#DOXING: #Datenschutzbeauftragter verwarnt #AfD-Kreisverband – #hetzer #schauhin

Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat einen Post der AfD, in dem der Wohnort einer Politikerin veröffentlicht wurde, als rechtswidrig eingestuft. Weil er vertrauliche Daten über eine Landtagsabgeordnete ins Netz stellte, hat der Göppinger AfD-Kreisverband eine Verwarnung des Datenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, erhalten. Brink bestätigte der DPA, dass er eine Sanktion gegen den Kreisverband ausgesprochen habe. Hintergrund ist ein Streit zwischen der Göppinger AfD und der Grünen-Abgeordneten Ayla Cataltepe: Der Kreisverband hatte im Frühjahr auf seiner Facebook-Seite ein Foto eines Baugrundstücks von Cataltepe in Verbindung mit ihrem Namen gepostet. Der Post wurde kurze Zeit später gelöscht. Die Abgeordnete Cataltepe war zuvor mit ihrer Nachbarin in Eislingen wegen eines Tretrollers in Streit geraten, was im Juni 2021 sogar zu einem Polizeieinsatz führte. Das Boulevardblatt Bild betitelte den Fall damals als Roller-Gate. Goßner postete das Bild vom Baugrundstück in Göppingen und schrieb darüber: “Sind Kinderroller in Zukunft noch sicher?” “Der AfD-Kreisverband Göppingen hat meine persönlichen Daten ins Internet gestellt. Das geht gar nicht und ist absolut inakzeptabel”, sagte Cataltepe der DPA. “Daher habe ich den Landesdatenschutzbeauftragten gebeten, die Sache zu prüfen. Im Ergebnis besteht kein Zweifel: Die AfD hat hier klar die rote Linie überschritten.” Die AfD mache mit der Roller-Sache Politik, sagte die Abgeordnete. Brink stufte den Post als rechtswidrig ein und sprach eine Verwarnung gegen den Kreisverband per Bescheid aus. Der Kreisverband habe mit dem Post preisgegeben, wo die Abgeordnete privat zu finden sei, kritisierte Brink. Ortskundige hätten den Bauplatz auf dem Foto leicht zuordnen können. Falls sich so etwas wiederhole, müsse der AfD-Kreisverband mit einem Bußgeld rechnen, so Brink.

via golem: DOXING: Datenschutzbeauftragter verwarnt AfD-Kreisverband

Neo-Nazi #ThomasSewell found guilty of attack on security guard in ‘racial taunt’

White supremacist Thomas Sewell is facing time behind bars after a Melbourne magistrate found him guilty of a “sustained and unjustified” attack on a security guard, who was also subjected to racial abuse. Sewell, 29, had argued he was acting in self-defence when he repeatedly punched a security guard in the head outside Channel Nine’s Docklands headquarters after being refused a meeting with A Current Affair producers in March 2021. Thomas Sewell outside of court during his contested hearing. Magistrate Stephen Ballek found the security guard acted in a calm, professional and firm manner as he ushered Sewell and his friend, Jacob Hersant, away from the building before he was punched in the face six times. Sewell’s legal team had alleged the security guard grabbed Hersant around the throat, as he tried to film, but Ballek said there was no evidence this had happened. “You leapt in with sustained and unjustified violence,” Ballek said. “A strong man brutally punching an unsuspecting victim to the face. “[The victim] acted the entire time very professionally. You, on the other hand, appeared to be itching for a fight.”

via theagecomau: Neo-Nazi #ThomasSewell found guilty of attack on security guard in ‘racial taunt’

#Bewährungsstrafe für ehemaligen #Busfahrer aus #Querdenker-Szene – #LockHimUp #covidioten #laschet #thomasbrauner

Weil er unerlaubt Menschen gefilmt und die Videos im Internet veröffentlicht hat, ist ein 40-Jähriger verurteilt worden. Der Mann war bekannt geworden, weil er als Busfahrer Fahrgäste aufgefordert hatte, ihre Masken abzunehmen. Das Amtsgericht Sömmerda hat einen ehemaligen Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, wurde gegen den 40-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verhängt. Außerdem muss er 200 Arbeitsstunden leisten. Der Mann hatte im September 2020 bei einer Schülerfahrt den Bus gestoppt und die Kinder aufgefordert, ihre Schutzmasken abzunehmen. Er behauptete, es seien schon zwei Kinder wegen des Tragens von Masken gestorben. Zudem filmte der Mann das Geschehen und stellte die Aufnahmen online.

