CSD Döbeln: Beschlagnahme von Protestbus war rechtswidrig

Aktivist*innen des Zentrums für politische Schönheit wollten mit dem “Adenauer SRP+”-Bus den Pride unterstützen – wurden aber von der Polizei daran gehindert. Das war rechtswidrig, entschied nun das Landgericht Chemnitz. Der CSD in Döbeln machte im letzten September gleich mehrfach Schlagzeilen: Über 700 Personen nahmen an der Demonstration teil, an einer Gegenveranstaltung rechtsextremer Gruppen rund 90 (queer.de berichtete). Den Pride unterstützen wollte auch das Zentrum für politische Schönheit, doch der Bus “Adenauer SRP+”, bekannt durch die Störung eines TV-Interviews der AfD-Chefin Alice Weidel, wurde auf der Anfahrt von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Das Landgericht Chemnitz hat den Ablauf der Beschlagnahmung nun für rechtswidrig erklärt, wie zuerst die “Freie Presse” und später unter anderem netzpolitik.org berichteten. Bereits zuvor hatte es Kritik gegeben, dass die Polizei quasi das rechtsstaatliche Verfahren umgangen habe.

via queer: CSD Döbeln: Beschlagnahme von Protestbus war rechtswidrig

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siehe auhc: Polizei Sachsen:  Beschlagnahmebeschluss für Adenauer-Bus war rechtswidrig Schlappe für die sächsische Polizei: Die hatte im September letzten Jahres unter fragwürdigen Umständen den Adenauer-Protestbus der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit beschlagnahmt. Das Landgericht Chemnitz erklärte nun das Vorgehen für rechtswidrig. Die Beschlagnahme des Adenauer-Busses vom Zentrum für politische Schönheit am Rande des Christopher Street Days im September letzten Jahres in Döbeln war in dieser Form rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 13. Februar hervor, den netzpolitik.org einsehen konnte. Die Freie Presse (€) hatte zuerst darüber berichtet. Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Busses hatte sich im vergangenen Herbst zum Skandal für die Polizei in Sachsen entwickelt. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, hatte die Polizei rechtsstaatliche Verfahren umgangen. Das legten unabhängige Recherchen des MDR und von netzpolitik.org schon damals nahe. Die Polizei hatte damals während der Kontrolle des Busses an einem Samstag bei der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz angerufen. Sie wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Im Falle des Busses blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren.

Angreifer hat über 20 Vorstrafen – Nach Angriff am Nienburger Amtsgericht: Täter trat dort wiederholt als „Reichsbürger“ auf

Am Amtsgericht Nienburg war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Quelle: Graue Anhören Zu dem Angriff auf eine Wachtmeisterin am Amtsgericht Nienburg gibt es neue Details. Der Angreifer war dort schon einmal angeklagt – und erkennbar als „Reichsbürger“ aufgetreten. Jörn Graue 21.02.2026, 10:44 Uhr   Nienburg. Nach dem gewaltsamen Angriff auf eine Wachtmeisterin am Nienburger Amtsgericht am Donnerstag (19. Februar) gibt es neue Details. Bei dem Angreifer handelt es sich um einen 43 Jahre alten Mann aus Seesen im Harz. Und der war vor knapp einem Jahr schon einmal in Nienburg angeklagt. Nach der heftigen Gewaltattacke ermittelt die Polizei laut Pressesprecher Sergej Gavrilov aktuell wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beziehungsweise ihnen gleichstehende Personen gegen den Mann. Der 43-Jährige hatte sich in einem Prozess bei dem Versuch, ihn festzunehmen, massiv widersetzt und die Wachtmeisterin über eine Stuhlreihe geschubst. Die Justizmitarbeiterin war gegen einen Garderobenständer gefallen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen. Sie kam verletzt ins Krankenhaus. Angeklagt war der Mann wegen Beleidigung eines Richters. Angreifer sitzt vorübergehend im Gefängnis Herbeigerufene Polizisten hatten den Mann schließlich aus dem Saal geführt. Der Richter hatte den 43-Jährigen zu sieben Tagen Ordnungshaft verurteilt, die dieser aktuell in einem Gefängnis verbüßt. Die näheren Umstände sowie der konkrete Ablauf des Einsatzes seien derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen, sagt Polizeisprecher Sergej Gavrilov. Fest steht, dass der 43-Jährige bereits mindestens ein Mal zuvor in Nienburg angeklagt war. Ende März 2025 musste er sich wegen einer Autofahrt unter Drogen in einer Verhandlung verantworten. Darin tätigte er eine Vielzahl kruder Äußerungen und trat erkennbar als „Reichsbürger“ auf, ohne den Begriff allerdings selbst zu verwenden. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies 22 Einträge auf.

