#Stinkefinger für #AfD – #Ermittlungen gegen Udo #Lindenberg eingestellt

Als Udo Lindenberg zum Ehrenbürger Hamburgs gekürt wird, wettert AfD-Politiker Alexander Wolf gegen die Auszeichnung des Musikers. Der 76-jährige Panikrocker kommentiert das gestisch und wird dafür von Wolf angezeigt. Ein Verfahren wird es nun aber nicht geben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Panik-Rocker Udo Lindenberg wegen Beleidigung mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde der Anzeigensteller, der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Wolf, auf den Privatklageweg verwiesen. Wolf hatte Lindenberg angezeigt, weil dieser ihm im September bei dessen Ernennung zum Hamburger Ehrenbürger in der Bürgerschaft den Mittelfinger gezeigt hatte. Beim Tatbestand der Beleidigung handele es sich um ein Privatdelikt, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. “Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Klage, wenn das öffentliche Interesse hieran bejaht wird. Das ist vorliegend nicht geschehen.” Stelle die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren unter Verweis auf den Privatklageweg ein, sei diese Entscheidung grundsätzlich nicht anfechtbar.

via ntv: Stinkefinger für AfD Ermittlungen gegen Udo Lindenberg eingestellt

WIRRE SCHREIBEN! REICHSBÜRGER DROHT STADTCHEF MIT KONTOPFÄNDUNG

Es ist eine Belastung für die Justiz – und doch bringt sie auch dem Angeklagten nichts als Ärger: Reichsbürger Timo P. (49) wollte wohl eine Zwangsvollstreckung verhindern, schickte dazu Dohnas Bürgermeister Ralf Müller (54, CDU) wirre Schreiben und drohte mit angeblichen Geldstrafen. Wegen Nötigung muss er jetzt selbst zahlen. Dass das kein einfacher Prozess wird, wurde schon zu Beginn klar: Statt auf der Anklagebank nahm Timo P. im Zuschauerraum Platz, sah sich selbst nur als “Begünstigter der Person Timo P.”. Auch nennt er sich in seinen Schreiben “Timo, Mann aus dem Hause P.”. In der Reichsbürger-Szene gängiger Usus. Zudem sieht sich der arbeitslose Müglitztaler als Staatsangehöriger des “Königreichs Preußen”. So sah er sich wohl im Recht, als die Gemeinde Dohna am 22. September 2021 eine Zwangsvollstreckung und Kontopfändung bei ihm einleitete. Er schickte ein langatmiges Schreiben an den Bürgermeister. Dieser soll verschiedene Legitimationen vorlegen, sonst wäre eine Strafe von 700.000 Euro und die Eintragung in ein internationales Schuldnerregister nötig. (…) Weit weniger ausgeprägt ist die Skepsis gegenüber staatlichen Behörden beim Hartz-IV-Bezug seit zwei Jahren, wie auch die Richterin verwundert feststellte. (…) Urteil: 750 Euro Strafe.

via tag24: WIRRE SCHREIBEN! REICHSBÜRGER DROHT STADTCHEF MIT KONTOPFÄNDUNG

WIRRE SCHREIBEN! REICHSBÜRGER DROHT STADTCHEF MIT KONTOPFÄNDUNG

Es ist eine Belastung für die Justiz – und doch bringt sie auch dem Angeklagten nichts als Ärger: Reichsbürger Timo P. (49) wollte wohl eine Zwangsvollstreckung verhindern, schickte dazu Dohnas Bürgermeister Ralf Müller (54, CDU) wirre Schreiben und drohte mit angeblichen Geldstrafen. Wegen Nötigung muss er jetzt selbst zahlen. Dass das kein einfacher Prozess wird, wurde schon zu Beginn klar: Statt auf der Anklagebank nahm Timo P. im Zuschauerraum Platz, sah sich selbst nur als “Begünstigter der Person Timo P.”. Auch nennt er sich in seinen Schreiben “Timo, Mann aus dem Hause P.”. In der Reichsbürger-Szene gängiger Usus. Zudem sieht sich der arbeitslose Müglitztaler als Staatsangehöriger des “Königreichs Preußen”. So sah er sich wohl im Recht, als die Gemeinde Dohna am 22. September 2021 eine Zwangsvollstreckung und Kontopfändung bei ihm einleitete. Er schickte ein langatmiges Schreiben an den Bürgermeister. Dieser soll verschiedene Legitimationen vorlegen, sonst wäre eine Strafe von 700.000 Euro und die Eintragung in ein internationales Schuldnerregister nötig. (…) Weit weniger ausgeprägt ist die Skepsis gegenüber staatlichen Behörden beim Hartz-IV-Bezug seit zwei Jahren, wie auch die Richterin verwundert feststellte. (…) Urteil: 750 Euro Strafe.

