„From the River to the Sea“ – Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin

Der Spruch „From the River to the Sea“ ist als vermeintliches Hamas-Symbol verboten. Ein deshalb angeklagter Student wurde nun freigesprochen. Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Studenten der Freien Universität Berlin freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, Terrorpropaganda verbreitet zu haben. Konkret hatte der 23-Jährige im Mai 2024 bei einer propalästinensischen Versammlung die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen. Diese war am 2. November des Vorjahres von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) per Verfügung verboten worden, weil sie als Kennzeichnen der am gleichen Tag als Terrororganisation verbotenen Hamas gewertet wurde. Infolge der Verbotsverfügung war es bereits mehrfach zu Verurteilungen von Personen sowie Verboten von oder strengen Auflagen für Demonstrationen gekommen. Dass „From the River to the Sea“ als Kennzeichen der Hamas zu verstehen sei, sah die Richterin am Freitag anders. Sie habe schon zuvor Bedenken über den ergangenen Strafbefehl geäußert, sagte sie. Durch die Vorstellung einer ausführlichen historisch-wissenschaftlichen Analyse der Parole durch eine LKA-Sachverständige kam die Richterin aus mehreren Gründen zu der Überzeugung, dass es sich nicht um ein Hamas-Kennzeichen handele. Zwar versuche die 1987 gegründete Terrororganisation, sich den Spruch zu eigen zu machen. Allerdings, so das Urteil, müsse dessen Ursprung in den 1960er und 1970er Jahren berücksichtigt werden. Anfangs habe die Parole nicht – wie im Fall der Hamas – für die Auslöschung Israels, sondern für die Errichtung eines „multiethnischen, säkularen Staates auf dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina“ gestanden, der auch jüdische Menschen einschließen sollte, so die LKA-Sachverständige.

via taz: „From the River to the Sea“ Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin

Angriff auf SPD-Mitglieder in #Berlin – Vier Neonazis zu #Jugendstrafen verurteilt – #terror

Nach einem Angriff auf SPD-Wahlhelfer in Berlin sind vier Männer zu Jugendstrafen verurteilt worden. Das Gericht betonte die rechte Gesinnung der Täter. Sie waren aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gekommen, um an einem Neonazi-Aufmarsch teilzunehmen. Doch bevor die vier jungen Männer an jenem Dezembersamstag dort eintrafen, verprügelten sie auf offener Straße zwei SPD-Wahlhelferinnen und attackierten Po­li­zis­tin­nen. Am Donnerstag hat das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sie nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu Jugend­strafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle vier Angeklagten – zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 19 Jahre alt – an dem Angriff nahe dem Bahnhof Lichterfelde Ost im Berliner Süden beteiligt waren. „Es bestehen keine Zweifel, dass sie gemeinschaftlich gehandelt haben“, sagte der Vorsitzende Richter. Er sprach von einer „ganz erheblichen Tat“, die sich eindeutig gegen politisch Andersdenkende gerichtet habe. Von den vier Angeklagten muss der 19-jährige Florian K. am längsten ins Jugendgefängnis: zwei Jahre und acht Monate ohne Bewährung. Er habe „eindeutig nachweisbar“ Springerstiefel getragen und mit diesen auf den bereits am Boden liegenden SPD-Mann eingetreten. Der ebenfalls 19-jährige Elias U. wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt; er soll den Angriff eingeleitet haben, indem er dem Betroffenen die rote SPD-Mütze vom Kopf gerissen hat. Die beiden weiteren Angeklagten, Phillipp B., 20 Jahre alt, und Pascal K. – der 17-jährige Bruder von Florian K. –, erhielten Jugendstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten. Sie kommen vorerst unter Auflagen frei. In einem halben Jahr will das Gericht entscheiden, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden (…) Die vier hätten sich „völlig enthemmt und empathielos“ ihr unterlegenes Opfer ausgesucht. Darüber hinaus betonte die Staatsanwältin den politischen Hintergrund der Tat: „Das Auftreten vor Ort war offen rechtsradikal.“

via taz: Angriff auf SPD-Mitglieder in Berlin Vier Neonazis zu Jugendstrafen verurteilt

