Playing with Hate: How Far-Right Extremists Use Minecraft to Gamify Radicalisation

This Insight will analyse how far-right extremist networks have turned Minecraft, one of the world’s most popular online games, into a tool for ideological grooming and radicalisation. By creating immersive, gamified spaces that embed hateful narratives into familiar gameplay mechanics, extremists are turning gaming culture into recruitment infrastructure. This refers to how extremists use popular and widely accessible cultural activities, such as video games, as tools to subtly introduce and reinforce their beliefs among users. This Insight focuses on Minecraft specifically because of its unique blend of accessibility, community-driven content, and low moderation thresholds that make it particularly vulnerable to abuse by ideologically motivated actors. Minecraft as a Radicalisation Gateway With over 200 million monthly active players, Minecraft offers near-total creative freedom, including the ability to design maps, host private servers, and create mods. While most players use these features harmlessly, far-right actors have exploited this freedom to build propaganda-filled environments, memorialise violent events, and embed hate speech into virtual architecture. This is not limited to hateful swastikas; some builds include recreated mass shooting sites or ‘shooter training’ simulators. Others are more subtle, using old buildings from fascist times, hidden messages, or characters that repeat extremist ideas. One widely circulated video among far-right extremist Telegram channels, Mincraft avatars are depicted marching under the Black Sun (Sonnenrad), a symbol commonly associated with neo-Nazi groups, with the caption “Defend Your Land” written on it. This screenshot below (see figure 2) was taken from the original 33-second video circulating on a neo-Nazi Telegram channel.

via gnet: Playing with Hate: How Far-Right Extremists Use Minecraft to Gamify Radicalisation

Member of Transnational #Terrorist Group Charged with Soliciting the Murder of Federal Officials in Connection with Hit List – #terrorgram

The Justice Department announced today that Noah Lamb, 24, was charged in the Eastern District of California in an eight-count indictment for conspiracy, soliciting the murder of federal officials, and other offenses in connection with his work on a hit list of “high value targets” for assassination. “Transnational criminal networks that promote extremist ideology and seek to commit targeted assassinations and cause terror obviously have no place in our society,” said Assistant Attorney General John A. Eisenberg of the Justice Department’s National Security Division. “These criminal charges reflect the Justice Department’s unwavering commitment to using the full force of the law to disrupt and prosecute those who use hate-driven violence to threaten public safety and national security.” “The Justice Department’s Civil Rights Division is committed to aggressively pursuing those who engage in hate-fueled conspiracies and terrorist threats,” said Assistant Attorney General Harmeet K. Dhillon of the Justice Department’s Civil Rights Division. “We will use every tool available to protect the civil rights of all Americans and ensure justice for those targeted by such heinous acts.” “The defendant collaborated with members of the online Terrorgram Collective to create a list of targets for assassination,” said Acting U.S. Attorney Michele Beckwith for the Eastern District of California. “Individuals on the list were targeted because of race, religion, national origin, sexual orientation, or gender identity, including federal officials. The U.S. Attorney’s Office will work tirelessly with our partners in law enforcement and in the U.S. Department of Justice to investigate and prosecute those who commit such violations of federal criminal law.” “The FBI stands vigilant, protecting our homeland against individuals who seek to use violence to target the American people, our democracy, and the freedoms we stand for,” said Special Agent in Charge Sid Patel of the FBI Sacramento Field Office. “These charges send a clear message of zero tolerance to anyone who advocates the use of violence to promote their ideology.”

justice.gov: Member of Transnational Terrorist Group Charged with Soliciting the Murder of Federal Officials in Connection with Hit List

Polícia de SP coordena operação em outros estados e na França para deter adolescentes acusados de cyberbullying e estupros virtuais – #764 #terror

