AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt: Siegmund will Rüstungsgüter als „Hilfsmittel“ für „Remigration“ und Abschiebungen nutzen

In einem Nebensatz bringt Sachsen-Anhalts Wahlsieger Siegmund Aufrüstung und Abschiebungen in einen direkten Zusammenhang. Der AfD-Mann konkretisiert derweil auch seine Position zu Mehrheitsverhältnissen. Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat bei einer Pressekonferenz die Haltung seiner Partei zur Aufrüstung in Deutschland beschrieben – und diese in Verbindung mit Migrationspolitik gestellt. „Unsere Position ist ganz klar. Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen. Auch im Sinne der inneren Sicherheit“, sagte Siegmund. Zuvor war Siegmund nach einer möglichen Ansiedlung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Sachsen-Anhalt gefragt worden, der in Sangerhausen einen neuen Produktionsstandort plant, (…) . Schon vor Jahren hatte der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke im Zusammenhang mit Rückführungen von „wohltemperierter Grausamkeit“ gesprochen

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siehe auch: AfD-Spitzenkandidat Siegmund: Brauchen Rüstungsgüter für “Remigration” Sachsen-Anhalts Wahlsieger brachte damit Aufrüstung und gewaltsame Deportation in einen direkten Zusammenhang. Der AfD-Spitzenkandidat von Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hat mit einer Aussage über Rüstungsproduktion und Abschiebungen für heftige Kritik gesorgt. Bei einer Pressekonferenz wurde er auf eine mögliche Ansiedlung von Rüstungsindustrie im Land angesprochen. Darauf sagte er sinngemäß, die AfD lehne die Produktion von Rüstungsgütern nicht grundsätzlich ab, weil man bei späteren “Remigrations- und Abschiebeoffensiven” entsprechende “Hilfsmittel” benötige, ausdrücklich auch für die “innere Sicherheit”. Mehrere Parteien reagierten empört. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle bezeichnete die Aussage als neue Qualität und warf Siegmund vor, Gewalt als politisches Mittel anzudeuten. Auch der BSW-Co-Vorsitzende Fabio De Masi kritisierte die Äußerungen scharf. Gleichzeitig erhielt Siegmund Unterstützung aus der eigenen Partei: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen verwies darauf, dass die Bundeswehr grundsätzlich bei Abschiebeflügen Amtshilfe leisten könne. Massenhafte Deportation Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warf diese Woche der AfD im Bundestag vor, mit ihrem Konzept der “Remigration” eine “ethnische Säuberung” nach Hautfarbe und Herkunft anzustreben. Er warnte, dass eine solche Politik massive Folgen für Deutschland hätte, da Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in wichtigen Bereichen wie Handwerk, Pflege, Krankenhäusern und Gastronomie arbeiten; Rüstung für „Remigrations-Offensive”: Was die AfD fordert – und was dahintersteckt US-Abschiebetruppe ICE als Vorbild?: AfD-Wahlsieger Ulrich Siegmund zeigt sich offen für Rüstungsproduktion in Sachsen-Anhalt – für „Remigrations-Offensiven“ der AfD. Scharfe Kritik kommt auch vom BSW. AfD-Wahlsieger Ulrich Siegmund hat sich offen für die Ansiedlung von Rüstungsproduktion in Sachsen-Anhalt gezeigt und dies mit dem Bedarf an „Hilfsmitteln“ für künftige „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ begründet. „Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern“, sagte Siegmund am Donnerstag bei einer Pressekonferenz, „weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen“. Es sei ein Unterschied, ob man Rüstungsgüter auf eigene Kosten in fremde Kriege schicke – das sehe die AfD mit Skepsis, sagte Siegmund.

„Und dann hat er nur noch gebrüllt“: Rechter Streamer greift Polizeisprecher bei AfD-Demo in Berlin an

Am Rande einer AfD-Kundgebung in Marzahn hat ein rechter Streamer Polizeisprecher Florian Nath angegriffen. Den Mann erwartet eine Anzeige. Am Mittwochnachmittag hat der rechtsextreme Online-Streamer Stephan B. am Rande einer AfD-Demonstration in Marzahn den Berliner Polizeisprecher Florian Nath angegriffen. Laut Polizei wird eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs gefertigt. Der Tatverdächtige befand sich gegen 17.30 Uhr noch in der polizeilichen Maßnahme. „Der Mann wollte sich wohl wegen irgendetwas bei mir beschweren, irgendwann hat er einfach nur noch gebrüllt“, sagte Polizeisprecher Nath dem Tagesspiegel. Er habe darauf das Stativ der Kamera des Streamers zur Seite drehen wollen. „In dem Moment hat er versucht, mich zu schlagen“, so Nath.

