Der Verfassungsschutz hält die Junge Alternative für eine gesichert rechtsextreme Bestrebung. Mit einer Klage dagegen sind JA und die AfD nun gescheitert. Die Gerichtsentscheidung kann aber noch angefochten werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie das Gericht nun mitteilte. Bei der in dem Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung lasse sich feststellen, »dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt«. Zur Begründung heißt es im Beschluss, die JA vertrete weiterhin »einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff«. Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss »ethnisch Fremder« sei eine zentrale politische Vorstellung der JA. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Hinzu komme bei der JA eine »fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation«. Asylbewerber und Migranten würden »pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet.« Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der »Identitären Bewegung«.

via spiegel: Verwaltungsgericht Köln Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als gesichert rechtsextrem einstufen

siehe auch: VG Köln zu Junge Alternative Ver­fas­sungs­schutz darf AfD-Jugend als gesi­chert ext­re­mis­tisch ein­stufen. Der AfD-Nachwuchs mache Stimmung gegen das Demokratieprinzip und verstoße gegen die Menschenwürde. Das VG Köln lehnte einen Eilantrag der Jungen Alternative ab. Mit Folgen für die Diskussion um ein Verbotsverfahren? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Montag und lehnte damit einen Antrag der AfD und der Jungen Alternative (JA) auf vorläufigen Rechtsschutz ab (Beschl. v. 05.02.2024 – 13 L 1124/23). Bereits 2019 stufte das BfV die JA als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus ein. Eine dagegen gerichtete Klage der AfD und JA wies das VG Köln ab. Nach vier Jahren Beobachtung der Organisation gab das BfV im April 2023 bekannt, die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Auch gegen diese Entscheidung klagten die AfD und die JA und stellten einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. In seinem Beschluss vom Montag bestätigte das VG Köln nun vorläufig die Einschätzung des Verfassungsschutzes und lehnte den Eilantrag der AfD und JA ab. Das Gericht erklärt in seiner Pressemitteilung: “In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung.”

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