65.000-Euro-Niederlage von Fler vor Bundesverfassungsgericht – Rapper können für ihr Pub­likum haften

Fler (bürgerlich Patrick Losensky) hat häufiger mit den Gerichten zu tun. Nun erlitt er eine 65.000 Euro schwere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile hielt, musste er immer wieder Ordnungsgelder zahlen. Gegen eines erhob Fler Verfassungsbeschwerde. Doch sein Argument – das Publikum war’s – überzeugte die Verfassungsrichter nicht. Der Berliner Rapper Fler ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Er war gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro vorgegangen, das er deshalb kassiert hatte, weil er auf verbotene Liedzeilen gesungen hatte bzw. hatte singen lassen und Videos davon verbreitet hatte. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 1 BvR 1425/24). Fler habe nicht ausreichend begründet, warum die Ordnungsgeldbeschlüsse zweier Münchener Gerichte Fler in seinen Grundrechten verletzen sollen. Insbesondere konnte Fler nicht mit dem Argument durchdringen, dass er es nicht zurechnen lassen müsse, wenn das Publikum die verbotenen Textzeilen singe. (…) Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden die gesetzlichen Ordnungsmittel angedroht. Das sind nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, und ersatzweise Ordnungshaft. Wiederholt verbreitete Fler in der Folge jedoch Teile der verbotenen Liedzeilen, weshalb vier Ordnungsmittelverfahren gegen ihn geführt wurden. Ein fünftes wurden eingeleitet, nachdem Fler auf drei Konzerten im Sommer 2023 die verbotene Passage angestimmt – zweimal hatte er auch selbst eine verbotene Zeile gesungen –, dann jeweils das Mikrofon Richtung Publikum gehalten und sich zum Beat auf und ab bewegt hatte, während das Publikum jeweils andere verbotene Zeilen gesungen hatte. Von einem dieser Konzert-Momente postete Fler am nächsten Tag ein Video auf seinem Twitter-Account. Im Februar 2024 verhängte das LG München I in dem fünften Ordnugsmittelverfahren deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Münchener Oberlandesgericht (OLG) zwei Monate später zurück.  Das Publikum war’s Diese Beschlüsse griff Fler mit der Verfassungsbeschwerde an – und scheiterte. Die 2. Kammer des Ersten Senats nahm die Sache nicht zur Entscheidung an. Eine Grundrechtsverletzung sei nicht substantiiert dargelegt. Damit rügte Fler letztlich erfolglos einen Verstoß gegen das sogenannte Doppelahndungsverbot, eine Verletzung des Schuldgrundsatzes, seiner persönlichen Freiheit sowie der Kunstfreiheit. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes, der u. a. im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz, GG) und in der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert ist, konnten die Richter nicht erkennen.

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Geständnisse im Rechtsrock-Prozess in Lüneburg

Zwei der fünf Angeklagten haben einen Teil der ihnen vorgeworfenen Taten im Lüneburger Rechtsrock-Prozess eingeräumt. Sie gaben beide vor dem Landgericht der Hansestadt an, leidenschaftliche Schallplatten-Sammler zu sein. Ein 35-Jähriger aus Bardowick bei Lüneburg gilt als Rädelsführer und gestand, einige Tonträger selbst produziert zu haben. «Ob es links oder rechts war, hat mich nicht so richtig interessiert», sagte er. Nach einem halben Jahr in Untersuchungshaft hob das Gericht am Mittwoch den Haftbefehl gegen ihn auf. Der Anteil der Rechtsrock-Platten an seinen Gesamtverkäufen sei eher gering gewesen, das meiste sei nicht strafrechtlich relevant. Seine Garage soll unter anderem als Lager für die produzierten Titel gedient haben. Zehn Jahre habe er damit seinen Lebensunterhalt bestritten, 2023 sogar eine kleine Plattenfirma übernommen.  Seit 2018 soll er zusammen mit den Männern aus Berlin, Hamburg, den Landkreisen Herzogtum-Lauenburg in Schleswig-Holstein und Biberach in Baden-Württemberg nationalsozialistische, antisemitische Parolen und rassistische Ideologie verbreitet haben. Die Lieder rufen etwa zu Gewalt gegen Ausländer auf. (…) Die Männer zwischen 35 und 54 Jahren sollen mehr als 28.000 Tonträger verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben, heißt es in der Anklageschrift der Celler Staatsanwaltschaft. Den Angeklagten wird die Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen die Vorwürfe des Verdachts der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung.

