CSDS IM FADENKREUZ: „Wir stehen für alles, was Rechtsextreme hassen“

Im Harz soll ein Mann angekündigt haben, einen CSD mit Schusswaffen anzugreifen. In Gelsenkirchen wurde ein Regenbogenmarsch wegen einer Drohung abgesagt. Die Gewalt gegen queere Menschen nimmt zu. Anhören Merken Teilen Drucken Gewalt und Hetze gegen queere Menschen nehmen zu. Die jüngst vom Bundeskriminalamt ver­öffentlichten Zahlen zeichnen ein beun­ruhigendes Bild: 2024 wurden demnach 1765 Straftaten im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung der Opfer ­registriert – ein Anstieg um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 1152 Fällen richtete sich die Tat gegen Trans- oder nicht binäre Personen, ein Plus von 35 Prozent. Die Dunkelziffer queerfeindlicher Übergriffe, die unter politisch motivierte Kriminalität fallen, dürfte weitaus höher liegen. Am Rande von Christopher-Street-Day-Veranstaltungen (CSD) kommt es ebenfalls vermehrt zu Gegendemonstrationen und Übergriffen. Im Jahr 2024 meldeten Rechtsextreme 27 Gegen­proteste an. „Wir stehen für alles, was Rechtsextreme hassen“, sagt Kai Bölle, Vorstandsmitglied des Vereins CSD Deutschland. Bölle organisiert seit rund zwei Jahrzehnten CSD-Demonstrationen in ganz Deutschland. Homosexuelle und Transmenschen waren seit jeher Feindbilder für Neonazis, aber die Bedrohung hat für Bölle eine neue Stufe ­erreicht. „Seit ein paar Jahren nehmen Hetze und Gewalt zu“, sagt er. „Die ­Bilanz des vergangenen Pfingstwochenendes ist da besser als befürchtet.“ Auch weil die Polizei nach 2024 sensibilisiert sei und die Veranstaltungen mit mehr Personal beschütze sowie Gefährder schon im Vorfeld beobachte. „Ich habe noch 70 Schuss zu Hause“ Doch wie am Dienstag bekannt wurde, hatte ein zwanzigjähriger Mann ­offenbar gedroht, einen Anschlag auf den CSD in Wernigerode (Sachsen-Anhalt) zu verüben. Vor der Veranstaltung soll der Tatverdächtige in einem Lokal geprahlt haben: „Ich habe noch 70 Schuss zu Hause. Es soll ja auch wehtun.“ Zeugen, unter ihnen jemand aus dem Organisationsteam des CSD, meldeten die Aussagen der Polizei. Die Ermittler fanden bei dem Mann aus dem Landkreis Harz zwei Schreckschusswaffen, eine Softairwaffe und Munition in einem Tresor. Dennoch kam er nicht in Gewahrsam, da laut den Behörden kein ausreichender Tatverdacht vorlag. Die zuständige Staatsanwaltschaft Halberstadt bezweifelt die Ernsthaftigkeit der Drohung. Sie ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz sowie wegen des Vorwurfs der Störung des ­öffentlichen Friedens und des Vor­täuschens von Straftaten.

via faz: CSDS IM FADENKREUZ: „Wir stehen für alles, was Rechtsextreme hassen“

Polizeibeauftragter des Bundes bezieht Stellung – “Enga­ge­ment für die AfD” als Grund für die Diens­t­ent­las­sung – #KickThemOut

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, äußert sich deutlich: eine AfD-Mitgliedschaft und die Tätigkeit als Polizist seien unvereinbar. Das müsse Konsequenzen haben, spätestens seit dem Verfassungsschutzgutachten über die Partei. Darf ein Polizist gleichzeitig aktives Mitglied in der AfD sein? Für Uli Grötsch (SPD), den Polizeibeauftragten des Bundes, ist die Sache klar: Nein. Grötsch sprach sich in einem Interview mit der Rheinischen Post gegen die Vereinbarkeit von Polizeidienst und einer Mitgliedschaft in der AfD aus. “Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD muss die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben. Engagement heißt für mich, man setzt sich offen für die Partei ein, kandidiert für den Gemeinde- oder Stadtrat oder gar für den Bundestag”, sagte Grötsch in dem Gespräch. (…) Die sogenannte politische Treuepflicht (Art. 33 Abs. 4 und Abs. 5 Grundgesetz (GG)) fordert von Beamten nicht nur, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, sondern sie betrifft auch ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten. Beamte dürfen demnach zwar immer noch Politik machen, dabei unterliegen sie aber dem Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung. Die schuldhafte Verletzung der Beamtenpflichten, egal ob in oder außerhalb des Dienstes, begründet ein sogenanntes Dienstvergehen

via lto: Polizeibeauftragter des Bundes bezieht Stellung “Enga­ge­ment für die AfD” als Grund für die Diens­t­ent­las­sung

siehe auch: Verfassungsschutz-Entscheidung Bundesbeauftragter Grötsch gegen AfD-Mitglieder in der Polizei Der Polizeibeauftragte des Bundes, Grötsch, sieht eine Mitgliedschaft in der AfD nicht vereinbar mit der Tätigkeit als Polizeibeamter. Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD müsse eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“. Engagement bedeute, dass sich jemand offen für die Partei einsetze, für den Gemeinde- oder Stadtrat kandidiere – oder gar für den Bundestag, führte der SPD-Politiker aus.

