Nach Vorbild des Rechtsterroristen #Breivik: Neonazi drohte in Berlin mit #Amoklauf und dem Tod vieler Ausländer – #terror

Der bekannte Rechtsextremist Dan E. wollte Amok laufen und sich anschließend als Märtyrer inszenieren. Die Berliner Polizei hat das verhindert. Nun sitzt E. in der Psychiatrie. Die Berliner Polizei hat Ende September einen bekannten Rechtsextremisten aus Bayern festgenommen, der einen Amoklauf angedroht haben soll, um möglichst viele Ausländer zu töten. Es handelt sich um Dan E., einen früheren Regionalkader der Partei „Die Rechte“, der vor zehn Jahren im Umfeld der Münchner Pegida-Bewegung aktiv war. Wie der Tagesspiegel jetzt aus Sicherheitskreisen erfuhr, soll Dan E. in seiner Therapieeinrichtung in Kreuzberg kurz vor seiner Festnahme damit gedroht haben, erst viele Ausländer zu töten, um dann durch einen sogenannten „Suicide by Cop“ zu sterben. Es soll also sein Ziel gewesen sein, nach dem Amoklauf von der Polizei erschossen zu werden, um im Kampf als Märtyrer zu sterben. (…) Die Berliner Polizei wurde nach der Amok-Drohung von Dan E. alarmiert. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) rückte an und nahm E. fest. Beim ihm soll auch ein verbotenes Messer gefunden worden sein. Der Rechtsextremist wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vorgeführt. „Der Beschuldigte ist seit Ende September 2025 vorläufig in einem psychischen Krankenhaus untergebracht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Den Angaben zufolge wird gegen E. wegen des Verdachts auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Bedrohung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Die Ermittlungen dauern dem Sprecher zufolge an. Die psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten stehe noch aus. Vor zehn Jahren war E. in der Pegida-Bewegung in Bayern aktiv und im Raum Nürnberg Funktionär der Partei „Die Rechte“. Er war auch in einer Gruppe namens „Antikapitalistisches Kollektiv“ aktiv und im Jahr 2016 als Redner beim örtlichen Ableger der Pegida-Bewegung in München aufgetreten. (…) 2015 hatte die Polizei eine Gruppe von Neonazis in Franken ausgehoben und dabei auch Waffen gefunden. Damals lautete der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Behörden legten der Gruppe zur Last, mit kiloweise Pyrotechnik aus Polen, darunter Kugelbomben, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Bamberg geplant zu haben.

via tagesspiegel: Nach Vorbild des Rechtsterroristen Breivik: Neonazi drohte in Berlin mit Amoklauf und dem Tod vieler Ausländer

siehe auch: „Möglichst viele Ausländer töten“ – Rechtsextremer drohte mit Amoklauf Berlin. Ein Neonazi aus dem Umfeld der Deutschen Jugend Voran wurde wegen Androhung von Straftaten festgenommen. Er ist kein Unbekannter. Zum Haftantritt begleitet Dan E. seinen rechtsextremen Kollegen Julian M. Er steht hinter einem Transparent. Darauf zu lesen: „Standhaft bleiben“. Schwarze Brille, Glatze und Adidas-Jacke: E. lauscht den Worten seines Kameraden, nickt ihm anerkennend zu. Das war Anfang September. Weniger Wochen später ist der aus Bayern stammende Rechtsextremist selbst ins Visier der Berliner Sicherheitsbehörden geraten. Am 26. September wurde E. festgenommen, wegen möglicher Anschlagsabsichten – zuerst berichtete der „Tagesspiegel“. „Er soll in einer therapeutischen Einrichtung geäußert haben, dass er, bevor er sich das Leben nehme, noch möglichst viele Ausländer töten wolle“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Michael Petzold, auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Dem „Tagesspiegel“ zufolge soll er zudem den rechtsextremen Terroristen Anders Breivik als Vorbild genannt haben. (…) Dan E. ist kein Unbekannter in der Neonazi-Szene. In Bayern war er Funktionär in der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, trat bei Veranstaltungen des Pegida-Ablegers Nügida auf und nahm auch an einer Kundgebung der AfD teil, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Laut Bayerischem Rundfunk sprach er bei einer Pegida-Veranstaltung 2016 in München von einem „Systemwechsel“ und drohte Journalisten mit „Vergeltung vom Volk“. Auch den Sicherheitsbehörden ist E. bekannt: 2015 wurde er im Zuge einer Polizei-Razzia festgenommen. Die Einsatzkräfte durchsuchten Wohnungen von Neonazis in Ober- und Mitelfranken und beschlagnahmten unter anderen eine scharfe Schusswaffe mit Munition sowie Stichwaffen. Die rechtsextreme Gruppe um Dan E. stand unter Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, wie es in einer damaligen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Oberfranken hieß. Ihnen wurde vorgeworfen, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit sogenannten Kugelbomben geplant zu haben. E. kam kurz nach seiner Festnahme wieder frei. Weiterhin war Dan E. laut Informationen der Zeit 2015 an einem Angriff auf eine feministische Demonstration beteiligt. Er soll Pfefferspray auf linke Demonstranten gesprüht haben.

