Landauer auf rechtsextremer Bedrohungsliste

Mehrere Landauer haben in den letzten Wochen Post vom rheinland-pfälzischen Landeskriminalamt (LKA) erhalten. Sie stehen auf einer rechtsextremen Bedrohungsliste. Die Landauer Protestanten Volker Janke, Dekan der Stiftskirchengemeinde, Jürgen Leonhard, Pfarrer in der Stiftskirchengemeinde, und Falk Reimer, RHEINPFALZ-Redakteur, sowie eine weitere Person aus Landau sind in den Fokus von Rechtsextremisten gerückt. Das hat das LKA dem Trio und weiteren Betroffenen per Brief mitgeteilt. Auf Nachfrage nennt das LKA auch die konkrete Liste: Nürnberg 2.0, ein rechtsextremes Portal, das laut Medienberichten mindestens seit 2011 existiert. Die Seite steht auf dem Index des Jugendschutzes. Das bedeutet, dass für sie in Deutschland nicht mehr geworben werden darf. Auch über die Suchmaschine Google ist sie nicht mehr zu finden. (…) Die Bedrohten stehen auf der „Schwarzen Liste“. Volker Janke sei ein „Linksfaschist“ und „Volksverhetzer“, Jürgen Leonhard ein „,Pfarrer’“, „Linksfaschist“ und „Volksverhetzer“, Falk Reimer ein „Schmieren,journalist’“. Bei den beiden Kirchenvertretern ist die Berichterstattung der RHEINPFALZ von Reimer zum Glockengeläut der Landauer Stiftskirche während einer Kundgebung des rechtsextremen Frauenbündnisses Kandel auf dem Landauer Stiftsplatz am 2. November hinterlegt. Das Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt laut Medienberichten gegen die Seite und deren Betreiber.

via rheinpfalz: Landauer auf rechtsextremer Bedrohungsliste

Wie QAnon zum größten Verschwörungsmythos wurde

Wie aus unbelegten Anschuldigungen und nicht eingetretenen Ankündigungen die verbreitetste und gefährlichste Verschwörungstheorie wurde. Die erste Botschaft dessen, was sich innerhalb von knapp drei Jahren zu einer weltweit verbreiteten Verschwörungstheorie entwickelte, wurde am 28. Oktober 2017 beim Imageboard 4chan gepostet: Hillary Clinton werde am 30. Oktober morgens formell verhaftet, falls sie in der Zwischenzeit versuche, die USA zu verlassen, seien bereits Auslieferungsanträge an verschiedene Länder ergangen. “Erwartet massive Unruhen”, hieß es weiter, außerdem sei mit Fluchtversuchen weiterer Personen zu rechnen. Das US-Militär werde die Operation durchführen, die Nationalgarde sei in allen großen Städten des Landes in Alarmbereitschaft versetzt worden. Diese Nachricht enthielt das, wonach sich viele Anhänger des US-Präsidenten Donald Trump sehnten, die in seinen Wahlveranstaltungen begeistert “Lock her up” gerufen hatten und darauf warteten, dass Trump seine Ankündigung wahrmachen und mit der “Trockenlegung des Sumpfes” beginnen würde. Die Phrase stand für das verhasste politische und kulturelle Establishment, das für Trump-Fans grob aus kommunistischen Unterdrückern traditioneller weißer, christlicher Werte besteht. Betitelt war das Posting als “the calm before the storm” – auf Deutsch “die Ruhe vor dem Sturm”. Der anonym postende Nutzer bezeichnete sich selbst als “Q Clearance Patriot”. Aus dieser Bezeichnung und der Tradition, anonym auf den Imageboards postende Nutzer als Anons zu bezeichnen, entwickelte sich der Name QAnon. Der Titel des Posts dagegen prägte den Begriff The Storm, der inzwischen QAnon-typischer Sprachgebrauch ist und für ein immer kurz bevorstehendes Ereignis steht, bei dem Tausende aus dem Lager der Etablierten verhaftet, eingesperrt und hingerichtet werden sollen. Keine drei Stunden später legte Q nach: “HRC festgenommen, aber noch nicht verhaftet”, begann die neue Botschaft (die Initialen stehen für Hillary Rodham Clinton). Sie enthielt einige weitere Andeutungen wie die, dass die Festnahme ohne Wissen der “3 letter agencies”, also FBI, CIA, DHS und so weiter, geschehen sei und George Soros sein gesamtes Vermögen bereits verschenkt habe. Ob alle diese Beiträge von der gleichen Person stammen, von einer Gruppe oder ob sie zunächst unabhängig voneinander erstellt wurden, kann nicht nachgewiesen werden, weil auf dem Imageboard jeder anonym posten kann. In späteren Beiträgen und nach einem Wechsel des Boards zu 8chan verwendete QAnon aber eine Identifikation über Tripcodes, die anonymen Usern ermöglicht, sich als derselbe User wie in anderen Beiträgen zu identifizieren: Man gibt beim Posten ein Passwort mit an, aus diesem wird der Tripcode generiert, und nur wer das Passwort kennt, kann auch unter diesem Tripcode posten. (…) Auf Social Media wie Twitter und Facebook konnten sich die QAnon-Verschwörungstheorien jahrelang ungehindert verbreiten, und das weltweit. Unter dem entsprechenden Hashtag versuchten User vor einigen Monaten mithilfe gefälschter Fotos unter anderem, Spannungen zwischen Muslimen und Hindus in Indien anzuheizen, auch bei regionalen Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent wurden QAnon-Tweets verbreitet. Erst seit Kurzem gehen soziale Medien gegen QAnon vor. Wie gefährlich die Botschaften von QAnon sind, hat das FBI bereits Ende Mai 2019 festgestellt. In einem Bulletin des Phoenix Field Office hieß es, es handele sich um “von Verschwörungstheorien getriebene einheimische Extremisten”, die eine wachsende Bedrohung darstellten. Denn dadurch könnten “gelegentlich sowohl Gruppen als auch einzelne Extremisten dazu veranlasst” werden, “kriminelle oder gewalttätige Handlungen durchzuführen”.

via golem: Wie QAnon zum größten Verschwörungsmythos wurde

Fast 100 #Drohschreiben von “#NSU 2.0” eingegangen – #terror #schauhin

Die rechtsextremistischen Drohungen auch gegen Politikerinnen richteten sich an 28 Menschen und Institutionen in acht Bundesländern. Der Absender war immer derselbe. Hinsichtlich der rechtsextremen “NSU 2.0”-Drohschreiben unter anderem an Politikerinnen gehen hessische Ermittler inzwischen von 99 Fällen aus. Davon ordnen die Ermittler 17 Schreiben Trittbrettfahrern zu, wie Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) im Innenausschuss des Landtags sagte. Die Drohschreiben richteten sich an 28 Menschen und Institutionen in acht Bundesländern. Von den Drohungen waren den Ermittlern zufolge neben mehreren Politikerinnen der Linken und Grünen sowie anderen Personen des öffentlichen Lebens unter anderem auch Beuth selbst und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) betroffen. Der Großteil der Schreiben sei von einer gleichlautenden Adresse verschickt worden, erläuterte Beuth. Überwiegend gingen die Drohungen per E-Mail raus, aber auch per Fax, in zehn Fällen per SMS sowie über Internetkontaktformulare. Ein ehemaliger Polizeibeamter und seine 55 Jahre alte Ehefrau aus dem bayerischen Landshut werden verdächtigt, zwölf Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben.

