Rechte Anschläge in Berlin-Neukölln haben bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Ermittlungen waren lange erfolglos. Schließlich ist der Fall doch vor Gericht gekommen. Doch das sieht nicht ausreichend Beweise. Berlin – Nach einer Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln ist einer der beiden Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 39-Jährigen am Donnerstag lediglich wegen Sachbeschädigung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro). In drei Fällen davon wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Damit blieb die Generalstaatsanwaltschaft mit einem zentralen Punkt ihrer Anklage erfolglos. Das Gericht habe feststellen können, dass der Beschuldigte eine rechte Gesinnung habe, sagte Richterin Ulrike Hauser bei der Urteilsverkündung. Es habe auch feststellen können, dass der 39-Jährige gemeinsam mit dem Mitangeklagten (36) politische Gegner ausspioniert habe. Es sei aber nicht festzustellen, dass er sich in der Nacht zum 1. Februar 2017 in der Nähe der Tatorte aufgehalten habe. In jener Nacht waren in Neukölln die Autos von einem Buchhändler und Linke-Politiker Ferat Kocak in Flammen aufgegangen. Beide engagieren sich gegen Rechtsextremismus. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft sollten sie und gleichgesinnte Menschen in dem Bezirk eingeschüchtert werden. Kocak, der Nebenkläger in den Verfahren war, zeigte sich enttäuscht: „Wir bewerten den Freispruch als Freifahrtschein für Menschen, die dort weiterhin rechtsterroristisch agieren.“ Seine Anwältin Franziska Neddelmann ließ zunächst offen, ob sie in Berufung geht. Sie wolle abwarten, wie die Generalstaatsanwaltschaft vorgehe, sagte sie auch mit Blick auf die Kosten für ihren Mandanten.

via merkur: Freispruch nach Brandanschlägen in Neukölln

siehe auch: Rechtsextreme Anschläge in Neukölln: Berliner Gericht spricht Tilo P. vom Vorwurf der Brandstiftung frei. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag ein Urteil zur Neuköllner Anschlagsserie gesprochen. Lediglich für rechtsextreme Schmierereien gab es eine Geldstrafe. Tilo P. stützt das Gesicht in die Hände, reibt sich die Augen. Es bleibt unklar, ob er betroffen oder gelangweilt ist – zumindest kann er offenbar nicht glauben, was er da gerade gehört hat. Im Urteil wurde der frühere AfD-Politiker am Donnerstag beim Anklagepunkt des Brandanschlags aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Für rechte Schmierereien wurde er zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Konkret wegen Sachbeschädigung in acht Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Volksverhetzung. Zuvor hatten die Vertreterinnen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert, dass P. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt werden sollte. Die Tagesspiegel-App Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Tilo P. dem Mitangeklagten Sebastian T. Beihilfe geleistet, als dieser in zwei Fällen die Autos vermeintlicher politischer Gegner angezündet hat. Das Verfahren gegen Sebastian T. war zuvor abgetrennt worden, gegen ihn wird auch weiter unter anderem wegen Coronasubventionsbetrug verhandelt. Er sei nicht bewährungsfähig, habe keine günstige Sozialprognose, sagte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft. Tilo P. war angeklagt im Verfahren zu einer ganzen Reihe rechtsextremer Straftaten, die ab 2013 in Berlin-Neukölln begangen worden sein sollen.