siehe auch: Angriff auf SPD-Mitglieder: Junge Rechtsextreme zu Haftstrafen verurteilt Die vier jungen Rechtsextremen, die in Berlin zwei SPD-Mitglieder und dann Polizisten angegriffen hatten, sind nach Jugendstrafrecht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Bei zwei Männern wurde die Vollstreckung jedoch zurückgestellt. Der Richter sprach von einer „erheblichen Straftat“. Verurteilt wurden die vier jungen Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bei drei der Angeklagten kam es noch zu weiteren Straftaten: Sie wurden zusätzlich wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt, zwei von ihnen wegen Beleidigung der herbeieilenden Polizisten. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft noch höhere Strafen für die jungen Rechtsextremen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren gefordert: zwischen zwei Jahren und sechs Monaten bzw. drei Jahren und vier Monaten. Es habe sich bei dem Angriff im Dezember 2024 klar um eine „politische motivierte Tat“ gehandelt, so die Staatsanwältin, sie seien zudem mit „äußerster Brutalität“ vorgegangen. Gekommen, um sich zu prügeln Sie suchten „Stress“ sowie klar die „körperliche Auseinandersetzung“, hieß es in dem Plädoyer der Strafverfolgungsbehörde. Sie seien mit Gewaltbereitschaft nach Berlin gereist. Elias U., einer der Männer, der am brutalsten vorging, schrieb einer Freundin, dass er jetzt so richtig bei den Rechten angekommen sei und sicherlich eine Nacht im Gefängnis verbringen werde. Die Nachricht verschickte er wohlgemerkt vor der Fahrt nach Berlin. Dass die Rechtsextremen klar auf Gewalt aus waren, wurde im Zuge der viertägigen Verhandlung mehrfach deutlich. Am zweiten Verhandlungstag wurden die beiden Polizeibeamten, die zufällig vor Ort waren, als Zeugen vernommen – sie ließen keinen Zweifel an der Aggressivität der vier Männer aus Sachsen-Anhalt. „Wir sind hier hergekommen, um uns zu prügeln“, hatte einer der Angeklagten der Polizistin entgegen gebrüllt. Dass das keine hohle Phrase war, ist sie sich sicher: „Die waren ziemlich kampfbereit.“

Prozess nach Habeck-Post – Rentner wegen #Hitlergruß-Posts auf X zu #Geldstrafe verurteilt

18. Juni 2025, 16:17 Uhr | Lesezeit: 2 Min. Das Amtsgericht Haßfurt hat den 64-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. (Foto: Daniel Vogl/dpa) Das Verfahren gegen den 64-Jährigen war wegen eines Beitrags in Gang gekommen, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ dargestellt wurde. Verurteilt wurde er aus anderen Gründen. Ein 64-jähriger Mann aus Unterfranken ist vom Amtsgericht Haßfurt wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verhängte 55 Tagessätze zu je 15 Euro. (…) Die Staatsanwaltschaft hatte dem Rentner vorgeworfen, auf der Plattform mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet zu haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen. Ein weiterer Post soll die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins Spiegel zeigen, auf dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen war. Das Bild war so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruß zeigt. Daneben sollen die Worte „das grüne Reich“ und „die Machtergreifung“ abgebildet gewesen sein. Um Darstellungen, die etwa Adolf Hitler oder ein Hakenkreuz zeigen, straffrei verwenden zu können, müsste aus Sicht des Gerichts auf Anhieb ein kritischer Gebrauch erkennbar sein. Davon sei der Angeklagte in den ihm vorgeworfenen Fällen ganz weit entfernt, sagte der Richter.

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Hetze im großen Stil – Angezeigt von Baerbock: Urteil für AfD-Mann aus dem Kreis Aschaffenburg gefallen – #LockHimUp

Nicht nur die frühe­re Bun­de­s­au­ßen­mi­nis­te­rin An­na­le­na Baer­bock (Grü­ne) hat ei­nen Mann aus dem Kreis Aschaf­fen­burg we­gen Be­lei­di­gung an­ge­zeigt. Die Staats­an­walt­schaft warf dem AfD-Mit­g­lied beim Pro­zess am Di­ens­tag in Aschaf­fen­burg zahl­rei­che Straf­ta­ten vor, die al­le mit Het­ze ge­gen Po­li­ti­ker, Per­sön­lich­kei­ten, ja, ge­gen gan­ze Be­völ­ke­rungs­grup­pen zu tun hat­ten. Jetzt ist das Ur­teil ge­fal­len. Das Aschaffenburger Schöffengericht hat den AfD-Mann aus dem Kreis Aschaffenburg in etlichen dieser Fälle schuldig gesprochen. (…) Das AfD-Mitglied hatte ein Bild von ihr nach ihrem Auftritt beim Weltwirtschaftsforum 2023 in Davos gepostet. Es zeigt eine müde Spitzenpolitikerin mit zerzausten Haaren. Der Kommentar des AfD-Mitglieds unterstellt ihr, sie sehe aus wie ein “Escort-Girl”, also eine Prostituierte, die sich an Wirtschaftsleute verkauft habe. Wegen mehrerer weiter Straftaten ist der Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht setzte dies zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren aus.

