Das Berliner Amtsgericht hat Maurice P. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der bekennende Rechtsextreme muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Berliner Amtsgericht hat den Neuköllner Neonazi Maurice P. unter anderem wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er einem Jamaikaner „gezielt und absichtlich“ nach einer Auseinandersetzung ein Cuttermesser in den Hals rammte und dabei nur knapp die Halsschlagader verfehlte. Zudem sei P. an einer Schlägerei mit linken Kneipenbesucher:innen in Neukölln beteiligt gewesen. Jetzt Newsletter kostenlos abonnieren: „Tagesspiegel Checkpoint“ liefert alle Informationen rund um die Wiederholungswahl Zudem wurde P. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen verurteilt: Er habe den verbotenen Hitlergruß vor dem Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma gezeigt, einen Button mit Hakenkreuz und Adolf-Hitler-Konterfei getragen sowie ein T-Shirt mit dem Logo der verbotenen rechtsextremen Terrororganisation Combat 18. Letzteres stellt auch einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz dar. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. P.s Verteidiger, der bekannte Neonazi-Szene-Anwalt Wolfram Nahrath, hatte in den beiden Fällen der Körperverletzung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft geriet P. am Morgen des 4. Juli 2021 vor einer Kneipe in Rudow mit dem Jamaikaner Steve W. in Streit. P. soll sich mehrfach rassistisch geäußert haben. Irgendwann sei die Auseinandersetzung dann eskaliert: Zwar soll W., der P. körperlich deutlich überlegen ist, zuerst zugeschlagen haben. P. sei dann aber, als der Konflikt eigentlich schon vorbei war, zurückgekehrt und habe das Cuttermesser gezückt – mit dem klaren Ziel, sich für die eingesteckten Schläge zu revanchieren, so die Richterin. P. selbst behauptet, er habe aus Notwehr gehandelt W. erlitt eine sechs Zentimeter lange und einen halben Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals, die nur vier Zentimeter von der Halsschlagader entfernt war. „Nur weil er P.s Arm reflexhaft zur Seite stoßen konnte, wurde schlimmeres verhindert“, so die Richterin. Er leide bis heute deutlich unter den Folgen.
via tagesspiegel: Nach Angriff mit Cuttermesser: Berliner Gericht verurteilt Neuköllner Neonazi Maurice P. zu Haftstrafe
siehe auch: Mann mit Messer am Hals verletzt: Berliner Neonazi zu Haftstrafe verurteilt Der 29-Jährige hatte im Juli 2021 einem Jamaikaner mit einem Messer in den Hals geschnitten. Er sagte, es sei eine Abwehrbewegung gewesen. Das Gericht sah das anders. Ein Berliner Rechtsextremist ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige habe einen aus Jamaika stammenden Mann nach einer körperlichen Auseinandersetzung gezielt mit einem Messer attackiert und verletzt, urteilte am Mittwoch das Amtsgericht Tiergarten. In einem anderen Fall griff er in Berlin-Neukölln mit Gleichgesinnten eine Gruppe an. Der 29-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann bei dem Angriff auf den Jamaikaner im Juli 2021 aus rassistischen Motiven handelte. Der 37-Jährige wurde am Hals verletzt. Die Richterin erklärte, nach einem Gespräch über rechtsextreme Ansichten sei es zu einem Schlagabtausch gekommen. Als der Kampf beendet gewesen sei, habe der Angeklagte den 37-Jährigen mit einem Messer attackiert. Der Mann leide bis heute unter den Folgen – „es blieb ein Gefühl tiefer Verunsicherung“.