via zeit: Geständnisse im Rechtsrock-Prozess in Lüneburg

POLIZEI ZERSCHLÄGT NEONAZI-TREFF BEI DRESDNER KLEINGARTENVEREIN

Knapp 3000 Rechtsextremisten zogen am Samstag durch Dresden, gedachten der Bombenopfer im Zweiten Weltkrieg. Abends sollte offenbar gefeiert werden – in einer Gartensparte. Die Polizei löste die Veranstaltung auf. Das kam nicht bei allen Teilnehmern gut an. Wie die Polizei mitteilte, sei gegen 20 Uhr eine “rechtsextremistische Musikveranstaltung” an der Nätherstraße im Stadtteil Seidnitz verhindert worden. Der Staatsschutz der Polizeidirektion Dresden hatte Wind vom Event bekommen und schickte Beamte zum Kleingärtnerverein “Am Wiesengrund”. Vor Ort seien 74 Personen “des rechten Spektrums” festgestellt worden – offensichtlich gerade dabei, eine Musikveranstaltung auf die Beine zu stellen. “Entsprechendes Equipment hatten sie dabei”, so die Polizei. Zum Einsatz kam es wohl nicht. Die Polizisten nahmen die Identitäten der Beteiligten auf und sprachen Platzverweise aus – nicht zu Gefallen aller Anwesenden! Ein Teil der Gruppe sei “bedrohlich gegenüber den Polizeibeamten” aufgetreten. Anscheinend so sehr, dass nun “strafrechtliche Schritte geprüft werden”. Nur einen Monat, nachdem eine Rechtsrock-Feier mit 90 Gästen in einem Sportlerheim im Dresdner Ortsteil Schönfeld aufgeflogen war, sollte nun das nächste Neonazi-Event stattfinden.

via tag24: POLIZEI ZERSCHLÄGT NEONAZI-TREFF BEI DRESDNER KLEINGARTENVEREIN

Polizei löst Konzert der rechtsextremen Szene auf – #zwickau

Die Polizei hat im Zwickauer Stadtteil Schedewitz ein Konzert der rechtsextremen Szene aufgelöst. Der Liederabend fand in einer Gartensparte statt, die Räumlichkeiten waren für eine familiäre Geburtstagsfeier angemietet worden, teilte die Polizeidirektion Zwickau mit. Man sei mit 30 Beamten im Einsatz gewesen und habe vor Ort 41 Personen aus dem rechten Spektrum festgestellt. Für ein Konzert habe keine Genehmigung vorgelegen, die Veranstaltung sei aufgelöst worden. Straftaten habe die Polizei nicht festgestellt.

via faz: Polizei löst Konzert der rechtsextremen Szene auf

siehe auch: Polizei löste rechte Veranstaltung auf. Am Freitagabend löste die Polizeidirektion Zwickau einen durch Vertreter der rechten Szene veranstalteten Liederabend auf. Kurzfristig war der Polizei bekannt geworden, dass in einer Gartensparte an der Alten Landstraße ein durch Vertreter der rechten Szene veranstalteter Liederabend stattfinden soll. Die Räumlichkeiten wurden zuvor zum Zweck einer familiären Geburtstagsfeier angemietet. Die Zwickauer Polizei initiierte daraufhin einen Einsatz, an dem Revierkräfte und Einsatzbeamte beteiligt waren. Die rund 30 Polizisten stellten vor Ort 41 Personen des rechten Spektrums fest. Die Beamten erklärten dem Verantwortlichen, dass die Veranstaltung zu beenden ist, da diese nicht zum Zwecke eines Liederabends der rechten Szene gestattet wurde.