via die harke: Angreifer hat über 20 Vorstrafen Nach Angriff am Nienburger Amtsgericht: Täter trat dort wiederholt als „Reichsbürger“ auf

ArbG sieht Zweifel an Verfassungstreue, aber Verfahrensfehler – Behörde muss neu über Bewer­bung eines AfD-Mit­g­lieds ent­scheiden

20.02.2026 Der Landesverband Thüringen der AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Foto: picture alliance/dpa/Michael Reichel Ein AfD-Mitglied erhielt wegen seiner Parteizugehörigkeit im Bewerbungsverfahren für eine Behördenstelle eine Absage. Das ArbG Erfurt sieht Verfahrensfehler – aber auch Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Das Land Thüringen muss aufgrund eines Verfahrensfehlers erneut über die Bewerbung eines AfD-Mitglieds für eine Stelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt entscheiden.  Der gelernte Krankenpfleger hatte sich als Sachbearbeiter beworben und nach einem Bewerbungsgespräch im Juli 2024 zunächst eine Zusage bekommen. Beim Klären der Vertragsdetails teilte ihm die Behörde im Oktober 2024 jedoch mit, dass er nach einer Überprüfung durch das Innenministerium mit Blick auf seine Parteizugehörigkeit doch nicht eingestellt werde. Dagegen wehrte sich der Mann, der auch für die AfD in einem Thüringer Kreistag sitzt, juristisch. Einen Anspruch auf die Stelle habe der Mann nicht, stellte das Arbeitsgericht (ArbG) Erfurt klar. Der Freistaat müsse aber die Auswahlentscheidung wiederholen, so das ArbG (Urt. v. 20.02.2025, Az. 3 Ca 2030/24). Zweifel an Verfassungstreue Die maßgeblichen Einstellungskriterien für den öffentlichen Arbeitgeber seien “Eignung, Befähigung und fachliche Leistung”, führt das Gericht aus. Die Eignung setze Verfassungstreue voraus, und an dieser durfte der Freistaat Thüringen aufgrund der Mitgliedschaft und Mandatsträgerschaft des Bewerbers Zweifel haben. Ausreichend hierfür sei, dass der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Thüringen als erwiesen rechtsextremistisch einstufe. Diese Zweifel habe der Mann im Gerichtsverfahren nicht ausräumen können, so das ArbG. Der Bewerber habe nicht dargelegt, dass er alle Voraussetzungen für die Einstellung erfülle. Damit durfte der Freistaat ihm die Einstellung zu Recht verweigern. Auch sei, anders als von dem Mann vorgetragen, noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Vertreten wird er von Rechtsanwalt Max Zimmermann von der Kanzlei Schlömer und Kollegen aus Sangerhausen. Für den Freistaat verhandelte Rechtsanwalt Richard Baumann von Baumann & Kollegen aus Erfurt. LTO berichtete über die Verhandlung im November 2025. Thüringen muss Auswahlentscheidung wiederholen Der Freistaat Thüringen müsse aber die Auswahlentscheidung wiederholen: Der Mann hätte vor der ablehnenden Entscheidung mit den berechtigten Zweifeln konfrontiert werden müssen, “um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu positionieren und sie gegebenenfalls auszuräumen”, entschied das ArbG. Gegenstand der Beurteilung eines Bewerbers sei stets dessen persönliche Eignung, die nicht allein aufgrund formaler Merkmale wie der (aktiven) Mitgliedschaft in einer Partei festgestellt werden könne.

via lto: ArbG sieht Zweifel an Verfassungstreue, aber Verfahrensfehler Behörde muss neu über Bewer­bung eines AfD-Mit­g­lieds ent­scheiden

BUDAPEST: NAZIS OPENLY MARCH IN SS UNIFORMS, WHILE HOLOCAUST SURVIVOR GETS BANNED, AND ROMANI PRIDE ORGANISER GETS PROSECUTED

