Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Geldstrafe gegen den 24-jährigen AfD-Politiker. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde Daniel Halemba freigesprochen. Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Halembas Anwälte hatten in der Vorwoche auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro. Ankläger Tobias Kostuch hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.

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siehe auch: Prozess in Würzburg AfD-Politiker Halemba wegen Nötigung zu Geldstrafe verurteilt. Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung: Die Vorwürfe gegen AfD-Politiker Daniel Halemba waren schwerwiegend. Das Amtsgericht Würzburg hat nun zum Teil gegen ihn entschieden. Daniel Halemba war einmal der jüngste Abgeordnete im bayerischen Landtag, in der Partei gilt er als rechts außen, durch einen Gerichtsprozess rückte er zuletzt in den Fokus der Justiz. Nun hat das Amtsgericht Würzburg den AfD-Landtagsabgeordneten wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Halemba hatte angekündigt, im Falle einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen sprach sie den 24-Jährigen frei; AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an AfD-Poli­­tiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geld­strafe ver­ur­teilt Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Das Amtsgericht (AG) Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch, StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro) verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige damit als vorbestraft gelten. Die Verurteilung wäre im Führungszeugnis einzutragen (§§ 4, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, Bundeszentralregistergesetz). Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts ist es erwiesen, dass Halemba im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen mittleren vierstelligen Betrag.

Zwei mal Autobahn blockiert Nur wenige Bauern müssen für Autobahnblockade zahlen – #rechtsbeugung

Ermittler identifizieren lediglich ein Fünftel der Treckerfahrer bei illegalen Bauernprotesten in Niedersachsen. Die meisten kommen ungeschoren davon. Wie inkonsequent die Behörden mitunter gegen Gesetzesverstöße bei den Bauernprotesten 2023/24 vorgegangen sind, zeigt die Bilanz von zwei Autobahnblockaden in Niedersachsen: Gut 80 Prozent der rund 140 Ermittlungsverfahren zu den Demonstrationen auf der A 2 am 18. Dezember 2023 und 8. Januar 2024 mit insgesamt etwa 140 Beschuldigten sind ohne Sanktion eingestellt worden. Das geht aus Zahlen hervor, die die zuständige Staatsanwaltschaft Bückeburg nun der taz mitgeteilt hat. Die Ermittler hätten nicht nachweisen können, wer die Traktoren auf die Autobahn gefahren hatte, „da weder ausreichende Videoaufnahmen noch Personalienfeststellungen vorliegen“, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Qualität der von der Polizei aufgenommenen Bilder vom Tatort sei zu schlecht gewesen, um die Fahrer zu identifizieren. Deren Personalien haben die Einsatzkräfte offenbar nicht notiert. Obwohl beide Demonstrationen entgegen dem niedersächsischen Versammlungsgesetz nicht bei den Behörden angemeldet waren, ist laut Polizeidirektion Hannover kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Begründung: Vor Ort habe sich niemand als Versammlungsleiter zu erkennen gegeben. Die Schaumburger Zeitung aber nannte ausdrücklich den Landwirt und Influencer Christian Beißner als Organisator der Blockade im Dezember 2023. Der taz antwortete Beißner jetzt auf die Frage, ob er die Demo organisiert habe: „Ich hab das. Ich war da schon federführend.“ Ausgerechnet gegen den bekanntesten Teilnehmer der Aktion am 8. Januar 2024, den rechtspopulistischen Youtuber, Politiker und damaligen Sprecher des Bauernvereins Landwirtschaft verbindet Deutschland (LSV Deutschland) Anthony Lee, ermittelte die Staatsanwaltschaft erst, nachdem die taz im Juni 2025 explizit danach gefragt hatte. Dabei war Lees Teilnahme an der Aktion bundesweit bekannt geworden, weil er auf der Autobahn in einem Videointerview der niederländischen Influencerin Eva Vlaardingerbroek die abstruse Behauptung aufgestellt hatte, Politiker wollten Landwirten ihr Land zugunsten von Flüchtlingen wegnehmen. Das Verfahren gegen ihn läuft den Angaben zufolge immer noch – mehr als zwei Jahre später. Bitten der taz um Stellungnahme ließ Lee bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Unfallgefahr auf der Autobahn Das Vorgehen der Behörden erscheint besonders zurückhaltend angesichts der teils sogar gewalttätigen Reaktion der Polizei auf Blockaden städtischer Straßen durch die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“. Zudem waren die Aktionen der Landwirte riskant: Die Autobahnblockade mit Traktoren und Transportern am 8. Januar 2024 etwa habe im Dunkeln und an einem „kurvigen und hügeligen“ Abschnitt der A 2 bei den Anschlussstellen Bad Eilsen und Rehren stattgefunden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. So „entstand eine besondere Gefahr für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer“. Wenige Tage später kam es tatsächlich zu einem tödlichen Unfall wegen eines Bauernprotests auf einer Autobahn: Am 10. Januar 2024 starb ein Lkw-Fahrer, nachdem er auf der A 66 in der Nähe von Fulda mit seinem Laster auf das Ende des durch die Aktion verursachten Staus aufgefahren war.