TOMMY FRENCK Immobilienkauf durch Rechtsextreme – Durchmarsch für den Neonazi

Ein Neonazi hat sich eine große Immobilie im südthüringischen Brattendorf gesichert. Dort betreibt er einen Gasthof und kann via Daueranmeldung ein Jahr lang drei Neonazi-Konzerte pro Woche veranstalten. Der Fall ist bundesweit einzigartig. Für den Neonazi war es ein Durchmarsch – praktisch ohne Hindernisse. Wie konnte es so weit kommen? Das Neonazi-Gasthaus ist schon von Weitem erkennbar. Schwarz-weiß-rot ist die Leuchtreklame über der Eingangstür. In Frakturschrift prangt dort der Name “Eiserner Löwe”. Im Fenster im oberen Stockwerk steht eine lebensgroße Ku-Klux-Klan-Figur. Drinnen im Gastraum – so zeigen es Fotos in den Sozialen Medien – prangt eine riesige schwarze Sonne an der Decke. Im “Eisernen Löwen” speist man unter Symbolik der SS. Der Bar-Bereich, wo Bands auftreten, nennt sich “Afrikakorps Bar”. Ein Video, das der Neonazi-Gastwirt Tommy Frenck in den Sozialen Medien postete, zeigt einen “Erwin Rommel Gedenkbrunnen” als Bardekoration (…) Offiziell gehören Immobilie und der gastronomische Betrieb seit 2018 der “Grundstücks-Gesellschaft Auengrund” (GGA) und ihrem Geschäftsführer Werner M., eine bisher politisch weitestgehend unauffällige Person, die nach MDR Investigativ-Recherchen zu Frencks erweitertem Bekanntenkreis gehört Frenck aber bewirbt das Restaurant und Konzerte rechtsextremer Bands in diesem Lokal. Die aktuelle Daueranmeldung für drei Konzerte pro Woche gilt laut Gemeinde für das gesamte Jahr 2025. Frencks Handynummer ist auch als Kontakt für Reservierungen auf der Gasthof-Website angegeben. Er betreibt den zum Gasthof gehörenden Merchandise-Shop. Frenck ist also zweifellos der Mann, der hier den Ton angibt. Nach MDR Investigativ-Recherchen hat die “Grundstücks-Gesellschaft Auengrund” (GGA) drei Angestellte. Die Frage, ob auch er hier angestellt ist, auf diesem Wege auch die Geschäfte des Gasthofes führt, hat Tommy Frenck auf MDR Investigativ-Anfrage nicht beantwortet

via mdr: TOMMY FRENCK Immobilienkauf durch Rechtsextreme – Durchmarsch für den Neonazi

Shirin David stellt klar: “Ich bin 100 Prozent gegen die AfD”

Knapp zwei Wochen vor der Bundestagswahl wird Shirin David deutlich: In einem Interview sprach die Musikerin über ihre politische Einstellung – und erklärte dabei, weshalb sie “100 Prozent gegen die AfD” sei. Auf Instagram hat Shirin David mehr als anderthalb Millionen Follower, auf Instagram sind es sechs Millionen. 2024 lieferte sie der Gen Z mit “Bauch Beine Po” den Hit des Sommers, bei der ZDF-Silvestershow am Brandenburger Tor trat sie als Hauptact kurz vor Mitternacht auf. Nun hat sich Shirin David, aktuell zweifelsohne der gefragteste Popstar des Landes, politisch positioniert – knappe zwei Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar. “Ich bin 100 Prozent gegen die AfD”, erklärt die 29-Jährige im Interview mit dem “Stern”. “Ich vertrete als Person und auch in meiner Musik Werte wie Feminismus, Selbstbestimmung, Demokratie, Meinungsfreiheit.” Es mache sie “sehr, sehr traurig, was gerade passiert”, so die Rapperin weiter. In Umfragen liegt die AfD bereits seit geraumer Zeit auf dem zweiten Platz – eine Tatsache, die Shirin David, die eigentlich Barbara Schirin Davidavicius heißt, wie folgt kommentiert: “Ich kotze.”