via zeit: Fast 100 Drohschreiben von “NSU 2.0” eingegangen

#Fotograf verklagt #AfD wegen #Urheberrechtsverletzung – #diebstahl

Die Partei nutzte illegal ein Bild von Grünen-Politikerin Claudia Roth. Weil sie dann auch noch gegen ihre eigene Unterlassungserklärung verstieß, verlangt der Journalist nun 2800 Euro von der AfD – vor Gericht. (…) Zum anderen am Münchner Fotografen Michael Lucan. Lucan nämlich hatte Roth auf dem Parteitag der Grünen 2016 in München fotografiert und das Bild auf Wikimedia veröffentlicht, unter einer sogenannten Creative-Common-Lizenz. Das heißt: Das Foto ist kostenlos zur Benutzung frei, es muss nur der Name des Fotografen genannt werden und die Art der Lizenz. Das scherte aber die AfD-Ratsfraktion in Haan nicht: Sie benutzte das Foto im Mai 2019 für eine Foto-Collage, ein Meme, beliebtes Agitationsmittel der Rechten im Internet. Weder Name noch Lizenz wurden genannt. Michael Lucan entdeckte sein widerrechtlich verwendetes Bild und machte, was Urheber in solchen Fällen machen: Er verlangte Unterlassung und bediente sich dabei des sogenannten Hamburger Brauchs – in ihm ist zunächst keine Strafe festgelegt, wenn der Gegner erneut die Rechte verletzt, vielmehr kann der Rechteinhaber dann die Höhe der Strafe nach seinem Ermessen festlegen. Die AfD unterschrieb die Unterlassungserklärung, entfernte das Bild wohl auch von der Website – aber nicht ganz: Wer die komplette Adresse eingab, fand die Collage immer noch. Auch in verschiedenen Webarchiven war sie vorhanden. Damit hatte die AfD gegen ihre eigene Unterlassungserklärung verstoßen, und Lucan setzte die Gebühr dafür auf 2800 Euro an. Das aber war den nordrhein-westfälischen Populisten zu viel – und in solchen Fällen entscheidet ein Gericht, in diesem Fall das Münchner Landgericht. (…) Der Anwalt in Düsseldorf versuchte die Angelegenheit herunterzuspielen, es sei doch relativ wenig Traffic auf der Seite der Haaner AfD-Fraktion, also ein “marginaler Verstoß”; was die Web-Archive anbelange, so seien Löschungsersuchen dorthin gegangen, die aber eben noch nicht erledigt seien. Da kam er aber bei Lucans Anwalt Bernhard Reininger an den Richtigen: Es komme nicht darauf an, wie viele Menschen das Bild tatsächlich angeschaut haben. Und bei den Archiven, da habe die AfD lange genug Zeit gehabt; nun, mehr als ein Jahr später, zu behaupten, man arbeite daran, das reiche nicht

via sz: Fotograf verklagt AfD wegen Urheberrechtsverletzung

Confronting the Challenge of ‘Post-Organisational’ #Extremism – #terror

The UK’s recent ban of the sixth far right group since 2016, the neo-Nazi Feuerkrieg Division, might come as little surprise given the growing challenge posed to the country by right wing extremism. But what might seem stranger is that this largely online entity—allegedly founded by a 13-year-old Estonian boy—‘no longer existed’ by the time of its proscription, with members already fanning out to join new online groups since the its dissolution in February[1]. Episodes like these reflect a constellation of interrelated challenges associated with an increasingly ‘post-organisational’ threat landscape—where the fluid boundaries between organisations and movements, direction and inspiration, and online and offline are becoming more and more ambiguous. The fracturing and franchising of global extremist movements globally poses a critical challenge for policymakers and tech companies. Amid mounting pressure from governments and civil society, some progress has been made in recent years in removing illegal terrorist content associated with proscribed groups from more mainstream social media platforms. However, our current approaches are not fit to tackle an increasingly diffuse, ‘post-organisational’ threat emerging from both Islamist and far-right extremism. Given the increasingly decentralised, post-organisational and ‘crowdsourced’ nature of both the global Islamist and far-right movements, in large part enabled through burgeoning online extremist ecosystems, it is essential that policymakers and tech companies alike develop policy frameworks that move beyond a group-centred approach to understanding the threat from violent extremist groups. (…) This post-organisational challenge poses a particular threat within far right extremism, with increasingly ideologically cohesive, networked and transnational movements forging new online ecosystem across unregulated imageboard sites such as 8chan and 4chan, censorship-free discussion platforms like Voat, ultra-libertarian social media sites like Parler, and encrypted messaging channels such as Telegram, to coordinate campaigns and share extremist content[10]. But there remains considerably less international alignment around the far right than there is on Islamist threats, posing major challenges to classification and enforcement. There have been moves to proscribe far right groups as terrorist organisations in some national contexts, such as National Action in the UK and Blood & Honour in Canada, while the US recently proscribed its first foreign ‘Racially and Ethnically Motivated’ terrorist organisation, the Russian Imperial Movement[11][12][13]. But such movements are banned in some countries but not others, even if, like Combat 18, they have transnational membership[14]. While tech companies have been developing their own internal guidelines and terms of service around ‘hateful’ and ‘dangerous’ groups, specific policies around terrorism are partly hamstrung by the limitations of international lists of proscribed terrorist groups, such as the UN Designated Terror Groups list, which are focused on ISIS and al-Qaeda related threats[15]. Meanwhile groups like Atomwaffen Division, originally formed in the US, are currently not banned at all despite explicitly advocating for the use of terrorist tactics. An analysis of the presence of terrorist-supporting constituencies on Telegram has shown that while the organisational power of groups such as Atomwaffen Division is still important, there is an expansive network of terrorist-endorsing channels on the platform that are not explicitly affiliated with any group, which are very easy for individuals to tap into without expressing formal affiliation to a movement or making contact with other affiliates. Channels and content can thus be seen as “pro-terrorist” whereby support is expressed for politically motivated violence or individuals who have committed attacks, even when there is no express affiliation to a proscribed organisation[16].

via orfonline: Confronting the Challenge of ‘Post-Organisational’ Extremism

Nazi-#Hetzvideo auf #YouTube: #Ermittlungen gegen #Nürnberger #NPD

Am Sonntag hatte die NPD ein Hetzvideo ins Internet gestellt. Stephan Doll von der Allianz gegen Rechts nennt es “Hardcore-Nazipropaganda”. Die Nürnberger Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung. Nachdem die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) am vergangenen Sonntag (16.08.) ein Hetzvideo im Internet veröffentlicht hat, ermittelt nun die Nürnberger Polizei. Es besteht der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Volksverhetzung, so Polizeisprecherin Elke Schönwald auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks. Des Weiteren würden mögliche Hausrechtsverstöße geprüft. “Wir werden alle rechtlichen Maßnahmen ausschöpfen”, so Schönwald. Mittlerweile ist das auf Youtube veröffentlichte Video gelöscht. In dem von der NPD hochgeladenen Video laufen drei Männer mit roten Warnwesten durch den Nürnberger Stadtteil Hasenbuck. Eine Stimme hetzt dabei gegen Geflüchtete und “orientalische und afrikanische Bewohner”. “Deutsche” Frauen sollten sich vor “importierten Sexualstraftätern” schützen. Die Szenen sind in Nürnberg gedreht und Straßen, Häuser und die Umgebung zu erkennen.

via br: Nazi-Hetzvideo auf YouTube: Ermittlungen gegen Nürnberger NPD

Rassismus im Internet: Angeklagter muss zum Psychiater

Wegen massiver rassistischer Bedrohungen und Beleidigungen im sozialen Medium Facebook hat sich ein 30-jähriger Germeringer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten müssen. Der Angeklagte hatte auf Facebook eine Frau mit vollem Namen als mittellose, alleinerziehende Mutter eines schwarzen Kindes bezeichnet. Weiter schrieb er, dass Hexenverbrennungen wieder erlaubt und durchgeführt werden sollen. Es sei ein großer Missstand, dass dies nicht mehr möglich ist. Gegipfelt haben seine Äußerung in der Forderung nach Euthanasie an der Frau. Dass er alls dies geschrieben hatte, räumte der 30-Jährige auch ein. Er begründete dies aber aus Sicht des Richters so wirr, dass kein Urteil gefällt wurde. Stattdessen wurde der Germeringer zu einer psychiatrischen Untersuchung geschickt. Er solle auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden. Der 30-Jährige war sich keiner Schuld bewusst. Er habe niemanden beleidigt. Die Ausführungen seien eine intellektuelle Aufarbeitung seiner Schulzeit, eine rein kunstgeschichtliche Arbeit.

via merkur: Rassismus im Internet: Angeklagter muss zum Psychiater