Düsseldorf Transfeindlichkeit: Studierende fordern Entlassung von Professorin

Eine Düsseldorfer Professorin will einen Vortrag über die “Entwicklung von Trans-Identität” halten, die sie als Gefahr für Kinder einstuft. Dagegen gibt es Protest. An der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) ist ein wissenschaftlicher Vortrag einer Professorin für Entwicklungspsychologie auf deutlichen Protest gestoßen. Die Dozentin, die seit 2007 an der Universität lehrt, plant im Rahmen ihrer regulären Lehrveranstaltung am Dienstag einen Vortrag mit dem Titel “Entwicklung von Trans-Identität”. Mehrere studentische Organisationen über demokratische Parteigrenzen hinweg – darunter der Sozialistisch-Demokratische Studierendenverband (SDS) Düsseldorf, die Juso-Hochschulgruppe und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) – kritisierten die Inhalte der Ankündigung scharf und riefen teils zu einer Demonstration zeitgleich mit der Vorlesung auf. Die Professorin habe nämlich unter anderem trans Menschen zu einer Gefahr für Kinder erklärt: “Trans-Ideologie ist wissenschaftlich nicht haltbar, verbreitet falsche Vorstellungen über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und gefährdet diese Entwicklung.” In einem gemeinsamen Protestaufruf erklärten die Verbände: “Diese Aussagen sind nicht nur menschenfeindlich, sondern auch wissenschaftlich falsch.” Die geplante Veranstaltung habe daher “nichts an einer Universität zu suchen”. Weiter erklärten die Demonstrierenden, dass “Transfeindlichkeit weder auf dem Campus noch in der Lehre Platz” habe. – Werbung – Über den Protest hinaus fordern die beteiligten Aktivist*innen personelle und organisatorische Konsequenzen von der Hochschulleitung. Konkret verlangen sie den “Rauswurf der Professorin und ein Campusverbot” sowie eine Überprüfung all ihrer Lehrinhalte auf wissenschaftliche Fundiertheit. (…) Die Argumentation der Professorin erinnert an die “Verführungsthese” über Homosexuelle: In der Nazizeit und der frühen Bundesrepublik ging die Wissenschaft davon aus, dass äußere Einflüsse Menschen schwul oder lesbisch machen würden. Demnach bringe ein angeblicher “Verführer” einen heterosexuellen Jugendlichen dazu, gleichgeschlechtliche Kontakte auszuprobieren. Jegliche Sichtbarkeit von Homosexualität sei daher kindesgefährdend. Mit dieser Argumentation begründete der Gesetzgeber, dass männliche Homosexuelle mit Hilfe des Paragrafen 175 verfolgt worden sind. Führende Sexualwissenschaftler, wie der umstrittene Psychiater Hans Giese in Deutschland oder die Erkenntnisse aus den Kinsey-Reports in den USA, wiesen aber empirisch nach, dass die sexuelle Orientierung nicht durch “Ansteckung” oder Verführung im Jugendalter geformt wird. Nun erlebt die längst widerlegte These wieder einen Aufschwung – dieses Mal eben ist eine andere, in großen Teilen der Bevölkerung verhasste Minderheit, das Feindbild. (cw)

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AfD im Bundestag: 75 queer­feindliche Fragen an die Regierung

Mit einer Kleinen Anfrage voller Unterstellungen zielt die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag erneut auf queere und insbesondere trans Menschen. Ein Blick in den Fragenkatalog zeigt: Es geht ausschließlich um politische Stimmungsmache.Die AfD will es mal wieder wissen und hat eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung zusammengestellt mit 75 Fragen zur LSBTQ-Politik [sic] und zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Wie nicht anders aus der politisch rechten Ecke zu erwarten, entstand ein Katalog, der lauter schlecht kaschierte queer- und transfeindliche Vorbehalte, Unterstellungen und Behauptungen in Frageform versammelt. 75 Fragen klingen außerdem nicht gerade nach klein, aber im Parlamentsdeutsch bedeutet die Bezeichnung lediglich, dass die Bundesregierung die Fragen schriftlich beantwortet im Gegensatz zur Großen Anfrage, die eine Bundestagsdebatte nach sich zieht. So viel zu klein und groß. Vielleicht erinnern sich hier manche an eine andere Kleine Anfrage, nämlich die Drucksache 20/15035, mit der die CDU/CSU Anfang letzten Jahres die damals noch regierende Ampelkoalition beglückte. Das waren sage und schreibe 551 Fragen, die mehr oder weniger um das Thema der politischen Neutralität von staatlich geförderten zivilgesellschaftlichen Organisationen kreisten. Die heute regierende Union hat den Fragenkatalog mal eben durch eine Streichliste beim Bundesprogramm “Demokratie leben” ersetzt. Es geht um politische Stimmungsmache Der Zweck dieser Anfragen besteht eigentlich darin, die Arbeit der Bundesregierung transparent zu machen. Deshalb gibt es überhaupt ein Fragerecht für Bundestagsabgeordnete. Nun zeigte sich nicht erst mit den besagten 551 Fragen, dass solche Initiativen oft fernab von Angemessenheit, Sachlichkeit und berechtigter Aufklärung liegen. In solchen Fällen geht es keineswegs nur darum, der Regierung auf die Finger zu schauen. Vielmehr geht es um eigene strategische Ziele und schlicht um politische Stimmungsmache – wenn man so will um die Fortsetzung der Oppositionspolitik mit anderen Mitteln. Die Fragen dürfen zwar keine Wertungen enthalten, aber was und wie gefragt wird, transportiert nichts anderes als Wertungen in Gestalt von Verdächtigungen.

