#Compact und “#BabylonBerlin” : Einstweilig abgesagt – #cashback #urheberrechtsverletzung #LoL

Das Magazin “Compact”, eine Zeitschrift vom rechten Rand, darf das Sonderheft zur Serie “Babylon Berlin” nicht mehr vertreiben. Das vom Verfassungsschutz als “gesichert extremistisch” eingestufte Magazin Compact darf nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin sein Sonderheft zur Fernsehserie “Babylon Berlin” nicht mehr verkaufen. (…) Dabei hatte die rechtliche Auseinandersetzung um das Sonderheft nichts mit Eingriffen in die Pressefreiheit zu tun, sondern damit, dass Compact nach Ansicht des Landgerichts in großem Stil Urheberrechte verletzt hat. Das “Babylon Berlin”-Heft breitet nicht nur ein wirres Geschichtsbild (“Der süße Geruch von Moder und Blut”, “Pornos und Proleten”) und die üblichen Verschwörungsnarrative aus, etwa zum “angeblichen Klimawandel”. Es bedient sich auch großzügig beim Bildmaterial der Serie – ohne dafür allerdings die Rechteinhaber, die Berliner Filmproduktion X-Filme, um Erlaubnis gefragt zu haben (…) Der Compact-Chefredakteur schäumt auf der Internetseite des Magazins: “Schwerer Schlag für die Pressefreiheit – und für Compact ein Schaden von mindestens 60000 Euro”. Weil das Gericht auch die Abbildung der Titelseite untersagt hat, darf der Verlag nach eigenen Angaben auch andere Ausgaben der Zeitschrift, in denen dieses Cover zu Werbezwecken abgebildet ist, nicht mehr verkaufen. Das muss nicht das Ende der Auseinandersetzung sein. Compact hat mit seinem Sonderheft und der Urheberrechtsverletzung Geld verdient. Im Augenblick ist offen, ob X-Filme auch zivilrechtlich gegen das Magazin vorgeht und den Verlag auf Schadenersatz verklagt.

via sz: Compact und “Babylon Berlin” : Einstweilig abgesagt

siehe auch: Urheberrecht verletzt Rechtsextremes »Compact«-Magazin darf Heft zu »Babylon Berlin« nicht mehr verkaufen. Ein Gericht verbietet dem »Compact«-Magazin den Vertrieb eines Hefts zur Erfolgsserie über die Zwanzigerjahre. Der Herausgeber wittert Zensur – besitzt aber keine Bildrechte. (…) Das Magazin bediente sich bei Pressebildern, die allerdings nur eine beschränkte Nutzungserlaubnis hatten. Außerdem druckte »Compact« unter anderem auch ein Nacktbild der Schauspielerin Liv Lisa Fries, das offenbar aus einem Trailer für die vierte Staffel der Serie kopiert war. Es war wohl nicht das einzige Bild, das ohne die entsprechenden Rechte gedruckt wurde. Die Produktionsfirma der Serie, X-Filme, schickte dem Magazin eine Abmahnung, die dieses allerdings nicht unterschrieb. Also zog die Firma vor Gericht. Das Landgericht entschied nun: Da das Magazin die Rechte an den Bildern nicht besaß, darf das Heft nicht mehr verkauft werden.

Mimimi einer gesichert rechtsextremen Postille, die Bilder geklaut hat

#Fritzlar: #Geldstrafe für rassistische Hetze – #ThuleSeminar #PierreKrebs #Volksverhetzung

