Nach #Angriff mit #Cuttermesser: #Berliner #Gericht verurteilt #Neuköllner Neonazi Maurice P. zu #Haftstrafe – #messerstecher

Das Berliner Amtsgericht hat Maurice P. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der bekennende Rechtsextreme muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Berliner Amtsgericht hat den Neuköllner Neonazi Maurice P. unter anderem wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er einem Jamaikaner „gezielt und absichtlich“ nach einer Auseinandersetzung ein Cuttermesser in den Hals rammte und dabei nur knapp die Halsschlagader verfehlte. Zudem sei P. an einer Schlägerei mit linken Kneipenbesucher:innen in Neukölln beteiligt gewesen. Jetzt Newsletter kostenlos abonnieren: „Tagesspiegel Checkpoint“ liefert alle Informationen rund um die Wiederholungswahl Zudem wurde P. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen verurteilt: Er habe den verbotenen Hitlergruß vor dem Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma gezeigt, einen Button mit Hakenkreuz und Adolf-Hitler-Konterfei getragen sowie ein T-Shirt mit dem Logo der verbotenen rechtsextremen Terrororganisation Combat 18. Letzteres stellt auch einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz dar. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. P.s Verteidiger, der bekannte Neonazi-Szene-Anwalt Wolfram Nahrath, hatte in den beiden Fällen der Körperverletzung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft geriet P. am Morgen des 4. Juli 2021 vor einer Kneipe in Rudow mit dem Jamaikaner Steve W. in Streit. P. soll sich mehrfach rassistisch geäußert haben. Irgendwann sei die Auseinandersetzung dann eskaliert: Zwar soll W., der P. körperlich deutlich überlegen ist, zuerst zugeschlagen haben. P. sei dann aber, als der Konflikt eigentlich schon vorbei war, zurückgekehrt und habe das Cuttermesser gezückt – mit dem klaren Ziel, sich für die eingesteckten Schläge zu revanchieren, so die Richterin. P. selbst behauptet, er habe aus Notwehr gehandelt W. erlitt eine sechs Zentimeter lange und einen halben Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals, die nur vier Zentimeter von der Halsschlagader entfernt war. „Nur weil er P.s Arm reflexhaft zur Seite stoßen konnte, wurde schlimmeres verhindert“, so die Richterin. Er leide bis heute deutlich unter den Folgen.

via tagesspiegel: Nach Angriff mit Cuttermesser: Berliner Gericht verurteilt Neuköllner Neonazi Maurice P. zu Haftstrafe

siehe auch: Mann mit Messer am Hals verletzt: Berliner Neonazi zu Haftstrafe verurteilt Der 29-Jährige hatte im Juli 2021 einem Jamaikaner mit einem Messer in den Hals geschnitten. Er sagte, es sei eine Abwehrbewegung gewesen. Das Gericht sah das anders. Ein Berliner Rechtsextremist ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige habe einen aus Jamaika stammenden Mann nach einer körperlichen Auseinandersetzung gezielt mit einem Messer attackiert und verletzt, urteilte am Mittwoch das Amtsgericht Tiergarten. In einem anderen Fall griff er in Berlin-Neukölln mit Gleichgesinnten eine Gruppe an. Der 29-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann bei dem Angriff auf den Jamaikaner im Juli 2021 aus rassistischen Motiven handelte. Der 37-Jährige wurde am Hals verletzt. Die Richterin erklärte, nach einem Gespräch über rechtsextreme Ansichten sei es zu einem Schlagabtausch gekommen. Als der Kampf beendet gewesen sei, habe der Angeklagte den 37-Jährigen mit einem Messer attackiert. Der Mann leide bis heute unter den Folgen – „es blieb ein Gefühl tiefer Verunsicherung“.