KI HACKEN: Wie sich künstliche Intelligenz manipulieren lässt

Software lässt sich manipulieren und hacken – und neuronale Netze bilden keine Ausnahme. Wir zeigen, wie und warum das funktioniert. Sicherheitslücken in Software sind so alt wie Software selbst. Oder, um es mit unserem ehemaligen Innenminister zu sagen: “Irgendwelche Hacker mögen immer irgendwas hacken können.” Auch KI, meist in Form von neuronalen Netzen, ist Software – und damit hackbar. Von Bildgeneratoren bis zu Sprachmodellen gibt es unterschiedliche Angriffswinkel für alle Arten von KI, und je komplexer das System, desto mehr Unfug lässt sich in der Regel damit treiben – oder sich teilweise sogar für Gutes einsetzen. Wir zeigen ein paar Beispiele, wie sich KI angreifen lässt und welche Bedeutung das für uns im Alltag hat. LLMs belabern KI-Assistenten wie ChatGPT werden von den Herstellern teils als ”intelligent wie ein Forscher mit Doktortitel”(öffnet im neuen Fenster) beworben, lassen sich aber trotzdem leicht in die Irre führen. Insbesondere die von den Herstellern auferlegten Tabus lassen sich leicht brechen: Das ungewollte Wissen nehmen die Modelle über die riesige Menge an Trainingsdaten mit auf, das lässt sich kaum verhindern. (…) Das grundlegende Problem ist dabei, dass Sprachmodelle Restriktionen und Anweisungen nicht im klassischen Sinne verstehen. Die Modelle haben gelernt, Muster in Eingaben zu finden und sinnvoll zu benutzen. Sobald etwas nicht mehr in das bekannte Muster passt (etwa im Training niemand gesagt hat, dass Cartoon-Charaktere keine Details über die Herstellung von Drogen preisgeben), fällt es den Modellen schwer, angemessen zu reagieren – ein Indikator dafür, dass die Modelle am Ende vielleicht doch nur stochastische Papageien sind. Weiterhin wird dieses Wissen um Erlaubtes und Verbotenes nur in einer letzten, dünnen Schicht aufgebracht: Der Großteil des Trainings (ironischerweise Pre-Training genannt) befasst sich nur mit unreflektiertem Auswendiglernen von Text. Erst der letzte Schritt, in der Regel sogenanntes Reinforcement Learning, bringt das Modell davon ab, dieses Wissen dann auch preiszugeben. Es bleibt im Modell enthalten; das Asbest wird nur übertapeziert.