via taz: Zwei mal Autobahn blockiert Nur wenige Bauern müssen für Autobahnblockade zahlen

AfD-Mann mit Klage erfolgreich – Veranstaltung findet trotzdem statt

Im Streit um die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion erwirkt der AfD-Landtagsabgeordnete eine Teilnahme. Die vhs sagt die Veranstaltung in ihren Räumen ab, statt findet sie trotzdem. Eigentlich hätte Clemens Schmidlin, der Leiter der vhs in Calw, am liebsten nur über die Herausforderungen beim Klimaschutz gesprochen, denn darum ging es am Freitagabend bei einer Veranstaltung des Nabu, die eigentlich an der Volkshochschule hätte stattfinden sollen. Stattdessen musste er sich mit dem AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß herumschlagen. Der 39-Jährige hatte Rechtsmittel eingelegt, weil die Landtagskandidaten von CDU, SPD, Grüne und FDP aus dem Wahlkreis zu der Veranstaltung eingeladen worden waren, er nicht. Keine zwei Stunden bevor die Diskussion hätte starten sollen, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe zugunsten des AfD-Mannes, die vhs sagte die Veranstaltung daraufhin ab. Klauß feierte das als Erfolg. Noch am Abend postete er ein Bild von einem Aushang, mit dem auf das Urteil und die Absage hingewiesen wurde. „Es ist traurig, dass man die Demokratie per Gerichtsentscheid herstellen muss“, sagte Klauß gegenüber unserer Redaktion. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zugunsten von Miguel Klauß entschieden. Foto: Uli Deck/dpa Verwaltungsgericht nimmt Eilantrag an – obwohl die vhs ein Verein ist Was er offenbar nicht wusste: Die Veranstaltung fand dennoch statt – ohne ihn. Der Nabu, der als Verein von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen war und sich in einem Positionspapier dafür ausspricht der AfD keine Bühne für ihre Politik zu geben, hatte sich um eine andere Lokalität bemüht und war in die Kulturapotheke umgezogen. Schmidlin betont: „Ich habe damit nichts zu tun, es gab keine Umgehung der Anordnung, von Seiten der vhs ist weder offline noch online der neue Ort kommuniziert worden, ich selbst war auch nicht anwesend.“ Das Verwaltungsgericht sah sich zuständig, obwohl die vhs als privater Verein organisiert ist. „Jedoch nimmt dieser eine öffentliche Aufgabe wahr und werde von mehreren Kommunen – unter anderem der Stadt Calw – maßgeblich getragen“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Richter sahen die Chancengleichheit verletzt, weil es sich bei der Veranstaltung „nach ihrem Titel ‚Podiumsdiskussion zur Landtagswahl’ und dem auf der Webseite des Antragsgegners dargestellten Konzept dem Austausch umweltpolitischer Positionen der verschiedenen Parteien vor der Wahl diene“, hieß es.

via stuttgarter zeitung: AfD-Mann mit Klage erfolgreich – Veranstaltung findet trotzdem statt

Schwede aus Luxemburg plante Attentate – #Urteil gegen Neonazi-Terroristen rechtskräftig – eine Frage bleibt – #terror