DHPP faz nesta quinta (3) a segunda fase da operação que investiga adolescentes acusados de usar a internet para obrigar 400 vítimas a cometerem automutilações e promoverem ataques a moradores de rua e animais. A Polícia Civil de São Paulo coordena uma operação nesta quinta-feira (3) para deter em outros estados e na França adolescentes suspeitos de usarem a internet para cometerem cyberbullying e estupros virtuais. Essa é a segunda fase da Operação Nix, que investiga jovens acusados de obrigar mais de 400 vítimas a cometerem automutilações e promoverem ataques a moradores de rua e animais. Nove mandados de internação para adolescentes foram expedidos pela Justiça para serem cumpridos pelas polícias do Rio de Janeiro, Minas Gerais, Santa Catarina, Pará, Pernambuco e no Distrito Federal. (…) A primeira fase dessa operação foi realizada justamente no final de 2024, quando um adolescente foi apreendido, dois suspeitos foram presos e dez mandados de busca acabaram cumpridos em São Paulo, Pernambuco, Bahia, Minas Gerais e Distrito Federal. (…) “São ações extremamente absurdas que, muitas das vezes, os pais não têm ideia que ou o filho é o idealizador dessa violência, manipulando as vítimas a realizarem os ataques, ou o filho é a própria vítima”, afirmou Lisandréa.

via globo: Polícia de SP coordena operação em outros estados e na França para deter adolescentes acusados de cyberbullying e estupros virtuais

AfD-Politiker löst mit rassistischem Kommentar Empörung aus

Mit einem rassistischen Kommentar reagierte ein AfD-Politiker auf ein Foto der Frauenfußballnationalmannschaft. Im Netz stößt dies auf breite Empörung. Der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Daniel Wald hat mit einem rassistischen Kommentar auf der Plattform X Empörung ausgelöst. Der AfD-Politiker nutzte dabei einen abwertenden Begriff für schwarze Menschen, um die Frauen-Nationalelf zu kommentieren. Anlass seiner Äußerung war der Beitrag eines Nutzers vom Donnerstag, der ein Mannschaftsfoto des Frauenteams von der derzeit laufenden Europameisterschaft teilte. Dazu stellte der Nutzer die Frage: “Fällt euch irgendwas auf?” Wald antwortete darauf: “Ja, Deutsche (sic!) Frauen-Nationalmannschaft ohne eine Negerin.” Dazu setzte er ein Emoji, das klatschende Hände zeigt. Der Beitrag ist mittlerweile nicht mehr abrufbar. Wald hat sein X-Profil gelöscht. t-online hat den AfD-Politiker und die Partei um eine Stellungnahme angefragt. Ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte t-online daraufhin mit: Die Äußerung sei “intern besprochen” worden. “Nach der umgehenden Löschung des Kommentars wurde die Angelegenheit als erledigt erklärt.” Die Reaktionen auf X fallen einhellig aus. Mehrere Nutzer fordern eine Reaktion der Parteiführung bis zu einem Parteiausschlussverfahren gegen Wald. Andere wiederum fordern aufgrund dessen ein Verbot der ganzen Partei. Daniel Wald wird dem rechtsextremen Flügel der AfD zugerechnet. Seit November 2023 beobachtet der Verfassungsschutz seinen gesamten Landesverband als “gesichert rechtsextreme Bestrebung”. Wald hatte zuletzt 2022 mit einer Russlandreise mit zwei weiteren AfD-Funktionären, Hans-Thomas Tillschneider und Christian Blex, Aufsehen erregt. Die Reise soll die drei Männer auch in die von Russland besetzten Teile der Ostukraine geführt haben. Begleitet wurden die Politiker von zwei “Übersetzerinnen”, wie die Partei angab. In dem Beruf aber arbeiteten sie nicht. Eine der Frauen betrieb zur Zeit der Reise ein Tantra-Massagestudio mit sexuellen Dienstleistungen, die zweite war Bürokauffrau in einer Autowerkstatt, berichtete der “Spiegel”.

via t-online: AfD-Politiker löst mit rassistischem Kommentar Empörung aus

Mutmaßlicher Darknet-Drogenbaron spendete an die AfD

Kürzlich gelang dem BKA ein Schlag gegen einen der größten Drogen-Marktplätze im Netz. Der mutmaßliche Betreiber ist ein Deutscher. Er wurde in Barcelona festgenommen – wo er ein Leben im Luxus führte und sich überraschend politikinteressiert zeigte. Der mutmaßliche Betreiber der Darknet-Drogenumschlagsplattform „Archtetyp“ war offenbar Spender der AfD. Das zeigen neue Recherchen von WELT. Der Deutsche war vor rund drei Wochen in Barcelona festgenommen worden. Das Bundeskriminalamt (BKA) war es zuvor gelungen, den 30-jährigen Marc H. als Administrator eines der am längsten operierenden Drogen-Marktplätze im Darknet zu identifizieren und „Archetyp“ abzuschalten. Nach Angaben des BKA wurden über die Plattform Transaktionen im Wert von rund 250 Millionen Euro abgewickelt. Rund fünf Prozent Provision sollen dabei die Betreiber eingestrichen haben. Das wären rund 12,5 Millionen Euro. Der Name von H. und der Herkunftsort seiner Familie finden sich in einer Datenbank für Parteispenden. Demnach überwies er im Jahre 2023 rund 13.000 Euro an die AfD. Die Partei verwies auf Anfrage darauf, ihr Schatzmeister sei im Urlaub, werde die Angelegenheit aber prüfen. Für den Fall, dass sich Hs. Verwicklung in das kriminelle Geschäft bestätigt, stellt sich die Frage, wie die AfD mit dem mutmaßlichen Schwarzgeld umgeht.