On Sunday 14th February, neo-Nazis converged on the Castle district in Budapest to commemorate what is known to the extreme right across Europe as the ‘Day of Honour’. This was the failed breakout attempt by 28,000 Nazi Waffen SS and Wehrmacht units, and their Hungarian allies, as the liberating Soviet army encircled Budapest in early 1945. Most were killed or captured, and Budapest was liberated a couple of days later on 13th February, bringing an end to not just to the 50-day siege of the city, but also a halt to the frenzied and murderous onslaught against the Jews of Budapest by Arrow Cross militias. For the first time in years, there was no antifascist counter-demonstration. The police banned any such gatherings, citing the ‘antifa’ legislation passed last year. As reported by Mérce, one result of the law, was that Holocaust survivor Katalin Sommer was unable to deliver her planned speech at the Shoes on the Danube Bank Memorial. So, this year, while neo-Nazis were permitted to strut around the city in Arrow Cross and SS Uniforms and celebrate Hitler’s perpetrators, the Hungarian authorities denied Holocaust survivors and supporters the opportunity to bear witness and pay tribute to the victims of National Socialism.  What makes all of this especially obscene is the fact that the Városmajor site chosen by the Hungarian Legion to lay their wreaths in memory of ‘the fallen’ is mere yards away from the site of the atrocious massacre of patients and staff from the Jewish hospital in Maros utca. Between the 12th and 19th of January 1945, in the final days of the siege before the Soviets liberated Budapest, this neighbourhood witnessed some of the most barbaric atrocities by Arrow Cross militias. Under the command of the Catholic Franciscan monk, Father András Kuhn, the fascist militia launched raids against three Jewish health care institutions. The Arrow Cross slaughtered more than 300 mainly sick and elderly people while the Red Army was only a few blocks away. The staging of this overtly Nazi event, with a heavy police presence laid on by the authorities to protect the visitors from possible attacks by ‘antifa’, comes just days after the authorities filed criminal charges against Géza Buzás-Hábel, an activist of Romani origin, a teacher and human rights defender, for organising a peaceful LGBTQI+ rights march in Pécs. This case, as Amnesty noted, marks a troubling escalation in the criminalisation of LGBTQI+ expression and peaceful assembly in Hungary. On the same day, 9th February, supporters gathered outside the Pest Central District Court for the preparatory session of the Methodist pastor Gábor Iványi’s criminal trial. Charged with gang violence against a state official, Iványi told the court he would rather “accept a prison sentence than admit guilt” in what he considers a politically-motivated case ahead of Hungary’s parliamentary elections. Iványi, described by the Budapest mayor as “the living conscience of the city and the country,” has worked alongside and advocated for Roma, refugees, the poor and homeless. This trial is looking like a show trial.

via errc: BUDAPEST: NAZIS OPENLY MARCH IN SS UNIFORMS, WHILE HOLOCAUST SURVIVOR GETS BANNED, AND ROMANI PRIDE ORGANISER GETS PROSECUTED

OVG setzt Grenzen: Hilchenbacher Rat muss Neonazi des „3. Wegs“ nicht wählen

Der rechtsextremistische Stadtverordnete Julian Bender kann den Hilchenbacher Rat nicht dazu bringen, ihn ohne eigenes Zutun in den Sozialausschuss zu wählen. Die Chancen für Julian Bender (“3. Weg“), doch noch beratendes Mitglied – also ohne Stimmrecht – im Sozialausschuss zu werden, sind nicht ganz gering. Dazu muss er aber Bedingungen erfüllen, stellt der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in seinem Beschluss fest. Benders Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg weist das OVG allerdings zurück. (…) „Der Anspruch des Einzelratsmitglieds auf Bestellung zum beratenden Ausschussmitglied (…) begründet aber keine Pflicht der übrigen Ratsmitglieder, aktiv für die als beratendes Ausschussmitglied benannte Person zu stimmen“, führt das Gericht aus. Die anderen Ratsmitglieder seien „lediglich gehalten, bei der Beschlussfassung (…) an der Bestellung mitzuwirken.“ Das könne auch durch Stimmenthaltung geschehen, „denn in diesem Fall erreicht das benannte Ratsmitglied die Mehrheit der gültigen Stimmen allein durch seine eine positive Stimmabgabe. Will es von seinem Organrecht (…) Gebrauch machen, obliegt ihm diese positive Stimmabgabe.“ Hilchenbacher Rat: Erneuter Anlauf „ernstlich in Betracht zu ziehen“ Übersetzt: Bender hätte sich schon selbst wählen müssen. Von einem Verweigerungsverhalten der übrigen Ratsmitglieder könne keine Rede sein, schreibt das OVG. „Auch für eine treuwidrige Absprache der übrigen Ratsmitglieder oder eine den Antragsteller persönlich herabsetzende Vorgehensweise bestehen, anders als er annimmt, keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte.“ Bender habe keinen Anspruch darauf, durch eine Mehrheit von Ja-Stimmen der übrigen Ratsmitglieder bestellt zu werden. Es sei auch nicht anrüchig, sich selbst zu wählen. Dass er dies getan hätte, wenn er vom Vorgehen der anderen Ratsmitglieder gewusst hätte, sei „nicht überzeugend“. Nachdem er selbst die eigene Stimmenthaltung angekündigt habe, habe „jegliche Grundlage“ für seine Annahme gefehlt, dass der Rat ihn „ohne sein eigenes Zutun“ wählen werde.