a photo of a police car
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Reichsbürger (61) flüchtet mit bis zu 200 km/h vor der Polizei – Beamte ergreifen Waffe, Fahrer dreht Video

Mit zweitweilig über 200 km/h raste am Freitagabend (06.06.) ein Audifahrer über mehrere Ruhrgebietsautobahnen vor der Polizei davon, wurde mit vorhaltenen Dienstwaffen zum Aussteigen aufgefordert und filmte die Beamten erst einmal ausgiebig. Das alles ohne gültigen Führerschein. Gegen 21:20 Uhr fuhren Beamte der Autobahnpolizei mit einem zivilen Streifenwagen auf der A 45 in Richtung Oberhausen, um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Dabei fiel ihnen ein Audifahrer auf, der die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h deutlich überschritt – nach Abzug der Toleranz stellten die Beamten eine Geschwindigkeit von 140 km/h fest. Die Beamten beschlossen, das Auto anzuhalten. Nachdem die Beamten das Blaulicht einschalteten und Anhaltesignale gaben, verlangsamte der Fahrer seinen Audi zunächst. Plötzlich beschleunigte er jedoch stark, überholte die Zivilstreife und fuhr auf die A 448 in Richtung Witten. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und forderten Verstärkung an. Die gefahrene Geschwindigkeit betrug zwischenzeitlich über 200 km/h, andere Verkehrsteilnehmer wurden glücklicherweise nicht gefährdet. An der Anschlussstelle Bochum-West verließ der Fahrer schließlich die Autobahn, musste jedoch hinter wartenden Fahrzeugen an einer roten Ampel anhalten. Den Beamten gelang es dadurch, den Audi zu blockieren und eine Weiterfahrt zu verhindern. Erst nach der Androhung, die Seitenscheibe einzuschlagen, stieg der Mann schließlich aus. Dabei verhielt er sich verbal aggressiv und ignorierte alle polizeilichen Anweisungen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 61-Jährigen aus Nachrodt-Wiblingwerde. Eine Abfrage in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bei einer Durchsuchung des Audis fanden die Beamten einen offenbar gefälschten Führerschein

via ausblick am hellfeld: Reichsbürger (61) flüchtet mit bis zu 200 km/h vor der Polizei – Beamte ergreifen Waffe, Fahrer dreht Video

siehe auch: Polizei DortmundVerfolgungsjagd auf A448: Reichsbürger (61) rast mit 200 km/h vor Polizei davon. Ein 61-Jähriger hat sich am Freitagabend eine Verfolgungsjagd mit der Autobahnpolizei geliefert. Der Mann raste mit über 200 km/h über die A448 und leistete bei seiner Festnahme Widerstand. Erst viel zu schnell unterwegs, dann auf der Flucht vor der Polizei: Ein 61-jähriger Mann aus Nachrodt-Wiblingwerde hat am Freitagabend (6. Juni 2025) versucht, vor einer Polizeikontrolle zu flüchten. Dabei raste er mit über 200 km/h über die A448 in Richtung Witten. (…) Mit über 200 km/h ging die Verfolgungsjagd weiter, bis der Raser an der Anschlussstelle Bochum-West die Autobahn verließ und an einer roten Ampel hinter wartenden Fahrzeugen anhalten musste. Dort gelang es den Einsatzkräften, den Audi zu blockieren. Doch statt auszusteigen, schloss sich der 61-Jährige im Auto ein und filmte die Polizisten und Polizistinnen mit seinem Handy. Erst nach der Androhung, die Seitenscheibe einzuschlagen, stieg er aus.

#Rechtsstaatlichkeit verteidigen – Wir zeigen #Dobrindt an – # LockHimUp #polizeiproblem

Der Bundesinnenminister hält an den rechtswidrigen Zurückweisungen an der Grenze fest. Deswegen muss sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit ihm beschäftigen. Die Zurückweisungen an den deutschen Grenzen sind offensichtlich rechtswidrig. Spätestens nach den Beschlüssen des VG Berlin in dieser Woche muss die Bundespolizei die Zurückweisungen unverzüglich beenden.  Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weiß das. Trotzdem hält er an seiner Weisung fest, die Zurückweisungen aufrechtzuerhalten. Er setzt damit auf offenen Rechtsbruch und sagt dem Rechtsstaat den Kampf an. Verleitung zu Straftaten und Nötigung Deswegen haben wir heute Strafanzeige gegen Dobrindt sowie gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, wegen Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat eingereicht. Das entbindet Bundespolizist*innen aber nicht von ihrer Verantwortung. Ihnen allen muss klar sein, dass sie für Zurückweisungen persönlich verantwortlich sind. Das gilt umso mehr für Fälle, die vor dem VG Berlin verhandelt werden. Die Zurückweisungen sind Straftaten. Sie können als Nötigung unter Missbrauch der Befugnisse eines Amtsträgers  gewertet werden. Hierfür sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Es ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass sich Beamte nicht darauf berufen können, lediglich Befehle zu befolgen. Nach dem Bundesbeamtengesetz tragen sie für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Gegenüber rechtswidrigen Weisungen wie in diesem Fall müssen Beamte remonstrieren und sich der Weisung damit widersetzen. Um Beamte dabei zu unterstützen, hat FragDenStaat eine Remonstrations-Vorlage für Bundespolizist*innen an der Grenze angefertigt. Für Personen, die Zurückweisungen an der Grenze beobachten, haben wir zudem Vorlagen für Strafanzeigen gegen Beamte der Bundespolizei und für Dienstaufsichtsbeschwerden angefertigt.

via fragdenstaat: Rechtsstaatlichkeit verteidigen Wir zeigen Dobrindt an

siehe dazu auch: Verwaltungsgericht in Berlin: “Hier soll ein einzelner Richter gezielt diffamiert werden” Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin stellt Merz’ Migrationswende infrage. Erstmals spricht Präsidentin Xalter über Recht und Anfeindungen gegen die Justiz. Vor einer Woche hat das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisung von drei Somaliern an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Damit hat es der “Migrationswende” von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen heftigen Schlag versetzt. Seither wird der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer im Netz mit Verdächtigungen überzogen und diffamiert. Im Interview nimmt zum ersten Mal die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, Erna Viktoria Xalter, zu dem Fall Stellung.

https://bsky.app/profile/fragdenstaat.de/post/3lqwhlmfsgs2s

D.C. police lieutenant sentenced to 18 months for leaking to Proud Boys

Shane Lamond said he was merely gathering intelligence from group leader Enrique Tarrio, but a judge convicted him of obstructing justice. A former D.C. police lieutenant convicted of leaking information about a police investigation to the leader of the Proud Boys group on the eve of the Jan. 6, 2021, Capitol riot, was sentenced Friday to 18 months behind bars. Shane Lamond was not immediately taken into custody. He will now see whether President Donald Trump will pardon him, as he did the Proud Boys leader who showed up at the federal courthouse Friday in support of Lamond. Senior U.S. District Judge Amy Berman Jackson said pointedly that she would not be considering the possibility of a pardon in her sentencing decision. “I’m going to do my job to the best of my ability, which I think is determining the right sentence,” the judge said, and that others could then take actions outside her control. Trump has recently issued pardons to other members of law enforcement convicted in federal trials, including two D.C. police officers convicted in the death of a teenage cyclist and a Virginia sheriff convicted of accepting bribes.

via wp: D.C. police lieutenant sentenced to 18 months for leaking to Proud Boys

Rechtsextremisten werden jünger und gefährlicher – #terror

In einem internen Polizeipapier warnen Staatsschützer vor der Radikalisierung »sehr junger« Menschen. Für besonders gefährlich halten sie Chatgruppen der »Terrorgram«-Szene, die rechtsextreme Attentäter verherrlicht. Staatsschützer warnen vor zunehmend jüngeren, gewaltbereiten Rechtsextremen. Im Zusammenhang mit geplanten Anschlägen gerieten »verstärkt sehr junge beziehungsweise minderjährige Personen in den Fokus der Sicherheitsbehörden«, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in einem internen Polizeipapier. Oft seien diese in ihren Werten noch ungefestigt und daher eher für extremistische Propaganda anfällig. Als besonders gefährlich bewerten die Staatsschützer Chatgruppen, in denen »vermehrt sehr junge Internetnutzer« rechtsextreme Attentäter verherrlichten. Die Experten sprechen von einer »Terrorgram-Szene« , weil viele der Chats über den Messenger Telegram laufen.Ende Mai gingen die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt gegen die Neonazigruppe »Letzte Verteidigungswelle«  vor

via spiegel. Rechtsextremisten werden jünger und gefährlicher

Ermittlungen im Fall Lorenz A. – Ohne Warnschuss erschossen – #BLM #polizeiproblem #polizeigewalt

Die Polizei hat im Fall des getöteten Lorenz A. laut Staatsanwaltschaft wohl keinen Warnschuss abgegeben. Ob Anklage erhoben wird, ist nicht sicher. Die tödlichen Schüsse des Polizisten trafen Lorenz A. in der Nacht zu Ostersonntag wohl ohne Vorwarnung. Die Polizei habe den 21-jährigen Schwarzen „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert“, aber: „Weder die Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde.“ Das teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Donnerstag in einem vorläufigen Ermittlungsergebnis mit. Der Rechtsbeistand von Lorenz A.s Mutter, Thomas Feltes, erklärt vor diesem Hintergrund: „Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr. Die Androhung kann auch durch einen Warnschuss erfolgen.“ Der Konfrontation mit der Polizei war in der Nacht auf Ostersonntag eine Auseinandersetzung vor einer Bar in der Oldenburger Innenstadt vorausgegangen, an deren Ende Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben soll. Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder eingesteckt haben. Anschließend ist er weiter durch die Innenstadt geflüchtet. Nach einem ersten Treffen auf die Polizei ist er in der Achternstraße auf eine zweite Polizeistreife gestoßen. Er lief laut Staatsanwaltschaft an den Polizisten vorbei, wobei er Pfefferspray in ihre Richtung gesprüht haben soll. Dann schoss ein Beamter und traf ihn mit drei Kugeln von hinten. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei noch behauptet, Lorenz A. sei „bedrohlich“ auf sie zugegangen. (…) Zuständig für die andauernden Ermittlungen in Oldenburg ist die benachbarte Polizeiinspektion Delmenhorst. 2021 starb in deren Gewahrsam unter bis heute nicht geklärten Umständen Qosay Khalaf. Damals ermittelte Oldenburg, aus „Neutralitätsgründen“, wie nun umgekehrt die Delmenhorster Kolleg*in­nen zuständig sind. Beide Polizeiinspektionen unterstehen der Polizeidirektion Oldenburg. „Es reicht nicht, auf interne Ermittlungen zu vertrauen“, kritisiert die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert neben der lückenlosen Aufklärung des Falls eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei, den verpflichtenden Einsatz von Bodycams und Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus. Ähnlicher Fall in Düsseldorf Es deutet nichts darauf hin, dass für den Oldenburger Polizisten oder andere eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, ist dennoch nicht sicher. Bei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht.

via taz: Ermittlungen im Fall Lorenz A. Ohne Warnschuss erschossen

siehe auch: Fall Lorenz A.: Videoaufnahmen zeigen Geschehen aus Tatnacht. Nach tödlichen Polizei-Schüssen auf Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft neue Details zu den Ermittlungen bekannt gegeben. Neben der Auswertung des Funkverkehrs geht es um Videoaufnahmen. Es sind etwa 20 Sekunden, die Polizei und Landeskriminalamt (LKA) aus unterschiedlichen Blickwinkeln von öffentlichen Kameras aus der Oldenburger Innenstadt zu einem gemeinsamen Video zusammengeführt haben. Die Staatsanwaltschaft schränkt die Aussagekraft des Materials allerdings selbst etwas ein und spricht von “schemenhaften Aufnahmen”. Grund seien Videoqualität, Sichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten. Eine “vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen” sei daher nicht möglich, betonen die Ermittler. Aber: Die aus unterschiedlichen Blickwinkeln gefilmten Szenen samt Ton zeigen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft, wie in der Nacht zu Ostersonntag in der Innenstadt von Oldenburg fünf Schüsse abgegeben wurden. Von mindestens drei Schüssen wurde der 21-jährige Lorenz A. von hinten getroffen. Lorenz A.-Ermittlungen: Keine Anhaltspunkte für Warnschuss Weder die Videoaufzeichnungen noch andere bisherige Ermittlungsergebnisse geben demnach Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss von Polizisten abgegeben wurde. Ob dies rechtens war, wird später wohl ein Gericht entscheiden. Laut Niedersächsischem Polizeigesetz ist ein Schusswaffengebrauch anzudrohen – etwa durch einen Warnschuss. Davon könne aber abgesehen werden, wenn Umstände dies nicht zulassen – insbesondere, wenn es “zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist”, heißt es in Paragraf 74. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die eingesetzten Polizisten den Getöteten “unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben”. Dies lasse sich anhand des bisherigen Ermittlungstands nachvollziehen, hieß es am Donnerstag. Abgeschlossen hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Auswertung des Funkverkehrs. Die eingesetzten Beamten hatten demnach – bevor die Schüsse abgegeben wurden – über Funk erfahren, dass Lorenz A. mit einem Messer bewaffnet sei. Außerdem sei ein “Hinweis auf Eigensicherung” an die Beamten erfolgt.