Alexander H. hat keine Berufung eingelegt. Bei den Bewährungsauflagen ist jedoch noch ein Punkt offen. Bis zu 20 Jahre Haft waren möglich, zwölf Jahre hatte die Anklage gefordert. Am 27. November verurteilte eine hauptstädtische Kriminalkammer den schwedischen Neonazi Alexander H. zu acht Jahren Gefängnis. Sechs Jahre davon setzte das Gericht unter Auflagen zur Bewährung aus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Verurteilte hat innerhalb der gesetzlichen Frist keine Berufung eingelegt. Es ist ein mildes Urteil – gemessen an den eigenen Einlassungen des Angeklagten im Prozess. Alexander H. hatte erklärt, dass er ohne das Einschreiten der Polizei zumindest einige der vorbereiteten Anschläge umgesetzt hätte. Dabei hätte es seinem Geständnis zufolge möglicherweise auch Todesopfer gegeben. Voraussetzung für die teilweise Bewährung ist unter anderem die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. (…) Ermittler berichteten etwa, H. habe sich noch während der Untersuchungshaft von seiner Mutter rechtsradikale Literatur bringen lassen. Auch nach seiner provisorischen Freilassung habe er weiterhin Kontakte in die rechtsextreme Szene gepflegt. Aufmerksamkeit erregte zudem die Anwesenheit von Zeke B. in den Zuschauerreihen des Gerichtssaals – jenem Komplizen und Gesinnungsgenossen, mit dem H. in Schweden wegen Brandstiftung verurteilt worden war. Ein spezialisierter Ermittler betonte im Prozess ausdrücklich, es gebe keine Anzeichen für eine ideologische Abkehr. Alexander H. selbst räumte ein, im Vorfeld des Prozesses lediglich auf Drängen seines Vaters an drei Sitzungen bei Respect.lu teilgenommen zu haben. (…) Am 27. November wurde der inzwischen 24-jährige Alexander H. in erster und nunmehr letzter Instanz in allen elf Anklagepunkten schuldiggesprochen. Das Urteil umfasst ein breites Spektrum schwerer Straftaten, begangen teils als Minderjähriger, teils als Erwachsener: die illegale Herstellung, den Besitz und die Weitergabe von Sprengstoff, den Bau mehrerer Sprengsätze, die Nutzung verbotener chemischer Vorprodukte sowie den Betrieb eines nicht genehmigten Sprengstofflabors im Keller des Wohnhauses seines Vaters in Strassen.

via wort.lu: Schwede aus Luxemburg plante Attentate Urteil gegen Neonazi-Terroristen rechtskräftig – eine Frage bleibt

Neo Nazi who had a framed portrait of Hitler above his bed and talked about gunning down Muslims and gassing Jews is jailed for 45 months

An amateur scientist who stockpiled explosives and cyanide in his shed while sending messages about gunning down Muslims and gassing Jews was jailed for 45 months today. Harry Whittaker, 33, stored homemade explosives together with radioactive and lethal poisons in a garden shed he dubbed ‘The Laboratory’, where he conducted regular experiments that released acrid fumes into neighbours’ gardens. He labelled his cyanide sample as ‘Zyklon B’ alongside a skull and crossbones, after the poison used in the Holocaust, which he claimed to have done to ‘brighten up his day’. Nazi paraphernalia including a Swastika flag were found in his room, and a framed photograph of Adolf Hitler hung above his bed, at the family home in the village of Caddington, near Luton. Whittaker referred to Pakistani people in messages to his family as ‘P*’ and described black people as ‘n’ and ‘s-skinned’, but previously described himself as ‘friendly and tolerant of anyone’. Giving evidence in court, he revealed entrenched Islamophobic views, describing the religion as ‘barbaric’ and claiming it is incompatible with Western society. He insisted the foul slurs in messages and notes were simply jokes, and claimed his Aspergers, ADHD, and autism meant he had ‘no filter’. Whittaker, who used the name ‘Harry the Mad Scientist’ on WhatsApp, was convicted of two charges of possessing an explosive substance and two charges of making an explosive substance.

