande der Gesellschaft existierten. Sie glauben, einen Freifahrtschein zu haben, weil ihre Ideen plötzlich auch von gewählten Volksvertretern propagiert werden. So wird legitimiert, was nicht zu legitimieren ist: ein autoritäres Weltbild, xenophobe Engstirnigkeit, die Verfolgung politischer Gegner.

via spiegel: Der feine Herr Siegmund und seine üble Truppe

KREIS SONNEBERG – “Kompetenzen überschritten”: Landesverwaltungsamt stoppt AfD-Landrat Sesselmann

In den Streit um die Finanzierung der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg hat sich das Landesverwaltungsamt eingeschaltet. Demnach hat Landrat Robert Sesselmann (AfD) seine Kompetenzen überschritten, indem er versuchte, das Thema aus dem Jugendhilfeausschuss in den Kreistag zu verschieben. Im Streit um Fördermittel im Landkreis Sonneberg hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Landrat Robert Sesselmann (AfD) gestoppt. Präsident Frank Roßner sagte MDR THÜRINGEN, es habe eine Prüfung gegeben, an der auch das Sozialministerium beteiligt gewesen sei. Der Landrat dürfe nicht allein über neue Finanzhoheiten beim Verteilen der Fördermittel entscheiden. Eine entsprechende Information an den Landrat sei unterwegs – und damit rechtzeitig vor der Kreistagssitzung am Mittwoch. Man habe dem Landrat empfohlen, die strittigen Tagesordnungspunkte zurückzuziehen, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt in Weimar (…) Landrat Sesselmann hatte die Hoheit über diese Finanzen dem Jugendhilfeausschuss entzogen und dem Kreistag zugeordnet. Ausschlaggebend dafür sollen personelle Differenzen gewesen sein. Im Kreistag haben Sesselmann und die AfD bessere Aussichten als im Jugendhilfeausschuss, ihre Vorschläge durchzubekommen. Sesselmann habe seine Kompetenzen überschritten, heißt es nun vom Landesverwaltungsamt. Der Landrat dürfe so etwas nicht allein entscheiden. “Die Beschlusskompetenz für Angelegenheiten der Jugendförderung liegt ausschließlich beim Jugendhilfeausschuss, eine Übertragung auf den Kreistag ist so nicht möglich”, teilte Behördenchef Frank Roßner mit.

via mdr. KREIS SONNEBERG “Kompetenzen überschritten”: Landesverwaltungsamt stoppt AfD-Landrat Sesselmann

Livestreamer “Aktivist Mann” AfD bremst den Schrei-YouTuber aus

Im Schatten des AfD-Wahlkampfs macht ein YouTuber seine ganz eigene Show. Wie “Aktivist Mann” dabei agiert, brachte Ulrich Siegmund aber jetzt zum Einschreiten. Diesmal hat es Matthäus Westfal alias Aktivist Mann offenbar übertrieben. Der YouTube-Streamer war mit Kamera schon in der Coronazeit der lauteste in erster Reihe, wenn irgendwo Menschen aus dem “Widerstand” versammelt waren. Jetzt reist er von AfD-Veranstaltung zu AfD-Veranstaltung. Zuletzt rempelte er live einen Spiegel-TV-Reporter an und fragte einen anderen YouTuber: “Was ist mit Dir los? Bist Du Jude, oder was?” “Aktivist Mann”, der sich als “Gonzojournalist” bezeichnet, droht mit seinem Auftreten in Livestreams zur Belastung zu werden für die AfD, die eigentlich tiefe Verbundenheit mit rechten Medienaktivisten pflegt. Während die Partei sich vor der Wahl zügelt, hat Aktivist Mann aufgedreht.
t-online ist der Frage nachgegangen, wie die AfD damit umgeht und was Leerlauf in langen Livestreams damit zu tun hat. Das vernichtendste Urteil zu Aktivist Mann kam von einem Kolumnisten des Krawallportals Nius, wo Brandmauern verpönt sind und sich AfD-Anhänger eigentlich meist gut angenommen fühlen. “Wenn der Typ das deutsche Volk ist”, schrieb Autor Benedikt Brechtken über den YouTuber, “bin ich für den Bevölkerungsaustausch.” Mit “Aktivist Mann” rückt plötzlich jemand in den Fokus, den sein YouTube-Publikum schon seit der Coronazeit kennt, der aber vielen Medien erst jetzt auffällt. Der 30-jährige ist gelernter IT-Systemkaufmann, lebt aber von Werbeeinnahmen und Spenden für seine Streams.
Westfal gibt dem deutlich kleineren Mann einen Stoß mit der Schulter: “Hören Sie auf, mich zu schubsen”, schreit er den Reporter an. “Was sind Sie für ein Medium, Sie kennen doch nur Gewalt.” Ganz ähnlich war er Tage zuvor an einem Stand der Linken in Halle-Neustadt aufgetreten. Der Spiegel-Journalist in Merseburg versucht, Westfals Tirade zu ignorieren, während der weiter tönt: “Wollen Sie eine Anzeige?” Westfal stimmt wenig später auf dem Parkplatz außerhalb des Geländes Sprechchöre “Der Spiegel muss weg” und “Lügenpresse” mit einer Gruppe junger Leute an, während das Team abgeschirmt hinter einem Polizeifahrzeug steht. Nach den Bildern vom Wochenende schrieb AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider auf X, er finde “den unmöglich” und meinte Matthäus Westfal. Tillschneider war Gründer der “Patriotischen Plattform” von Mitgliedern des aufgelösten Höcke-Flügels. Er könnte der Bildungsminister werden, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regieren kann und will, und er ist in der AfD eine Hausnummer. Aktivist Mann, schrieb Tillschneider, habe “schon in Querfurt körperlich höchst aufdringlich Interviews gestört.” Ihn würde es deshalb “nicht wundern, wenn der einen Auftrag als agent provocateur hätte”.