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ZDF-Geschäftsleitung untersagt Auftritt von Igor Levit und Danger Dan

Eigentlich sollten der Pianist Igor Levit und der Rapper Danger Dan in der Satiresendung »Die Anstalt« ihren neuen Song spielen. Nun schreitet die ZDF-Intendanz ein. Die Musiker sprechen von einem »autoritären Akt«. Das ZDF verbietet einen Auftritt der Musiker Igor Levit und Danger Dan in der Satiresendung »Die Anstalt«. Das bestätigte die Geschäftsleitung des Senders der Nachrichtenagentur KNA. Der Rapper Danger Dan und der Pianist Igor Levit waren eigentlich in die Sendung eingeladen, die am Dienstag um 22.15 Uhr ausgestrahlt wird  und sich mit wachsender politischer Radikalisierung und der Wehrhaftigkeit der Demokratie auseinandersetzen soll. Sie sollten ihr neues Lied »Keine Angst« spielen, in dem es um das Thema »Widerstand gegen Rechtsextremismus« gehe. Diesen Auftritt hat die ZDF-Geschäftsleitung aber kurzfristig verhindert: »Ganz kurz vor der Aufzeichnung hat allerdings die ZDF-Intendanz ihr Veto gegen unseren Auftritt eingelegt«, schreiben die beiden Musiker in einem gemeinsamen Post auf Instagram. Eine offizielle schriftliche Begründung habe man nicht erhalten. Das Duo ist sich nach eigener Aussage aber sicher, dass die Ausladung einen politischen Hintergrund habe. Das ZDF begründet den Schritt damit, dass der Text des Liedes als »Aufruf zu Gewalt« verstanden werden könne. »Ein solcher Aufruf stünde im klaren Widerspruch zu den Programmrichtlinien des ZDF«, sagte eine Sprecherin. Im Zuge der Sendungsvorbereitung habe eine intensive redaktionelle Bewertung ergeben, dass dieser Widerspruch im Anschluss an die mehr als siebenminütige Liveperformance auf der Bühne nicht aufzulösen gewesen sei. In diese Bewertung sei auch die ZDF-Geschäftsleitung involviert gewesen.(…) Daniel Pongratz, wie Danger Dan mit bürgerlichem Namen heißt, und Igor Levit erheben indes schwere Vorwürfe gegen den Sender. Das Lied habe dem ZDF seit Wochen vorgelegen; nach ihren Informationen habe auch der Justiziar des ZDF grünes Licht gegeben. Hierzu äußerte sich der Sender auf Anfrage nicht. Den Musikern zufolge hat auch das Team der Sendung »Die Anstalt« gegen die Ausladung protestiert. Die Redaktion habe Pongratz und Levit zufolge angekündigt, in der Sendung auf die Absage einzugehen. Das Duo stellt die Ausladung aber auch in einen größeren politischen Kontext: »Dieser Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit ist skandalös.« Es sei ihnen klar gewesen, dass nicht alle das Lied, das man habe spielen wollen, mögen würden und es Debatten auslösen könnte. »Dass wir jetzt aber schon an dem Punkt angekommen sind, an dem eine ZDF-Intendanz autoritär in Sendungen eingreift, antifaschistisches Liedgut verbietet und eine Begründung verweigert, das erschüttert uns; und das nennt man nicht Demokratie, das ist ein autoritärer Akt«, so die Musiker weiter.