via golem: KI HACKEN: Wie sich künstliche Intelligenz manipulieren lässt

Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich

Wie könnte Gesichtserkennungssoftware für Polizeibehörden funktionieren? Eine Studie im Auftrag von Algorithmwatch untersucht die Möglichkeiten. Darf die deutsche Polizei Datenbanken mit Personenbildern aufbauen, um damit eine Live-Gesichtserkennung etwa bei Videokameraaufnahmen zu ermöglichen? Dieser politische Wunsch einer weitgehend automatisierten Suche nach Gefährdern, Straftätern und polizeilich Gesuchten ist nicht ganz neu. Immerhin enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Formulierung, nach der Sicherheitsbehörden “unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz” erlaubt werden soll. (…) Lewandowski untersucht verschiedene Ansätze, wie ein Echtzeitabgleich von Gesichtsaufnahmen mit dem öffentlich zugänglichen Internet oder mit gänzlich eigenen Datenbanken technisch organisiert sein kann. Der Wissenschaftler beschreibt unter anderem, wie die in der EU unzulässige, aber bekannte Bildersuchmaschine PimEyes vorgeht: Sie speichert nicht nur die Bilder und ihre Eigenschaften, sondern auch ein Template mit wesentlichen Merkmalen der abgebildeten Person. Das führt zu schnelleren und genaueren Sucheergebnissen. “Die Überlegenheit in der Suche liegt darin, dass die biometrischen Gesichtsmerkmale für die Suche verwendet werden und nicht nur Low-Level-Features wie Formen und Farbverteilungen oder Umgebungstexte”, heißt es in der Studie. Was aber nicht funktioniert, ist eine reine Livesuche: “Ohne eine Datenbank aufzubauen, kann kein ‘One to many’-Abgleich durchgeführt werden, sondern nur ein ‘One to One’-Vergleich.” Dieser direkte Vergleich zweier Bilddateien müsste dann wiederum massenhaft stattfinden, um die Notwendigkeit einer Datenbank zu umgehen – aus informationswissenschaftlicher Perspektive sei eine “Live-Suche” im Web daher “nur theoretisch möglich”, meint Lewandowski. Doch was bedeutet das für die Pläne der Bundesregierung, hier weitere Möglichkeiten zu schaffen? Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Vormittag in Berlin betonten Vertreter verschiedener Organisationen, die Bundesregierung müsse daraus Konsequenzen ziehen. Die Regierung könne diese technischen Tatsachen nicht ignorieren, meint Algorithmwatch-Geschäftsführer Matthias Spielkamp – und fordert, die Vorbereitungen im Bundeskabinett abzubrechen. “Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind.” Die KI-Verordnung der EU verbiete genau solche Datenbanken. Tatsächlich enthält die KI-Verordnung zahlreiche Vorschriften für “biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung”, verbietet diese jedoch für Strafverfolgungszwecke nicht grundsätzlich. Allerdings verbietet Artikel 5 der Verordnung ausdrücklich “das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern”. Lewandowskis Gutachten dürfte die Debatte darum, ob die Verbotstatbestände und die Erlaubnisausnahmen technisch überhaupt sinnvoll miteinander vereinbar sind, erneut anfeuern. (…) Körperdaten von Menschen dürften keine freie Verfügungsmasse sein, betonte Matthias Marx vom Chaos Computer Club (CCC). Bereits existierende Anbieter wären aus gutem Grund in der EU illegal. “Egal, wer sie betreibt: Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig. Die Polizei darf auch nicht auf kriminelle private Gesichter-Suchmaschinen wie Pimeyes oder ClearviewAI ausweichen, schon gar nicht, um sie durch die Hintertür zu legitimieren”, warnt Marx vor der Versuchung, die sich aus dem Fall der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ergeben hätten. Die kommerziellen Dienste müssten von deutschen Datenschutzbehörden mit allen Mitteln des Rechts aktiv bekämpft werden. Julia Duchrow von Amnesty International warnt vor Missbrauchspotenzialen sowie der einschüchternden Wirkung von KI und biometrischen Abgleichmethoden, die zudem eine erhebliche Diskriminierungsgefahr darstellten. Sie warnt explizit davor, Software des US-Anbieters Palantir einzusetzen und fordert, das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

via heise: Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich

Vermont state senator resigns over racist Young Republican chat messages

Samuel Douglass was reportedly the only elected official to take part in the Young Republican group chat that included racist and antisemitic messages. A Vermont state senator has resigned over his involvement in a Young Republican group chat after racist and antisemitic messages shared among its members were made public. Republican Samuel Douglass announced his resignation, effective Monday, in a lengthy statement Friday, adding that he was “deeply sorry for the offense” caused by his comments. Politico had reported on the leaked Telegram messages from a group chat including Young Republican leaders from Vermont, New York, Arizona and Kansas. The messages spanned 2,900 pages of chats over a roughly seven-month period and contained racist comments and jokes about gas chambers, torture and rape, according to Politico. Douglass, a first-term state senator, was the only elected official in the chat, the outlet reported. The leaked exchanges have sparked condemnation from Democrats and many Republicans, with the Young Republican national board saying it was “appalled by the vile and inexcusable language.” New York Republican Party officials voted to suspend its Young Republican chapter Friday. Vice President JD Vance has downplayed the incident, dismissing the messages as “edgy” and “offensive jokes” told by “kids” — despite many of the participants being in their 20s and 30s. Douglass was reported to have contributed to the chat on at least two instances, including responding to a comment another member of the group made about a person who dated an “obese Indian woman.” When someone replied the woman was “not an Indian,” Douglass said: “She just didn’t bathe often,” Politico reported. In a separate comment, Douglass was said to have described how a Jewish person may have made a procedural error. His wife, Brianna Douglass, who was also involved in the chat in her role as a committee member for Vermont’s Young Republicans, responded with an antisemitic remark, Politico reported. The couple have both resigned from their positions in the Vermont Young Republicans, Chairwoman Chelsea Magwire said in a statement, adding that “racism, discrimination and hateful behavior have no place in our organization.”

