Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle

Ein 55-Jähriger verweigerte die Kontrolle durch die Polizei und verlangte einen „Geltungsparagraphen”. Acht Beamte mussten vor Gericht aussagen. Weilheim – Gleich zu Beginn der Verhandlung im Weilheimer Amtsgericht erfahren die Prozessbeteiligten, welche Weltanschauung der Angeklagte vertritt. Und auch im Laufe der Verhandlung macht er immer wieder deutlich, dass er in klassischer Reichsbürger-Manier den Staat und damit die staatliche Gewalt in Form von Gerichten, aber auch der Polizei nicht anerkennt: „Alle Macht geht vom Volke aus“, sagt er. Und erklärt das Gericht für nicht zuständig. Mehrmals verlangt er nach der Nennung eines „Geltungsparagraphen“ für das Verfahren. Einen Paragraphen, der den Juristen im Saal unbekannt ist. Er spricht davon, dass noch immer nach NS-Gesetzen Recht gesprochen werde, da das Grundgesetz, das er andererseits eigentlich auch nicht anerkennt, diese nicht aufgehoben habe. Bei den Fragen zur Person gibt er als Nationalität nicht deutsch, sondern „Freistaat Bayern“ an. Er verbittet sich, „Angeklagter“ genannt zu werden. Er will wissen, wer eigentlich angeklagt ist: eine juristische Person, eine natürliche Person oder, wie er es nennt, eine Meldeperson? Er fragt, ob er den Pflichtverteidiger ablehnen kann. Von der Richterin verlangt er die Ablegung des Amtseides nach §36 des Richtergesetzes. Als die Richterin den Redeschwall unterbricht und der Staatsanwältin das Wort erteilt, fragt er diese, ob sie „Prokura“ für den Fall habe.(…) Die Richterin stellt in ihrem Urteil fest, dass die Beamten alles richtig gemacht und sich sehr geduldig gezeigt hätten. Ihnen sei nichts anderes übrig geblieben, als Gewalt anzuwenden. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, verurteilt sie ihn zu elf Monaten Haft auf Bewährung – und bleibt damit geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwältin. Dem Pflichtverteidiger untersagt der 55-Jährige ein Plädoyer. Er selbst sagt in seinem Schlusswort, dass er sich bedroht gefühlt hätte und sofort ausgestiegen wäre, wenn die Beamten ihm den „Geltungsparagraphen“ für ihre Kontrolle genannt hätten

via merkur: Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle

Tate brothers claim Romania victory but face mounting legal charges on three fronts

A Romanian court has lifted the remaining “judicial control” measures on Andrew and Tristan Tate, removing supervisory conditions in one of the cases against them. The brothers are celebrating it as a victory, but it does little to reduce the threat of legal actions facing them. The Romanian ruling, handed down in Bucharest on 6 April, removes requirements such as regular police reporting and travel notifications, and the court also ordered the Romanian state to cover the brothers’ legal costs. Trafficking and rape allegations The brothers have been subject to a succession of preventive measures since their arrest three years ago, including pre-trial detention, house arrest and, more recently, judicial control. However, the lifting of restrictions does not bring the Romanian proceedings to an end. Prosecutors at DIICOT, the country’s anti-organised crime directorate, continue to pursue allegations of human trafficking, rape and forming an organised criminal group to exploit women.

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„Grundlegendes Missverständnis“ – Richterbund verurteilt Drohungen nach Freispruch

Nach dem Prozess um einen getöteten Polizisten in Völklingen hat der Freispruch des Angeklagten wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit teils heftige Kritik ausgelöst. Selbstverständlich dürften Gerichtsurteile in einer freiheitlichen Demokratie hinterfragt, kritisiert und auch gescholten werden, teilte der Saarländische Richterbund mit. „Dass solche Kritik bisweilen extreme Formen annimmt und sogar in strafbare Drohungen gegenüber an dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken beteiligten Richterpersonen mündet, können wir allerdings nicht akzeptieren und verurteilen dies in schärfster Form“, hieß es weiter. Die vielen unzufriedenen Reaktionen auf das Urteil basierten auf einem „grundlegenden Missverständnis“. Ein Strafprozess habe über die Schuld des Angeklagten im Sinne des Strafgesetzbuches zu befinden – nicht über eine Schuld im moralischen Sinn. 19-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen Der Prozess habe auch nicht die Aufgabe, Opfern einer Straftat Genugtuung zu verschaffen oder bei der Bewältigung von Trauer zu helfen. Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Handlung sei die Strafbarkeit eines Täters. Das Landgericht Saarbrücken hatte den 19 Jahre alten Angeklagten wegen einer Schizophrenie-Erkrankung von den Tötungsvorwürfen freigesprochen. Er hatte die dauerhafte Unterbringung des jungen Mannes in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter angeordnet.

via welt: „Grundlegendes Missverständnis“ – Richterbund verurteilt Drohungen nach Freispruch

Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten

In Wien stand ein 58-Jäh­ri­ger wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, bild­li­chen sexu­al­be­zo­ge­nen Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­als und Tier­quä­le­rei vor Gericht. Ver­han­delt wur­de auch über Dro­gen, psy­chi­sche Stö­run­gen, Reso­zia­li­sie­rung. Es sind Abgrün­de, die sich auf­ge­tan haben – schlicht­weg ein mons­trö­ser Fall. Was am 26. März am Lan­des­ge­richt Wien gegen Johan­nes R. ver­han­delt wur­de, lässt sich kaum in Wor­te fas­sen. Die Fak­ten, die dem Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen wur­den – allei­ne nach dem Ver­bots­ge­setz rund 300 –, sind in vie­ler­lei Hin­sicht mons­trös, wider­wär­tig oder, wie es die Staats­an­wäl­tin ein­fa­cher for­mu­lier­te, „sehr graus­lich“. Es geht um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, um bild­li­ches sexu­al­be­zo­ge­nes Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al und um Tier­quä­le­rei, jeweils in Dut­zen­den Vari­an­ten. Es geht um Coro­na, Kün­di­gung, Koka­in, Tren­nung und mul­ti­ple psy­chi­sche Stö­run­gen. Schließ­lich steht auch die Bericht­erstat­tung dar­über zur Debatte. Die Anklage Ein Blick in die Ankla­ge­schrift zeigt, was hier mit „mons­trös“ gemeint ist. Allein die Auf­lis­tung der Delik­te unter Punkt 1 – NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Abs. 1 Ver­bots­ge­setz – umfasst zwölf Sei­ten. Das Foto, das zwei SS-Män­ner zeigt, von denen einer ein wei­nen­des Klein­kind hält, dem der ande­re eine Pis­to­le an den Kopf setzt, gehört dabei noch nicht ein­mal zu den wider­wär­tigs­ten. Vie­le der Vide­os, Bil­der und Text­nach­rich­ten, die der Ange­klag­te wei­ter­ge­lei­tet hat­te, zei­gen oder beschrei­ben Tötun­gen, Ver­ge­wal­ti­gun­gen und Fol­te­run­gen von Erwach­se­nen und Kin­dern durch Nazis in sexua­li­sier­tem Kon­text. Eini­ge zei­gen auch grau­en­haf­te Tier­quä­le­rei­en durch den als Nazi kos­tü­mier­ten Ange­klag­ten. Auf­fäl­lig ist zudem die ent­mensch­li­chen­de Spra­che: „Juden­sau“, „Unter­men­schen“ und „Roh­le­der­ge­win­nungs­vieh“. Dazu kommt eine gro­ße Zahl von Fotos – „Tau­sen­de“, wie die Staats­an­wäl­tin fest­hielt – mit por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger bezie­hungs­wei­se mit bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­nem Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al (§ 207a Abs. 3 StGB). Auf­fal­lend vie­le Klein­kin­der und Säug­lin­ge sei­en auf den Fotos zu sehen, beton­te die Staats­an­wäl­tin in ihrer Erläu­te­rung der Anklageschrift. Der Absturz Was ist das für ein Mensch, der so etwas macht? Johan­nes R. war über vie­le Jah­re in einem Wie­ner Nobel­ho­tel beschäf­tigt, nach außen hin offen­bar ohne Auf­fäl­lig­kei­ten. Dann kamen Coro­na und die Kün­di­gung. Der Ver­tei­di­ger stell­te die Delik­te in sei­ner Replik als Fol­ge die­ser ein­schnei­den­den Ereig­nis­se dar. Sein Man­dant sei kein Nazi, er habe sich kei­ner ein­schlä­gi­gen Grup­pie­rung ange­schlos­sen und habe im Hotel mit Aus­län­dern zusam­men­ge­ar­bei­tet, lau­te­te die in Ver­bots­ge­setz­pro­zes­sen oft­mals vor­ge­brach­te Verteidigungslinie. Auf die Kün­di­gung folg­te die Tren­nung vom lang­jäh­ri­gen Part­ner. Danach kam es zu einer kur­zen Lie­bes­be­zie­hung mit einem Mann, der als Nazi beschrie­ben wur­de, zur Ent­hem­mung durch Koka­in und eine sexu­ell sti­mu­lie­ren­de Sub­stanz – und zu den zahl­lo­sen „graus­li­chen“ Taten, die Ende 2024 durch Ver­haf­tung, kur­ze U‑Haft, den Beginn einer The­ra­pie, die Wie­der­auf­nah­me der lang­jäh­ri­gen Part­ner­schaft und ein neu­es Arbeits­ver­hält­nis gestoppt wurden (…) Nach nur 90 Minu­ten Ver­hand­lungs­zeit gin­gen die Geschwo­re­nen in die eben­falls rela­tiv kur­ze Bera­tung. Alle Fra­gen wur­den ein­stim­mig mit „Ja” beant­wor­tet. Ver­hängt wur­den 24 Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Auch von der Ein­wei­sung in eine foren­sisch-the­ra­peu­ti­sche Anstalt wur­de bedingt auf fünf Jah­re Pro­be­zeit abge­se­hen; zugleich wur­de die Wei­sung erteilt, die Sexual‑, Psycho- und Dro­gen­the­ra­pie unter Kon­trol­le fort­zu­set­zen. Ver­tei­di­gung und Ange­klag­ter waren ein­ver­stan­den, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher war das Urteil zu Ver­hand­lungs­en­de nicht rechtskräftig. Offene Fragen Eini­ge Fra­gen blei­ben offen. So nach­voll­zieh­bar die Dar­stel­lung erschei­nen mag, dass Johan­nes R. durch Kün­di­gung, Koka­in und Tren­nung völ­lig abge­stürzt ist: Der Ange­klag­te selbst ver­wies dar­auf, dass er schon in sei­ner Kind­heit Tie­re gequält habe und die­se Taten ab 2015 offen­bar sys­te­ma­tisch gesetzt wor­den sei­en

via stopptdierechten: Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten

„Wertloses Stück Scheiße“ – Urteil zu Todesschüssen auf Polizisten: Drohungen gegen Richter – Justizministerium reagiert

Seit dem Urteil am Landgericht Saarbrücken zu Todesschüssen auf einen Polizisten in Völklingen sehen sich Richter massiven Angriffen bis zu Selbstjustiz-Aufrufen ausgesetzt. Das Justizministerium reagiert auf Social-Media-Attacken wie bei Facebook. Tödliche Schüsse auf einen Polizisten in Völklingen: Auch Tage nach dem dazu gefällten Urteilsspruch am Landgericht in Saarbrücken lässt er die Menschen nicht zur Ruhe kommen. Viele diskutieren darüber und kommentieren die umstrittene Entscheidung der Richter. Dabei bleibt es aber nicht bei einer rein sachlichen Auseinandersetzung. Gravierende Vorwürfe bis hin zu Gewaltandrohungen sind in sozialen Netzwerken zu lesen. Nicht nur harsche Kritik aus Unverständnis über die Entscheidung mischt sich darunter. User veröffentlichen harte Attacken insbesondere gegen die Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer. Unverblümt kommt es zu Hetze und Hass, die ihr entgegenschlagen – sowohl unter Klarnamen als auch mit anonymen Profilen der Internet-Nutzer. Die Einträge nennen zum Teil den Namen der Richterin, die für einige offensichtlich zur Hassperson stilisiert wird. Derbe Beleidigungen muss sie über sich ergehen lassen. So wird sie beispielsweise als „Drecksau“, „ekelhafte Drecksrichterin“ oder „wertloses Stück Scheiße“ tituliert. Dies bestätigt ein Sprecher des saarländischen Justizministeriums auf SZ-Nachfrage. In anderen Posts forderten weitere Kommentatoren, sie wegen des Urteils selbst vor Gericht zu stellen, um ihr den Prozess zu machen. Dabei wird indirekt sogar die Forderung nach Todesstrafe laut. Facebook-User wollen Adresse einer Richterin ausfindig machen Einige fragen via Social Media öffentlich nach der Wohnanschrift, um womöglich der Richterin privat aufzulauern. Selbstjustiz-Aufrufe folgen auf den Fuß. Zudem wird in Einträgen formuliert, dass ihr oder der Familie Ähnliches widerfahren soll wie dem getöteten Polizisten und seinen Angehörigen. (…) Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Polizisten Simon Bohr in Völklingen gab es am Landgericht einen Freispruch hinsichtlich des Mord-Vorwurfes. Der Angeklagte Ahmet G. soll im August vergangenen Jahres sein Opfer mit sechs Schüssen aus der Dienstwaffe getötet haben, die er zuvor einem Polizeianwärter entrissen hatte. Die Jugendkammer verurteilte den heute 19-Jährigen am Mittwoch, 1. April, wegen besonders schweren Raubes auf eine Tankstelle. Er muss für eine unbegrenzte Zeit in eine Psychiatrie. Recht unwahrscheinlich gilt, dass Gutachter später attestieren, dass der Mann als geheilt gilt. Er soll nach Ansicht der Richter unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. Dies hatte zuvor ein Mediziner der Universitätsklinik in Homburg während des Prozesses bestätigt. Diese Krankheit habe Auswirkungen auf den Angeklagten zur Tatzeit gehabt, urteilte das Gericht. So sei er schuldunfähig, was die Schüsse auf den Polizisten betrifft. Der nur wenige Minuten zuvor von ihm verübte Raub auf eine Tankstelle habe er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.

via saarbrücjker zeitung: „Wertloses Stück Scheiße“ – Urteil zu Todesschüssen auf Polizisten: Drohungen gegen Richter – Justizministerium reagiert

Tullahoma man guilty in white supremacist attack

A Tullahoma man faces a lengthy jail sentence after he entered guilty pleas to setting fire to an historic building back in 2019, torching the building due to his white supremacist beliefs. According to a plea agreement filed in the U.S. District Court Eastern District of Tennessee in Knoxville, Regan Darby Prater pleaded guilty to malicious use of fire and attempted provision of material support to a foreign terrorist organization.

via tullahomanews: Tullahoma man guilty in white supremacist attack

Hitlergruß-Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Melanie Müller hat auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Die gegen sie verhängte Geldstrafe ist nun rechtskräftig. Die Sängerin hatte bereits angekündigt, nicht weiter gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen. Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Die eingelegte Revision sei als unzulässig verworfen worden, weil sie nicht in der vorgegebenen Frist begründet wurde, hieß es. Die 37-Jährige hatte zuvor schon auf ihrer Instagram-Seite mitgeteilt, sie habe sich nach »sehr reiflicher Überlegung« entschieden, die Revision nicht weiterzuverfolgen. Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen. In dem Statement  hatte Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der »in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde«, begründet. Sie betonte, dass die Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und betonte, dass sie sich von jeglicher extremistischer Ideologie distanziere. Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.

via spiegel: Hitlergruß-Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig