#Hetzjagd in #Chemnitz – #Verfahren um Neonazi-Angriffe auf Gruppe aus Marburg werden eingestellt – #justizversagen

Neun Angeklagte und keine einzige Verurteilung: Das ist die Bilanz des ersten Prozesses gegen eine Gruppe von Neonazis, die in Chemnitz Jagd auf politische Gegner gemacht hatte. (…) Auf dem Rückweg zum Bus sei plötzlich ein “Pulk” von Neonazis auf sie und ihre Gruppe losgestürmt, berichtete die Frau. Einer habe sich direkt vor sie gestellt, mit einem Holzknüppel ausgeholt, sie beleidigt und Gewalt angedroht. Ein Mann, der einzige mit Migrationshintergrund in ihrer Gruppe, sei gejagt worden. Andere wurden geschubst und geschlagen. Bereits zuvor hatten die Rechtsextremen auch andernorts in der Stadt Menschen angegriffen und verletzt, die sie für ihre Gegner hielten, begleitet von Schlachtrufen wie “Adolf Hitler Hooligans”. Gegen insgesamt 27 Männer aus verschiedenen Teilen des Landes hat die sächsische Generalstaatsanwaltschaft deshalb Anklage erhoben, wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch. Nach acht Verhandlungstagen endete am Freitag in Chemnitz der erste von drei Prozessen, in die die Anklagebehörde den Komplex aufgeteilt hat – und es konnte nach der Beweisaufnahme mit den erschütternden Aussagen der zahlreichen Betroffenen kein Zweifel mehr bestehen, dass die Hetzjagd so stattgefunden hatte wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. Dennoch wurde niemand verurteilt. Statt ursprünglich neun Angeklagten saßen am Ende gerade noch drei auf der Anklagebank, die Staatsanwalt Thomas Fischer lediglich als “Mitläufer” einstufte. “Ich gehe nicht davon aus, dass sie Rädelsführer waren oder massiv am Geschehen beteiligt waren”, sagte der Anklagevertreter am Freitag und bot an, das Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen einzustellen. (…) Marcel W. hatte bei der Polizei noch recht freimütig zugegeben, dass die Gruppe “auf der Suche nach Antifa-Leuten” gewesen sei und dass er als Ortskundiger den Weg gewiesen habe. Nicht einmal das wiederholte er jetzt. Dem Gericht jedoch reichten diese Geständnisse. Gegen Zahlung von jeweils 1.000 Euro für gemeinnützige Zwecke würden die Verfahren eingestellt, verkündete Strafkammervorsitzender Jürgen Zöllner. Die gleichen Konditionen hatte das Gericht am zweiten Verhandlungstag schon Rico W. (34) aus dem Erzgebirge gewährt, der von sich aus seine Tatbeteiligung gestanden hatte – verbunden mit der Beteuerung, auf keinen Fall rechtsextrem zu sein: “Ich gehöre zu keiner Neonazigruppe, ich war ein besorgter Bürger.” Angeklagte fehlen beim Auftakt Die fünf weiteren Angeklagten hatten bereits beim Prozessauftakt im Dezember gefehlt: zwei, weil ihre Verfahren zuvor ebenfalls eingestellt worden waren, einer, weil er in Bulgarien lebt und nicht geladen werden konnte, und zwei, weil sie für das Gericht nicht greifbar waren. (…) Eine Entschuldigung oder Erklärung bekam weder sie noch irgendein anderer der Betroffenen. Richter Zöllner verlor kein Wort über die lange Verfahrensdauer, auch nicht, als er die Verfahrenseinstellung verkündete. Von einem “demokratischen Totalausfall des Gerichts” sprach Nebenklageanwältin Kati Lang im Anschluss

via hessenschau; Hetzjagd in Chemnitz Verfahren um Neonazi-Angriffe auf Gruppe aus Marburg werden eingestellt

Herrn Zöllner empfohlen: „Auf dem rechten Auge blind…“ Politische Justiz in Potsdam zwischen 1919 und 1933. Die Sonderausstellung „Auf dem rechten Auge blind… Politische Justiz in Potsdam zwischen 1919 und 1933“ blickt kritisch auf die Rechtsprechungspraxis am Potsdamer Amts- und Landgericht in der Zeit der Weimarer Republik.