via welt: Mutmaßlicher Darknet-Drogenbaron spendete an die AfD

Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte – #terror

Gelsenkirchener (18) sitzt in U-Haft, weil er seine Mutter getötet haben soll. Im Netz fällt er mit Beitrag über „Schlächter von Prag“ auf. (…) Mittlerweile sitzt der dringend tatverdächtige 18-jährige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen die 46-jährige alleinerziehende Frau durch „mehrfache Gewalteinwirkung gegen den Kopf und Oberkörper“ getötet haben. Die Bild-Zeitung nennt als angebliche Tatwaffe eine Axt. Der 18-jährige Teenager soll sich in der Vergangenheit psychisch auffällig verhalten haben. Das Facebook-Profil des festgenommenen Sohnes ist mit mehreren befremdlichen Einträgen und Postings versehen, darunter sind auch rechtsextreme Inhalte. Die Bilder zeigen meist einen großen, kräftigen, mit einem schwarzen Mantel bekleideten jungen Mann mit langen Haaren im Gesicht. Auf einem Bild posiert der Gelsenkirchener ist, mit einem Buch des rechten Historikers und Publizisten Günther Deschner über Reinhard Heydrich. Deschner schrieb zuletzt für die „Junge Freiheit“ – die Zeitung gilt als das Sprachrohr der Neuen Rechten. Heydrichs war einer der gefürchtetsten und radikalsten Gefolgsmänner Hitlers. Sein offener Terror gegen die Bevölkerung brachte ihm im Volksmund den Spitznamen „Der Schlächter von Prag“ ein. (…) Außerdem bezeichnet sich der Gelsenkirchener als „Geschäftsführender Gesellschafter bei Vril-Gesellschaft“. Ihr wird in verschwörungstheoretischen und pseudohistorischen Texten eine maßgebliche Rolle am Aufstieg des Nationalsozialismus in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts zugeschriebe

via der westen: Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte

BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es … – #polizeiproblem

Der Verwaltungsgerichtshof München hat geurteilt, dass Beamte sich im privaten Rahmen verfassungsfeindlich äußern dürfen, ohne deswegen mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Steht es einem zum Schutz einer jüdischen Persönlichkeit abgestellten Polizisten frei, im privaten Rahmen eineutig antisemitische und rassistische Bemerkungen zu machen und sogar die NS-Zeit zu bagatellisieren, ohne dass seine Eignung für den Staatsdienst verneint werden kann? Der Verwaltungsgerichtshof München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Ein Personenschützer der bayrischen Polizei, der zeitweise auch für die Bewachung der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und des früheren israelischen Generalkonsuls in München, Dan Shaham, eingesetzt worden war, hatte in WhatsApp-Chats mit einem befreundeten Kollegen Frust über seine Arbeit geäußert und dabei auch immer wieder judenfeindliche und rassistische Bemerkungen gemacht. Über die heute 92-jährige Knobloch, die den Holocaust als Mädchen auf einem Bauernhof versteckt überlebt hatte, schrieb der Beamte Sätze wie »Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«. Er wünschte ihr, dass sie in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Als der Mann den israelischen Generalkonsul zu begleiten hatte, schrieb er seinem Freund, er bevorzuge Dachau als Fahrziel gegenüber Ausschwitz oder Flossenbürg, denn da käme man dann »früher heim«. Als er 2018 in einem Zug fuhr und dort auf ausländisch aussehende Menschen traf, schrieb der Mann in den Chat: »Nur Kanacken im Zug«. Auf menschenverachtende Aussagen und Memes, die ihm sein Freund zukommen ließ, reagierte er zustimmend bis wohlwollend.