via daily mail; Neo Nazi who had a framed portrait of Hitler above his bed and talked about gunning down Muslims and gassing Jews is jailed for 45 months

siehe auch: Neo-Nazi fanatic built bomb and threatened to turn Muslims into ‘mincemeat’ Harry Whittaker, 33, produced a homemade bomb in his garden shed and detailed his plans to drive a tank into a mosque during Friday prayers and turn Muslims into ‘mincemeat’. A neo-Nazi fanatic who made explosives in his garden shed to turn Muslims into “mincemeat” has been jailed for three years and nine months. Harry Whittaker, 33, manufactured a homemade bomb and stored chemicals in a makeshift lab in the garden of the home he shared with his mum in Caddington, near Luton, Bedfordshire. Police uncovered the stash of explosives after Whittaker suffered a life-threatening allergic reaction and called 999 for medical help on April 18, 2024. After he was arrested, police found racist chats on WhatsApp in which Whittaker sent hateful messages about a mosque in Luton. “We need a tank covered in machine guns and flame throwers, drive it into that mosque on Friday afternoon and turn them into mincemeat,” one message read. Whittaker – who had photo of Hitler, a flag associated with Nazi Germany, swastikas and antisemitic notes in his bedroom – was found guilty of charges of possessing and making explosives on or before May 6, 2024. He had also admitted a charge under the Poisons Act and having ammunition without a licence. During an Old Bailey trial, Whittaker cast himself as a “nerdy” science geek, and jurors were not told about the extent of his extreme right-wing beliefs. Prosecutor Emily Dummett set out further evidence of his racist views and interest in neo-Nazi ideology at his sentencing on Wednesday. Whittaker was found to have downloaded extreme right-wing material, and in a message to his brother in 2022, expressed a desire for Tommy Robinson to lead a “civil war” and “kick out” Asian people. In another message, he threatened to put ricin poison into the water supply at Bury Park, near Luton.

‘The white man’s coming back’: Eight held over links to resurgent violent skinhead group

Eight men linked to a violent racist skinhead group are in jail in the U.S. South on felony conspiracy charges or awaiting extradition for hate crimes against Jewish and LGBTQ+ targets, Raw Story has learned. Five North Carolina men, ranging in age from 18 to 22 and described in court filings as “supporters of the Vinlanders Social Club/Firm 22 and members of the Southern Sons, all known white supremacist/nazi groups,” were arrested on Jan. 21 and booked into the Mecklenburg County Detention Center in Charlotte, N.C. Court documents suggest charges may follow for three others detained outside North Carolina. Founded in 2003, Vinlanders Social Club earned a reputation as one of the most violent racist skinhead groups in the U.S., linked to at least four murders. It declined in the early 2010s but extremism researchers were alarmed last fall when the group began to show signs of resurgence. Southern Sons emerged in late 2021 as a neo-Nazi group seeking to recruit members in the Carolinas and Georgia. The group was co-founded by David William Fair, who stormed the U.S. Capitol on Jan. 6, 2021 as a juvenile, alongside his mother. Previously known as Southern Sons Active Club, Fair’s group has worked with other far-right groups including Patriot Front and Aryan Freedom Network. Now, Southern Sons has become increasingly aligned with Vinlanders Social Club. A review of Southern Sons’s Telegram channel indicates the group has been largely absorbed. For example, a message posted by Vinlanders and forwarded by Southern Sons last May shows 11 men with Vinlanders and swastika flags giving Hitler salutes outside a Confederate memorabilia shop in South Carolina. The caption reads: “Vinlanders Social Club Supporters and Probates Firm 22-Southern Sons at Dixie Fest 2025.” A propaganda video posted last September on the Southern Sons channel, highlighting the murder in August of Iryna Zarutska by a mentally disturbed man on the Charlotte light rail, directs prospective members to the Vinlanders website.

via rawstory: ‘The white man’s coming back’: Eight held over links to resurgent violent skinhead group

BGH bestätigt OLG Jena – ” #Knoc­kout51 ” ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung – #terror