via wp: OVG setzt Grenzen: Hilchenbacher Rat muss Neonazi des „3. Wegs“ nicht wählen

#Landgericht Frankfurt (Oder) #Hitlergruß auf #Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen – #LockHimUp

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. “Wir schützen eure Kinder” steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden. (…) Die AfD hatte schon vorher versucht, einen Stopp des Verfahrens zu erreichen und forderte Immunität für den AfD-Abgeordneten Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber mehrheitlich ab. “Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan”, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an.

via rbb: Landgericht Frankfurt (Oder) Hitlergruß auf Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen

siehe auch: Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker verurteilt Auf einem Wahlplakat von Wilko Möller heben ein Mann und eine Frau die Arme stramm über sitzenden Kindern. Ein Gericht erkannte darin eine Nähe zum Hitlergruß und verurteilte den AfD-Mann aus Brandenburg zu einer Geldstrafe. Das Plakat sorgte für Wirbel im Brandenburger Landtagswahlkampf und wahrscheinlich war das auch so beabsichtigt: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem Plakat, das in Frankfurt an der Oder aufgehängt wurde, waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die mit ihren jeweils im 45-Grad -Winkel schräg nach oben gerichteten Armen eine Art Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. »Wir schützen eure Kinder« stand darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen; LG Frankfurt Oder verhängte Geldstrafe AfD-Poli­tiker will gegen Urteil zu Wahl­plakat vor­gehen. Hat der AfD-Abgeordnete Möller auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zugelassen? Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das stößt bei Möller auf Widerstand. Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will gegen das Urteil zu einem mutmaßlichen Hitlergruß auf einem Wahlplakat Rechtsmittel einlegen. Das kündigte die AfD Brandenburg an. “Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand”, zitierte die AfD Möllers Rechtsanwalt, Hans-Christoph Jahr.  Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Landtagsabgeordneten und früheren OB-Kandidaten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 116 Euro pro Tag  (11.600 Euro) verurteilt (Urt. v. 17.02.2026, Az. 24 KLs 21/25). Das Gericht geht von einer bewussten Provokation aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wenn sogar die “Parodie” ein Fake ist – X muss Böh­m­er­mann-“Parodie”-Account löschen

