Die Verurteilung eines sogenannten “Reichsbürgers” wegen einer Auto-Attacke auf einen Polizisten in Südbaden ist rechtskräftig. Damit muss der Mann zehn Jahre in Haft. Das hat der BGH entschieden. Um jemanden wegen Mordes zu verurteilen und damit möglicherweise “lebenslang” zu verhängen, braucht es besondere Umstände. Es reicht nicht, dass jemand getötet wurde. Der Täter muss zum Beispiel auch noch besonders verachtenswerte Gründe gehabt haben – wie Juristen sagen: “niedrige Beweggründe”.Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem “Reichsbürger”-Fall endgültig festgelegt: Auch die “Reichsbürger”-Ideologie bedroht ganz besonders die Gesellschaft. Deswegen kann wegen Mordes verurteilt und eine besonders hohe Strafe verhängt werden.Ein sogenannter “Reichsbürger” aus dem Kreis Lörrach hatte einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle umgefahren und schwer verletzt. Der Polizist erlitt massive Kopfverletzungen und ist bis heute dienstunfähig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Täter wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

via tagesschau: Auto-Attacke auf Polizisten Urteil gegen “Reichsbürger” rechtskräftig