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“Vorläufig”, “politisch motiviert”, “unzuständig” – Die Mythen über die Zurück­wei­sungs­be­schlüsse des VG Berlin

Fake News und Halbwahrheiten sind der Nährboden für Hetze. Das bekommen die Richter des VG Berlin zu spüren, die Zurückweisungen von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärt hatten. Anlass genug, die Fakten noch einmal geradezurücken. Die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen ist unionsrechtswidrig, entschied am Montag das Verwaltungsgericht (VG) Berlin. Obwohl das der klar herrschenden Meinung unter Migrations- und Europarechtlern entspricht, löste die Nachricht dennoch ein mediales Beben aus. Das lag auch an der Reaktion von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der am Montagabend ankündigte, mit den Zurückweisungen weitermachen zu wollen wie bisher. Erstens handele es sich nur um eine Einzelfallentscheidung, zweitens könne man argumentativ in der Hauptsacheentscheidung nachlegen. Das soll offenbar suggerieren: Die Beschlüsse des VG basierten nur auf einer vorläufigen Prüfung und seien nicht verallgemeinerbar. Und weil das so ist, müssten Beamten auch keine dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen fürchten. Schließlich wird der Geltungsbereich der Entscheidungen kleingeredet, indem es heißt, sie beziehe sich bloß auf die Zurückweisung nach Grenzübertritt, nicht aber auf die Verhinderung der Einreise. Zu diesen Halbwahrheiten kamen aus einschlägigen Kreisen noch Verschwörungstheorien hinzu: Das rechtspopulistische Nachrichtenportal Nius kolportierte einen “Geheimplan der Asyllobby” hinter dem Gerichtsverfahren. Es wurde insinuiert, das Gericht habe seine eigene Zuständigkeit konstruiert. Es folgte eine regelrechte Hetzkampagne gegen die drei Richter der entscheidenden Kammer. Dem Kammervorsitzenden wird zudem eine Nähe zu den Grünen vorgeworfen. Die Unterstellung: Die Beschlüsse sind aus politischen Gründen so ergangen – nicht, weil das Recht es so vorschriebe.

via lto: “Vorläufig”, “politisch motiviert”, “unzuständig” Die Mythen über die Zurück­wei­sungs­be­schlüsse des VG Berlin

Eilantrag gescheitert – Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden – #KickHimOut

Der Staat muss niemanden zum Volljuristen machen, der die Verfassung bekämpft: Einem Aktivisten aus dem Umfeld des AfD-Fraktionsvizes Sebastian Münzenmaier darf das Referendariat verweigert werden, so ein Gericht. Ein langjähriger Mitarbeiter der AfD darf nicht Richter, Staatsanwalt oder Anwalt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Ansinnen des Mannes zurückgewiesen. Er wollte sich in die Ausbildung zum Volljuristen einklagen. Daraus wird nichts wegen diverser Texte, die die Menschenwürde verletzen, und wegen seiner Rolle beim gesichert rechtsextremistischen Verein “Ein Prozent” und in der “Jungen Alternative”. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist deutlich: Nach dem Prinzip der “wehrhaften” Demokratie sei es “nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen”. Rechtsreferendare müssten sich durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen”. Der Mann hatte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz beginnen wollen – die notwendige Voraussetzung, um Anwalt oder Richter werden zu können. Der Bewerber ist der 38-Jährige John Hoewer, der seit mindestens 2017 für die AfD arbeitet. Zuerst hatte das Portal “Endstation rechts” berichtet, dass es um ihn gehe. Für Abgeordneten “Neue Rechte” in den Bundestag geholt Hoewer war zunächst als Referent in der 2016 gewählten Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt beschäftigt und dann bei dem damaligen Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann (65) tätig. 2018 half er auch Pasemann, Köpfe der Neuen Rechte zu einer Veranstaltung in den Bundestag zu holen. Darunter war Philip Stein, Vorsitzender des Vereins “Ein Prozent”. In diesem Verein wurde Hoewer später stellvertretender Vorsitzender. Er publiziert auch im Verlag von Stein. Die beiden kannten sich spätestens seit 2017, als sie gemeinsam an einem Kongress der rechtsextremen italienischen Bewegung Casa Pound teilnahmen. (…) Während Münzenmaier bereits wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung bei einem Angriff von Kaiserslauterer Hooligans verurteilt ist, wurde Hoewer zwar laut SWR beim Kampfsporttraining mit Neonazis der früheren NPD fotografiert. Strafrechtlich hat er aber eine weiße Weste. Er hat auch die freiheitliche demokratische Grundordnung “nicht in strafbarer Weise bekämpft”. So steht es im Beschluss. Darauf kommt es aber nicht an, so die Richter: Auch wer die freiheitliche demokratische Grundordnung “in bislang nicht strafrechtlich geahndeter Weise” beeinträchtigen oder beseitigen wolle, könne vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. Für eine funktionierende Rechtspflege sei es unerlässlich, derartige Bewerber nicht zuzulassen. Gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz insgesamt sei nicht gewährleistet, wenn in Rechtsstreitigkeiten jemand mitwirke, der möglicherweise verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder aktiv unterstütze.

via t-online: Eilantrag gescheitert Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden

siehe auch: VG Koblenz verneint Verfassungstreue Dip­lom­ju­rist nicht zum Refe­ren­da­riat zuge­lassen. Das VG hat bestätigt, dass einem Nachwuchsjuristen die Einstellung als Referendar zu Recht verwehrt wurde. Dem ehemaligen Mitglied der “Jungen Alternative für Deutschland” fehle die Verfassungstreue, auch wegen seiner verfassten Bücher. Einem Diplomjuristen bleibt in Rheinland-Pfalz der Weg zum Volljuristen vorerst versperrt. Dem Mann, der Texte mit menschenverachtenden Inhalten veröffentlichte und zeitweise Mitglied bei der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) war, fehle es an der notwendigen Verfassungstreue. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden (Beschl. v. 09.05.2025, Az. 5 L 416/25.KO). Damit hat das VG den Eilantrag des Mannes gerichtet auf Einstellung als Rechtsreferendar im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgelehnt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Absolventen des ersten Staatsexamens den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt. Das VG entschied nun: Der Mann habe keinen Anspruch aus § 6 Abs. 4 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (LAG) auf Einstellung in das Rechtsreferendariat. Denn aus den §§ 1 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 4 S. 1 sowie Abs. 5 S. 2 LAG und § 49 des Landesbeamtengesetzes ergebe sich, dass sich Rechtsreferendare durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen”. Diesem Erfordernis werde der Bewerber aber nicht gerecht.

Zukünftiger AfD-Stadtrat verurteilt – Gefährliche Körperverletzung: AfD-Kreisverband fordert eigenes Mitglied zum Austritt auf

Noch vor einem Jahr wurde Andre Rehm zum neuen Sprecher des AfD-Ortsverbands in Singen gewählt, nun fordert der Kreisverband der AfD den 30-Jährigen auf, alle Ämter niederzulegen und aus der Partei auszutreten. Der Grund: Rehm wurde am 6. Juni vor dem Landesgericht Konstanz wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung schuldig gesprochen. Freiheitsstrafe ohne Bewährung Das Gericht verurteilte Andre Rehm im Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung. Erst am Montag, 2. Juni, verschob der Gemeinderat in Singen die Verpflichtung von Andre Rehm als Gemeinderat von der Tagesordnung, um das Urteil des Landgerichts noch abzuwarten. dies teilte Singens Oberbürgermeister, Bernd Häusler, schriftlich mit. Eine Stellungnahme zur Verurteilung liegt aber derzeit noch nicht vor.  Der Kreisverband der AfD hat hingegen bereits sehr deutlich auf die Verurteilung von Andre Rehm reagiert. In einer Pressemitteilung teilt der Vorstand des Kreisverbands mit, dass sie ihr Noch-Mitglied Andre Rehm dazu auffordern alle Ämter niederzulegen und aus der Partei auszutreten.

via wochenblatt: Zukünftiger AfD-Stadtrat verurteilt Gefährliche Körperverletzung: AfD-Kreisverband fordert eigenes Mitglied zum Austritt auf