Führende Köpfe des rechtsextremen „Thule-Seminars“ wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Wirkung dürfte sich Pierre Krebs etwas anders vorgestellt haben. Eine Dreiviertelstunde nahm sich der Gründer und Chef des rechtsextremen „Thule-Seminars“ am Donnerstag für sein Schlusswort im Fritzlarer Amtsgericht. Dozierte über die angebliche Menschenfreundlichkeit der von ihm verfochtenen Rassenlehre, verteidigte seine auf Rassismus und NS-Verherrlichung gründende Lebensanschauung als „weder rechts noch links“. Und berauschte sich dabei, als spräche er zu einem begeisterten Massenpublikum, immer mehr an seinen pathetischen Worten. Da unterbrach ihn die Richterin mit einem sehr unbeeindruckten Satz: „Warum schreien Sie mich eigentlich so an?“ Wenig später verkündete Corinna Eichler ein Urteil, in dem sie dem selbsternannten rechten Vordenker zwar bescheinigte, ein „hochwissenschaftliches“ letztes Wort gehalten zu haben. Überzeugen aber ließ sie sich von dem Vortrag des 75-Jährigen aus Bad Emstal nicht. Wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung verurteilte sie den Vorsitzenden des „Thule-Seminars“ ebenso wie seine Vorstandskollegin, die 72 Jahre alte Gudrun Schwarz aus Bad Wildungen, zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze à 60 Euro). (…) Anders als bei früheren und späteren Ausgaben des „Mars Ultor“ genannten Werks stand Weecke bei der strittigen 2016er-Auflage ausnahmsweise nicht im Impressum. Was ihn freilich nicht daran hinderte, sich auch persönlich beleidigt zu fühlen, als ein polizeilicher Staatsschützer den Inhalt des Werks vor Gericht etwas undiplomatisch als „geistigen Dünnschiss“ bezeichnete. (…) Die Verteidigung forderte dennoch Freisprüche. Szene-Anwalt Wolfram Nahrath berief sich für seinen Mandanten Pierre Krebs auf die Meinungsfreiheit. Wortreich ließ er sich in seinem Plädoyer über den vermeintlich drohenden „Volkstod“ aus und raunte von politisch gelenkter Justiz und Presse. Zugleich warf er dem Staatsanwalt „politische Kampfsprache“ vor.

via fr: Fritzlar: Geldstrafe für rassistische Hetze

brown wooden gavel on brown wooden table
Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

#Verbot des rechtsextremistischen Vereins #Nordadler vom #Bundesverwaltungsgericht bestätigt – #terror

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Klage gegen das Verbot der überwiegend im Internet agierenden rechtsextremistischen Vereinigung “Nordadler” abgewiesen. Geklagt hatte ein einzelnes Mitglied. Bundesinnenministern Nancy Faeser: “Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus. Es zeigt, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren und im Netz Hass und Hetze verbreiten und Anhänger rekrutieren, verboten werden können. Deshalb werde ich nicht zögern, wenn nötig auch von weiteren Vereinsverboten Gebrauch zu machen. Das ist ein wichtiger Teil meines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus. Wir werden das Treiben von rechtsextremistischen Organisationen unterbinden, die Hass, Hetze und verfassungsfeindliches Gedankengut ins Netz und unsere Gesellschaft hineintragen.” Die rechtsextremistische Vereinigung “Nordadler” wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2020 durch das Bundesministerium des Innern verboten, da sie sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen somit den Strafgesetzen zuwider. Mit “Nordadler” wurde erstmals eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte. Auf diese Weise sollten gezielt jüngere Internetnutzer geworben und indoktriniert werden. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem die ideologische Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus sowie ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus.

via bmi: Verbot des rechtsextremistischen Vereins Nordadler vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab Der Kläger gibt zwar an, nicht Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung zu sein. Trotzdem sah er das Verbot der Gruppe als unzulässig an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20) Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als „mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe“ eingestuft

siehe dazu auch: Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „NORDADLER“. Vom 5. Juni 2020. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die folgende Verfügung: 1. Der Verein „Nordadler“ (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“, im Folgenden NORDADLER) richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

