Gericht gibt Berliner Behörde recht: AfD muss Daten zu Facebook-Werbung offenlegen

Die Berliner Datenschutzbeauftragte verlangte von der AfD nach einer Beschwerde etliche Angaben. Die sprach von „Ausforschung“, zog vor Gericht – und verlor. Die AfD muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden und eine Klage der Partei abgewiesen.  Die Behörde habe zu Recht von der AfD Angaben dazu verlangt, in welcher Form Anzeigen in sozialen Medien geschaltet worden seien, entschieden die Richter. Die Partei sei nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, solche Auskünfte zu erteilen. Zur Aufklärung der Datenverarbeitung beim sogenannten political targeting – der datengetriebenen, individualisierten Ansprache von Wählerinnen und Wählern in den sozialen Medien – seien umfassende Informationen erforderlich, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  Beschwerde über Ausspielung der Werbung Auslöser für den Streit war ein Spot der AfD zur Bundestagswahl auf der Plattform Facebook. Ein Mensch, dem diese Werbung angezeigt wurde, beschwerte sich bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er beschwerte sich, die AfD habe für die Verbreitung der Werbung unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen. Die Werbung hätten nur Männer im Alter von elf bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP erhalten.

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Frankfurter Stadtverwaltung: Rechtsextremist zu Recht gekündigt

Die Stadt Frankfurt hat dem hessischen Landesvorsitzenden der Partei „Die Heimat“, Stefan Jagsch, im vergangenen September zu Recht gekündigt. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat am Dienstag in mündlicher Verhandlung seine Klage auf Weiterbeschäftigung abgewiesen. Unter dem Namen „Die Heimat“ firmiert seit 2023 die rechtsextreme NPD. Der Anwalt der Stadt legte unter anderem ein Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz über Äußerungen und Auftritte Jagschs vor. Die Stadt hatte außerdem seine Aktivitäten in den sozialen Netzwerken dokumentiert und sah darin nicht nur Anzeichen für eine rechtsextreme Gesinnung, sondern auch eine Gegnerschaft zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

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Urteil nach Schüssen in Thüringen – Rassismus nicht nachweisbar

Vor einem Jahr schossen zwei Männer mit Gummi-Munition auf internationale Studierende. Die Nebenkläger sind froh, dass der Prozess vorbei ist. Am Amtsgericht Arnstadt sind zwei Männer verurteilt worden, weil sie vergangenes Jahr im April aus einem Auto mit Gummi-Munition auf Passanten an der Technischen Universität Ilmenau geschossen haben. Sie trafen und verletzten vor allem internationale Studierende, ein rassistisches Motiv stand im Raum. Am Dienstagmittag erklärte Richter Thomas Jenke bei der Urteilsverkündung, ein solches Motiv sei nicht nachweisbar gewesen. Beide stünden das erste Mal vor so einem Gericht und hätten Reue gezeigt. Unabhängig davon hätten die beiden Täter großen Schaden angerichtet. Die Strafe für beide: je 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage. Der Angriff auf dem Campus der TU Ilmenau sorgte überregional für Aufsehen. Die TU in der Thüringer Stadt mit rund 39.000 Ein­woh­ne­r:in­nen gilt als eine der internationalsten Hochschulen in Ostdeutschland, laut MDR kamen zuletzt rund 60 Prozent der Erstsemester aus dem Ausland.