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MI5 reprimanded for lying about ties with neo-Nazi informant who attacked girlfriend with machete

Watchdog’s review of case criticises handling of agent X, who exploited role with agency to threaten his girlfriend. MI5 has been reprimanded by a watchdog for lying about its relationship with a neo-Nazi informant, who had exploited his role with the spy agency to violently threaten his girlfriend. The Investigatory Powers Commissioner’s Office (Ipco) criticised MI5’s handling of a man known only as agent X, and said some of its officers had initially misled the public about his true status. Although MI5 had confirmed to the BBC that agent X was an informant, during subsequent court proceedings the agency would only say in public that it could “neither confirm nor deny” its relationship with him, a standard form of “no comment” it uses. That had frustrated the efforts of “Beth”, agent X’s girlfriend, in bringing legal complaints against MI5 after he had attacked her with a machete and tried to rely on his status as an informant to discourage her from speaking out. “MI5’s management of agent X fell far below the standards the public, the courts and Ipco have every right to expect,” said Brian Leveson, the investigatory powers commissioner, as he published a review of the case on Thursday. “What makes this case particularly grave is that Ipco and the courts were misled,” said the watchdog, which reviews the use of covert powers by public bodies. “Failings of candour undermine the entire basis of oversight and accountability.”

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Verurteilt wegen Geiselnahme und Körperverletzung: So gefährlich ist der AfD-nahe Blogger Noah Krieger

Der AfD-nahe Blogger Noah Krieger inszeniert sich in den sozialen Medien als kultivierter Geschäftsmann. Eine Straftat in Hannover, deren Haftstrafe er bislang nicht verbüßte, zeigt jetzt seine gewaltbereite Seite. Der Anlass: ein Streit um illegal erworbene Welpen. In den sozialen Medien gibt er sich gerne kultiviert: Der reichweitenstarke Influencer Noah Krieger zeigte sich in Hannover gerne an der Seite von AfD-Politikergrößen, lud in seiner gemieteten und später unter mysteriösen Umständen in Brand geratenen Villa in Hannovers Nordstadt sogar zu einem Klavierabend ein. Mittlerweile hat ihn die AfD aus der Partei geworfen. Aber auch in Russland, wo er sich zurzeit offenbar größtenteils aufhält, versucht Krieger, dieses Image weiter zu pflegen. So trat er Instagram-Posts zufolge in diesem Jahr beim Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg auf, Russlands wichtigstem, jährlichen Wirtschaftstreffen. In Deutschland dagegen hat Noah Krieger noch eine Haftstrafe über zwei Jahre und vier Monate zu verbüßen. Verurteilt wurde er wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Die Hintergründe der Tat zeigen eine ganz andere, gewaltbereite Seite des heute 36-jährigen Tschetschenen. Es geht um eine Eskalation in Hannover-Linden, an der zehn bis zwölf Männer beteiligt waren. Der Auslöser: illegaler Welpenhandel, eine Auseinandersetzung rund um das Verschwinden mehrerer Pitbullterrier. Mittendrin Noah Krieger. Das geht aus einer anonymisierten Fassung eines Urteils des Landgerichts Hannover hervor. Sie liegt dieser Redaktion vor. (…) Als der spätere Haupttäter dies erfährt, will er – offenbar außer sich vor Wut, weil er das Geld aus dem Verkauf dringend braucht – seinen Hundesitter in seine Gewalt bringen und eine Art „Schadensersatz“ zwischen 3000 und 5000 Euro einfordern. Er verabredet mit einer Gruppe von zehn bis zwölf weiteren Männern einen Treffpunkt in einer Einzimmerwohnung in Linden. Nur drei der Männer werden später identifiziert und vor Gericht gestellt, darunter Noah Krieger. Das Gericht geht dem Urteil zufolge davon aus, dass Krieger für die Mitwirkung an dem brutalen Geschehen Geld versprochen wird.

via haz: Verurteilt wegen Geiselnahme und Körperverletzung: So gefährlich ist der AfD-nahe Blogger Noah Krieger

“Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

Ein Würzburger AfD-Stadtrat soll nachts an einer Tankstelle “Sieg Heil” gerufen haben. Nun ist der Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker rechtskräftig. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und spricht von “lauter Lügen”, ohne ins Detail zu gehen. Wegen mutmaßlicher “Sieg Heil”-Rufe ist ein Strafbefehl gegen den Würzburger AfD-Stadtrat Thomas Bayer nun rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitte 50-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Bayer bestreitet die Vorwürfe und sprach gegenüber dem BR von “lauter Lügen”, ohne konkret zu werden. Verurteilt, aber nicht vorbestraft Es geht um einen Vorfall im Juni 2025. In den frühen Morgenstunden soll Bayer zusammen mit einer Frau an einer belebten Tankstelle unterwegs gewesen sein. Beide sollen in Richtung einer dritten Person wiederholt “Sieg Heil!” gerufen haben – die Begleiterin “Sieg”, der AfD-Kommunalpolitiker “Heil”. Das Gericht setzte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 70 Euro fest, also 4.200 Euro Geldstrafe. Als vorbestraft gilt der Stadtrat damit nicht. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Einspruch verworfen, Urteil rechtskräftig Gegen den Strafbefehl hatte Bayer zunächst Einspruch eingelegt. Zu einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg im Frühjahr 2026 erschien er jedoch unentschuldigt nicht. Der Einspruch wurde daraufhin verworfen.

via br: “Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

siehe auch: Thomas Bayer aus Würzburg AfD-Stadtrat ruft NS-Parole – jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zuletzt geriet die AfD wegen einer Parteiveranstaltung in Dessau öffentlich in die Kritik. Nun wird einer ihrer Stadträte wegen einer NS-Parole verurteilt. Der Strafbefehl gegen den AfD-Stadtrat Thomas Bayer von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet – nach dessen Angaben bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

Ruf nach Stauffenberg und “an die Wand” – Kabarettist irritiert mit Gewaltaufruf gegen Merz und Merkel

Ein Wahlkampfabend der AfD in Sachsen-Anhalt verursacht Wirbel. Chrupalla und Siegmund singen die DDR-Hymne. Darsteller Uwe Steimle sinniert über Gewalt gegen Unionspolitiker. Kabarettist Uwe Steimle hat bei einer Wahlkampf-Veranstaltung der AfD in Sachsen-Anhalt indirekt ein Attentat auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angedeutet. In Dessau-Roßlau sagte Steimle mit Blick auf Merz’ Unterstützung für die Ukraine: “Mittlerweile frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?” Zuerst hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” über die Entgleisung berichtet. Zur Erinnerung: Claus Schenk Graf von Stauffenberg gehörte zu einer Gruppe von Verschwörern, die am 20. Juli 1944 einen Anschlag auf Adolf Hitler durchführte. Das Attentat misslang. Stauffenberg und seine engsten Vertrauten wurden hingerichtet. (…) Steimle, ehemaliger Kommissar-Darsteller in der ARD-Serie “Polizeiruf 110”, hatte sich vor seiner Äußerung zu Merz über die frühere Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgelassen. Er enthüllte ein Porträt der Altkanzlerin und fragte, warum sie sich im Stehen habe malen lassen. Seine Antwort: “Weil sie ahnte, sie wird bald sitzen.” Er ergänzte dann, das Bild hänge im Moment – und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, “stellen wir sie an die Wand.” Die “Mitteldeutsche Zeitung” spricht von “Gewaltfantasien”, doch die Bedrohung ist real. So war vor sieben Jahren der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) auf der Terrasse seines Hauses von einem Rechtsextremisten ermordet worden. Die Wahlveranstaltung in Dessau-Roßlau hatte schon zuvor Aufsehen erregt. AfD-Chef Tino Chrupalla und der AfD-Frontmann für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund ernteten heftige Kritik, nachdem sie auf offener Bühne die DDR-Nationalhymne “Auferstanden aus Ruinen” angestimmt hatten.

via t-online: Ruf nach Stauffenberg und “an die Wand” Kabarettist irritiert mit Gewaltaufruf gegen Merz und Merkel

siehe auch: Chrupalla und Siegmund singen gemeinsam DDR-Hymne auf der Bühne – „Extrem befremdlich“, sagt Frei. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla erhöht vor der Wahl in Sachsen-Anhalt den Druck auf Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Dieser werde liefern müssen, sagte Chrupalla auf einer Podiumsdiskussion. Zum Abschluss singen beide gemeinsam die Hymne der DDR. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla und der sachsen-anhaltische Spitzenkandidat Ulrich Siegmund haben bei einer Veranstaltung in Dessau-Roßlau mit mehreren Hundert Menschen gemeinsam die DDR-Hymne gesungen. Zum Ende der Podiumsdiskussion sollte eigentlich die deutsche Nationalhymne gesungen werden, der Kabarettist Uwe Steimle stimmte stattdessen jedoch das Lied „Auferstanden aus Ruinen“ an. Chrupalla und Siegmund lächelten und sangen teilweise gemeinsam mit den Besuchern die DDR-Hymne.