#MarianneWilfert– #Holocaustleugnerin muss deutlich länger in #Haft – #LockHerUp

Weitere Freiheitsstrafe ohne Bewährung für die Hofer Holocaustleugnerin Marianne Wilfert. Ihre Gesamtstrafe beträgt nun zwei Jahre und drei Monate. Das Amtsgericht Hof fällte gestern ein weiteres Urteil gegen die aktuell bereits in Haft befindliche Neonazistin. In dem Verfahren ging es um die Äußerungen Wilferts im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hof. Sie hatte etwa behauptet, Juden seien in den KZs so «wohlgenährt und rundum gut versorgt» worden, dass sie sich zahlreich vermehrt hätten. Zudem wurden ihre beleidigenden Äußerungen angeklagt, mit denen die Rentnerin die bei zahlreichen Hausdurchsuchungen eingesetzten Polizeibeamten bedachte. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Euro. Auf Demo für verurteile Holocaustleugner Shoah geleugnet Im Rahmen des dritten Verhandlungstages kam es laut eines Artikel beim Nordbayerischen Kurier zu weiteren antisemitischen und antiziganistischen Ausfällen der Angeklagten, die momentan in der JVA Würzburg untergebracht ist. Dort sitzt sie ein, weil sie seit Jahren auf rechtsextremen Blogs oder in Online-Gästebüchern nichts ahnender Briefmarkenvereine die Shoah geleugnet hatte.

via endstation rechts: Marianne Wilfert– Holocaustleugnerin muss deutlich länger in Haft

#Kampfsportveranstaltung „#KampfDerNibelungen“ – Wegweisendes #Urteil zum Neonazismus in Deutschland – #KdN

Das rechtsextreme Kampfsportevent „Kampf der Nibelungen“ in Sachsen wurde 2019 verboten. Nun geht es vor Gericht um die Rechtmäßigkeit des Verbots. Die Tragweite der Entscheidung sei mehr als sportlich, kommentiert Robert Claus. Sie könnte entscheidend für die zukünftige Entwicklung des militanten Neonazismus und seiner Gewalt in Deutschland sein. Zuweilen verbergen sich hinter sperrigen juristischen Wortungetümen gewichtige Entscheidungen mit großer gesellschaftlicher Tragweite. Die am 7. September am Verwaltungsgericht Dresden verhandelte Fortsetzungsfeststellungsklage ist so ein Fall. Denn entschieden wird über die Zukunft des Kampfsportevents „Kampf der Nibelungen“ – kurz KdN – der sich Ende der 2010er-Jahre zum Flagschiff des militanten Neonazismus entwickelt hatte. Es ist ein Verfahren von herausragender politischer Bedeutung. Größtes rechtsextremes Kampfsportevent Europas Der „Kampf der Nibelungen“ wurde 2013 von rechtsextremen Kadern gegründet und wuchs in wenigen Jahren zum größten Kampfsportevent des militanten Neonazismus in Europa heran. Fanden die ersten Events noch vor 120 Zuschauern an einem geheimen Ort statt, besuchten den KdN 2018 im sächsischen Ostritz beinahe 1.000 Menschen – darunter neonazistische Familien, rechtsextreme Hooligangruppen und verurteilte Gewalttäter mit Kontakten zum rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund NSU. Obendrein entwickelte sich ein florierendes Geschäft mit der Gewalt. Die T-Shirts des KdN gerieten zum Kassenschlager der Szene. Aus der Ideologie wurde lange Zeit kein Hehl gemacht: Auf der Homepage des KdN fand sich die liberale Demokratie als „faulendes politisches System“ beschimpft, in Szenezeitschriften hetzten die rassistischen Köpfe gegen die „multikulturelle Kloake“ der Bundesrepublik. Die dem KdN nahestehende militante Neonazi-Gruppe „BaltikKorps“ aus Mecklenburg-Vorpommern schwadronierte gar vom Tag X – dem Tag des politischen Umsturzes. Verbot 2019 setzte dem Höhenflug ein Ende Das alles rief nicht nur mediale, sondern auch staatliche Aufmerksamkeit auf sich. Im Oktober 2019 wurde das Event von der Ostritzer Kommune verboten, die Aufnahmen für den Onlinestream des KdN 2020 in Magdeburg wiederum durch eine Razzia gestört. Gruppen wie Baltik Korps ereilten staatliche Verbote. Dem Höhenflug des KdN war ein abruptes Ende gesetzt.

via deutschlandfunk: Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ Wegweisendes Urteil zum Neonazismus in Deutschland

Rechtsextremer #Videoblogger : #Berliner #Gericht verurteilt rechtsextremen „#Volkslehrer“ zu #Bewährungsstrafe

