Die Berliner Datenschutzbeauftragte verlangte von der AfD nach einer Beschwerde etliche Angaben. Die sprach von „Ausforschung“, zog vor Gericht – und verlor. Die AfD muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden und eine Klage der Partei abgewiesen.  Die Behörde habe zu Recht von der AfD Angaben dazu verlangt, in welcher Form Anzeigen in sozialen Medien geschaltet worden seien, entschieden die Richter. Die Partei sei nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, solche Auskünfte zu erteilen. Zur Aufklärung der Datenverarbeitung beim sogenannten political targeting – der datengetriebenen, individualisierten Ansprache von Wählerinnen und Wählern in den sozialen Medien – seien umfassende Informationen erforderlich, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  Beschwerde über Ausspielung der Werbung Auslöser für den Streit war ein Spot der AfD zur Bundestagswahl auf der Plattform Facebook. Ein Mensch, dem diese Werbung angezeigt wurde, beschwerte sich bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er beschwerte sich, die AfD habe für die Verbreitung der Werbung unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen. Die Werbung hätten nur Männer im Alter von elf bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP erhalten.

via tagesspiegel: Gericht gibt Berliner Behörde recht: AfD muss Daten zu Facebook-Werbung offenlegen