via taz: Livestreamer “Aktivist Mann” AfD bremst den Schrei-YouTuber aus

Landespflegekammer kritisiert AfD-Vorwürfe zur Briefwahl

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz kritisiert die im ARD-Sommerinterview von AfD-Chef Tino Chrupalla geäußerten Behauptungen über angebliche Manipulationen bei der Briefwahl in Pflegeheimen. Wer einen solchen Verdacht öffentlich äußert, muss ihn belegen. Andernfalls geraten pflegebedürftige Menschen und die Menschen, die sie täglich professionell versorgen, zu Unrecht unter Generalverdacht.   Im Interview sprach Chrupalla über angebliche Fälle in Pflegeheimen, in denen bei der Stimmabgabe der „Stift geführt wurde“. Konkrete Belege oder Fälle nannte er nicht. Dass solche Vorwürfe ausgerechnet vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erhoben werden, wiegt besonders schwer: Unbelegte Zweifel beschädigen das Vertrauen in den demokratischen Wahlprozess.   Für die Landespflegekammer ist damit eine Grenze überschritten. Pflegefachpersonen haben den beruflichen Auftrag, die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Menschen zu achten und zu schützen. Den Pflegebedürftigen eine leichte Beeinflussbarkeit zu unterstellen und gleichzeitig diejenigen unter Verdacht zu stellen, die Verantwortung für sie tragen, widerspricht jedem professionellen Pflegeverständnis.   Wer konkrete Hinweise auf mögliche Wahlfälschungen hat, kann diese den Behörden melden und Anzeige erstatten – auch ohne selbst Zeuge zu sein. Ein begründeter Verdacht gehört geprüft. Ihn jedoch ohne Fakten als Tatsache darzustellen, trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern schürt gezielt Misstrauen.   Das betrifft vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Alter oder Pflegebedürftigkeit stellen das Wahlrecht nicht infrage. Gerade die Briefwahl ermöglicht Menschen, die ein Wahllokal nicht aufsuchen können, ihre Stimme abzugeben. Besonders mit Blick auf Sachsen-Anhalt ist diese Rhetorik befremdlich: Viele Menschen dort haben die DDR selbst erlebt und wissen, was fehlende Wahlfreiheit bedeutet.