Der „Volkslehrer“ Nikolai Nerling stand wegen einer ganzen Reihe von Straftaten vor Gericht. Im Prozess bekannte er sich zur rechten Szene. Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Das Amtsgericht Tiergarten befand den Mann am Freitag der Volksverhetzung, Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Nerling hatte umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt und sich zur „rechten Szene“ bekannt. Sein Verteidiger hatte nur wenige Vorwürfe der Anklage bestätigt gesehen und auf eine Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu je 40 Euro) plädiert.

via berliner zeitung: Rechtsextremer Videoblogger : Berliner Gericht verurteilt rechtsextremen „Volkslehrer“ zu Bewährungsstrafe

siehe auch: Rechtsextremer Videoblogger in Berlin vor Gericht. Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat in Berlin der Prozess gegen einen rechtsextremen Videoblogger wegen einer Reihe von Straftaten begonnen. Mehr als ein Dutzend Anhänger waren am Freitag zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gekommen. (…) So soll er in einem Fall auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal ein Interview veröffentlicht haben, in dem die rechtskräftig verurteilte Volksverhetzerin Ursula Haverbeck den Holocaust leugnete. In einem anderen Fall habe er in einem Video einen Mann bewusst in seiner jüdischen Identität angreifen wollen, so die Anklage. Zudem habe er im Internet Bilder einer Person verbreitet, die den Hitlergruß zeige. Eine Veranstaltung soll er durch laute Zwischenrufe gestört und eine Person verletzt haben. In diesem Zusammenhang wird dem 42-Jährigen Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Außerdem geht es um Beleidigung, Sachbeschädigung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; Rechtsextremer „Volkslehrer“ verurteilt :Bildung schützt nicht vor Dummheit Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt den 42-jährigen Videoblogger unter anderem wegen Volksverhetzung. Er sei „geschichtsrevisionistisch unterwegs“. Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, 3.000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Nerling sei „geschichtsrevisionistisch unterwegs“, sagte Richter Stephan Markmiller. Er spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung „auf der Rasierklinge der Strafbarkeit“ und teste Grenzen aus. Diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten. Das Amtsgericht Tiergarten befand den 42-Jährigen der Volksverhetzung in zwei Fällen, des Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Nerling habe gezielt und bewusst Aufmerksamkeit gesucht, um in der rechten Szene anzukommen und bekannt zu werden, so der Richter

Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Die Grünen-Politikerin darf weiter behaupten, dass Broders Geschäftsmodell auf Falschbehauptungen beruht. Claudia Roth begrüßt die Entscheidung. Man muss das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden fast zweimal lesen, um sich noch einmal zu vergewissern, wer hier eigentlich gegen wen geklagt hat: Denn es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. Und wie in einer Posse von Georg Lohmeiers „Königlich Bayerischem Amtsgericht“ steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. Und ganz im Stile des alten Herrn Rat gaben die Richter der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ zu beleidigen zu dürfen. Ein Interview brachte Claudia Roth eine Klage ein Was ist passiert? Begonnen hat der Streit mit einem Doppelinterview unserer Redaktion mit Claudia Roth und Renate Künast über die ernste Frage, wie viel an Beleidigungen sie sich im Internet zumuten lassen müssen. In dem Gespräch unter der Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ forderte Roth: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Roths Vorwurf der Falschbehauptungen wollten sich weder der Blogger Tichy noch Kolumnist Broder gefallen lassen und zogen vor Gericht. Tichy scheiterte mit einer Klage vor dem Landgericht Stuttgart, das Roths Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertete. Das Dresdner Gericht wies nun in zweiter Instanz auch Broders Klage gegen den Vorwurf, er betreibe ein auf Falschbehauptungen beruhendes Geschäftsmodell, ab. Doch die Richter gingen noch weiter und setzten sich inhaltlich mit Broders Werken auseinander. Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass Roths Aussagen auch einen „wahren Tatsachenkern“ besitzen. Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Zum Thema Fake News verweisen die Richter darauf, dass ein Text Broders, Roth „habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist“. Nach Ansicht der Richter habe Broder die Grüne damit diskreditieren wollen, da der Iran bekanntlich das Ziel habe, Israel zu vernichten. „Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts.“ Ebenfalls unwahr seien Broders Ausführungen, Roth „halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf“, so die Richter.

via augsburger allgemeine: Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth