Nach AfD-Wahlsieg: Pflegeverbände in Sachsen-Anhalt fürchten Personalabwanderung

Bis zu 25 Prozent der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und rund 40 Prozent der Auszubildenden haben laut Awo einen Migrationshintergrund. Nach dem Sieg der AfD bei der Landtagswahl warnen Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirche vor einer Abwanderungswelle – und vor einem Kollaps der Pflege in Sachsen-Anhalt. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, verwies auf die gestiegenen Sorgen von Geschäftsführern, weil sich Arbeitnehmer vermehrt Zwischenzeugnisse ausstellen ließen.
Mehrere Organisationen haben nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels gewarnt. Bei einem Auftritt in Magdeburg sprach die Geschäftsführerin des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen, Undra Dreßler, laut dpa von einer stark steigenden Zahl an Diskriminierungsfällen und Alltagsrassismus im Land. Konkrete Anzeichen für eine mögliche Abwanderung sieht Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland: Geschäftsführer:innen berichteten vermehrt von Beschäftigten, die sich Zwischenzeugnisse ausstellen ließen. Für Stolte ein Hinweis darauf, dass diese Menschen einen Wechsel in andere Bundesländer erwägen. Wie stark die Pflege betroffen wäre, verdeutlichte Awo-Landesvorsitzende Barbara Höckmann mit Zahlen: In Pflegeeinrichtungen hätten bis zu 25 Prozent der Mitarbeitenden einen Migrationshintergrund, bei den Auszubildenden liege der Anteil bei etwa 40 Prozent. Fühlten sich diese Menschen nicht mehr respektiert, sei die soziale Struktur nicht aufrechtzuerhalten – die Folge wäre nach ihrer Einschätzung sehr schnell ein Kollaps in der Pflege.

via altenheim: Nach AfD-Wahlsieg: Pflegeverbände in Sachsen-Anhalt fürchten Personalabwanderung

AfD-Kugelschreiber in Wahlkabinen: Vorfall bei Kommunalwahl in Diepholz – #wahlbetrug

In einem Diepholzer Wahllokal lagen in allen drei Kabinen Kugelschreiber mit AfD-Aufdruck. Wer die Stifte dort platzierte, konnte nicht mehr ermittelt werden. Diepholz – Einen Vorfall während der Kommunalwahl hat Bürgermeister Florian Marré bei der Sitzung des Gemeindewahlausschusses öffentlich angesprochen. Nach Informationen, die ihm am Wahlabend zugetragen worden waren, soll es in einem Diepholzer Wahllokal einen Austausch von Kugelschreibern mit Parteiaufdruck gegeben haben. Gemeindewahlleiter Sebastian Dornieden bestätigte den Vorfall. In einem Wahllokal seien in mehreren Wahlkabinen Kugelschreiber mit dem Aufdruck einer politischen Partei gefunden worden. „Wir haben in einem Wahllokal in den entsprechenden Kabinen Kugelschreiber vorgefunden, mit einer Wahlwerbung drauf“, berichtete Dornieden. In allen drei Wahlkabinen seien Stifte derselben Partei entdeckt worden. Die Wahlhelfer hätten die Kugelschreiber umgehend entfernt und der Gemeindewahlleitung übergeben. Anschließend seien sie entsorgt worden. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss nannte Dornieden auch die betreffende Partei: Es handelte sich um die AfD. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Wahlleitung im Wahllokal 006 in der Tagesbildungsstätte der Paul-Moor-Schule. Nach Angaben der Gemeindewahlleitung handelte es sich um das einzige Diepholzer Wahllokal, in dem ein derartiger Vorfall während der Kommunalwahl festgestellt wurde. Anhaltspunkte dafür, dass das Wahlergebnis in dem Stimmbezirk durch die ausgelegten Stifte beeinflusst worden sein könnte, liegen der Wahlleitung nicht vor. Auffallend ist aber schon, dass die AfD in dem entsprechenden Wahllokal mit fast 35 Prozent – auch im Vergleich zu allen anderen Diepholzer Wahllokalen – mit Abstand die meisten Stimmen erhalten hat.

viakreiszeitung: AfD-Kugelschreiber in Wahlkabinen: Vorfall bei Kommunalwahl in Diepholz