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AfD-Aktivisten attackieren die Presse – „Kübeln auf allen Kanälen“

Rechtsaußen-Aktivisten feierten den Erfolg. Doch hinter den Kulissen geraten sie außer Rand und Band. Dann griff ein Streamer die Pressefreiheit an. Seinen Wahlkampf in Sachsen-Anhalt hat Ulrich Siegmund auch mithilfe rechter Streamer gewonnen. Die AfD hat sich längst einen eigenen Kosmos sogenannter alternativer Medien geschaffen: Aktivisten mit Kameras, die stundenlang von Veranstaltungen ins Internet senden, Partei und Kandidaten bejubeln. Einige von ihnen gehen aggressiv gegen das vor, was viele in der AfD nicht mögen – kritische Presse gehört dazu, „Mainstream-Medien“ und „Lügenpresse“, wie Anhänger der Partei sagen. Auch bei der Wahlparty der AfD am Sonntag in Magdeburg kam es zu übergriffigen Situationen. Der Youtuber Matthäus Westfal, der sich „Aktivist Mann“ nennt, hat dort erneut Journalisten verbal attackiert. Durch solche Pöbeleien ist er in den vergangenen Wochen bekannt geworden. (…) Im Pressebereich der AfD-Party sind auch rechte Medienaktivisten unterwegs. Matthäus „Aktivist Mann“ Westfal läuft völlig außer Rand und Band zwischen den Tischen umher. Man habe sich das Land zurückgeholt, schreit er, filmt unablässig mit seiner Kamera. Dann, später am Abend, beschimpft Westfal die „Spiegel“-Journalistin Ann-Katrin Müller, fordert ein „Bekenntnis zu Deutschland“ von ihr. „Sind Sie Deutsche?“, ruft er. „Tun Sie was für die Deutschen!“ Müller ist als „Spiegel“-Journalistin bekannt für Recherchen zum Rechtsextremismus. Das hat sie zu einem Feindbild der Rechten gemacht. Sie und einzelne andere Journalisten versuchen, Westfal abzuwehren, und machen darauf aufmerksam, dass man arbeiten möchte. Der YouTuber pöbelt weiter, spricht die Journalisten auf dem Gelände immer wieder an. Dann schwadroniert er: „Wir brauchen nur noch prodeutsche Medien, alles andere führt zum Volkstod.“ Das Video hat Westfal ins Netz gestellt, mit dem Titel „Die Zerstörung vom Spiegel!“. Bei YouTube hat es schnell mehrere Zehntausend Aufrufe. Auch auf anderen Plattformen verbreitet er den Clip, unter anderem im Messengerdienst Telegram. (…)
Matthäus „Aktivist Mann“ Westfal gehört zu den vielen Radikalen, mit denen sich Ulrich Siegmund gern umgibt. Der AfD-Spitzenkandidat hat sich in seinem Wahlkampf intensiv von dem Youtuber begleiten lassen, sich sogar für dessen Arbeit bedankt. Obwohl der Aktivist schon häufig im Extremen aufgefallen ist. Auch der Verfassungsschutz hat Westfal im Visier. Auf Nachfrage teilt das Landesamt in Nordrhein-Westfalen mit, der Streamer unterhalte „Kontakte in weite Bereiche der rechtsextremistischen Szene“. So nahm er mit dem Sänger der Rechtsrockband „Kategorie C“ ein Musikvideo auf und pflegt einen engen Draht mit dem ehemaligen Bundesvorstand der NPD, Sebastian Schmidtke. Der promotet auf seinem Kanal „Schmidtkes Welt“ ebenfalls die AfD und war auch für den Bundesparteitag in Erfurt akkreditiert. Westfal bietet auf seinen Kanälen Vordenkern der Szene wie Tim Kellner oder Martin Sellner eine Bühne. Auch mit dem rechtsextremen Netzaktivisten „Der Volkslehrer“ tritt Westfal gemeinsam auf

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Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt [cw]

Die 14-Jährige soll ihre gleichaltrige Freundin zu der Tat am Friedhof Baumgarten ermuntert haben. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien – die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller – habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar “aufgemuntert”, die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe. Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit “nein”. Die Chats hätten “mir Mut gegeben”, sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

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siehe auch: 14-JÄHRIGE TÖTET FRAU AUF FRIEDHOF: NUN MUSS SICH IHRE FREUNDIN VOR GERICHT VERANTWORTEN Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht. Wie die österreichische Zeitung “Heute” berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. (…) Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht. Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben. Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden. Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben; „DU BIST MEINE GÖTTIN“ Freundin von Mörderin (14) verurteilt: Haftstrafe! Gericht 09.09.2026 10:50 Von Sophie Pratschner Es sind erschreckende Abgründe, die sich in dem Verfahren rund um die 14-jährige Jenny aufgetan haben. Das Mädchen ermordete im Jänner eine völlig unbeteiligte Pensionistin am Friedhof Baumgarten im 15. Wiener Bezirk. Jetzt steht der nächste Mordprozess an – ihre Freundin soll Jenny nicht nur vergöttert, sondern auch zur unfassbaren Bluttat bestärkt haben. Dafür wird sie im Wiener Landl jetzt verurteilt. Die 64-Jährige am Friedhof Baumgarten war am 23. Februar ein reines Zufallsopfer. Mit unfassbaren 82 (!) Messerstichen tötete eine erst 14-Jährige die Pensionistin. Und lieferte im Prozess im Wiener Landesgericht Mitte Juni Einblicke in ihre dunkelsten Gedanken: „Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss.“ Leichenbilder vom Friedhof geschickt Genau diese Gedanken teilte Jenny (Name geändert) auch mit ihrer Freundin. Einem weiteren 14-jährigem Mädchen, das von den Mordfantasien der Verurteilten bestens Bescheid wusste. Sie unterhielten sich über Serienkiller, schickten sich gegenseitig Gewaltvideos. Das ging so weit, dass Jenny ihrer Freundin Fotos der blutüberströmten Pensionistin schickte – die 14-Jährige muss wohl vor allen anderen von dem Mord gewusst haben. Und die Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Das nun angeklagte Mädchen soll Jenny bestärkt haben, die grausame Bluttat am Friedhof zu begehen. Chat-Nachrichten würden dafür unter anderem Anhaltspunkte liefern. „Ich glaube an dich. Du bist meine Göttin“, schrieb sie der 14-Jährigen am 23. Jänner – kurz vor dem Mord. „Ich wäre gerne so mutig wie du“, vergötterte die nun Angeklagte Jenny fast. 14-Jährige machte Jenny Mut Dann kam Jennys Aussage vor dem Schöffengericht: „Ich hab mit meiner Freundin drüber geredet. Ich hab ihr erzählt, dass ich den Drang verspüre, das zu machen.“ Und dann ganz entscheidend: „Sie hat mich aufgemuntert. Dann wollte ich es noch mehr machen.“ Sie erzählte weiter im Mordprozess: „Sie wollte auch ein Messer, als ich meins gekauft hab und ihr gezeigt hab.“

STRAFVERFAHREN ERÖFFNET – VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT – #LockHimUp

Hat Xavier Naidoo antisemitische Inhalte verbreitet? Das muss jetzt das Gericht klären: Eine Anklage wegen Volksverhetzung wurde zugelassen, das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen wurde eröffnet. Es ist nicht das erste Mal, dass der Sänger mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird. Bereits 2023 und 2024 erhob die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Xavier Naidoo. Eine davon hat das Landgericht Mannheim nun zugelassen. Der Vorwurf: Der Sänger soll ein Mitglied der Amadeo-Antonio-Stiftung beleidigt und dann im Zusammenhang damit auch Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. (…)
Mit Antisemitismus-Vorwürfen war Xavier Naidoo allerdings schon früher konfrontiert: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2021, dass die Bezeichnung Naidoos als Antisemit in einem wissenschaftlichen Vortrag rechtens gewesen sei. Rednerin war damals eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung gewesen. Bereits seit Jahren hat Xavier Naidoo immer wieder mit Äußerungen verstört, die eine Nähe u.a. zur Reichsbürgerbewegung und zur QAnon-Gruppe verdeutlichen.

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siehe auch: Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest Vorwurf der Volksverhetzung: Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Xavier Naidoo zugelassen. Darin geht es um den Verdacht der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Das Landgericht Mannheim hat gegen den Sänger Xavier Naidoo eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hinsichtlich eines Anklagevorwurfs zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Das Gericht ließ eigenen Angaben zufolge eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2023 zu – darin wird Naidoo Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. (…) Das Landgericht lehnte hingegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen drei weiteren Tatvorwürfen der Anklage vom Juli 2023, sowie zwei Tatvorwürfen einer weiteren, im Jahr 2024 erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft, ab. Begründung: Es bestehe, so das Gericht, “aus tatsächlichen beziehungsweise aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht”. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss. Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt;

Angriff auf Protest gegen AfD – Polizei ermittelt nach Schuss auf Antifademo in Halle – #terror

Bei einem Protestzug gegen den AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt wurde ein Mensch durch den Schuss aus einem Luftdruckgewehr verletzt. Der Täter ist unbekannt. Nach einem Schuss aus einer Druckluftwaffe auf Teilnehmer einer Demonstration in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt hat der polizeiliche Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen. Ein 25-jähriger Demonstrant war am Montag durch ein Geschoss leicht im Gesicht verletzt und vor Ort von Rettungskräften versorgt worden, wie die örtliche Polizei am Dienstag mitteilte. Ein bislang Unbekannter habe aus einem angrenzenden Wohnhaus mindestens einen Schuss aus einer Druckluftwaffe abgegeben. Zu der Demonstration gegen den AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt hatten wie in anderen Städten auch linke Gruppen aufgerufen. „Mit einer AFD Regierung werden die Angriffe auf uns und gerade auf Mi­gran­t:in­nen und LGBTI-Personen zunehmen“, hieß es in einem Aufruf auf Instagram.

via taz: Angriff auf Protest gegen AfD Polizei ermittelt nach Schuss auf Antifademo in Halle

siehe auch: Halle nach der Landtagswahl Schüsse auf Anti-AfD-Protest Am Hallenser August-Bebel-Platz gab es bereits mehrfach unaufgeklärte Schüsse mit Luftdruckwaffen – nun wurde dort erneut ein Demonstrant getroffen. Am Montagabend wurde auf einer Demonstration in Halle ein 25-jähriger Teilnehmer mit einer Luftdruckwaffe am Kopf getroffen. Die Polizei nimmt an, dass der Schuss aus einem der benachbarten Mehrfamilienhäuser abgefeuert wurde. Das Opfer wurde nur leicht von einem Streifschuss verwundet und noch auf der Demonstration ärztlich behandelt. Von der Tatperson fehlt bisher jede Spur. Auch woher der Schuss abgefeuert wurde, bleibt unklar, auch nach der Überprüfung von zwei Wohnhäusern. Die Polizei vernimmt derzeit nach eigenen Angaben Zeugen und wertet Bildmaterial aus. Die Tatperson schoss in der Hallenser Innenstadt in eine Menge linker Demonstrantinnen, die gegen die AfD auf die Straße gingen.

Türkische Gemeinde hält Residenzpflicht nach AfD-Sieg für unzumutbar

Die Türkische Gemeinde fordert, keine Asylbewerber mehr nach Sachsen-Anhalt zu schicken. Niemand dürfe gezwungen werden, zur Zielscheibe von Rechtsextremen zu werden. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hält es nach dem Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für unzumutbar, Asylbewerber in das Bundesland zu schicken. »Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt haben keine Zeit mehr für theoretische Sicherheitsdebatten«, sagte der TGD-Bundesvorsitzende, Gökay Sofuoğlu, der Nachrichtenagentur dpa. Die Politik müsse sie fortan »aktiv vor Rechtsextremisten schützen«. Geflüchtete Personen seien besonders gefährdet. »Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Residenzpflicht von Geflüchteten aufzuheben«, sagte Sofuoğlu. Niemand sollte an einem Ort bleiben müssen, an dem er oder sie zur Zielscheibe von Rechtsextremisten werden könne. »Wir dürfen nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden«, sagte er. Aufenthalt nur im Bezirk gestattet Die sogenannte Residenzpflicht wird im Asylgesetz als »räumliche Beschränkung« bezeichnet. Sie besagt, dass Betroffene während des Asylverfahrens das Gebiet der Stadt oder des Landkreises, in dem sie untergebracht sind, nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen dürfen.

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