Neonazi erwischt – Er zeigte #Hitlergruß auf #Corona-#Demo – #LockHimUp

Widerwärtige Geste auf der Corona-Demo im Februar vergangenen Jahres. Dort zeigte ein Mann den Hitler-Gruß. Jetzt hat ihn die Polizei erwischt. Auf einer „Corona-Demonstration“ in der Bayreuther Innenstadt im Februar des vergangenen Jahres zeigte ein Teilnehmer den Hitlergruß. Dies hat die ortsansässige Gruppe der Antifa fotografiert und das Foto dieser Zeitung zur Verfügung gestellt. Jetzt ist der Mann gefunden. Der zuständige Richter erließ Strafbefehl. Beim Spaziergang der örtlichen Corona-Maßnahmen-Kritiker am 5. Februar des vergangenen Jahres ließ sich ein Teilnehmer des Aufzugs zum Hitlergruß hinreißen, so die Pressemitteilung der Polizei Oberfranken. Adressiert hatte er diesen offensichtlich an eine Gruppe Gegendemonstranten, die sich gerade im Bereich der Zentralen Omnibushaltestelle aufgehalten hatte. Vor allem der Nordbayerische Kurier hatte über den Vorfall berichtet. Die eingeleiteten Ermittlungen des Kommissariats Staatsschutz der Kripo Bayreuth zeigten Erfolg und der Tatverdächtige konnte einem Strafverfahren zugeführt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erließ der zuständige Richter nun einen Strafbefehl. Der somit wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte 56-Jährige aus dem Landkreis Bayreuth muss nun eine Geldstrafe bezahlen.

via kurier: Neonazi erwischt Er zeigte Hitlergruß auf Corona-Demo

judgement scale and gavel in judge office
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#Oberlandesgericht #Köln – #AfD-#Gegendemonstranten angefahren – #Gericht hebt #Freispruch auf

Das Kölner Oberlandesgericht hat einen Freispruch für einen Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung, der im April 2019 einen Gegendemonstranten angefahren haben soll, wieder aufgehoben. Der 1. Strafsenat am OLG bezweifelte, dass das Handeln des Angeklagten, wie in der vorherigen Instanz festgestellt worden war, „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen sei. Weiter rügte die Revisionsinstanz, die den Freispruch auf Rechtsfehler überprüfte, „Beweiswürdigung“ und „rechtliche Würdigung“ des Falls durch das Landgericht als „lückenhaft“, „widersprüchlich“ und „schief“. Das OLG verwies das Verfahren zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht.

via rp online: Oberlandesgericht Köln AfD-Gegendemonstranten angefahren – Gericht hebt Freispruch auf

#Oberlandesgericht #Köln – #AfD-#Gegendemonstranten angefahren – #Gericht hebt #Freispruch auf

Das Kölner Oberlandesgericht hat einen Freispruch für einen Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung, der im April 2019 einen Gegendemonstranten angefahren haben soll, wieder aufgehoben. Der 1. Strafsenat am OLG bezweifelte, dass das Handeln des Angeklagten, wie in der vorherigen Instanz festgestellt worden war, „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen sei. Weiter rügte die Revisionsinstanz, die den Freispruch auf Rechtsfehler überprüfte, „Beweiswürdigung“ und „rechtliche Würdigung“ des Falls durch das Landgericht als „lückenhaft“, „widersprüchlich“ und „schief“. Das OLG verwies das Verfahren zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht.

via rp online: Oberlandesgericht Köln AfD-Gegendemonstranten angefahren – Gericht hebt Freispruch auf

#VERWALTUNGSGERICHT #KÖLN – Keine #Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine

Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeordnet. Das reiche aus für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, wie das Gericht am Montag mitteilte. In seinen Beschlüssen wies das Gericht die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins ab. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (AZ: 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22) Das Verwaltungsgericht folge der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei „Aufbruch Leverkusen“ um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Splitterpartei „Pro NRW“ angehörten, hieß es.

via migazin: VERWALTUNGSGERICHT KÖLN Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Ariaveeg&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Ariaveeg (page does not exist)”>Ariaveeg</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

