Viele Menschen glauben, Alice Weidel dürfte “Nazischlampe” genannt werden. Und viele Menschen denken, die AfD würde Politikerbeleidigungen nicht verfolgen. Beides ist falsch. Als es am 27. Februar in einem Haus in einem Städtchen bei Kiel klingelte, dachte der Bewohner sicher nicht an Alice Weidel. Drei Polizisten mit drei Briefumschlägen standen vor der Tür – für eine Gefährderansprache: Er solle sich doch mäßigen in Posts in sozialen Netzwerken, rieten die Beamten. Denn der Mann hatte auf Elon Musks Plattform X Alice Weidel als “Nazischlampe” bezeichnet, und die Post in den Umschlägen waren Anhörungen dazu. Es geht um den umstrittenen Paragrafen zu “Politikerbeleidigung”, korrekter “gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung”. Es ist der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. Er kann greifen, wenn bei Nutzern im Netz die Emotionen durchgehen und sie unter der Gürtellinie über Politiker schimpfen. Die Empörung ist oft noch größer, wenn solche Äußerungen strafrechtliche Folgen haben. Im vergangenen Jahr machte ein Mann Schlagzeilen, als die Polizei zu einer Hausdruchsuchung anrückte. Begründung: Er hatte den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) “Schwachkopf” genannt. Der Fall lieferte viel Munition gegen den umstrittenen Paragrafen. In einem Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragrafen vom Januar erklärte die AfD, der “einzige erkennbare Zweck solcher Maßnahmen” liege “in ihrer abschreckenden Wirkung auf Dritte”. Menschen sollten “von vornherein davon abgehalten werden (…), ihre Kritik zu äußern”. AfD-Chefin Alice Weidel hatte es in einer Rede im Dezember noch drastischer formuliert: Wenn deutsche Bürger aufbegehrten, dann lauerten auf sie “Internetspitzel und Meldestellen einer mit Steuergeld gepeppelten NGO-Stasi”, die Justiz werde von einer “so panischen wie mimosenhaften politischen Klasse missbraucht, um aufsässige Bürger (…) mit Strafanträgen, Geldbußen und Hausdurchsuchungen zum Schweigen zu bringen.” Doch nun zeigen Recherchen von t-online: Die AfD und ihre Parteichefin wettern zwar gegen Politiker anderer Parteien, wenn diese sich mithilfe des Paragrafen 188 wehren, sie kritisieren auch Meldeportale, die es Betroffenen erleichtern, Postings verfolgen zu lassen und sie präsentieren sich dabei als Partei der Meinungsfreiheit. Werden Alice Weidel oder andere AfD-Politiker aber selbst im Netz beleidigt, greifen sie auch gerne auf den Paragrafen 188 zurück – und profitieren dabei von Meldeportalen. “Waffengleichheit” wird das in der AfD genannt.
via t-online: Trotz Kritik am Gesetz Alice Weidel stellt massenhaft Strafanträge wegen Beleidigung im Netz