via washington post: Vermont state senator resigns over racist Young Republican chat messages

Wegen Posts bei Facebook – Vorwurf der Volksverhetzung: AfD-Kreistagsabgeordneter vor Gericht

Der AfD-Politiker Holger Stienen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg muss sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Reinbek verantworten. Was er dazu sagt. Der AfD-Politiker Holger Stienen muss sich in der kommenden Woche in Reinbek vor Gericht verantworten. Das Verfahren richtet sich laut Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den 71-jährigen Abgeordneten aus dem Kreistag des Herzogtums Lauenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung. Der Angeklagte soll in der Zeit von Januar bis August 2023 in drei über das Internet verbreiteten Beiträgen verschiedene Bundespolitiker beleidigt haben. Zudem soll der Angeklagte im September und Dezember 2023 in zwei weiteren Beiträgen in Deutschland lebende Geflüchtete beschimpft und böswillig verächtlich gemacht haben. Beiträge nicht mehr öffentlich Die Beiträge Stienens sollen über seinen Facebook-Kanal „Holger Stienen“ verbreitet worden sein, der mittlerweile nicht mehr öffentlich einsehbar ist. Laut NDR liegen dem Sender Screenshots vor, dort heiße es unter anderem „Wir brauchen ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen“ oder „Wer mit Gas heizt, wird ins eigene Gas geschickt oder in den Ölpool“. Auch Politiker wie Olaf Scholz oder Annalena Baerbock sollen explizit beleidigt worden sein. Bis 2024 hatten die Beiträge zum Austritt von drei der sechs Mitglieder der AfD-Fraktion im Kreis Herzogtum Lauenburg geführt, denen die Aussagen Stienens zu radikal waren. „Aussagen wurden manipuliert“ Holger Stienen bestätigt, dass es bei dem Prozess um ihn geht. „Die Aussagen in meinem Account wurden manipuliert“, erklärt er. „Es gibt Sätze darin, die gar nicht von mir stammen.“

via lm online: Wegen Posts bei Facebook Vorwurf der Volksverhetzung: AfD-Kreistagsabgeordneter vor Gericht

Waffenbesitz – Wenn Rechtsextreme Schützenvereine missbrauchen

Schützenvereine haben in Deutschland Tradition, können aber von Rechtsextremisten genutzt werden, um legal an Schusswaffen zu gelangen. Die Vereine bemühen sich, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Sollte auch das Waffenrecht verschärft werden? Deutschland gilt als Land mit strengen Waffengesetzen. Doch im Grunde ist es leicht, legal eine Waffe zu besitzen – und schwierig, jemandem diese Erlaubnis wieder zu entziehen. Rechtsextremisten, ob Neonazi oder Reichsbürger, nutzen die bestehenden Regelungen, um sich zu bewaffnen. Zum Beispiel über Schützenvereine versuchen sie, an eine Waffenerlaubnis zu gelangen. (…) Schützenvereine und Schützenbruderschaften sind in Deutschland ein Jahrhunderte altes Brauchtum – und gerade auf dem Land mit ihren Festen und Zusammenkünften auch ein Pfeiler des Soziallebens. Doch da die aktive Mitgliedschaft in einem Schützenverein gewaltbereiten Extremisten eine Möglichkeit bietet, an eine Waffenbesitzkarte und damit legal an eine Schusswaffe und Munition zu kommen, tragen die Vereine eine hohe Verantwortung. Das betont auch der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder: „Die Resonanzböden für eine rechte Intervention in den Bereich der Schützenwelt sind ja erheblich: Das ist das Lernen an der Waffe, das ist der Besitz der Waffe, das ist die auf diesen Momenten aufbauende Entwicklung einer eigenen paramilitärischen Struktur innerhalb der Gesellschaft – und damit können Schützenvereine zum Steigbügelhalter für eine eigenständige rechtsextreme Militarisierung werden.“ Dies müssten die Vereine mit aller Kraft verhindern, fordert der Politikwissenschaftler.