Ann-Katrin Müller siegt gegen Stephan Brandner – AfD-Poli­tiker darf Spiegel-Redakteurin nicht Faschistin nennen

Weil eine Spiegel-Redakteurin der AfD faschistische Züge zusprach, meinte AfD-Politiker Stephan Brandner diese selbst “Faschistin” nennen zu dürfen. Vor dem LG Berlin scheiterte Brandner jedoch mit dem “Wie Du uns, so wir Dir”-Argument. Spiegel-Hauptstadtredakteurin Ann-Katrin Müller berichtet seit Jahren über die AfD und ist daher Beschimpfungen aus rechtsextremen Kreisen gewohnt. Doch Anfang Dezember des vergangenen Jahres war für sie eine rote Linie überschritten. Stephan Brander, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, nannte sie auf X zunächst eine “Faschistin”, später auch “Oberfaschistin” und ” Spiegel-Faschistin” – jeweils in Reaktion auf Tweets von Müller mit AfD-Bezug. Müller wollte das nicht hinnehmen und zog, vertreten durch Dr. Marc-Oliver Srocke (Advant Beiten), vor das Landgericht (LG) Berlin. Srocke argumentierte, es handele sich bei allen Äußerungen um “Schmähkritik”; also einer Kritik die nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern nur der Herabsetzung diene. Mit “Faschist” werde der Vorwurf antidemokratischer, totalitärer, übersteigert nationalistischer und/oder militaristischer Neigungen und Verhaltensformen erhoben.  Selbst wenn man eine – stets unzulässige – Schmähkritik verneinte, würde jedenfalls das Persönlichkeitsrecht von Müller gegenüber der Meinungsfreiheit von Brandner überwiegen. Die Bezeichnungen seien beleidigend und herabsetzend und stellten einen schweren Angriff auf die Ehre und den Ruf von Müller insbesondere auch als Journalistin dar. Die auf entsprechende Hetznachrichten regelmäßig folgenden Droh- und Hassnachrichten durch seine “Follower” nehme Brandner bewusst in Kauf oder bezwecke sie sogar. Vor allem aber existierten überhaupt keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen würden, Müller als Faschistin zu bezeichnen. Rechtsanwalt Sascha Schlösser, selbst für die AfD Stadtrat in Erfurt, versuchte die Aussagen von Brandner vor dem LG Berlin weitschweifig zu verteidigen.  Unter anderem übernahm er eine zuvor von Brandner auf X geäußerte Argumentation, die da lautete: Müller dürfe “Faschistin” genannt werden, “weil sie selbst den Faschismusvorwurf zur salonfähigen Selbstverständlichkeit gemacht und damit Faschismus verharmlost” habe. So habe Müller etwa im Jahre 2021 dem Sender Phoenix gesagt, dass bei einzelnen Funktionären in der AfD faschistische Züge gebe. Sie habe mehrfach ohne oder unter fadenscheiniger Begründung den Faschismusvorwurf gegenüber der AfD erhoben. Wer so sehr an der Normalisierung des Faschismusbegriffs mitgewirkt habe, dürfe zu Recht als Faschist bezeichnet werden.Warum es abwegig sei, der AfD Faschismus zu unterstellen, begründete Schlösser allerdings nicht.  Stattdessen zitierte er ein angebliches – tatsächlich aber nicht belegbares – Zitat des italienischen Schriftsteller Ignazio Silone mit dem Worten: “Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‘Ich bin der Faschismus.’ Nein, er wird sagen: ‘Ich bin der Antifaschismus.'” Dies rechtfertige, “die vermeintlich größten Kritiker vermeintlich faschistischer Strömungen selbst unter dem Aspekt des Neufaschismus oder des Faschismus im Schafspelz zu betrachten.” Nach dieser Logik sind also Faschismus-Kritiker selbst Faschisten. Das LG erteilte Brandners Argumentation nun eine klare Absage (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Es gab Müllers Unterlassungsbegehren wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen Beleidigung statt (§§ 823, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. §§ 185 ff. Strafgesetzbuch, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz). Brandner ist es nun gegen Androhung eines Ordnungsgelder, ersatzweise Ordnungshaft, verboten, Müller als “Faschistin”, “Oberfaschistin” und “Spiegel-Faschistin” zu bezeichnen. Das Gericht stellte fest, dass sich in den “wortreichen Ausführungen” von Brandners Anwalt keinerlei Anknüpfungstatsachen für die Meinung fänden, dass Müller eine Faschistin sei, einen “Angriff auf den freien Journalismus“ unternehme oder eine “Dämonisierung von politischen Gegnern” betreibe. Auch wenn Müller selbst Personen als “faschistisch” bezeichnet haben sollte, rechtfertigte dies nicht, sie so zu bezeichnen.

via lto: Ann-Katrin Müller siegt gegen Stephan Brandner AfD-Poli­tiker darf Spiegel-Redakteurin nicht Faschistin nennen

US court sentences white supremacist who threatened Pittsburgh jurors, witnesses to 6 years

A federal court sentenced a West Virginia man to more than six years in prison for threatening jurors and witnesses in the trial of a man who massacred 11 worshippers at a Pittsburgh synagogue in 2018. Hardy Lloyd, 45, was arrested in West Virginia in July and pleaded guilty in September, acknowledging that the Jewishness of the victims of the 2018 shooting and the witnesses in the trial of the man who killed them was a factor prompting him to make the threats. A court in Wheeling, West Virginia handed down the sentence on Dec. 20, the Associated Press reported. Lloyd is a white supremacist and a self-proclaimed “reverend.” Federal agents who charged him in July said he “made threatening social media posts, website comments, and emails towards the jury and witnesses during the trial.”

via jta: US court sentences white supremacist who threatened Pittsburgh jurors, witnesses to 6 years

#Auto-#Attacke auf #Polizisten – #Urteil gegen “#Reichsbürger” rechtskräftig

Die Verurteilung eines sogenannten “Reichsbürgers” wegen einer Auto-Attacke auf einen Polizisten in Südbaden ist rechtskräftig. Damit muss der Mann zehn Jahre in Haft. Das hat der BGH entschieden. Um jemanden wegen Mordes zu verurteilen und damit möglicherweise “lebenslang” zu verhängen, braucht es besondere Umstände. Es reicht nicht, dass jemand getötet wurde. Der Täter muss zum Beispiel auch noch besonders verachtenswerte Gründe gehabt haben – wie Juristen sagen: “niedrige Beweggründe”.Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem “Reichsbürger”-Fall endgültig festgelegt: Auch die “Reichsbürger”-Ideologie bedroht ganz besonders die Gesellschaft. Deswegen kann wegen Mordes verurteilt und eine besonders hohe Strafe verhängt werden.Ein sogenannter “Reichsbürger” aus dem Kreis Lörrach hatte einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle umgefahren und schwer verletzt. Der Polizist erlitt massive Kopfverletzungen und ist bis heute dienstunfähig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Täter wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

via tagesschau: Auto-Attacke auf Polizisten Urteil gegen “Reichsbürger” rechtskräftig

Vornamen zu Silvesterkrawall bleiben geheim: AfD-Politiker Gläser scheitert am Berliner Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat den Antrag von Roland Gläser (AfD) auf ein Organstreitverfahren abgelehnt. Er wollte die Vornamen der Verdächtigen der vergangenen Silvesternacht. In Berlin hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag des AfD-Politikers Roland Gläser auf ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen den Senat abgelehnt. Das teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Der AfD-Abgeordnete wollte in seinem Antrag die Landesregierung verpflichten, ihm sämtliche Vornamen der Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/2023 mitzuteilen. Zuvor erhielt er bereits die Staatsangehörigkeiten der Verdächtigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde ihm Zweiteres verwehrt. Auch ein weiterer Versuch Gläsers wurde mit der Begründung des Rechts auf informative Selbstbestimmung der Tatverdächtigen abgelehnt. Gläser beanstandete daraufhin die teilweise Verweigerung von Auskünften durch seinen Antragsgegner. Der Antrag Gläsers auf ein Organstreitverfahren wurde unter anderem abgelehnt, weil er weder auf die Einwände des Antragsgegners eingegangen war, noch konkrete Gründe für die Namensnennung der betroffenen Personen eingereicht hatte. „Der Antragsteller hat es somit versäumt, sich bereits im politischen Prozess hinreichend mit der Verfassungsrechtslage zu befassen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Er sei somit seiner Konfrontationsobliegenheit nicht hinreichend nachgekommen. Weitere Einwände seien ausgeschlossen.

via tagesspiegel: Vornamen zu Silvesterkrawall bleiben geheim: AfD-Politiker Gläser scheitert am Berliner Verfassungsgericht

Kopf eines Netzwerks: #Verschwörungstheoretiker wieder in #Haft – #LockHimUp

Der Kopf eines verschwörungstheoretischen Telegram-Netzwerks ist wieder in Haft: Der Olchinger wurde in dieser Woche aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts München festgesetzt. Der 58-Jährige wurde im Oktober dieses Jahres unter anderem wegen mehrerer Fälle von Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung und Volksverhetzung verurteilt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte. Er wurde dafür zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verdonnert. Der 58-Jährige war nach einem Aufenthalt in einer Psychiatrie schon einmal festgesetzt worden. Damals hatte er Geldstrafen nicht bezahlt, die unter anderem wegen des Verbreitens personenbezogener Daten verhängt worden war. Olchinger gilt als Kopf eines Netzwerkes Der 58-jährige Olchinger gilt als Kopf eines Netzwerks, das sich vor allem auf der Internet-Plattform Telegram austauscht. Im November hatte die Generalstaatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang 20 Wohnungen im gesamten Bundesgebiet durchsuchen lassen. Dabei ging es um den Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.