via mdr: Bewährungsstrafe für ehemaligen Busfahrer aus Querdenker-Szene

siehe auch: QUERDENKER FORDERTE KINDER AUF, IHRE MASKEN ABZUSETZEN Busfahrer Thomas B. bekommt 16 Monate auf Bewährung. Das Amtsgericht Sömmerda hat am Mittwoch einen Schulbusfahrer vom Vorwurf der Nötigung und Freiheitsberaubung freigesprochen. Verurteilt wurde Busfahrer Thomas B. (41), der sich selbst einen bekennenden Querdenker nennt, dennoch wegen des unbefugten Verbreitens von Bildern, der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Hausfriedensbruch und Beleidigung. (…) Thomas B. hatte aber mehrfach Videos von Streitgesprächen zu Corona-Maßnahmen mit seinem Mobiltelefon ohne Zustimmung der abgebildeten Personen aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht. Das Gericht verhängte daher zwei Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr, sowie von vier Monaten jeweils auf Bewährung; Bewährung für Thomas Brauner “Querdenker”-Busfahrer zwang Kinder, ihre Masken abzunehmen. “Busfahrer Thomas Brauner”: Der unter diesem Namen bekannt gewordene “Querdenker” wurde am Mittwoch verurteilt. Kinder glaubten zunächst an eine Entführung, als ihr Busfahrer hielt und sie vor laufender Kamera aufforderte, die Masken abzunehmen. Nun ist der durch einen Auftritt mit Armin Laschet bekannt gewordene Mann verurteilt worden. Eine prominente Größe der “Querdenker”-Szene soll jetzt mit einer 16-monatigen Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden für Terror mit der Handykamera büßen: Thomas Brauner (41), bekannt geworden als “Busfahrer Thomas Brauner”, hatte immer wieder Videos veröffentlicht von Menschen, die er zu Zeiten der Maskenpflicht mit Auftritten ohne Maske provoziert hatte. Der Prozess am Amtsgericht im thüringischen Sömmerda zog sich über 15 Verhandlungstage, weil so viele Betroffene als Zeugen angehört wurden. Mitarbeiter in Geschäften, in Behörden und Kinder im Bus waren in der Regel unverpixelt in Brauners Kanälen im Netz gelandet. Nun bleibt auch sein Handy eingezogen, entschied das Gericht.

siehe dazu auch: Busfahrer #ThomasBrauner – “#Querdenker” aus #Laschet-#Wahlkampf zu #Haftstrafe verurteilt – #covidioten “Querdenker” Thomas Brauner sprang im Wahlkampf von Armin Laschet auf die Bühne – nun saß er vor Gericht. Ein Attest spielte dabei eine besondere Rolle. Das Amtsgericht Hannover hat den Thüringer “Querdenker” Thomas Brauner wegen Verwendens falscher Gesundheitszeugnisse zu einer Strafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts t-online. Brauner wurde bundesweit bekannt, weil er im Bundestagswahlkampf zu CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet auf die Bühne gesprungen war. Zuvor hatte er schon einmal Aufsehen erregt, da er als Busfahrer Kinder aufgefordert hatte, ihre Masken abzunehmen, und ein Video davon ins Netz stellte. Er verlor wenig später seinen Job.*

Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit einem den Beteiligten am Dienstag bekannt gegebenem Beschluss einen Antrag des AfD-Bundesverbands auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az. 14 S 2096/22). Der VGH bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe. Die AfD hatte sich erstinstanzlich vergeblich gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits einige Stunden vor Urteilsverkündung mit sog. Sperrerklärungen an Journalisten herauszugeben. Das VG hatte seinerzeit entschieden, dass die Pressearbeit des BVerfG keine Rechte der AfD verletze (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21). Konkret ging es der AfD um die Überprüfung der Praxis der Pressestelle des BVerfG, bei eigenen Urteilsverkündungen schon am Vorabend die berechtigten Journalistinnen und Journalisten durch Pressemitteilung zu unterrichten. Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen.  Die AfD sah sich dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wollte auch Rechte ihrer Vertreter, die sie ebenfalls als verletzt ansah, geltend machen. Die Kammer des VG wies die Klage der Partei bereits als unzulässig ab, weil die erforderliche Klagebefugnis fehlte. Die AfD könne sich nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) berufen, weil sie als politische Partei schon selbst kein Presseorgan sei, urteilte das VG. Zudem stehe sie nicht in beruflichem Wettbewerb zu den JPK-Mitgliedern, weshalb eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG “bereits offensichtlich ausscheidet”, wie es in der Begründung heißt.