ia dlf: Waffenbesitz Wenn Rechtsextreme Schützenvereine missbrauchen

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By Shervin2 – Own work, CC BY-SA 4.0, Link

Medien benennen ausländische Tatverdächtige überproportional häufig

Die Gewaltkriminalität unter Ausländern wird laut einer Studie medial verzerrt dargestellt. Zu Beginn des laufenden Jahres habe dies ein Ausmaß erreicht “wie noch nie”. Deutsche Medien berichten über Gewalttaten von Ausländerinnen und Ausländern deutlich häufiger, als es ihrem Anteil laut der polizeilichen Kriminalstatistik entspricht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Journalismusexperten Thomas Hestermann für den Mediendienst Integration. Untersucht wurden TV-Berichte und Berichte wichtiger Printmedien aus dem laufenden Jahr. Demnach wurde in einem Viertel der TV-Berichte über Gewaltdelikte die Herkunft der Tatverdächtigen genannt, wobei es sich zu 94,6 Prozent um ausländische Tatverdächtige gehandelt habe. Bei den untersuchten Printberichten erfolgte demnach in einem Drittel der Fälle eine Herkunftsnennung der Tatverdächtigen – die sich zu 90,8 Prozent auf ausländische Tatverdächtige bezogen.  Der polizeilich erfasste Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten liegt laut der Kriminalstatistik des Bundes bei 34,3 Prozent. (…) Mehr als 70 Prozent der genannten ausländischen Tatverdächtigen in den Medienberichten stammen der Studie aus überwiegend muslimischen Ländern. Hier liege der Anteil der Verdächtigen aus diesen Ländern laut der Kriminalstatistik bei 15,8 Prozent. Tatverdächtige aus muslimisch geprägten Herkunftsländern seien somit in deutschen Leitmedien mehr als vierfach überrepräsentiert.

via zet: Medien benennen ausländische Tatverdächtige überproportional häufig

siehe auch: Berichterstattung über Kriminalität „Dreifach überrepräsentiert“ Eine Studie ergibt: Ausländische Tatverdächtige sind in Medien überproportional vertreten. Die Polizeistatistiken sprechen eine andere Sprache. Über Gewaltdelikte von Ausländern berichten deutsche Leitmedien viel häufiger, als es mit Blick auf Polizeistatistiken angemessen wäre. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise des Journalismusprofessors Thomas Hestermann von der Hamburger Hochschule Macromedia, die der Mediendienst Integration am Freitag in Berlin vorstellte; HERKUNFTSNENNUNG – Ausländische Tatverdächtige in deutschen Leitmedien überrepräsentiert Deutsche Leitmedien berichten weit häufiger über Gewalttaten von Ausländern, als es ihrem Anteil in der Polizeilichen Kriminalstatistik entspricht. Das zeigt eine neue Datenauswertung zum Thema Migration und Kriminalität in den Medien. (…) Ein Viertel der TV-Berichte über Gewaltdelikte benennt die Herkunft der Tatverdächtigen. Von diesen TV-Berichten handeln 94,6 Prozent von ausländischen Tatverdächtigen. Das ist der höchste bislang gemessene Wert im Verlauf der Langzeitanalyse seit 2007. Ein Drittel der Print-Berichte über Gewaltdelikte benennt die Herkunft der Tatverdächtigen. 90,8 Prozent dieser Print-Berichte beziehen sich auf ausländische Tatverdächtige. Der polizeilich erfasste Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten beläuft sich laut der aktuellsten polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes auf 34,3 Prozent. Ausländische Tatverdächtige sind damit in den Medien etwa dreifach überrepräsentiert. Fast drei Viertel der ausländischen Tatverdächtigen in den Medienberichten stammen aus überwiegend muslimischen Ländern (TV 70,3 Prozent, Print 70,1 Prozent). Dies ist deutlich mehr, als die Polizeiliche Kriminalstatistik für die diese Länder ausweist (15,8 Prozent). Tatverdächtige aus muslimisch geprägten Herkunftsländern sind somit in deutschen Leitmedien mehr als vierfach überrepräsentiert.

Studie