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Ehemaliger #Gütersloher #AfD-Politiker scheitert vor #Gericht – #Loser

Der ehemalige Gütersloher AfD Politiker Axel Nußbaum ist mit einer Berufung vor Gericht gescheitert. Er wollte sich gegen ein Urteil zur Wehr setzen, wegen dessen er 2100 Euro Geldstrafe zahlen soll, weil er einen gefälschten Impfpass für eine Sitzung im Kreishaus vorzeigte. Wie die Glocke berichtet, will Nußbaum nun erneut Rechtsmittel einlegen.

via radio gütersloh: Ehemaliger Gütersloher AfD-Politiker scheitert vor Gericht

Ehemaliger #Gütersloher #AfD-Politiker scheitert vor #Gericht – #Loser

Der ehemalige Gütersloher AfD Politiker Axel Nußbaum ist mit einer Berufung vor Gericht gescheitert. Er wollte sich gegen ein Urteil zur Wehr setzen, wegen dessen er 2100 Euro Geldstrafe zahlen soll, weil er einen gefälschten Impfpass für eine Sitzung im Kreishaus vorzeigte. Wie die Glocke berichtet, will Nußbaum nun erneut Rechtsmittel einlegen.

via radio gütersloh: Ehemaliger Gütersloher AfD-Politiker scheitert vor Gericht

#Gericht bestätigt #Zwangsgeld gegen #Querdenker-Eltern wegen #Verstoß gegen die #Schulpflicht – #kindswohl

Die Schulpflicht kann nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Dies stellten die Richter am Freitag in einem Eilverfahren fest. Die Eltern eines Zehnjährigen hatten einstweiligen Rechtsschutz beantragt, weil sie Menschenrechte, die Verfassung und Europarecht verletzt sahen, wie das Gericht angab. Die Eltern hätten sich trotz der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 800 Euro geweigert, ihren Sohn zur Schule zu schicken. Er sollte zuhause beschult werden, weil er in der Schule «schädigenden Corona-Maßnahmen» ausgesetzt gewesen sei. Der Junge habe Angst vor Lehrkräften und sei vom großen Klassenverband belastet. Aus Sicht des Gerichts verstießen die Eltern gegen die Schulpflicht. Der Sohn habe seit vier Monaten die Schule nicht mehr besucht. (…) Gegen den Beschluss (Az. 9 B 30/22) kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

via news4teachers: Gericht bestätigt Zwangsgeld gegen Querdenker-Eltern wegen Verstoß gegen die Schulpflicht

siehe auch: Eilentscheidung des VG Schleswig-Holstein Zwangs­geld bei Ver­let­zung der Schulpf­licht. Aufgrund der Corona-Maßnahmen weigerten sich die Eltern, ihren Sohn zur Schule zu schicken. Das VG Schleswig-Holstein hat jetzt entschieden, dass die Schulpflicht notfalls auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.  Die Schulpflicht kann notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Zu dieser Entscheidung ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) im Rahmen eines Eilverfahrens gekommen (Beschl. v. 02.12.2022, Az. 9 B 30/22). (…) Doch der Antrag sei schon unzulässig, weil die Rechtsanwältin sich nicht der vorgeschriebenen elektronischen Form bedient hat, stellte das VG fest.  Darüber hinaus verstießen die Eltern gegen die Schulpflicht. Das Schulamt sei berechtigt, mittels Zwangsgeld gegen die Eltern vorzugehen. Die Schulpflicht sei weder verfassungswidrig noch verstoße sie gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte. Wenn Probleme mit einer konkreten Schule nicht anders gelöst werden können, stehe es den Eltern frei, eine andere staatliche oder private Schule für ihren Sohn zu wählen. Keine Schule zu wählen, sei keine rechtlich zu duldende Option

a judge holding a paper
Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

#Gericht bestätigt #Zwangsgeld gegen #Querdenker-Eltern wegen #Verstoß gegen die #Schulpflicht – #kindswohl

Die Schulpflicht kann nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Dies stellten die Richter am Freitag in einem Eilverfahren fest. Die Eltern eines Zehnjährigen hatten einstweiligen Rechtsschutz beantragt, weil sie Menschenrechte, die Verfassung und Europarecht verletzt sahen, wie das Gericht angab. Die Eltern hätten sich trotz der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 800 Euro geweigert, ihren Sohn zur Schule zu schicken. Er sollte zuhause beschult werden, weil er in der Schule «schädigenden Corona-Maßnahmen» ausgesetzt gewesen sei. Der Junge habe Angst vor Lehrkräften und sei vom großen Klassenverband belastet. Aus Sicht des Gerichts verstießen die Eltern gegen die Schulpflicht. Der Sohn habe seit vier Monaten die Schule nicht mehr besucht. (…) Gegen den Beschluss (Az. 9 B 30/22) kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

via news4teachers: Gericht bestätigt Zwangsgeld gegen Querdenker-Eltern wegen Verstoß gegen die Schulpflicht

siehe auch: Eilentscheidung des VG Schleswig-Holstein Zwangs­geld bei Ver­let­zung der Schulpf­licht. Aufgrund der Corona-Maßnahmen weigerten sich die Eltern, ihren Sohn zur Schule zu schicken. Das VG Schleswig-Holstein hat jetzt entschieden, dass die Schulpflicht notfalls auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.  Die Schulpflicht kann notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Zu dieser Entscheidung ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) im Rahmen eines Eilverfahrens gekommen (Beschl. v. 02.12.2022, Az. 9 B 30/22). (…) Doch der Antrag sei schon unzulässig, weil die Rechtsanwältin sich nicht der vorgeschriebenen elektronischen Form bedient hat, stellte das VG fest.  Darüber hinaus verstießen die Eltern gegen die Schulpflicht. Das Schulamt sei berechtigt, mittels Zwangsgeld gegen die Eltern vorzugehen. Die Schulpflicht sei weder verfassungswidrig noch verstoße sie gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte. Wenn Probleme mit einer konkreten Schule nicht anders gelöst werden können, stehe es den Eltern frei, eine andere staatliche oder private Schule für ihren Sohn zu wählen. Keine Schule zu wählen, sei keine rechtlich zu duldende Option

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