Die Partei nutzte illegal ein Bild von Grünen-Politikerin Claudia Roth. Weil sie dann auch noch gegen ihre eigene Unterlassungserklärung verstieß, verlangt der Journalist nun 2800 Euro von der AfD – vor Gericht. (…) Zum anderen am Münchner Fotografen Michael Lucan. Lucan nämlich hatte Roth auf dem Parteitag der Grünen 2016 in München fotografiert und das Bild auf Wikimedia veröffentlicht, unter einer sogenannten Creative-Common-Lizenz. Das heißt: Das Foto ist kostenlos zur Benutzung frei, es muss nur der Name des Fotografen genannt werden und die Art der Lizenz. Das scherte aber die AfD-Ratsfraktion in Haan nicht: Sie benutzte das Foto im Mai 2019 für eine Foto-Collage, ein Meme, beliebtes Agitationsmittel der Rechten im Internet. Weder Name noch Lizenz wurden genannt. Michael Lucan entdeckte sein widerrechtlich verwendetes Bild und machte, was Urheber in solchen Fällen machen: Er verlangte Unterlassung und bediente sich dabei des sogenannten Hamburger Brauchs – in ihm ist zunächst keine Strafe festgelegt, wenn der Gegner erneut die Rechte verletzt, vielmehr kann der Rechteinhaber dann die Höhe der Strafe nach seinem Ermessen festlegen. Die AfD unterschrieb die Unterlassungserklärung, entfernte das Bild wohl auch von der Website – aber nicht ganz: Wer die komplette Adresse eingab, fand die Collage immer noch. Auch in verschiedenen Webarchiven war sie vorhanden. Damit hatte die AfD gegen ihre eigene Unterlassungserklärung verstoßen, und Lucan setzte die Gebühr dafür auf 2800 Euro an. Das aber war den nordrhein-westfälischen Populisten zu viel – und in solchen Fällen entscheidet ein Gericht, in diesem Fall das Münchner Landgericht. (…) Der Anwalt in Düsseldorf versuchte die Angelegenheit herunterzuspielen, es sei doch relativ wenig Traffic auf der Seite der Haaner AfD-Fraktion, also ein “marginaler Verstoß”; was die Web-Archive anbelange, so seien Löschungsersuchen dorthin gegangen, die aber eben noch nicht erledigt seien. Da kam er aber bei Lucans Anwalt Bernhard Reininger an den Richtigen: Es komme nicht darauf an, wie viele Menschen das Bild tatsächlich angeschaut haben. Und bei den Archiven, da habe die AfD lange genug Zeit gehabt; nun, mehr als ein Jahr später, zu behaupten, man arbeite daran, das reiche nicht

via sz: Fotograf verklagt AfD wegen Urheberrechtsverletzung