In #Velbert (NRW) – “#Reichsbürger” mit #Messer bedroht #Polizisten – #terror

Am Dienstag hat ein bewaffneter Mann in Velbert einen Polizeieinsatz ausgelöst. Er hat sich nach einer Sachbeschädigung in seiner Wohnung verschanzt und hat ausgerufen, er hasse Polizisten. Ein selbsternannter “Reichsbürger” hat in Velbert bei Düsseldorf einen Spezialeinsatzkommando (SEK)-Einsatz ausgelöst, weil er Polizisten mit einem Messer bedroht hat. Wie die Polizei in den frühen Morgenstunden des Mittwochs mitteilte, konnte der 30-jährige Mann von den Einsatzkräften schließlich überwältigt und festgenommen werden. Die Beamten waren ursprünglich am späten Dienstagabend wegen einer Sachbeschädigung zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden. Sie entdeckten, dass der besagte Mann eine Tür beschädigt hatte. Als sie eintrafen, wurden sie mit einem Messer bedroht. Laut Angaben der Polizei rief der Mann dabei, dass er die Polizei hasse und sich als “Reichsbürger” identifiziere. (…) Der Verdächtige verschanzte sich nach dem Vorfall in seiner Wohnung. Infolgedessen wurde das SEK zur Unterstützung hinzugezogen. Sie überwältigten den Mann letztlich durch Aufsprengen der Wohnungstür und nahmen ihn in Gewahrsam

via t-online: In Velbert (NRW) “Reichsbürger” mit Messer bedroht Polizisten

siehe auch: „Reichsbürger“ bedroht Polizei mit Messer – SEK-Einsatz. Bei einem Polizeieinsatz im nordrhein-westfälischen Velbert werden die Beamten von einem 30-Jährigen mit einem Messer bedroht. Er bezeichnet sich selbst als „Reichsbürger“ und schloss sich in seiner Wohnung ein – ein Sondereinsatzkommando überwältigte ihn. Anzeige Ein selbst ernannter „Reichsbürger“ hat in Velbert bei Düsseldorf Polizisten mit einem Messer bedroht und damit einen SEK-Einsatz ausgelöst. Die Spezialkräfte überwältigten den alkoholisierten 30-Jährigen und nahmen ihn fest, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Dabei wurde er leicht verletzt.

Aufnahmen von #Polizeieinsätzen von der #DSGVO gedeckt – Kein Film ist illegal – #polizeiproblem

