Umstrittenes Gerichtsurteil – Dieser Gruß spaltet Italien

Ein Gerichtsurteil sorgt in Italien für Aufregung. Neofaschisten hatten den rechten Arm zum Gruß ausgestreckt – kein Problem, so die Richter. Der rechte Arm zum Gruß ausgestreckt: In Deutschland ist der Hitlergruß eine Straftat. In Italien hingegen ist er wieder erlaubt. Dort heißt er “Saluto Romano” (Römischer Gruß) und wurde von Mussolinis Faschisten als Symbol verwendet. Am 7. Januar marschierten in Rom knapp 1.000 Neofaschisten auf, angeblich zum Gedenken an drei Mitstreiter, die 1978 bei einem Anschlag getötet wurden. Dass sie dabei den rechten Arm zum Gruß ausstreckten, hat erneut zu heftigen Diskussionen in Italien geführt. Jetzt hat sich nach italienischen Medienberichten Italiens Oberstes Gericht mit dem Gruß beschäftigt. Den Richtern lag ein Fall aus dem Jahr 2016 vor, damals hatten in Mailand Neofaschisten den “Saluto Romano” gezeigt. Die erste Instanz hatte sie freigesprochen, die zweite sah aber den Tatbestand der “Verherrlichung des Faschismus” erfüllt. Am Donnerstag hat der Kassationshof, die oberste Instanz in Italien, ein Urteil gefällt. Demnach sei der Gruß dann erlaubt, wenn es sich um Gedenkfeiern handele. Außerdem, so die Richter, dürfe “keine Gefahr bestehen”, dass wieder eine faschistische Partei gegründet werden dürfe. Die italienische Faschistenvereinigung CasaPound jubelte und sprach von einem “historischen Sieg”. Im alten Rom hatte es einen ähnlichen Gruß gegeben, die italienischen Faschisten und später auch Adolf Hitler machten ihn dann zum Symbol ihrer Bewegung. Gesetze verbieten Gruß nicht ausdrücklich Eigentlich gibt es zwei Gesetze, die der Faschismus-Verherrlichung in Italien einen Riegel vorschieben sollen. Sie verbieten die Gründung einer faschistischen Partei und die Verbreitung faschistischer Propaganda. Der Faschisten-Gruß wird darin aber nicht ausdrücklich genannt.

via t-online: Umstrittenes Gerichtsurteil Dieser Gruß spaltet Italien

siehe auch: Höchstgericht in Italien erlaubt Faschistengruß mit Einschränkungen Das Zeigen des “saluto romano” stelle keinen Straftatbestand dar – solange davon keine “konkrete Gefahr” der Neugründung einer faschistischen Partei ausgehe. (…) Im Verfahren vor dem Kassationshof in Rom, dem höchsten Gericht in Italien, ging es am Donnerstag um einen mehr oder weniger identischen Vorfall in Mailand: 2016 hatten auch in der lombardischen Metropole rund tausend Neofaschisten bei einer Gedenkzeremonie für einen anderen “Gefallenen” den “saluto romano” gezeigt. Sie waren von der Mailänder Justiz in erster Instanz freigesprochen, aber in zweiter Instanz wegen “Verherrlichung des Faschismus” verurteilt worden. Nun muss der Fall in Mailand neu beurteilt werden: Der Kassationshof hat entschieden, dass das Zeigen des Faschistengrußes keinen Straftatbestand darstelle, solange er nur bei Gedenkfeiern gezeigt werde und keine “konkrete Gefahr” bestehe, dass wieder eine faschistische Partei gegründet werde. Die “Verherrlichung des Faschismus” wird in Italien gleich durch zwei Gesetze unter Strafe gestellt. Das Scelba-Gesetz aus dem Jahr 1952 verbietet die Neugründung einer faschistischen Partei und die Verbreitung faschistischer Propaganda. Das Mancino-Gesetz von 1993, mit welchem Italien die New Yorker Konvention gegen Rassendiskriminierung adaptiert hatte, verbietet unter anderem “jegliche Kundgebungen von Organisationen, die aus rassistischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen zu Diskriminierung oder Gewalt aufrufen”. Was faschistische Propaganda oder gar die Neugründung einer faschistischen Partei anbelangt, ist die Rechtslage also relativ klar. Nur: Der faschistische Gruß als solcher ist weder im Scelba- noch im Mancino-Gesetz ausdrücklich verboten.

Mit 95 Jahren zu alt fürs Gefängnis: Berliner Holocaust-Leugnerin soll Strafe in Justizkrankenhaus verbüßen

Ein normales Gefängnis ist für sehr alte Menschen über 90 Jahren kaum tauglich. Die Berliner Justiz sucht daher einen anderen Weg, um die Strafe einer Holocaust-Leugnerin zu vollziehen. Die 95-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll nach ihrer Verurteilung vor zwei Jahren ihre Gefängnisstrafe in einem Justizkrankenhaus verbüßen. Ob es tatsächlich so kommen wird, ist aber noch unklar. Die Berliner Justiz nahm dazu Kontakt mit dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen (Kreis Unna) auf und wartet derzeit noch auf eine Antwort, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Das „Westfalen-Blatt“ hatte zuerst berichtet. Haverbeck war 2022 wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. (…) Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden.

via tagesspiegel: Mit 95 Jahren zu alt fürs Gefängnis: Berliner Holocaust-Leugnerin soll Strafe in Justizkrankenhaus verbüßen

#Hetzjagd in #Chemnitz – #Verfahren um Neonazi-Angriffe auf Gruppe aus Marburg werden eingestellt – #justizversagen

Neun Angeklagte und keine einzige Verurteilung: Das ist die Bilanz des ersten Prozesses gegen eine Gruppe von Neonazis, die in Chemnitz Jagd auf politische Gegner gemacht hatte. (…) Auf dem Rückweg zum Bus sei plötzlich ein “Pulk” von Neonazis auf sie und ihre Gruppe losgestürmt, berichtete die Frau. Einer habe sich direkt vor sie gestellt, mit einem Holzknüppel ausgeholt, sie beleidigt und Gewalt angedroht. Ein Mann, der einzige mit Migrationshintergrund in ihrer Gruppe, sei gejagt worden. Andere wurden geschubst und geschlagen. Bereits zuvor hatten die Rechtsextremen auch andernorts in der Stadt Menschen angegriffen und verletzt, die sie für ihre Gegner hielten, begleitet von Schlachtrufen wie “Adolf Hitler Hooligans”. Gegen insgesamt 27 Männer aus verschiedenen Teilen des Landes hat die sächsische Generalstaatsanwaltschaft deshalb Anklage erhoben, wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch. Nach acht Verhandlungstagen endete am Freitag in Chemnitz der erste von drei Prozessen, in die die Anklagebehörde den Komplex aufgeteilt hat – und es konnte nach der Beweisaufnahme mit den erschütternden Aussagen der zahlreichen Betroffenen kein Zweifel mehr bestehen, dass die Hetzjagd so stattgefunden hatte wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. Dennoch wurde niemand verurteilt. Statt ursprünglich neun Angeklagten saßen am Ende gerade noch drei auf der Anklagebank, die Staatsanwalt Thomas Fischer lediglich als “Mitläufer” einstufte. “Ich gehe nicht davon aus, dass sie Rädelsführer waren oder massiv am Geschehen beteiligt waren”, sagte der Anklagevertreter am Freitag und bot an, das Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen einzustellen. (…) Marcel W. hatte bei der Polizei noch recht freimütig zugegeben, dass die Gruppe “auf der Suche nach Antifa-Leuten” gewesen sei und dass er als Ortskundiger den Weg gewiesen habe. Nicht einmal das wiederholte er jetzt. Dem Gericht jedoch reichten diese Geständnisse. Gegen Zahlung von jeweils 1.000 Euro für gemeinnützige Zwecke würden die Verfahren eingestellt, verkündete Strafkammervorsitzender Jürgen Zöllner. Die gleichen Konditionen hatte das Gericht am zweiten Verhandlungstag schon Rico W. (34) aus dem Erzgebirge gewährt, der von sich aus seine Tatbeteiligung gestanden hatte – verbunden mit der Beteuerung, auf keinen Fall rechtsextrem zu sein: “Ich gehöre zu keiner Neonazigruppe, ich war ein besorgter Bürger.” Angeklagte fehlen beim Auftakt Die fünf weiteren Angeklagten hatten bereits beim Prozessauftakt im Dezember gefehlt: zwei, weil ihre Verfahren zuvor ebenfalls eingestellt worden waren, einer, weil er in Bulgarien lebt und nicht geladen werden konnte, und zwei, weil sie für das Gericht nicht greifbar waren. (…) Eine Entschuldigung oder Erklärung bekam weder sie noch irgendein anderer der Betroffenen. Richter Zöllner verlor kein Wort über die lange Verfahrensdauer, auch nicht, als er die Verfahrenseinstellung verkündete. Von einem “demokratischen Totalausfall des Gerichts” sprach Nebenklageanwältin Kati Lang im Anschluss

via hessenschau; Hetzjagd in Chemnitz Verfahren um Neonazi-Angriffe auf Gruppe aus Marburg werden eingestellt

Herrn Zöllner empfohlen: „Auf dem rechten Auge blind…“ Politische Justiz in Potsdam zwischen 1919 und 1933. Die Sonderausstellung „Auf dem rechten Auge blind… Politische Justiz in Potsdam zwischen 1919 und 1933“ blickt kritisch auf die Rechtsprechungspraxis am Potsdamer Amts- und Landgericht in der Zeit der Weimarer Republik.

Ann-Katrin Müller siegt gegen Stephan Brandner – AfD-Poli­tiker darf Spiegel-Redakteurin nicht Faschistin nennen

Weil eine Spiegel-Redakteurin der AfD faschistische Züge zusprach, meinte AfD-Politiker Stephan Brandner diese selbst “Faschistin” nennen zu dürfen. Vor dem LG Berlin scheiterte Brandner jedoch mit dem “Wie Du uns, so wir Dir”-Argument. Spiegel-Hauptstadtredakteurin Ann-Katrin Müller berichtet seit Jahren über die AfD und ist daher Beschimpfungen aus rechtsextremen Kreisen gewohnt. Doch Anfang Dezember des vergangenen Jahres war für sie eine rote Linie überschritten. Stephan Brander, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, nannte sie auf X zunächst eine “Faschistin”, später auch “Oberfaschistin” und ” Spiegel-Faschistin” – jeweils in Reaktion auf Tweets von Müller mit AfD-Bezug. Müller wollte das nicht hinnehmen und zog, vertreten durch Dr. Marc-Oliver Srocke (Advant Beiten), vor das Landgericht (LG) Berlin. Srocke argumentierte, es handele sich bei allen Äußerungen um “Schmähkritik”; also einer Kritik die nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern nur der Herabsetzung diene. Mit “Faschist” werde der Vorwurf antidemokratischer, totalitärer, übersteigert nationalistischer und/oder militaristischer Neigungen und Verhaltensformen erhoben.  Selbst wenn man eine – stets unzulässige – Schmähkritik verneinte, würde jedenfalls das Persönlichkeitsrecht von Müller gegenüber der Meinungsfreiheit von Brandner überwiegen. Die Bezeichnungen seien beleidigend und herabsetzend und stellten einen schweren Angriff auf die Ehre und den Ruf von Müller insbesondere auch als Journalistin dar. Die auf entsprechende Hetznachrichten regelmäßig folgenden Droh- und Hassnachrichten durch seine “Follower” nehme Brandner bewusst in Kauf oder bezwecke sie sogar. Vor allem aber existierten überhaupt keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen würden, Müller als Faschistin zu bezeichnen. Rechtsanwalt Sascha Schlösser, selbst für die AfD Stadtrat in Erfurt, versuchte die Aussagen von Brandner vor dem LG Berlin weitschweifig zu verteidigen.  Unter anderem übernahm er eine zuvor von Brandner auf X geäußerte Argumentation, die da lautete: Müller dürfe “Faschistin” genannt werden, “weil sie selbst den Faschismusvorwurf zur salonfähigen Selbstverständlichkeit gemacht und damit Faschismus verharmlost” habe. So habe Müller etwa im Jahre 2021 dem Sender Phoenix gesagt, dass bei einzelnen Funktionären in der AfD faschistische Züge gebe. Sie habe mehrfach ohne oder unter fadenscheiniger Begründung den Faschismusvorwurf gegenüber der AfD erhoben. Wer so sehr an der Normalisierung des Faschismusbegriffs mitgewirkt habe, dürfe zu Recht als Faschist bezeichnet werden.Warum es abwegig sei, der AfD Faschismus zu unterstellen, begründete Schlösser allerdings nicht.  Stattdessen zitierte er ein angebliches – tatsächlich aber nicht belegbares – Zitat des italienischen Schriftsteller Ignazio Silone mit dem Worten: “Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‘Ich bin der Faschismus.’ Nein, er wird sagen: ‘Ich bin der Antifaschismus.'” Dies rechtfertige, “die vermeintlich größten Kritiker vermeintlich faschistischer Strömungen selbst unter dem Aspekt des Neufaschismus oder des Faschismus im Schafspelz zu betrachten.” Nach dieser Logik sind also Faschismus-Kritiker selbst Faschisten. Das LG erteilte Brandners Argumentation nun eine klare Absage (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Es gab Müllers Unterlassungsbegehren wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie wegen Beleidigung statt (§§ 823, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. §§ 185 ff. Strafgesetzbuch, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz). Brandner ist es nun gegen Androhung eines Ordnungsgelder, ersatzweise Ordnungshaft, verboten, Müller als “Faschistin”, “Oberfaschistin” und “Spiegel-Faschistin” zu bezeichnen. Das Gericht stellte fest, dass sich in den “wortreichen Ausführungen” von Brandners Anwalt keinerlei Anknüpfungstatsachen für die Meinung fänden, dass Müller eine Faschistin sei, einen “Angriff auf den freien Journalismus“ unternehme oder eine “Dämonisierung von politischen Gegnern” betreibe. Auch wenn Müller selbst Personen als “faschistisch” bezeichnet haben sollte, rechtfertigte dies nicht, sie so zu bezeichnen.

via lto: Ann-Katrin Müller siegt gegen Stephan Brandner AfD-Poli­tiker darf Spiegel-Redakteurin nicht Faschistin nennen

US court sentences white supremacist who threatened Pittsburgh jurors, witnesses to 6 years

A federal court sentenced a West Virginia man to more than six years in prison for threatening jurors and witnesses in the trial of a man who massacred 11 worshippers at a Pittsburgh synagogue in 2018. Hardy Lloyd, 45, was arrested in West Virginia in July and pleaded guilty in September, acknowledging that the Jewishness of the victims of the 2018 shooting and the witnesses in the trial of the man who killed them was a factor prompting him to make the threats. A court in Wheeling, West Virginia handed down the sentence on Dec. 20, the Associated Press reported. Lloyd is a white supremacist and a self-proclaimed “reverend.” Federal agents who charged him in July said he “made threatening social media posts, website comments, and emails towards the jury and witnesses during the trial.”

via jta: US court sentences white supremacist who threatened Pittsburgh jurors, witnesses to 6 years

#Auto-#Attacke auf #Polizisten – #Urteil gegen “#Reichsbürger” rechtskräftig

Die Verurteilung eines sogenannten “Reichsbürgers” wegen einer Auto-Attacke auf einen Polizisten in Südbaden ist rechtskräftig. Damit muss der Mann zehn Jahre in Haft. Das hat der BGH entschieden. Um jemanden wegen Mordes zu verurteilen und damit möglicherweise “lebenslang” zu verhängen, braucht es besondere Umstände. Es reicht nicht, dass jemand getötet wurde. Der Täter muss zum Beispiel auch noch besonders verachtenswerte Gründe gehabt haben – wie Juristen sagen: “niedrige Beweggründe”.Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem “Reichsbürger”-Fall endgültig festgelegt: Auch die “Reichsbürger”-Ideologie bedroht ganz besonders die Gesellschaft. Deswegen kann wegen Mordes verurteilt und eine besonders hohe Strafe verhängt werden.Ein sogenannter “Reichsbürger” aus dem Kreis Lörrach hatte einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle umgefahren und schwer verletzt. Der Polizist erlitt massive Kopfverletzungen und ist bis heute dienstunfähig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Täter wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

via tagesschau: Auto-Attacke auf Polizisten Urteil gegen “Reichsbürger” rechtskräftig

Vornamen zu Silvesterkrawall bleiben geheim: AfD-Politiker Gläser scheitert am Berliner Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat den Antrag von Roland Gläser (AfD) auf ein Organstreitverfahren abgelehnt. Er wollte die Vornamen der Verdächtigen der vergangenen Silvesternacht. In Berlin hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag des AfD-Politikers Roland Gläser auf ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen den Senat abgelehnt. Das teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Der AfD-Abgeordnete wollte in seinem Antrag die Landesregierung verpflichten, ihm sämtliche Vornamen der Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/2023 mitzuteilen. Zuvor erhielt er bereits die Staatsangehörigkeiten der Verdächtigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde ihm Zweiteres verwehrt. Auch ein weiterer Versuch Gläsers wurde mit der Begründung des Rechts auf informative Selbstbestimmung der Tatverdächtigen abgelehnt. Gläser beanstandete daraufhin die teilweise Verweigerung von Auskünften durch seinen Antragsgegner. Der Antrag Gläsers auf ein Organstreitverfahren wurde unter anderem abgelehnt, weil er weder auf die Einwände des Antragsgegners eingegangen war, noch konkrete Gründe für die Namensnennung der betroffenen Personen eingereicht hatte. „Der Antragsteller hat es somit versäumt, sich bereits im politischen Prozess hinreichend mit der Verfassungsrechtslage zu befassen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Er sei somit seiner Konfrontationsobliegenheit nicht hinreichend nachgekommen. Weitere Einwände seien ausgeschlossen.

via tagesspiegel: Vornamen zu Silvesterkrawall bleiben geheim: AfD-Politiker Gläser scheitert am Berliner Verfassungsgericht