via merklur: Kopf eines Netzwerks: Verschwörungstheoretiker wieder in Haft

Schuldspruch wegen antisemitischer Verhetzung

Er habe Michel Fried­man nur per­sön­lich belei­di­gen wol­len, nicht aber die jüdi­sche Glau­bens­rich­tung, recht­fer­tig­te der 52-jäh­ri­ge Ange­klag­te sei­nen Pos­ting­text, in dem er den Deut­schen mit „schleich di du Sajd“ titu­lier­te. Sein Pos­ting vom 29. Juni lös­te Empö­rung auf Twit­ter aus und führ­te zu einer Anzei­ge durch SOS Mit­mensch wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung. Am 20.12. stand der aus dem FPÖ-Umfeld stam­men­de Efer­din­ger vor Gericht. M.H. zu Michel Fried­mann (der äußer­te, aus­wan­dern zu wol­len, wenn die AfD in eine Regie­rung käme): „Hof­fent­lich, schleich di du Sajd” Zuge­ge­ben: Die gedank­li­che Akro­ba­tik des Efer­din­gers, der aus Man­gel an Finan­zen – er ver­fü­ge trotz eige­ner Fir­ma über kein Ein­kom­men – ohne juris­ti­schen Ver­tre­ter vor dem Lan­des­ge­richt Wels ange­tre­ten war, kann unter der Rubrik „aben­teu­er­lich“ ein­ge­reiht wer­den. Er habe in dem gegen den deut­schen Publi­zis­ten Michel Fried­mann gerich­te­ten Pos­ting kei­nes­wegs „Sau­jud“ gemeint, also die zwei „u“ durch einen Stern ersetzt, son­dern das ara­bi­sche Wort „Sai­jid“, das einen ara­bi­schen Wür­den­trä­ger bezeich­nen wür­de. Die Ster­ne im Text stün­den also jeweils für ein „i“. Er ken­ne das Wort von einem koso­vo-alba­ni­schen Freund. Da es ein ara­bi­sches Wort sei, mein­te der Ange­klag­te, sei es „kein schö­nes Wort“ für einen Juden und somit eine Belei­di­gung für eine Per­son der jüdi­schen Glau­bens­rich­tung. Zuerst konn­te H. nicht erklä­ren, war­um er bei dem angeb­lich ara­bi­schen Begriff zwei Ster­ne ein­ge­baut hat­te, in der zwei­ten Run­de mein­te er, weil er nicht gewusst habe, wie das Wort geschrie­ben würde. Es ist etwas ver­wir­rend: Das ara­bi­sche Wort für einen Wür­den­trä­ger (das im Übri­gen kor­rek­ter­wei­se „Sayy­id“ geschrie­ben wird) soll eine Belei­di­gung für einen Juden sein? Der Rich­ter ließ sich von die­sem Erklä­rungs­ver­such nicht über­zeu­gen. Nach 25 Minu­ten Ver­hand­lungs­dau­er schloss er den Pro­zess mit einem Schuld­spruch nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen und einer beding­ten Haft­stra­fe über zwölf Mona­te – nicht rechts­kräf­tig. Erschwe­rend sei, so der Rich­ter in sei­ner Begrün­dung, dass der Ange­klag­te schon ein­mal in Haft war und eine Äuße­rung gegen eine Gerichts­voll­stre­cke­rin vom Jän­ner 2023 akten­kun­dig ist. Außer­dem sei H. bereits mit wei­te­ren Face­book-Pos­tings auf­fäl­lig gewor­den, bei einem gegen den Bun­des­prä­si­den­ten habe er Glück gehabt, dass die­ses nicht wei­ter­ver­folgt wurde. M.H. über Alex­an­der Van der Bel­len (Screen­shot FB, 21.8.22) M.H. über Sebas­ti­an Kurz: „Para­sit” (Screen­shot FB, 10.8.20) H.s Face­book-Time­line gibt nicht nur Zeug­nis sei­ner weit rechts­ste­hen­den Gesin­nung, son­dern ist in der Tat auch vol­ler wei­te­rer Belei­di­gun­gen und Het­ze. Zu Bun­des­prä­si­dent Alex­an­der Van der Bel­len kom­men­tier­te er im August 2022, wor­auf sich der Rich­ter mög­li­cher­wei­se bezog: „Wer die­sen seni­len Idio­ten wählt gehört ent­mün­digt und die Staats­bür­ger­schaft ent­zo­gen“, Ex-Bun­des­kanz­ler Kurz fir­miert wahl­wei­se unter „Idi­ot“, „Para­sit“ und „Kre­tin“, Ex-Minis­ter Anscho­ber sei „ohne Hirn“. Einen Wahl­auf­ruf für die FPÖ im Mai 2019 unter­streicht H. mit dem Kom­men­tar: „Jetzt krie­chen sie aus den Löchern, die­se lin­ken Drecks­rat­ten“.*

via stoppt die rechten: Schuldspruch wegen antisemitischer Verhetzung