via jüdische allgemeine: BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es …

siehe auch: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer Nur schwer ver­mit­telbar oder ein Fehl­ur­teil? Die Polizei München wollte einen Polizisten wegen antisemitischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernen. Doch die Gerichte sehen es anders, der Mann sei kein Verfassungsfeind. Wie bewerten Beamtenrechtler die Entscheidung? Es ist ein Urteil, das irritiert: Ein Polizist darf im Dienst bleiben, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert, mit Nazi-Codes unterschrieben und die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern befürwortet hat. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19. Februar (Az. 16a D 23.1023). Die Polizei München scheiterte mit dem Versuch, Michael R. per Disziplinarklage aus dem Beamtendienst zu entlassen. R. wurde nur um eine Besoldungsstufe zurückgestuft, damit milderte der VGH sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München um einen Dienstgrad ab. Über das nunmehr rechtskräftige Berufungsurteil hatte Beck-aktuell zuerst berichtet. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von 2014 bis 2020 und mehrere Chats. Nachrichten an seinen damals einzigen Freund Philipp D. unterschrieb R. mit “SH” (für Sieg Heil) und “HH” (für Heil Hitler). In dieser Zeit war R. als Bodyguard für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, tätig. Er hatte laut Gericht angedeutet, dass Knobloch “vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht” werden solle. Die Entgleisungen basierten auf einer Wut gegen die heute 92-jährige Jüdin. R. hatte im Prozess angegeben, genervt von Knoblochs Verhalten ihm gegenüber gewesen zu sein. Dass es zeitweise zu seinen Aufgaben gezählt hatte, ihren von Durchfall geplagten Hund auszuführen, nahm er der Holocaust-Überlebenden besonders übel.  Dass R. mit dieser Argumentation vor Gericht erfolgreich war, stößt weitgehend auf Unverständnis. Die Süddeutsche Zeitung titelte: “Dieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz.” Knobloch selbst fragte gegenüber der taz, wie man Personenschützern vertrauen können solle, “wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird”. (…) Maßgeblich sind die §§ 33 und 34 des für Landesbeamte geltenden Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Nach § 33 Abs. 1 S. 3 müssen Beamte sich zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten”; das gilt auch außerdienstlich. Ist ein Verstoß gegen diese Treuepflicht nicht zu erkennen, kommt noch ein Verstoß gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG in Betracht. Danach muss das Verhalten der Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes “der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern”. Am Ende bejahte der VGH nur einen Verstoß gegen § 34 BeamtStG, bei der milden Sanktion berücksichtigte er u.a. die Reue von Michael R. im Prozess.  Hätte das Gericht einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen, wäre das Urteil anders ausgefallen. Denn die Unterscheidung ist bereits für die Vorfrage relevant, welche Nachrichten überhaupt disziplinarrechtlich verwertet werden dürfen. Die private Kommunikation wird nämlich rechtlich geschützt, wobei sich der Grad des Schutzes danach richtet, wie privat oder intim sie ist. Diesen Schutz leitet die Rechtsprechung sowohl aus der Meinungsfreiheit als auch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie auch der VGH ausführt. Er soll laut VGH aber nicht oder jedenfalls nicht automatisch für Äußerungen in vertraulichen Chats gelten, die einen Bruch der Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG begründen, da das Grundgesetz es nicht erlaube, “Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen”. Hier beginnt der Fall von Michael R. komplex zu werden: Die inkriminierten Aussagen tätigte R. in unterschiedlichen Chats, teils in Chatgruppen, teils bilateral. Einige der problematischsten Aussagen berücksichtigte der VGH gar nicht. Das betraf die Aussage, Charlotte Knobloch “schön braun vor die Tür scheißen” zu wollen, die Codes “SH” und “HH” sowie anderer antisemitischer Äußerungen – allesamt gegenüber dem damals einzigen Freund D. Auch der Chat mit einer Freundin, die R. Jahre zuvor über eine Dating-App kennen gelernt hatte und die er nach eigener Aussage beeindrucken wollte, blieb unberücksichtigt. Insofern spricht das Urteil von “ausländerfeindlichem Gedankengut”. Schließlich blieben die Nachrichten aus einem Gruppenchat mit sechs anderen Beamten aus der Zeit 2018/19 außer Betracht, weil R. mit fünf davon eng befreundet war.

a photo of a police car
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