Körperverletzung – Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

Die Ermittlungen gegen AfD-Politiker Christian Thomas wegen Körperverletzung sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl. Die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Kempten gegen AfD-Politiker Christian Thomas sind abgeschlossen. Das bestätigt Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher Martin Dopfer auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung vor dem Lindauer Amtsgericht beantragt. Was war passiert?
Gegenstand der Ermittlung war eine vorsätzliche Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Wie die „Allgäuer Zeitung“ damals berichtete, soll der zu dem Zeitpunkt 41-Jährige einen 61-jährigen Mann in der Nacht vom 17. Mai in Lindenberg krankenhausreif geschlagen haben. Nach Recherchen der AZ war es zuvor zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Thomas und dem 61-Jährigen gekommen, der politisch gegen die in Teilen rechtsextreme AfD eingestellt ist. Thomas selbst habe in der Nacht den Notruf „gegen seinen Nachteil“ gerufen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt seien die beiden Männer aneinandergeraten. Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung Die Vorwürfe seien massiv gewesen, schrieb die AZ damals.
Denn der 61-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus in Immenstadt eingeliefert und soll dort sechs Tage behandelt worden sein. In der Anzeige gegen den AfD-Politiker war damals von gefährlicher Körperverletzung durch mehrfache Tritte gegen die Brust und Rippen die Rede.

via schwäbische: Körperverletzung Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

siehe auch: Strafbefehl gegen AfD-Kommunalpolitiker erlassen Das Amtsgericht Lindau hat Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Westallgäuer AfD-Kreisrat Christian Thomas erlassen. Im Mai soll er einen 61-Jährigen nach einem nächtlichen Streit in einer Lindenberger Kneipe verfolgt und angegriffen haben. Nach knapp vier Monaten sind die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte dem BR, dass “der Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung” beim Amtsgericht Lindau beantragt wurde. Christian Thomas, 41-jähriger AfD-Kreisrat, soll in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai in Lindenberg (Landkreis Lindau) eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 61-jährigen Mann gehabt haben. Der 61-Jährige wurde infolgedessen stationär im Krankenhaus behandelt. Das zuständige Amtsgericht Lindau teilte auf Anfrage mit, dass der Strafbefehl zugestellt wurde und der Beschuldigte eine Woche Zeit zum Einspruch habe. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig

Die fehlenden Erkenntnisse: Wie Alexander Dobrindt die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausbremst – #steigbügelhalter

Braucht es eine Arbeitsgruppe, um Material für ein mögliches AfD-Verbot zusammenzutragen? Der Bundesinnenminister beklagte schon vor 16 Monaten Erkenntnislücken. Dann geschah: nichts. Der Vorschlag, für den Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in der vergangenen Woche viel Widerspruch kassierte, war weder revolutionär noch neu. Um zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg habe, solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die systematisch „beweisbare Belege“ zusammentrage. Eine solche gemeinsame Sammlung gebe es bislang nicht. Warum eigentlich nicht? Dass eine derartige Sammlung notwendig sein könnte, ist der Bundesregierung seit Langem bekannt. Bemerkenswert ist hierbei insbesondere die Rolle von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Am 20. Mai 2025 saß Dobrindt in der Bundespressekonferenz und kommentierte vor Journalisten das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieses reiche nicht aus, um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei anzustoßen, sagte Dobrindt. Denn es beschäftige sich nicht mit zwei zentralen Aspekten, die hierfür aus seiner Sicht vorab geklärt werden müssten: ob von der AfD „ein Angriff auf den Rechtsstaat“ sowie ein „Angriff auf die Demokratie“ ausgehe. Was Dobrindt an diesem Tag nicht mitteilte: Was er als Bundesinnenminister nun unternehmen wollte, um genau diese von ihm benannten Erkenntnislücken zu schließen. Auch in den folgenden Wochen und Monaten ließ er nicht erkennen, dass er eine solche Klärung, in welcher Form auch immer, vorantreiben wolle. Ein wiederkehrendes Muster Bei dem Auftritt in der Bundespressekonferenz im Mai 2025 zeigte sich damit ein Muster, das sich durch Dobrindts Umgang mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ziehen sollte: Der Innenminister benennt Erkenntnislücken – aber statt dafür zu sorgen, dass sie geschlossen werden, führt er sie als Argument gegen weitere Schritte an. Mehr noch: Als andere versuchten, Strukturen zu schaffen, um die offenen Fragen systematisch zu klären, stellte er sich aktiv dagegen. Die Idee, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung des nötigen Materials zu schaffen, gab es früh. Bereits Ende Juni 2025, sechs Wochen nach Dobrindts Kommentar in der Bundespressekonferenz, wollte der Koalitionspartner SPD eine entsprechende Struktur schaffen. Auf ihrem Bundesparteitag beschlossen die Sozialdemokraten einstimmig: „Wir wollen darauf hinwirken, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane durch Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit einer Sammlung von Materialien für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beginnen.“ Einen Tag später verkündete Dobrindt: „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“ Er verwies stattdessen auf eine Arbeitsgruppe, die sich mit möglichen Folgen einer AfD-Hochstufung etwa für Waffenrecht, öffentlichen Dienst und Sicherheitsüberprüfungen beschäftigen sollte – ausdrücklich aber nicht mit der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. Dobrindt führte noch ein weiteres Argument gegen derartige Vorbereitungen an: Zunächst müsse abgewartet werden, wie die Verwaltungsgerichte über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz entscheiden würden. Dieser Abwartekurs stieß auch unter Verfassungsrechtlern auf Kritik. Der Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln etwa widersprach im August 2025 Dobrindts Strategie, zunächst die verwaltungsgerichtlichen Verfahren abzuwarten. Schon jetzt könne eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Arbeit an einem Verbotsantrag aufnehmen. Wer erst jahrelange Gerichtsverfahren abwarte und danach mit der Vorbereitung beginne, werde seiner Verantwortung für den Schutz der Demokratie „nur schwer gerecht”.

