Landgericht Göttingen verurteilt Reiner Fuellmich zu drei Jahren und neun Monaten Haft Göttingen – Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer hat das Landgericht Göttingen den früheren Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer befand den 66-Jährigen, der während der Corona-Pandemie einer der bekanntesten Protagonisten der „Querdenker“-Szene war, der Untreue in zwei Fällen für schuldig. Der frühere Co-Bundesvorsitzende und zeitweilige Kanzlerkandidat der Kleinpartei „dieBasis“ habe Spendengelder in Höhe von insgesamt 700.000 Euro von Konten des so genannten „Corona-Ausschusses“ auf Privatkonten umgeleitet. Diese Überweisungen habe er eigenmächtig getätigt, ohne hierfür die Zustimmung der anderen drei Gesellschafter einzuholen. Er habe das Geld dann für private Zwecke verbraucht. Nach Ansicht des Gerichts hat er damit seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. (…) Der Vorsitzende Richter warf dem Angeklagten und seinen Anwälten vor, den Prozess über viele Monate bewusst verschleppt zu haben. Fünf Monate U-Haft nicht angerechnet Sie hätten den Prozess als Bühne für Fuellmichs Botschaften an seine Anhänger genutzt und somit für außerprozessuale Zwecke missbraucht. Dieser Rechtsmissbrauch sei nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund würden fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet

via hna: Göttinger „Querdenker“-Anwalt muss mehr als drei Jahre in Haft