via lto: Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

judgement scale and gavel in judge office
Photo by Sora Shimazaki on Pexels.com

Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit einem den Beteiligten am Dienstag bekannt gegebenem Beschluss einen Antrag des AfD-Bundesverbands auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az. 14 S 2096/22). Der VGH bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe. Die AfD hatte sich erstinstanzlich vergeblich gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits einige Stunden vor Urteilsverkündung mit sog. Sperrerklärungen an Journalisten herauszugeben. Das VG hatte seinerzeit entschieden, dass die Pressearbeit des BVerfG keine Rechte der AfD verletze (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21). Konkret ging es der AfD um die Überprüfung der Praxis der Pressestelle des BVerfG, bei eigenen Urteilsverkündungen schon am Vorabend die berechtigten Journalistinnen und Journalisten durch Pressemitteilung zu unterrichten. Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen.  Die AfD sah sich dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wollte auch Rechte ihrer Vertreter, die sie ebenfalls als verletzt ansah, geltend machen. Die Kammer des VG wies die Klage der Partei bereits als unzulässig ab, weil die erforderliche Klagebefugnis fehlte. Die AfD könne sich nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) berufen, weil sie als politische Partei schon selbst kein Presseorgan sei, urteilte das VG. Zudem stehe sie nicht in beruflichem Wettbewerb zu den JPK-Mitgliedern, weshalb eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG “bereits offensichtlich ausscheidet”, wie es in der Begründung heißt.

via lto: Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

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#Stutthof-#Prozess – #Bewährungsstrafe für frühere #KZ-Sekretärin

Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen hat das Landgericht Itzehoe eine ehemalige Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof schuldig gesprochen. Sie bekommt zwei Jahre auf Bewährung.Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe hat eine frühere Sekretärin des NS-Konzentrationslagers (KZ) Stutthof bei Danzig zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 FällenDas Gericht sprach die inzwischen 97-jährige Irmgard F. der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen schuldig. F. hatte laut Anklage in den Jahren 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im KZ Stutthof gearbeitet. Sie war damals zwischen 18 und 19 Jahre alt. Deshalb fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Diese folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

via tagesschau: Stutthof-Prozess Bewährungsstrafe für frühere KZ-Sekretärin

siehe auch: Landgericht Itzehoe Urteil im Prozess um frühere KZ-Sekretärin gefallen. Das Landgericht Itzehoe hat am Dienstag eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof schuldig gesprochen. Diese Strafe erhielt die 97-Jährige. Die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., ist der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig. Das Landgericht verurteilte die 97-Jährige am Dienstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Nach Feststellung der Strafkammer war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. “Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten” “Die im 98. Lebensjahr stehende Angeklagte hat ihre gerichtliche Schuldig-Sprechung wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord erhalten. Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten”, erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertrat; 97-Year-Old Woman Guilty in What Could Be Germany’s Last-Ever Nazi Trial Irmgard Furchner worked as a secretary at a Nazi death camp where 65,000 prisoners are thought to have died. The former secretary of a Nazi concentration camp has been found guilty by a German court of being complicit in the murder of 10,505 inmates, in what could be Germany’s last-ever Nazi-era criminal conviction Irmgard Furchner, 97, worked as a stenographer and typist between June 1943 and April 1945 at Stutthof death camp, which is in modern-day Gdansk, Poland. 65,000 Jewish prisoners, Polish partisans and Soviet prisoners of war are estimated to have died at the camp. She was given a two-year suspended sentence after the court in Itzehoe, a town north of Hamburg, found that her work “assured the smooth running of the camp” and that she had “knowledge of all occurrences and events at Stutthof.” The 97-year-old was tried at a juvenile court, as she was aged 18 or 19 when she worked at the camp.

Jan. 6 ‘Poster Boy’ Sentenced to 5 Years for Role in #Riot – #capitolRiot

Doug Jensen, one of the first people to breach the Capitol building, was known as the rioter who chased a police officer. The “poster boy” of the January 6 riots was just sentenced to five years in prison.   When a pro-Trump mob attacked the Capitol, Doug Jensen, 43, was directly involved in one of the day’s most dramatic moments. Jensen, the tenth person to breach the Capitol Building led a crowd chasing U.S. Capitol Police Officer Eugene Goodman officer up a set of stairs and into a corridor just outside the Senate chambers. The man, clad in a distinctive black QAnon hoodie, screamed at the officer to arrest then Vice President Mike Pence and “do their jobs.” Images of the stand-off and Jensen at the front of the crowd quickly made  him one of the faces of the riot, alongside folks like the QAnon Shaman.  The Iowa man was forced to leave the Capitol building after the initial break-in but, undeterred, reentered the grounds and had to be forcibly removed a second time. Unbeknownst to most, he was armed with a knife during his time on the hill.  Authorities conducted a massive effort to identify and arrest those who breached the Capitol grounds that day and have charged almost 1,000 people so far. Jensen, being one of the most prominent faces to emerge from that day, was quickly identified and arrested two days after the riots.  Jenson was found guilty of assaulting a law enforcement officer, obstructing an official proceeding, entering and remaining in a restricted building with a dangerous weapon, and disorderly conduct with a dangerous weapon in September.

via vice: Jan. 6 ‘Poster Boy’ Sentenced to 5 Years for Role in Riot