Der Aargauer Nationalrat, der bei der SVP für das Dossier Zuwanderung und Migration verantwortlich ist, will das Urteil anfechten. (…) Ein Tweet war auch der Anlass für eine bemerkenswerte Verhandlung, die am Mittwoch vor Bezirksgericht Bremgarten stattfand. Abgesetzt wurde dieser allerdings nicht von Glarner selbst, sondern vom bekannten Journalisten Hans-Jürgen (Hansi) Voigt. Der Medienunternehmer hatte Glarner im Dezember 2022 auf Twitter (heute X) als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Auf Anzeige von Glarner hatte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Voigt im Juni 2023 zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken verurteilt. Nicht in seiner Ehre als Mensch verletzt Gegen diesen Strafbefehl erhob Voigt Beschwerde, so dass der Fall gerichtlich beurteilt werden musste. Gemäss mehreren Medienberichten waren sowohl Voigt als auch Glarner anwesend – letzterer allerdings ohne anwaltschaftliche Vertretung. Das Gericht sprach Voigt nun frei. Laut der schriftlichen Zusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung greife der strafrechtliche Schutz im politischen Diskurs erst, wenn jemand nicht als Politiker, sondern in seiner Ehre als Mensch verletzt werde. «Das ist hier nicht der Fall.» Der Ausdruck Gaga-Rechtsextremist habe sich nicht auf die Ehre von Glarner als Mensch bezogen. Zudem müsse es erlaubt sein, jemandem eine politische Gesinnung zuzuschreiben, die zur öffentlichen Wahrnehmung seiner Person im politischen Umfeld passe. Der von Voigt gewählte Ausdruck beschreibe Glarner «in sachbezogener Weise, einerseits im Sinne der klassischen Verortung im politischen Spektrum», so das Gericht in der Zusammenfassung. Andererseits werde auch sein Politstil eingeordnet. Diese Einordnung sei Teil eines politischen Diskurses gewesen, auf welchen sich der Schutzbereich des Strafrechts grundsätzlich nicht erstreckt.
siehe auch: Streit um Tweet – Andreas Glarner muss sich «Gaga-Rechtsextremist» gefallen lassen. Der Journalist und Medienberater Hansi Voigt hat den Nationalrat und Aargauer SVP-Präsidenten Andreas Glarner in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft forderte Voigt per Strafbefehl zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe auf. Er habe sich der Beschimpfung und der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach Voigt nun frei. Die Bezeichnung sei strafrechtlich nicht zu beanstanden, heisst es in der Urteilsbegründung. «Extremist» bezeichne Glarner als Politiker und in seiner politischen Erscheinung, «rechts» verorte ihn im politischen Spektrum. Die Bezeichnung beziehe sich nicht auf seine Ehre als Mensch. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Glarner kündigte an, er werde das Urteil ans kantonale Obergericht weiterziehen.
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