Police investigate terrorist flags and neo-nazi banners flown at Edinburgh anti-immigration march

Police are investigating after a Scottish Defence League demonstration in Edinburgh saw marchers display flags of a proscribed paramilitary group and banners for sanctioned neo-nazi organisations. AScottish Defence League (SDL) march through Edinburgh city centre on 15 August, at the height of the tourist season, included the sight of demonstrators displaying the flag of the proscribed terrorist organistions, the Ulster Defence Association and the Ulster Freedom Fighters. There were also banners of the sanctioned neo-nazi groups Combat 18 and Blood and Honour. Cover name The Ulster Freedom Fighters (UFF) was banned in November 1973, after being used as a cover name by UDA to claim attacks. The UDA itself remained legal for nearly two decades afterward, despite being widely known as the parent organisation behind the UFF’s killings.

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GEFÄHRLICHE KÖRPERVERLETZUNG Frau mit Hijab von Mann mit Glasflasche angegriffen

Eine Frau mit Hijab wird in einer Berliner Tram religionsfeindlich beleidigt. Doch das ist nicht alles. Später muss die 36-Jährige ins Krankenhaus. Eine Frau mit Hijab ist in Berlin-Friedrichshain von einem Mann mit einer Glasflasche angegriffen worden. Zuvor beleidigte der bislang unbekannte Mann die 36-Jährige religionsfeindlich, wie die Polizei mitteilte. Dies sei während der Fahrt mit der Tram in Richtung Warschauer Straße passiert. Demnach stieg die Frau an der Haltestelle Kopernikusstraße/ Warschauer Straße aus der Linie M13 aus. Auch der Tatverdächtige verließ laut Polizei die Tram. An einer roten Ampel soll der Unbekannte der 36-Jährigen unvermittelt eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen haben.

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Frankfurter Polizei sucht Dienstwaffe: Beamter ließ Pistole nach Feierabend wohl im Büro liegen

Seit dem 24. Juli vermisst die Frankfurter Polizei einem Medienbericht zufolge eine Dienstwaffe. Polizeiintern habe der Vorfall demnach für „einige Aufregung“ und Spekulationen gesorgt. Die Frankfurter Polizei sucht nach einer verschwundenen Dienstwaffe. Das Fehlen der Waffe sei am 24. Juli festgestellt worden, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. (…) Dem Bericht zufolge soll die Waffe auf dem 4. Polizeirevier im Bahnhofsviertel abhandengekommen sein. Der Vorfall habe polizeiintern für „einige Aufregung“ gesorgt. Dem SZ-Bericht zufolge kursiere der brisante Verdacht, dass ein Polizist die Waffe gestohlen haben müsse. Nach Recherchen der Zeitung soll ein Beamter seine Dienstpistole nach dem Ende seiner Nachtschicht nicht ordentlich im Waffenschrank weggeschlossen, sondern sie in seinem Büro liegen gelassen haben. Von dort sei sie dann verschwunden

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siehe auch: Dienstwaffe auf 4. Revier in Frankfurt vermisst – Verdacht gegen Kollegen?. Ein Beamter ließ seine Waffe am 21. Juli auf dem Schreibtisch liegen. Seitdem ist die Waffe verschwunden. Dem für das Bahnhofsviertel zuständigen 4. Revier ist eine Dienstwaffe abhandengekommen. Das Fehlen der Waffe sei am 24. Juli festgestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag der FR und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Ob die Waffe verloren ging oder entwendet wurde, sei Gegenstand der Ermittlungen. Weitere Angaben wurden zunächst nicht gemacht. (…) Das 4. Revier ist für das Bahnhofsviertel zuständig und ähnlich hochbelastet wie das 1. Revier in der Innenstadt. Und ähnlich wie auf dem 1. Revier geraten auch die Beamtinnen und Beamten des Reviers in der Gutleutstraße nicht zum ersten Mal in negative Schlagzeilen. Im April musste sich ein 27-jähriger Polizist wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Im Dezember 2024 soll ein gefesselter Mann auf dem Revier gequält und erniedrigt worden sein. Beamte einer anderen Einheit erstatteten daraufhin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft blieb allerdings zunächst über Monate untätig. Die Ermittlungen laufen noch immer.

Gewalt aus dem Internet – 19-Jähriger aus »White Tiger«-Szene soll zu Missbrauch und Mord aufgerufen haben – #terror

Er schrieb »Menschen sind eine Krankheit«, nun ermittelt der Generalbundesanwalt. Die Behörden sind alarmiert wegen einer neuen Terrorgefahr und prüfen nach SPIEGEL-Informationen Verbindungen nach Russland. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen 19-Jährigen, der über Onlinechats Andere zu teils extrem gewalttätigen Straftaten bewegt haben soll. Kai M. soll einer der Anführer von zwei Onlinegruppierungen aus der sogenannten »Com«-Szene gewesen sein. Das ist die Szene, zu der auch der heute 22 Jahre alte Hamburger Shahriar J. unter dem Namen »White Tiger« gehört haben soll, und aus der heraus schwerste pädokriminelle Taten gegen Minderjährige und Teenager begangen werden. Für manche Com-Mitglieder ist das oberste Ziel ein von ihnen angestifteter Suizid vor laufender Kamera. Der 19-jährige Kai M. aus dem Raum Trier soll laut dem Generalbundesanwalt zu Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch eines Kindes und auch zu Brandstiftungen und Mord angestiftet haben. So lauten die nun veröffentlichten Vorwürfe gegen ihn . Für Kai M. gilt die Unschuldsvermutung. Er sitzt seit seiner Festnahme im März in Untersuchungshaft. »Tod für alle« Laut SPIEGEL-Recherchen geht man in Ermittlerkreisen davon aus, dass der Beschuldigte unter dem Namen »Stalk« aktiv war . Ein Nutzer mit diesem Pseudonym schrieb in einer Gruppe mit mehr als 250 Mitgliedern: »Wir haben diese Gruppe gebildet, um Terror in den Alltag zu bringen.« Das zeigen Beiträge aus der Com-Szene, die dem SPIEGEL exklusiv vorliegen. In anderen Beiträgen von »Stalk« heißt es »Menschen sind eine Krankheit« und »Tod für Alle«. In einem Chat leugnete »Stalk« den Holocaust und schrieb rassistische oder frauenfeindliche Kommentare. Auch den Besitz von Abbildungen sexueller Gewalt an Kindern scheint er in den Chats gutzuheißen. Die Vorwürfe gegen Kai M. könnten zu einer Entwicklung passen, die seit einigen Monaten in der Com-Szene zu beobachten ist: In einzelnen Chatgruppen dieser Szene auf den Plattformen Discord und Telegram ist eine neue Form von Extremismus entstanden. Es kommt zu Brandanschlägen oder wahllosen Angriffe auf Passanten. Den Mitgliedern geht es darum, Chaos auf der Straße zu stiften. Experten bezeichnen das Phänomen als »nihilistischen gewalttätigen Extremismus«. Die Mitglieder wollen mit ihren Aktionen in der Szene berühmt werden und filmen sich deshalb dabei. Je krasser die Gewalt, umso höher die Anerkennung, so die perfide Logik.

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Polizeihund-Einsatz bei Protesten gegen AfD-Parteitag in Riesa: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizist ein – #polizeigewalt

Ein Video vom Einsatz eines Polizeihundes bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Riesa sorgte 2025 für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 36 Jahre alten Polizeibeamten nach einem Diensthund-Einsatz bei den Protesten rund um den AfD-Bundesparteitag in Riesa eingestellt. Gegen den Beamten wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Vorfall ereignete sich am 11. Januar 2025. Dem Polizisten wurde vorgeworfen, seinen Diensthund ungerechtfertigt gegen eine Demonstrantin eingesetzt zu haben. Er soll das Tier angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie auf die andere Fahrbahn zurückzudrängen. Polizeihund-Einsatz in Riesa laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, dass der Polizist, seinen Hund aktiv an einen Demonstranten drückt. Auf Nachfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass diese Person bei der Zeugenvernehmung ihr Geschlecht mit „weiblich“ angegeben hat – deswegen wird in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft von einer Demonstrantin gesprochen. Für die fachliche Bewertung des Einsatzes holte die Staatsanwaltschaft Dresden ein Sachverständigengutachten ein. Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet sie das Vorgehen des Beamten als gerechtfertigten unmittelbaren Zwang. Die Demonstrantin habe zuvor wiederholt rechtmäßige Anweisungen der Polizei bewusst missachtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollte der Einsatz verhindern, dass die Frau die polizeiliche Sicherungslinie an der Mittelleitplanke durchbricht. Sinnvolle Alternativen, um dieses Ziel in der konkreten Situation durchzusetzen, hätten dem Beamten nicht zur Verfügung gestanden.

via sächsische: Polizeihund-Einsatz bei Protesten gegen AfD-Parteitag in Riesa: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizist ein

Ein Todesopfer, mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

Der Angreifer drang in die Schule ein und verletzte mehrere Menschen mit einem Schwert. Er wurde von der Polizei festgenommen An einer Schule in Schweden hat eine Person mit einem Schwert einen Menschen getötet und mehrere Menschen verletzt, zwei davon schwer. Nach Informationen des schwedischen Rundfunks soll es sich bei den beiden um minderjährige Buben handeln. Der Angreifer soll ein 18 Jahre alter früherer Schüler sein. Er befinde sich in Polizeigewahrsam, teilte die Kommune Fagersta nordwestlich von Stockholm mit. Einen endgültigen Überblick über die Anzahl der Verletzten sowie die Art und Schwere der Verletzungen gab es am Abend noch nicht. “Wir haben zwei Schwerverletzte aufgenommen”, sagte Jonas Cederberg, Gesundheitsdirektor der Region Västmanland, dem schwedischen Rundfunk. Eine weitere Person sei auf dem Weg, bei ihr sei die Lage noch unklar. Alarm um 14 Uhr Der Alarm sei um 14 Uhr eingegangen. Umliegende Schulen seien geräumt worden

via standard: Ein Todesopfer, mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

siehe auch: Svärdattack vid skola i Fagersta En 18-årig man gick till attack med ett svärd på Brinellskolan i Fagersta. En dog och tre personer skadades i dådet, enligt polisen. Den misstänkte sköts av polis före gripandet. Larmet om pågående dödligt våld kom in strax efter klockan 14. En man med svärd hade tagit sig in på gymnasieskolan Brinellskolan i Fagersta och skadat flera personer, enligt Fagersta kommun. Enligt lokalpolisområdeschef Tommy Alriksson var polisen på plats klockan 14.09. – Första patrullen kliver in och meddelar klockan 14.16 att en gärningsperson är bekämpad med verkanseld. Den personen kan sedan gripas och är nu frihetsberövad, säger han på en pressträff på fredagskvällen. Polisen fortsatte in i skolan för att avbryta det pågående våldet. – Då anträffar man en avliden person. Den totala skadebilden som vi fått till oss från sjukvården är två allvarligt skadade och ytterligare en skadad person, säger Tommy Alriksson. Genomfört husrannsakan Enligt Expressens uppgifter är gärningsmannen en 18-årig tidigare elev på skolan. – Den gripne är en man i 18-årsåldern. Vi har ingen anledning i nuläget att tro att det finns flera gärningspersoner, säger Tommy Alriksson, lokalpolisområdeschef på pressträffen.

Bundesanwaltschaft ermittelt – Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben – #terror

Ein Jugendlicher aus Rheinland-Pfalz soll Kinder zu schwersten Gewalttaten angestachelt haben, bis hin zum Mord. Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft. Irgendwann gab es offenbar keine Grenzen mehr. Immer weiter soll der Rheinland-Pfälzer Kai M., 19 Jahre alt, mit seiner Onlinegruppe Jugendliche zu Straftaten angestachelt haben. Jungen in den USA und Schweden zu Brandstiftungen an Fahrzeugen. Ein Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich mit einem Messer, bei dem sie schwer verletzt wurde. Und einen Minderjährigen in Russland zu einem Mord eines Kindes an einer Schule mit einem Messer. Und von all dem soll er Videos ins Internet gestellt haben. Am 17. März dann stoppte die Polizei die grausame Serie. Sie nahm Kai M. im Raum Trier fest – damals noch im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Die gab die Festnahme damals nicht bekannt, wegen der Persönlichkeitsrechte des jungen Beschuldigten und der laufenden Ermittlungen. Nun aber teilte am Donnerstag die Bundesanwaltschaft mit, dass sie den Fall von Kai M. übernommen hat. Der Vorwurf: Rädelsführerschaft in einer terroristischen Gruppe. Dazu kommen Anstiftung zum Mord, zu mehrfacher Brandstiftung, zu sexuellem Missbrauch eines Kindes oder die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Damit übernimmt die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik erstmals einen Fall aus dem Feld der sogenannten COM-Szene. Diese steht für ein internationales Onlinenetzwerk, in dem Gewalt und Sadismus gefeiert werden – und gezielt nach Kindern und Jugendlichen als Opfern gesucht wird. Diese werden in Chats mit Drohungen zu Straftaten oder Erniedrigungen und Selbstverletzungen bis hin zu Suiziden gedrängt. Die Szene an sich ist nicht zwingend politisch. Im Fall der Gruppe von Kai M. aber inszenierte diese sich auch als rechtsextrem – weshalb nun die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm. Tatvideos als Werbung für weitere Anschläge Kai M. soll sich bereits seit gut zwei Jahren in dieser Szene bewegt haben. Laut Bundesanwaltschaft gründete er Ende März 2024 zusammen mit anderen eine Onlinegruppe, die rechtsextreme Parolen verbreitete und schwerste Straftaten bis hin zu Morden ankündigte. Anders als bei anderen COM-Gruppen sei deren Ziel mit den Gewalttaten auch der Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung gewesen. Mit den Videos der Taten sollte Werbung für die Gruppe und weitere Anschläge gemacht werden.

via taz: Bundesanwaltschaft ermittelt Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben

siehe auch: Terror per Chatgruppe Bundesanwalt ermittelt gegen Rechtsextremist und Online-Sadist. Ein im März in Rheinland-Pfalz festgenommener junger Mann soll sich als Anführer einer rechtsextremistischen Gruppe sowie einer Gruppe von Online-Sadisten entpuppt haben. Was ihm konkret vorgeworfen wird. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt. Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt. Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Rechtsextreme Ideologie und sexuelle Handlungen mit Messer Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Beschuldigte soll spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei. Es sollten besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen oder dazu aufgerufen werden, um den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. „Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen.“ Außerdem geht es den Angaben nach um Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes, um bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Konkret nennt die Bundesanwaltschaft die Beispiele aus Russland, den USA und der Schweiz. Ferner soll der Beschuldigte mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. „Schließlich besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten ist und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen“, heißt es in der Mitteilung. Das Opfer habe schwere Verletzungen erlitten. Von einigen Taten habe der Beschuldigte Videozusammenschnitte im Netz verbreitet.