Seit langem umstritten: Dürfen Polizeieinsätze zum Zweck der Dokumentation gefilmt werden? Ja, meinen Christoph Schnabel und Markus Wünschelbaum. Die Zulässigkeit ergebe sich aus der DSGVO. Die Justiz müsse umdenken. In Hamburg eskalierte ein Polizeieinsatz am Jungfernstieg: Polizeikräfte hielten einen Feuerwehrmann für einen “Corona-Spaziergänger” und attackierten ihn unverhältnismäßig. Anschließend zeigten sie das Opfer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung an. Vor Gericht sagten die Polizist:innen einheitlich und überzeugend die Unwahrheit aus. Nur durch eine Handyaufnahme des Vorfalls konnte das Opfer in letzter Minute freigesprochen werden. Die Polizist:innen waren dann selbst Ermittlungen wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt ausgesetzt. Geht es nach der herrschenden Meinung in Deutschland, wäre die Anfertigung dieser entscheidenden Aufnahme wohl strafbar gewesen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits 2015 entschieden, dass es nicht grundsätzlich unzulässig sein kann, Polizeibedienstete im Einsatz zu filmen. Nun gehen Polizeikräfte aber anders vor: Nicht das Bild, sondern die Tonaufnahme während des Einsatzes würde die Vertraulichkeit ihrer Ansprache nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) verletzen. Diese Strafbarkeit richtet sich nämlich nicht nach dem Inhalt des Gesagten, sondern ob die Worte in der “Nichtöffentlichkeit”, also vertraulich gefallen sind. Ob dies der Fall ist, wird in der Rechtsprechung kunterbunt unterschiedlich beurteilt. (…) In Rechtsprechung und Literatur versteht man hierunter einen – an sich unnötigen – Verweis auf die allgemeine Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand und Einwilligung. Ein solches Verständnis missachtet die Gesetzesbegründung zu § 201 StGB. Danach sollte der Strafausschluss gerade nicht auf bestimmte Rechtfertigungstatbestände des StGB oder die Einwilligungen beschränkt sein. Vielmehr verwies der Gesetzgeber in den 1960er Jahren auf eine Abwägung anhand der Gesamtrechtsordnung, um über die Strafbarkeit zu entscheiden. Dieser Verweis auf die Gesamtrechtsordnung führt dazu, dass heute vor allem das Datenschutzrecht das Merkmal der “Unbefugtheit” in § 201 StGB ausfüllen kann: Ist eine Aufnahme nach den Maßstäben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig, kann kein unbefugtes Handeln vorliegen. Denn das EU-Datenschutzrecht regelt die Frage der Datenverarbeitung durch eine Tonaufnahme abschließend und einheitlich für die Union. Es wäre damit unvereinbar, wenn die Mitgliedstaaten eine nach der DSGVO erlaubte Handlung durch ihr nationales Strafrecht ausnahmslos kriminalisieren würden. DSGVO als Ermöglichungsrecht Einschlägig ist dabei der Erlaubnistatbestand des “berechtigten Interesses” in Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO. Hiernach sind Aufnahmen erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind und keine überwiegenden Interessen der aufgenommenen Personen entgegenstehen. Auf der einen Seite steht das Interesse des Bürgers, Beweise zu sichern gegen ein möglicherweise rechtswidriges, staatliches Hoheitshandeln. Grundsätzlich stehen die Persönlichkeitsrechte natürlich auch Polizist:innen zu. Sie müssen diese während eines hoheitlichen Einsatzes aber regelhaft zurückstellen. Denn die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben genießt regelhaft Vorrang. Daher kommt es bei der Frage, ob Aufnahmen von Polizeieinsätzen zulässig sind, entscheidend darauf an, ob hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden. Denn hier besteht ein klares Machtgefälle zwischen Bürger und Staatsgewalt. Dieses Ungleichgewicht spricht in der Abwägung meist für ein überwiegendes Kontrollinteresse der Öffentlichkeit. Vor allem wenn es später zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte, in dem der genaue Inhalt des Gesprächs wichtig wird. Pauschale Ansichten überzeugen da nicht, wenn sie Aufnahmen von Polizeieinsätzen für generell datenschutzwidrig erklären oder den Einsatz unmittelbaren Zwangs voraussetzen, um ausnahmsweise eine Aufnahme in Notwehr anzuerkennen. Dies gilt natürlich nicht unbegrenzt. Bei Routinetätigkeiten wie Streifenfahrten, Pausen und Brötchenholen besteht kein Kontrollinteresse der Öffentlichkeit. Hier müssen es sich Polizeibeamte nicht gefallen lassen, ungefragt gefilmt zu werden. Erst recht nicht, wenn die Aufnahmen sie verhöhnen oder lächerlich machen sollen.

via lto: Aufnahmen von Polizeieinsätzen von der DSGVO gedeckt Kein Film ist illegal

16-jährige Aktivistin im #Iran: #NikaShakarami Bericht zufolge von #Polizisten sexuell misshandelt und ermordet – #WomanLifeFreedom

Ein geleakter Bericht iranischer Behörden kommt zu dem Schluss, dass Nika Shakarami – entgegen der Behauptungen des Regimes – von Sicherheitsbehörden sexuell misshandelt und getötet wurde. Im September 2022 wurde die Leiche der 16-jährige Aktivistin Nika Shakarami nahe Teheran gefunden. Die Behörden des islamischen Gottesstaates sprachen von Selbstmord, auch wenn für viele klar war, dass staatliche Stellen für den Tod der Aktivistin nach einer Antiregierungs-Demonstration verantwortlich waren. Aus einem an die „BBC“ geleakten Bericht geht hervor, dass die junge Frau tatsächlich von Sicherheitskräften sexuell misshandelt und getötet worden sein soll. Der als „streng vertraulich“ eingestufte Bericht soll von Beteiligten verfasst worden sein und thematisiert demnach eine Anhörung zu Shakaramis Fall, die von den islamischen Revolutionsgarden abgehalten wurde. Der BBC zufolge habe man Monate damit verbracht, den Bericht auszuwerten. Er enthalte die Namen der Mörder und der hochrangigen Kommandeure, die dabei geholfen haben sollen, die Tat zu vertuschen. (…) Sie konnte zunächst fliehen, wurde jedoch kurze Zeit später von den Sicherheitskräften überwältigt und in einen Undercover-Van geworfen. Dort wurde die junge Frau demnach von den Sicherheitskräften Arash Kalhor, Sadegh Monjazy und Behrooz Sadeghy festgehalten, gefesselt und sexuell belästigt. Laut dem Bericht habe sich Shakarami trotz Handschellen gegen die drei Männer gewehrt, die mit Schlagstöcken auf sie einprügelten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der sexuelle Übergriff das Handgemenge im hinteren Teil des Vans auslöste und die Schläge der iranischen Staatsbeamten zu Nikas Tod führten.

via tagesspiegel: 16-jährige Aktivistin im Iran: Nika Shakarami Bericht zufolge von Polizisten sexuell misshandelt und ermordet

siehe auch: Geleaktes Dokument Aktivistin Shakarami offenbar durch Schläge und Misshandlung iranischer Sicherheitskräfte getötet Irans Behörden versuchten lange, den Tod der 16-jährigen Nika Shakarami als Suizid darzustellen. Ein geheimer Bericht legt nun nahe, was bereits lange vermutet wurde: Die Aktivistin fiel offenbar dem Regime zum Opfer; Secret document says Iran security forces molested and killed teen protester. Atash Shakarami Nika was just 16 years old when she disappeared during protests against Iran’s strict dress code for women An Iranian teenager was sexually assaulted and killed by three men working for Iran’s security forces, a leaked document understood to have been written by those forces says. It has let us map what happened to 16-year-old Nika Shakarami who vanished from an anti-regime protest in 2022. Her body was found nine days later. The government claimed she killed herself. We put the report’s allegations to Iran’s government and its Revolutionary Guards. They did not respond. Marked “Highly Confidential”, the report summarises a hearing on Nika’s case held by the Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) – the security force that defends the country’s Islamic establishment. It includes what it says are the names of her killers and the senior commanders who tried to hide the truth. It contains disturbing details of events in the back of an undercover van in which security forces were restraining Nika. These include: One of the men molested her while he was sitting on her Despite being handcuffed and restrained, she fought back, kicking and swearing An admission that this provoked the men to beat her with batons

https://twitter.com/NapoleonDaSup/status/1785204184679374955

Augsburg: Polizei verhindert Vortrag von Holocaustleugner

Für den Samstag hatte der „Freundeskreis Alfred Schaefer“ zu einem Vortrag mit dem in der Szene bekannten deutsch-kanadischen Holocaustleugner geladen. Ursprünglich sollte an dem Tag ein 99-Jähriger über seine Zeit bei der SS-Division berichten. Das eine verhinderte die Polizei, das andere wohl ein Sturz. Vor Ort provozierte Schaefer wohl gleich wieder ein Ermittlungsverfahren. Keine Handys, keine Presse, keine Antifa, keine Posts in den Sozialen Medien. Mit den üblichen Vorsichtsmaßnahmen lud die Szene für Samstagnachmittag zu einer Vortragsveranstaltung „in den Raum Augsburg“. Eintrittspreis: 15 Euro. Laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord hatten die dortigen Einsatzkräfte sehr wohl eine Ahnung, wo sich die Gruppe treffen wollte und kontrollierte gegen 15 Uhr eine entsprechende Gruppe in einer Gaststätte im Augsburger Stadtteil Lechhausen. Die Gruppe soll etwa 30 Personen, jung und alt, umfasst haben. Aufgelöst wurde die Veranstaltung nicht. Eine Handhabe bot sich trotzdem: Ein 69-jähriger, sehr wahrscheinlich Referent Alfred Schaefer, habe durch seine Teilnahme gegen eine gerichtliche Weisung verstoßen, so die Polizei. Er erhielt deshalb einen Platzverweis, ebenso wie eine 41-Jährige, die einen nach Waffengesetz verbotenen Gegenstand mit sich führte. Alle anderen Personen wurden nach der Kontrolle wieder entlassen. (…) Am Samstag nun provozierte ein 69-jähriger laut Polizei durch seine Äußerungen vor Ort wieder ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Es dürfte sich wieder um den mitteilungsbedürftigen wie unbelehrbaren Holocaustleugner Schaefer handeln. Zweite Referentin war Sylvia Stolz, die wegen entsprechender Äußerungen ebenfalls schon eine Haftstrafe verbüßten musste und zeitweise ihre Rechtsanwaltszulassung verloren hatte. Vor etwa einem Jahr stand sie zuletzt vor Gericht, weil sie in Schreiben an ihr Finanzamt ebenfalls den Holocaust geleugnet hatte. Das Verfahren endete mit Freispruch, weil die für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nötige öffentliche Verbreitung fehlte. Autogrammkarten im Angebot Der geplante Vortrag von Stolz und Schaefer war seinerseits eine Ersatzveranstaltung für einen eigentlich für den Tag und Ort geplantes Treffen mit einem Angehörigen der NS-Erlebnisgeneration. Am selben Tag, selbe Uhrzeit und wieder „Raum Augsburg“ sollte zunächst ein 99-Jähriger über seine Zeit bei der SS-Division „Das Reich“ berichten. Der Untersturmbannführer sei wegen seiner „guten Leistungen in einer NAPOLA-Schule“ aufgenommen worden und habe sowohl an der West- als auch der Ostfront gekämpft, hieß es in der Ankündigung geschichtsklitternd. Vor Ort sollten Bücher und Autogrammkarten zum Verkauf angeboten werden, so die mit „H.N.M Pongratz“ unterschriebene Einladung. Zuvor sollte der Eintritt auf ein Schweizer Konto überwiesen werden. Die Beschreibung war nahezu identisch mit dem Klappentext des Buches von Gerhard Femppel. Auch das Alter stimmt überein

via endstation rechts: Augsburg: Polizei verhindert Vortrag von Holocaustleugner

siehe auch: Szene genau im Blick – Einsatz der Kriminalpolizei Augsburg Am Samstag (27.04.2024) fand im Augsburger Stadtteil Lechhausen ein Treffen mehrerer Personen statt, welche offenbar der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Die Polizei kontrollierte die Teilnehmer des Treffens. Gegen 15.30 Uhr suchten Beamte der Kriminalpolizei das Treffen, welches in einer Lechhauser Gaststätte stattfand, auf und kontrollierten die Teilnehmer vor Ort. Dabei wurde die Kriminalpolizei auch durch Einsatzkräfte des PP Mittelfranken unterstützt. Die Beamten stellten die Personalien der Teilnehmer fest und führten entsprechende Überprüfungen durch. Dabei stellte sich unter anderem heraus, dass ein 69-jähriger Mann durch seine Teilnahme gegen eine gerichtliche Auflage verstieß. Er erhielt einen Platzverweis. Zudem wird gegen ihn auf Grund seiner Äußerungen vor Ort wegen Volksverhetzung ermittelt. Gegen eine 41-jährige Frau wird wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz ermittelt, nachdem bei ihr ein verbotener Gegenstand aufgefunden wurde. Auch die Frau erhielt einen Platzverweis und musste das Treffen verlassen. Insgesamt nahmen ca. 30 Personen im Alter zwischen 18 und 71 Jahren teil. Sie stammten aus dem bayerischen Raum und aus weiteren Bundesländern.

#Polizist stirbt nach #Einsatz in #Thüringen: Schlag auf den Kopf nicht #Todesursache

Ein 18-Jähriger schlug bei dem Einsatz in Thüringen um sich, traf dabei einen Polizeibeamten. Der verstarb kurz nach dem Einsatz, allerdings nicht am Schlag. Der Polizist starb beim Einsatz in Bad Frankenhausen nicht am Schlag auf den Kopf. Das ergab das Obduktionsergebnis, das wenige Stunden nach dem Vorfall vorlag. Es gebe keine Hinweise, dass der Beamte in Folge des Einsatzes verstorben ist, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstagabend mit. Der Tatverdächtige wurde freigelassen. Es gibt Hinweise auf eine Vorerkrankung des 57-jährigen Polizisten, die mit seinem Tod in Verbindung stehen könnte. Beim Einsatz habe er über Unwohlsein geklagt, so die Staatsanwaltschaft.

via fr: Polizist stirbt nach Einsatz in Thüringen: Schlag auf den Kopf nicht Todesursache

siehe auch: BAD FRANKENHAUSEN Einsatz wohl nicht Ursache für den Tod eines Polizisten. Der Tod eines Polizisten in Bad Frankenhausen ist wohl keine Folge eines vorherigen Einsatzes gewesen. Das ergab die rechtsmedizinische Untersuchung. Der Tod eines Polizisten in Bad Frankenhausen ist wohl keine Folge eines Einsatzes zuvor gewesen. Wie die Polizei in Erfurt am Samstagabend mitteilte, fand die rechtsmedizinische Untersuchung keine Hinweise, dass der Beamte an den Folgen des Einsatzes verstorben ist

siehe dazu auch: BAD FRANKENHAUSEN – Polizist stirbt nach Auseinandersetzung mit Randalierer. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Randalierer ist ein 57 Jahre alter Polizist aus dem Kyffhäuserkreis in der Nacht zum Samstag gestorben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilten, war der Beamte gemeinsam mit weiteren Polizisten und Rettungskräften kurz nach Mitternacht zu einer Gartenanlage in Bad Frankenhausen gerufen worden. Dort hatte es demnach einen Streit zwischen mehreren Personen gegeben. Als die Beamten den Streit klären wollten, habe ein 18-Jähriger um sich geschlagen und dabei auch den 57-jährigen Polizisten getroffen. Dieser sei kurze Zeit später zusammengebrochen und musste reanimiert werden. Auf dem Weg in ein Erfurter Krankenhaus sei der Beamte gestorben.

Verdacht auf schwere Gewalt: Rechtspopulistischer Abgeordneter schießt vor Nachtclub in Finnland um sich – #polizeiproblem

Ein Abgeordneter der rechtspopulistischen Regierungspartei „Die Finnen“ schießt mit einer Feuerwaffe. Nun ist er in Gewahrsam der Polizei. Heute, 20:38 Uhr In Finnland hat ein Abgeordneter der rechtspopulistischen Regierungspartei Die Finnen vor einem Nachtclub mit einer Feuerwaffe geschossen. Wie mehrere finnische Medien berichteten, wurde der Politiker Timo Vornanen in der Hauptstadt Helsinki von der Polizei wegen des Verdachts auf schwere Gewalt und ein Schusswaffendelikt festgenommen.