Ist “Knockout 51” kriminell oder gar terroristisch? Darum ging es vor dem BGH. Die Bundesanwaltschaft konnte mit ihrer Argumentation abermals nicht überzeugen. Die Nazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51” ist im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) keine terroristische (§ 129a StGB), sondern eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 22.01.2026, Az. 3 StR 33/25). Anders hatte das der Generalbundesanwalt (GBA) gesehen und deshalb gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena Revision eingelegt (Az. 3 St 2 BJs 4/21). Dieses hatte mehrere Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch aus Sicht des OLG war “Knockout 51” eben nur kriminell, nicht terroristisch. Ziel der spätestens Anfang 2019 gegründeten Vereinigung sei gewesen, gewaltsam gegen Linke, Polizisten und “Asoziale” vorzugehen. Weil es der Kampfsportgruppe aber nicht um die Tötung politischer Gegner gegangen sei, verneinte das OLG den § 129a StGB, welcher einen deutlich höheren Strafrahmen hat als § 129 StGB. Der GBA argumentierte: Im Laufe der Zeit habe sich die Gruppe radikalisiert. Es sollten linke Angriffe provoziert werden, um dann in (vermeintlicher) Notwehr zur Tötung der Angreifer überzugehen. “Antifas umlegen, 32 StGB ausreizen”, habe dazu innerhalb der Gruppierung geheißen, so die Bundesanwaltschaft vor dem BGH – § 32 StGB regelt die Notwehr. Weiteres Verfahren gegen Gruppenmitglieder läuft noch Schon in der mündlichen Verhandlung Ende November vergangenen Jahres hatte sich abgezeichnet, dass der 3. Strafsenat das OLG-Urteil nicht aufheben würde. Der BGH hat das Urteil nun lediglich in wenigen Detailfragen unter anderem zur Strafzumessung aufgehoben – die Einordnung als kriminelle Vereinigung sei seitens des OLG gleichwohl rechtsfehlerfrei erfolgt. Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024 schreibt zu “Knockout 51”: “Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings wurden junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und bewusst mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht.” Das Training sollte demnach außerdem zur Vorbereitung auf den “politischen Kampf” sowie zur “Etablierung als bestimmende Ordnungsmacht in Eisenach” dienen. Die aus zehn bis 15 Mitgliedern bestehende Gruppierung hat mehrere (gefährliche) Körperverletzungsdelikte begangen (§§ 223, 224 StGB).

via lto: BGH bestätigt OLG Jena “Knoc­kout 51” ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung

siehe auch: „Knockout 51“ laut BGH keine terroristische Vereinigung Die vom Oberlandesgericht Jena verhängten Haftstrafen gegen vier Mitglieder der neonazistischen Gruppierung „Knockout 51“ aus Eisenach sind teilweise rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat heute eine Revision gegen die Urteile in großen Teilen zurückgewiesen – und sieht keine terroristische Vereinigung. Anfang Juli 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Thüringen (OLG) in Jena die Mitglieder des neonazistischen Netzwerks „Knockout 51“, Leon Ringl, Eric K., Bastian A. und Maximilian A. zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und drei Jahren und zehn Monaten. Der ebenfalls angeklagte Eric K. erhielt eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zu den Straftatbeständen gehörten u.a. Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Mitgliedschaft in und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte in dem Verfahren fast doppelt so hohe Strafen verlangt, denn in ihren Augen hatte sich die 2019 gegründete Gruppierung „Knockout 51“ in der Zeit ihres Bestehens zu einer terroristischen Vereinigung entwickelt. Spätestens seit April 2021 sollen die Neonazis bereit gewesen sein, unter dem Deckmantel einer vermeintlichen „Selbstverteidigung“ tödliche Gewalt anzuwenden und „den Tod etwaiger Angreifer billigend in Kauf“ zu nehmen. Dazu hatten sie sich mit Messern, Macheten und Äxten bewaffnet, ihr Ziel soll die Tötung von Personen der linken Szene gewesen sein. Ringl hatte bereits damit angefangen, mit einem 3D-Drucker Maschinenpistolen mit Munition herzustellen. Auf Schießständen in Tschechien hatten die Mitglieder den Umgang mit Schusswaffen trainiert. Urteile gegen Angeklagte teilweise aufgehoben Das OLG in Jena aber hatte die Eröffnung des Verfahrens wegen einer terroristischen Vereinigung abgelehnt und sich neben anderen Delikten stattdessen auf „Knockout 51“ als kriminelle Vereinigung konzentriert. Bei der Urteilsverkündung hatte der Richter den Terrorvorwurf der BAW als „reine Fiktion“ zurückgewiesen und von Gewalt als „angedachte Notwehr“ sowie „Selbstverteidigung und Abschreckung“ geredet. Der BGH stützte die Entscheidung für eine kriminelle Vereinigung. Die Revision der BAW hatte aber zumindest in zwei Punkten Erfolg. So hob das Gericht das Urteil gegen Ringl auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde, außerdem sei die verhängte Jugendstrafe für Eric K. zu gering bemessen. Weil der BGH seine Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis der Straftaten zueinander seit dem OLG-Urteil geändert hat, muss das Gericht in Jena die Haftstrafen gegen insgesamt drei Angeklagte neu bemessen