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Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens – #KickHerOut

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der Jugendorganisation der AfD aus der Rechtspflegeausbildung bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie ihre Ernennung durch arglistige Täuschung über ihre frühere Führungsposition in der Jungen Alternative Hessen erlangt. Die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 12 K 528/26)). Die Frau habe ihre Ernennung „durch eine arglistige Täuschung“ über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, argumentierte das Gericht. Die Frau war den Gerichtsangaben zufolge von 2021 bis 2024 Mitglied und ab 2023 auch Vorstandsmitglied der JA Hessen. Zudem war sie Mitglied des Bundesverbands der JA und seit 2023 Mitglied der AfD. Im Rahmen ihrer Bewerbung als Rechtspflegeranwärterin hatte sie eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben und am Tag zuvor per E-Mail den Austritt aus der JA erklärt. Danach ist sie vom Oberlandesgericht zur Rechtspflegeranwärterin ernannt worden. Ende 2025 hat das Oberlandesgericht die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen und die sofortige Vollziehung angeordnet

via staatsanzeiger: Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens

#LANDGERICHT #MÜHLHAUSEN – #Haftstrafen für sogenannte #Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Zwei sogenannte Reichsbürger sind vom Landgericht Mühlhausen zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten Behörden und Ämter massiv bedroht und deren Beschäftigte eingeschüchtert. Das Landgericht Mühlhausen hat zwei sogenannte Reichsbürger wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 55-Jähriger Mühlhäuser soll wegen mehr als 350 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung sowie wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung für fünf Jahre und sieben Monate in Haft. Ein 52-Jähriger aus Erfurt wurde wegen je 13 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, der ältere Angeklagte lehne den Staat ab und sehe die geltende Rechtsordnung nicht als bindend an. (…) Die beiden Angeklagten hätten daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und gegen Entgelt Droh- und Einschüchterungsbriefe für andere verfasst. Zu dieser kriminellen Vereinigung gehören nach Auffassung der Staatsanwaltschaft insgesamt neun Menschen, darunter mehrere Familienmitglieder des 55-Jährigen.

via mdr: LANDGERICHT MÜHLHAUSEN Haftstrafen für sogenannte Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag der AfD in Rheinland-Pfalz ab

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Verfassungsfeinden eingeführt, gegen die die AfD gerichtlich vorgeht. Nun gibt es eine erste Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im Normenkontrollverfahren steht jedoch noch aus, wie der VGH in Koblenz mitteilte. Der Landtag hatte im Juli letzten Jahres das Gesetz geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Dies ermöglicht es, staatliche Gelder für verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen zu streichen. Diese Maßnahme greift, wenn betroffene Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Dabei werden Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes genutzt.

via nr kurier: Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag der AfD in Rheinland-Pfalz ab

siehe auch: AfD-Fraktion scheitert in Koblenz mit Eilantrag Die AfD-Fraktion ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit einem Eilantrag gegen eine Gesetzesänderung gescheitert. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Das teilte das Gericht in Koblenz mit. Die Fraktion wollte damit eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes vorläufig aussetzen lassen, die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Der Landtag hatte das Gesetz im vergangenen Juli geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen. Dies geschieht, wenn sie einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Für diese Überprüfung werden unter anderem Informationen des Verfassungsschutzes herangezogen. (…) Die Richter begründeten die Ablehnung des Eilantrags damit, dass für die Fraktion kein schwerer Nachteil drohe. Eine Rechtsnorm sei grundsätzlich gültig, bis ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt ist. Das Gericht wog zudem die Folgen ab: Würde die Regelung ausgesetzt, aber später für rechtmäßig befunden, würde der Staat bis dahin möglicherweise die Arbeit eines Mitarbeiters finanzieren, bei dem die Annahme gerechtfertigt sei, dass er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe

Verwaltungsgericht Köln – AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen. AfD wurde 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit .

via spiegekl: Verwaltungsgericht Köln AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem

siehe auch: Gerichtsurteil: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Alice Weidel sieht „einen großer Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die gesamte AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen und noch diese Einordnung öffentlich bekanntgeben. Die Behörde muss für eine politische Einschätzung zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, wie das Gericht entschied. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD, bezeichnete die Entscheidung als „einen großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss „auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel“ vorgeschoben. Gericht: Keine verfassungsfeindliche Grundtendenz In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass es zwar hinreichende Gewissheit dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet würden. Allerdings werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz erkennen lasse. Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.