X hat den Account trotz mehrfacher Meldung durch Jan Böhmermann nicht gelöscht. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt Nur weil “Parody” im Namen eines X-Accounts steht, ist es nicht auch eine. Nach einem Beschluss des LG Köln muss X einen Account löschen, der den Eindruck erweckte, von Jan Böhmermann betrieben zu werden. Jan Böhmermanns Job ist Parodie. Umso verwirrender wird es, wenn man auf eine Parodie seiner Person stößt, die den Eindruck erweckt, es sei Böhmermann selbst, der dort schreibe. Klar ist jedenfalls: Ein Fake-Account auf dem Netzwerk X, der Jan Böhmermann parodieren soll, muss gesperrt werden. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen, sie liegt LTO vor (Beschl. v. 28.01.2025, Az. 28 O 30/26).  Konkret geht es um einen Account namens “Jan Boehmermann (Parody) ZDF Neo Royale”, der zum Profil von @JanBoehm1981 gehört. Der echte Jan Böhmermann hat ein Profil unter dem Namen “@JanBoehm” auf X, nutzt es aber seit der Übernahme von X durch Elon Musk bewusst nicht mehr wie zuvor. Sein Profil dort hat er mit entsprechenden Hinweisen versehen.  Der in Frage stehende Account des “falschen” Böhmermann wurde von X durch einen “blauen Haken” verifiziert und zählte laut Verfügungsantrag Ende Januar ungefähr 6.000 Follower und mehr als 29.000 Posts – also sehr viele. (…) Das Wort “Parody” im Account sei eine bloße Schutzbehauptung. Es gehe darum “unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit (…) auf meine Kosten und unter Missachtung meiner Persönlichkeitsrechte Wut und Hass auf mich und meine unterstellten politischen Ansichten auszulösen.”, so Böhmermann weiter. Die Masche des Fake-Accounts: Vermeintliche Kritik an rechten Inhalten äußern, diese dabei aber zu reposten und dadurch tatsächlich mehr Reichweite zu verschaffen. Den Lesern wird damit zugleich fälschlich suggeriert, dass Böhmermann rechtsgerichtete Portale wie etwa Nius überhaupt lesen würde. (…) Mehrfach meldete Böhmermann den Fake-Account über verschiedene auf X vorgesehene Meldewege, doch der Account blieb. Entsprechend stellte Böhmermann, vertreten vom auf Hatespeech- und Social-Media-Fragen spezialisierten Rechtsanwalt Chan-jo Jun von JUN Legal, einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen X.  Der begründete sein Vorgehen mit verschiedenen Argumenten. Der Account sei nicht als Parodie-Account erkennbar, auch fehle es an der notwendigen künstlerischen Auseinandersetzung mit Böhmermanns Wirken und damit auch an überwiegenden Veröffentlichungsinteressen.  Das LG Köln gab dem Unterlassungsantrag statt. Es sieht in dem Fake-Profil eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) und des Namensrechts von Jan Böhmermann (§ 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Es untersagte X, den Account zu veröffentlichen, zu verbreiten oder sonst öffentlich zugänglich zu machen.  In der Beschlussbegründung musste sich das LG Köln damit auseinandersetzen, wann und wie auf Social Media Parodie-/Satire-Accounts betrieben werden dürfen und wie damit umzugehen ist, wenn ein Account vorgibt, eine Parodie zu sein. Eine erste Hürde, die für die Zulässigkeit zu überspringen ist, ist die Erkennbarkeit der Parodie. Nur wenn klar ist, dass nicht wirklich die prominente Person hinter dem Account steht, stellt sich die Folgefrage, ob nicht gleichwohl eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und Namensrechtsverletzung vorliegt oder umgekehrt die Meinungs- und Kunstfreiheit für die Zulässigkeit spricht. X-Vorgaben zu Parodien gebrochen Im konkreten Fall stellten die Richter fest, dass der Account sogar gegen die Vorgaben für Parodie-Accounts verstoße, die X selbst in seinen Richtlinien festlegt. Denn ja: Es gibt Vorgaben, bei deren Einhaltung man durchaus Parodie-Accounts aufziehen und betreiben kann. Maßgeblich dabei ist die Erkennbarkeit für die Nutzer, denn ein sogenannter “Identitätsdiebstahl” ist gerade nicht erlaubt. Man darf sich nicht als andere Person ausgeben, um andere zu täuschen. Ein sogenannter “Parodie-, Kommentar- und Fan-Account (PCF)” ist nur zulässig, wenn er der Diskussion, Satire oder dem Informationsaustausch dient, so regeln es die Nutzungsbedingungen. Als formale Anforderungen müssen derartige Accounts mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllen, so muss etwa der Begriff der Parodie am Anfang des Account-Namens geführt werden, beim Account in diesem Fall stand der Begriff “Parody” aber erst am Ende und dann in der Mitte, jedoch nie am Anfang.   “Parody” im Namen besonders verwirrend Da noch nicht einmal die Voraussetzungen von X zur Kennzeichnung von Parodie-Accounts erfüllt wurden, besteht für die Nutzer laut LG auch keine Veranlassung anzunehmen, dass es sich bei dem Profil um eine Parodie handelt. Schon daher wurde die Erkennbarkeit verneint.

via lto: Wenn sogar die “Parodie” ein Fake ist X muss Böh­m­er­mann-“Parodie”-Account löschen