via yahoo: Shirin David stellt klar: “Ich bin 100 Prozent gegen die AfD”

Kein „Döp dö dö döp” mehr für Neonazis : Initiative sichert sich Markenrechte an „Sylter Lied“

Seit dem rassistischen Vorfall auf Sylt vertreiben Neonazi-Shops die codierte, ausländerfeindliche Parole auf Kleidung. Nicht mehr lange. Die ersten Abmahnungen sind bereits unterwegs. Eine deutsche Nordseeinsel sorgte im Frühsommer 2024 für die zweifelhafte Renaissance eines italienischen Dance-Klassikers der Jahrtausendwende. Junge Erwachsene grölten zu den Zeilen von „L’Amour toujours“ des DJs Gigi D’Agostino in einer luxuriösen Bar auf Sylt rassistische Parolen. Das Video der Szene verbreitete sich in Windeseile. Der ausländerfeindliche, umgedichtete Refrain „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ blieb im Ohr. Auf Volksfesten und in Diskotheken der Republik wurde die Parole immer wieder angestimmt. In der rechtsextremen Szene wurde der Code „Döp dö dö döp“ zum Kassenschlager. Bis jetzt. Die Initiative „Laut gegen Nazis“ hat sich gemeinsam mit der Werbeagentur „Jung von Matt“ im Rahmen der Aktion „Recht gegen Rechts“ die Markenrechte an der Lautmalerei gesichert. Zahlreiche Neonazi-Onlineshops vertreiben seit vergangenem Sommer Merchandise, das auf den viel diskutierten Vorfall von Sylt anspielt. Auch einer der bekanntesten rechtsextremen Onlineshops der Szene, „Druck 18“, hat mehrere T-Shirts dieser Art im Sortiment. „Durch den Verkauf des Merchandises finanzieren sie ihre rechtsextremen Aktivitäten. Diesem Treiben setzen wir ein Ende“, erklärt Jörn Menge, Vorsitzender des Vereins „Laut gegen Nazis“. Die Online-Shops, die Kleidung mit der Parole führen, müssten die Ware mit den fragwürdigen Aufdrucken bald aus dem Verkehr ziehen oder vernichten. Andernfalls drohen rechtliche Schritte und Geldstrafen. Im Falle von Nichtzahlung sind laut dem Verein sogar Haftstrafen möglich. (…) Unterstützt wird die gemeinsame Aktion der Hamburger Initiative und der Werbeagentur „Jung von Matt“ von Neonazi-Aussteiger Philip Schlaffer. In seiner Zeit als aktives Mitglied der norddeutschen Neonazi-Szene war er selbst erfolgreicher Betreiber eines Onlineshops. „Ich habe selbst Nazi-Codes entwickelt und weiß, wie wichtig sie – gedruckt auf Shirts und Merch – für die Szene sind. Nicht nur als Erkennungszeichen, sondern auch zur Finanzierung der Gruppierungen“, sagt Schlaffer. Mit der Sicherung des Markenrechts sei ein Coup gelungen. „Wir nehmen den Nazis damit nachhaltig den Spaß und treffen sie an ihrer Geldquelle“, sagt der Ex-Neonazi, der mittlerweile als Deradikalisierungstrainer arbeitet.

via tagesspiegel: Kein „Döp dö dö döp” mehr für Neonazis : Initiative sichert sich Markenrechte an „Sylter Lied“