Hat Xavier Naidoo antisemitische Inhalte verbreitet? Das muss jetzt das Gericht klären: Eine Anklage wegen Volksverhetzung wurde zugelassen, das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen wurde eröffnet. Es ist nicht das erste Mal, dass der Sänger mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird. Bereits 2023 und 2024 erhob die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Xavier Naidoo. Eine davon hat das Landgericht Mannheim nun zugelassen. Der Vorwurf: Der Sänger soll ein Mitglied der Amadeo-Antonio-Stiftung beleidigt und dann im Zusammenhang damit auch Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. (…)
Mit Antisemitismus-Vorwürfen war Xavier Naidoo allerdings schon früher konfrontiert: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2021, dass die Bezeichnung Naidoos als Antisemit in einem wissenschaftlichen Vortrag rechtens gewesen sei. Rednerin war damals eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung gewesen. Bereits seit Jahren hat Xavier Naidoo immer wieder mit Äußerungen verstört, die eine Nähe u.a. zur Reichsbürgerbewegung und zur QAnon-Gruppe verdeutlichen.
via brisant: STRAFVERFAHREN ERÖFFNET VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT
siehe auch: Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest Vorwurf der Volksverhetzung: Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Xavier Naidoo zugelassen. Darin geht es um den Verdacht der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Das Landgericht Mannheim hat gegen den Sänger Xavier Naidoo eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hinsichtlich eines Anklagevorwurfs zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Das Gericht ließ eigenen Angaben zufolge eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2023 zu – darin wird Naidoo Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. (…) Das Landgericht lehnte hingegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen drei weiteren Tatvorwürfen der Anklage vom Juli 2023, sowie zwei Tatvorwürfen einer weiteren, im Jahr 2024 erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft, ab. Begründung: Es bestehe, so das Gericht, “aus tatsächlichen beziehungsweise aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht”. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss. Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt;
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