via tagesspiegel: Die fehlenden Erkenntnisse: Wie Alexander Dobrindt die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausbremst

“Der hat uns als Gegner”: VKU-Chef Liebing findet klare Worte gegen die AfD

Wer glaubt, sich in der Energiepolitik aus Deutschland und Europa abkoppeln zu können, schade dem Land, sagt Verbandschef. Zudem appelliert er an die Kommunalen. Mit ernsten Worten hat VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing den Stadtwerkekongress in Berlin eröffnet. “Noch nie war ich so sehr in Sorge um die innere Verfassung unseres Landes wie zurzeit”, sagte er in seiner Auftaktrede. Es gehe ihm dabei nicht um den Erfolg einer populistischen Partei – das sei ein Symptom – sondern um den Vertrauensverlust in die Parteien der demokratischen Mitte. Wer glaubt, sich in der Energiepolitik aus Deutschland und Europa abkoppeln zu können, wieder auf russisches Gas setzen, der macht sich nicht nur abhängig von Autokraten, der schadet dem Land und den Menschen und hat uns zum Gegner. Mit Blick auf die AfD und deren Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt wurde Liebing jedoch deutlich: “Deshalb sage ich auch mit Blick auf eine Partei, die sich in Sachsen-Anhalt anschickt, alles umzukrempeln: Wer glaubt, sich in der Energiepolitik aus Deutschland und Europa abkoppeln zu können, wieder auf russisches Gas setzen, der macht sich nicht nur abhängig von Autokraten, der schadet dem Land und den Menschen und hat uns zum Gegner.” Wer glaube, die Energiewende abblasen und rückgängig machen zu können, der schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland und verspiele die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder, der handele verantwortungslos “und hat uns zum Gegner.” Wer glaube, er müsse der Kommunalwirtschaft neue Fesseln anlegen, der schade der Daseinsvorsorge vor Ort, der schade der Wertschöpfung vor Ort, der gefährde Arbeits- und Ausbildungsplätze “und hat uns zum Gegner.”

via zfk: “Der hat uns als Gegner”: VKU-Chef Liebing findet klare Worte gegen die AfD

Projekt von Juristen: Handreichung zeigt rechtliche Wege bei AfD-Kurswechsel auf

Eine Gruppe von Juristen hat eine praktische Handreichung erstellt, um Menschen mit Migrationshintergrund und anderen potenziell von einem AfD-Kurswechsel in Sachsen-Anhalt Betroffenen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Sie soll mit rechtlichen Einschätzungen und Fallbeispielen dabei helfen, sich gegen etwaige Diskriminierung und andere rechtswidrige Entscheidungen einer neuen Landesregierung zur Wehr zu setzen. Das Spektrum der darin beschriebenen hypothetischen Problemlagen reicht von A wie Assimilation von Zuwanderern bis Z wie Zugang zur Regelschule. Hinter dem Projekt «Recht Solidarisch – Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft» stehen der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei Die Linke und der Verein Equal Rights Beyond Borders. Die Juristen wollen unter anderem dazu motivieren, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen

via zeit: Projekt von Juristen: Handreichung zeigt rechtliche Wege bei AfD-Kurswechsel auf

siehe auch: “Recht Solidarisch”: Plattform bietet juristische Erstorientierung Eine neue Internet-Plattform will die juristischen Grenzen staatlichen Handelns aufzeigen. Organisationen und Engagierte sollen so kostenlos juristisches Grundwissen zu politischen Forderungen erhalten. Eine Internet-Plattform mit dem Titel „Recht Solidarisch“ will der Zivilgesellschaft künftig kostenlos juristische Expertise zur Verfügung stellen. Auf der Internetseite werden Gutachten, Fallbeispiele und Informationen bereitgestellt, wie das Projektteam am Dienstag in Berlin zum Start mitteilte. Diese sollen niedrigschwelligen Zugang zu juristischem Wissen vermitteln und „autoritäre Politikforderungen“ rechtlich einordnen, hieß es. „Recht Solidarisch“ wird den Angaben zufolge durch den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Linken und der Organisation Equal Rights Beyond Borders getragen.

screenshot https://www.recht-solidarisch.de/

AfD und “Remigration”: “Weit mehr als eine Abschiebeoffensive”

Aufrüsten für die “Abschiebeoffensive”. “Remigrations-Plänen” in der AfD schlägt Empörung entgegen. CDU-Chef Merz wirft ihr vor, eine ethnische Säuberung betreiben zu wollen. Was die AfD vorhat, und welches Menschenbild dahintersteckt. Eine Analyse. Ulrich Siegmund will in Sachsen-Anhalt Ministerpräsident werden. Der AfD-Politiker macht keinen Hehl aus seiner Entschlossenheit, im Zusammenhang mit der angekündigten “Abschiebeoffensive” Rüstungsgüter zu nutzen. “Ich finde es fast bemerkenswert, wie relativ klar sich Siegmund in seinem Interview geäußert hat, weil so deutlich kennt man das von Spitzenpolitikern der AfD eigentlich weniger”, sagt der Extremismusforscher Tom Mannewitz von der Hochschule des Bundes in Brühl. Solche Äußerungen deuteten darauf hin, “dass man deutlich weiter gehen will als das, was in der Programmatik steht”. Es soll offenkundig “um mehr gehen als eine Abschiebeoffensive gegenüber Asylbewerbern”. (…) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vom Juli 2024 (externer Link) auf die Vorstellung einer ethnisch homogenen Gesellschaft in radikalen Teilen der Partei Bezug genommen. Äußerungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke zur “Remigration” – so das Gericht – beschränkten sich “nicht auf Ausländer ohne Aufenthaltsrecht”, sondern legen “zumindest nahe, dass auf lange Sicht auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Deutschland verlassen sollen”. “Remigration” sei “der Umsetzungsvorschlag” für die ethnischen Volksvorstellungen in der AfD, sagt Tom Mannewitz. “Millionenfache Remigration” – das sei in der Partei inzwischen zum geflügelten Wort geworden. Von der Errichtung einer privaten “Abschiebeindustrie” ist in der Partei schon länger die Rede. Es “liegt absolut nahe, dass es da auch um deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund gehen soll”. Will die AfD eine “ethnische Säuberung”? Aber will die AfD eine “ethnische Säuberung” nach Herkunft und Hautfarbe betreiben, wie ihr CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag auch mit Blick auf den Begriff “Remigration” vorgeworfen hat? Allein eine staatlich organisierte massenhafte Ausweisung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit erfüllt noch nicht automatisch die klassische UN-Beschreibung (externer Link, S. 33) ethnischer Säuberung. Zentrale Kriterien sind dort Einschüchterung oder die Anwendung von Gewalt. Meist halten sich AfD-Politiker bedeckt, wenn sie auf die praktische Umsetzung der “Remigrationspläne” angesprochen werden. Mit seiner “Rüstungs”-Äußerung hat Ulrich Siegmund die Zurückhaltung aufgegeben. Hilfestellungen oder Anreize bei der Rückführung von Flüchtlingen und Asylbewerbern reichten, sagt Mannewitz, nicht aus, um eine ethnisch homogene Gesellschaft herzustellen. “Das heißt, da […] werden Zwangsmaßnahmen erforderlich sein.”

via br: AfD und “Remigration”: “Weit mehr als eine Abschiebeoffensive”