via tagesspiegel: Verdacht auf schwere Gewalt: Rechtspopulistischer Abgeordneter schießt vor Nachtclub in Finnland um sich

siehe auch: In Finnland Rechtspopulistischer Abgeordneter soll vor Nachtklub geschossen haben Erst gab’s Ärger in einem Nachtklub, dann einen Schuss in den Boden vor dem Lokal: In Helsinki soll ein rechtspopulistischer Abgeordneter mehrere Personen bedroht und eine Pistole abgefeuert haben. (…) Der Zeitung »Seiska«  zufolge ereignete sich der Vorfall am Freitagabend vor einem Nachtklub, den zwei Parlamentsabgeordnete gerade besucht hatten. Der 53-jährige Vornanen, in dieser Legislaturperiode Parlamentarier, ist von Beruf Polizist. Er soll die Waffe den Recherchen zufolge rechtmäßig besitzen. Auf eine Anfrage der Zeitung zum Vorfall habe der Abgeordnete nicht reagiert; Seiskan tiedot: Istuva kansanedustaja epäiltynä ammuskelusta Helsingin yössä Törkeästä pahoinpitelystä ja ampuma-aserikoksesta epäilty Timo Vornanen (ps.) on siviiliammatiltaan poliisi. Seiskan tietojen mukaan istuvaa kansanedustajaa epäillään törkeästä pahoinpitelystä ja ampuma-aserikoksesta. Seiskan tietojen mukaan tilanne lähti käyntiin, kun kaksi kansanedustajaa vietti iltaa Bar Ihkussa, Helsingissä eilen torstaina. Luotettavien lähteiden mukaan toinen kansanedustaja oli ampunut aseella Helsingin keskustassa, kun kaksikko oli jo poistunut yökerhosta.  Käytetty ase oli Seiskan tietojen mukaan luvallinen. Seiska on saanut vahvistettua useista eri lähteistä, että rikoksesta epäilty kansanedustaja on perussuomalaisten Timo Vornanen. Hän on ensimmäisen kauden kansanedustaja ja siviiliammatiltaan poliisi.

Vornanen toukokuussa 2023.
By FinnishGovernment – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://www.flickr.com/photos/finnishgovernment/52937845685/”>https://www.flickr.com/photos/finnishgovernment/52937845685/</a>, CC BY 2.0, Linkki

BAD FRANKENHAUSEN – Polizist stirbt nach Auseinandersetzung mit Randalierer

Nach einer Auseinandersetzung mit einem Randalierer ist ein 57 Jahre alter Polizist aus dem Kyffhäuserkreis in der Nacht zum Samstag gestorben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilten, war der Beamte gemeinsam mit weiteren Polizisten und Rettungskräften kurz nach Mitternacht zu einer Gartenanlage in Bad Frankenhausen gerufen worden. Dort hatte es demnach einen Streit zwischen mehreren Personen gegeben. Als die Beamten den Streit klären wollten, habe ein 18-Jähriger um sich geschlagen und dabei auch den 57-jährigen Polizisten getroffen. Dieser sei kurze Zeit später zusammengebrochen und musste reanimiert werden. Auf dem Weg in ein Erfurter Krankenhaus sei der Beamte gestorben.

via mdr: BAD FRANKENHAUSEN Polizist stirbt nach Auseinandersetzung mit Randalierer

siehe auch: Streit in Gartenanlage in Thüringen 18-Jähriger festgenommen, Polizist (57) tot Er wollte schlichten und starb im Einsatz: Ein Polizist (57) ist Samstagfrüh ums Leben gekommen. Der Mann und mehrere Kollegen wurden in der Nacht zu Samstag um 0.30 Uhr zu einem Streit in einer Gartenanlage in Bad Frankenhausen in Thüringen gerufen. Während des Einsatzes leistete ein 18-jähriger Deutscher heftigen Widerstand gegenüber der Polizei und Rettungskräften. Der junge Mann schlug um sich und traf dabei auch den 57-Jährigen. Der Polizist brach kurz darauf in der Nähe des Einsatzortes zusammen und musste reanimiert werden.