#OLG #KARLSRUHE WEIST #REVISION ZURÜCK – #Freiburger #Anwalt #Mandic ist rechtskräftig verurteilt – #LockHimUp

Die Verurteilung des früheren Freiburger AfD-Stadtrates Dubravko Mandic wegen gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der Freiburger Anwalt und frühere AfD-Stadtrat Dubravko Mandic hatte am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Revision eingelegt gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichts vom Mai 2022. Dieses hatte ihn im vergangenen Mai zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mandic auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg einem Passanten ein Tier-Abwehrspray ins Gesicht gesprüht hat. Es darf nur im äußersten Notfall gegen Menschen eingesetzt werden (…)

via swr: OLG KARLSRUHE WEIST REVISION ZURÜCK Freiburger Anwalt Mandic ist rechtskräftig verurteilt

siehe auch: Gefährliche Körperverletzung – Freiburgs ehemaliger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic rechtskräftig verurteilt. Das Urteil gegen den ehemaligen AfD-Stadtrat Dubravko Mandic wegen gefährlicher Körperverletzung ist nun bestätigt worden. Außerdem steht nun ein neuer Prozess wegen Beleidigung an; Verurteilung von Ex-AfD-Stadtrat wegen Körperverletzung rechtskräftig. Der frühere AfD-Politiker Dubravko Mandic ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht erklärte, dass es ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt habe, welches eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung verhängt hatte. Der ehemalige Freiburger Stadtrat hatte nach Überzeugung des Gerichts einen Mann mit Tierabwehrspray verletzt. (…) Über den Vorwurf der Beleidigung muss das Freiburger Gericht dagegen noch einmal verhandeln. Mandic soll im sozialen Netzwerk Facebook 2015 eine Fotomontage eingestellt haben, bei der die Köpfe der in den Nürnberger Prozessen angeklagten NS-Kriegsverbrecher durch Mitglieder der damaligen Bundesregierung und andere Politiker ersetzt wurden.

screenshot website; archive is FEcZ7

#OLG #KARLSRUHE WEIST #REVISION ZURÜCK – #Freiburger #Anwalt #Mandic ist rechtskräftig verurteilt – #LockHimUp

Die Verurteilung des früheren Freiburger AfD-Stadtrates Dubravko Mandic wegen gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der Freiburger Anwalt und frühere AfD-Stadtrat Dubravko Mandic hatte am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Revision eingelegt gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichts vom Mai 2022. Dieses hatte ihn im vergangenen Mai zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mandic auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg einem Passanten ein Tier-Abwehrspray ins Gesicht gesprüht hat. Es darf nur im äußersten Notfall gegen Menschen eingesetzt werden (…)

via swr: OLG KARLSRUHE WEIST REVISION ZURÜCK Freiburger Anwalt Mandic ist rechtskräftig verurteilt

siehe auch: Gefährliche Körperverletzung – Freiburgs ehemaliger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic rechtskräftig verurteilt. Das Urteil gegen den ehemaligen AfD-Stadtrat Dubravko Mandic wegen gefährlicher Körperverletzung ist nun bestätigt worden. Außerdem steht nun ein neuer Prozess wegen Beleidigung an; Verurteilung von Ex-AfD-Stadtrat wegen Körperverletzung rechtskräftig. Der frühere AfD-Politiker Dubravko Mandic ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht erklärte, dass es ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt habe, welches eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung verhängt hatte. Der ehemalige Freiburger Stadtrat hatte nach Überzeugung des Gerichts einen Mann mit Tierabwehrspray verletzt. (…) Über den Vorwurf der Beleidigung muss das Freiburger Gericht dagegen noch einmal verhandeln. Mandic soll im sozialen Netzwerk Facebook 2015 eine Fotomontage eingestellt haben, bei der die Köpfe der in den Nürnberger Prozessen angeklagten NS-Kriegsverbrecher durch Mitglieder der damaligen Bundesregierung und andere Politiker ersetzt wurden.

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