via pflegekammer rlp: Landespflegekammer kritisiert AfD-Vorwürfe zur Briefwahl

siehe auch: Chrupalla sieht Wahlfälschungen AfD spielt mit unbelegtem Briefwahl-Vorwurf: „Stift geführt” Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla spricht über Fälle, bei denen die Briefwahl in Altenheimen manipuliert worden sein soll. Belege liefert er keine. Damit bereitet er ein „Gestohlene-Wahlen“-Szenario vor, wie es Trump seit Jahren strategisch einsetzt. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla wartete im ARD-Sommerinterview mit einem schwerwiegenden Vorwurf zum Thema Wahlmanipulation in Pflegeheimen auf: Er kenne „Aussagen von Pflegern, im übrigen auch von Angehörigen“, die auf Manipulationen bei der Briefwahl hinwiesen. Die Angehörigen seien ins Pflegeheim gekommen, als die Wahlen schon erledigt waren, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“, so Chrupalla. Gleichzeitig räumte er ein, er habe die Informationen nicht „nachprüfen“ können. Deshalb könne der AfD-Politiker adhoc kein Pflegeheim nennen. Chrupallas Aussagen betreffen strafrechtlich relevante Vorwürfe. Nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch können Wahlfälschungen mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Das gilt auch für Pfleger, Betreuer oder Angehörige in Heimen: „Unbefugt wählt […], wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.“

Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus

Ein AfD-Anhänger ersticht Ayoub F. auf dem Weg zur Moschee. Das Gericht verurteilt ihn zu zehn Jahren Haft. Ein rassistisches Tatmotiv will es nicht erkennen. „13 Jahre durfte ich meinen Sohn Ayoub nicht in Deutschland besuchen. 13 Jahre konnten wir uns nur über Facetime sehen“, sagt Kheir Eddine F. „Erst jetzt, nachdem Ayoub ermordet wurde, habe ich ein Visum bekommen. Dabei haben wir immer auf ein Wiedersehen gehofft.“ Ruhig und aufmerksam verfolgte der Rentner aus einer algerischen Kleinstadt die Urteilsverkündung zum gewaltsamen Tod seines ältesten Sohns am Landgericht Lüneburg. Die 1. Große Strafkammer des Gerichts verurteilte den 26-jährigen Daniel F. wegen Totschlags an Ayoub F. zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am vorletzten Prozesstag auf Totschlag plädiert und zum Motiv explizit festgestellt: „Ohne eine fremdenfeindliche Einstellung des Angeklagten wäre es nicht zu der Tat gekommen.“ Die Strafkammer sieht Ayoub F. dagegen als Zufallsopfer eines Mannes, der zwar ein möglicherweise rassistisches Weltbild habe, aber vor allem nach selbstprovozierten Auseinandersetzungen „einmal als Sieger“ dastehen wollte. Der Kieler Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling hatte auf Mord und Rassismus als Tatmotiv für die tödlichen Messerstiche auf Ayoub F. plädiert. Er warf dem Gericht vor, die gezielte Opferauswahl und den tödlichen Angriff eines „Rassisten und AfD-Anhängers“ auf eine trotzige Selbstbehauptungsreaktion zu reduzieren. „Der Angeklagte hat Ayoub F. angegriffen und getötet, weil er ihn stellvertretend für eine ganze abgewertete Gruppe als Ausländer und als Muslim wahrgenommen hat.“ Der 30-jährige Ayoub F. war am 11. Januar 2026 auf dem Weg zum Sonntagsgebet in der Moschee in der Uelzener Innenstadt, als ihm Daniel F. mit einer Schneeschaufel entgegenkam und einen Streit provozierte. Dann zog der Angeklagte, ein arbeitsloser Metallbauer und bekennender AfD-Anhänger, sein mitgebrachtes Küchenmesser und stach dem 30-Jährigen von hinten in den Rücken. Die 12 Zentimeter lange Klinge traf Lunge und Hauptschlagader. Ayoub F. starb wenige Stunden später im Krankenhaus an inneren Blutungen. Zeu­g:in­nen berichteten vor Gericht, wie der Angeklagte nach den tödlichen Messerstichen in ein nahe gelegenes Restaurant stürmte und laut fragte, ob jemand die Auseinandersetzung beobachtet habe. Dabei rief er unter anderem: „Es war Notwehr“ und „Das gibt bestimmt wieder Ärger mit Multikulti.“ Auch bei der Festnahme habe der Angeklagte auf eine vermeintliche Notwehrsituation hingewiesen, sagte eine Polizeibeamtin. „Als wir da ankamen, hat der Angeklagte gleich gesagt, ich bin das Opfer.“ Diese Behauptung wiederholte Daniel F., dem ein Gutachter volle Schuldfähigkeit bescheinigte, auch vor Gericht in einer Erklärung, die seine Verteidiger verlasen.

via taz: Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus