Fake News und Halbwahrheiten sind der Nährboden für Hetze. Das bekommen die Richter des VG Berlin zu spüren, die Zurückweisungen von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärt hatten. Anlass genug, die Fakten noch einmal geradezurücken. Die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen ist unionsrechtswidrig, entschied am Montag das Verwaltungsgericht (VG) Berlin. Obwohl das der klar herrschenden Meinung unter Migrations- und Europarechtlern entspricht, löste die Nachricht dennoch ein mediales Beben aus. Das lag auch an der Reaktion von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der am Montagabend ankündigte, mit den Zurückweisungen weitermachen zu wollen wie bisher. Erstens handele es sich nur um eine Einzelfallentscheidung, zweitens könne man argumentativ in der Hauptsacheentscheidung nachlegen. Das soll offenbar suggerieren: Die Beschlüsse des VG basierten nur auf einer vorläufigen Prüfung und seien nicht verallgemeinerbar. Und weil das so ist, müssten Beamten auch keine dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen fürchten. Schließlich wird der Geltungsbereich der Entscheidungen kleingeredet, indem es heißt, sie beziehe sich bloß auf die Zurückweisung nach Grenzübertritt, nicht aber auf die Verhinderung der Einreise. Zu diesen Halbwahrheiten kamen aus einschlägigen Kreisen noch Verschwörungstheorien hinzu: Das rechtspopulistische Nachrichtenportal Nius kolportierte einen “Geheimplan der Asyllobby” hinter dem Gerichtsverfahren. Es wurde insinuiert, das Gericht habe seine eigene Zuständigkeit konstruiert. Es folgte eine regelrechte Hetzkampagne gegen die drei Richter der entscheidenden Kammer. Dem Kammervorsitzenden wird zudem eine Nähe zu den Grünen vorgeworfen. Die Unterstellung: Die Beschlüsse sind aus politischen Gründen so ergangen – nicht, weil das Recht es so vorschriebe.
