Für das Klima auf die Straße kleben – Ex-#Verfassungsrichter #Voßkuhle: #LetzteGeneration veranstaltet nur „harmlose #Sandkastenspiele“

Unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde am Mittwoch eine Razzia bei der Klimaschutzbewegung Letzte Generation durchgeführt. Ex‑Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle kann bei den Aktivisten jedoch keine extremen Ansätze erkennen. Ihre Protestformen seien nur „harmlose Sandkastenspiele“.Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht bei den Klimaaktivistinnen und ‑aktivisten, die sich auf Straßen festkleben, im historischen Vergleich keine extremen Ansätze. Verglichen mit Aktionen der Anti-Atom-Bewegung oder der Hausbesetzerszene „veranstalten die Straßenkleber heute harmlose Sandkastenspiele“, sagte der Jurist und Hochschullehrer der „Rheinischen Post“ (Samstag). Die aktuellen Zeiten seien nicht besonders ideologisch geprägt, sagte Voßkuhle. Es gebe eher eine gewisse Orientierungslosigkeit. „Im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung ist alles unübersichtlicher, komplexer und schneller geworden“, erklärte er. „Man muss lauter werden, um sich in dem damit verbundenen Klangbild durchsetzen zu können.“ Voßkuhle war von 2010 bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts

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Amnesty: Demonstranten Opfer von «tödlichem Rassismus»

Regierungsgegner protestieren und stellen sich der Polizei. Bei der Niederschlagung der Proteste in Peru kommen viele Demonstranten ums Leben. Die Menschenrechtsorganisation betont nun: «Fast alle kamen aus armen, indigenen und bäuerlichen Verhältnissen.» Amnesty International hat den Sicherheitskräften in Peru rassistisch motivierte Gewalt bei der Niederschlagung von Protesten mit Dutzenden Todesopfern vorgeworfen. «Trotz der Bemühungen der Regierung, sie als Terroristen oder Kriminelle darzustellen, waren die Getöteten Demonstranten, Beobachter und Unbeteiligte», betonte die Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation, Agnès Callamard, am Donnerstag. «Fast alle kamen aus armen, indigenen und bäuerlichen Verhältnissen, was auf eine rassistische und sozioökonomische Voreingenommenheit bei der Anwendung tödlicher Gewalt hindeutet.» Anlass war die Veröffentlichung eines Amnesty-Berichts mit dem Titel «Tödlicher Rassismus: Außergerichtliche Hinrichtungen und rechtswidrige Gewaltanwendung durch die peruanischen Sicherheitskräfte». Darin heißt es, die Staatsanwaltschaft des südamerikanischen Landes solle bis zur höchsten Ebene gegen diejenigen ermitteln, die die unrechtmäßige Gewalt der Sicherheitskräfte angeordnet oder geduldet hätten, die zwischen Dezember und Februar zu 49 Todesfällen geführt habe.

via rheinpfalz: Amnesty: Demonstranten Opfer von «tödlichem Rassismus»

#CarlaHinrichs von der „Letzten Generation“: #Ermittlungen gegen #Polizisten nach #Razzia bei #Klimaaktivistin – #polizeiproblem

Carla Hinrichs wirft der Polizei vor, sie sei bei der Razzia am Mittwoch von Polizisten mit vorgehaltener Waffe geweckt worden. Ob das stimmt, wird nun ermittelt. Nach der Razzia bei Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ ermittelt die Berliner Polizei nun gegen Polizisten. Dabei geht es um die Durchsuchung der Wohnung von Carla Hinrichs, der bekannten Sprecherin der Gruppe „Letzte Generation“. Hinrichs und ihr Bündnis hatten nach der Razzia am Mittwoch behauptet, sie sei von Polizisten „mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett geholt“ worden. Ob Hinrichs Darstellung zutrifft, bleibt unklar. Die Berliner Polizei wollte sich dazu am Freitag äußern. Doch das darf sie nun vorerst nicht. Denn am Freitag sei über die Internetwache der Polizei eine Strafanzeige gestellt worden, sagte ein Sprecher. Daher habe das für Beamtendelikte zuständige Dezernat beim Landeskriminalamt Ermittlungen eingeleitet. Auskünfte dürften daher nicht mehr erteilt werden. Jetzt sollen die Beamten sowie Hinrichs vernommen werden. Am Mittwoch waren die Wohnungen von sieben Klimaaktivisten in mehreren Bundesländern durchsucht worden, darunter in Berlin etwa Hinrichs Wohnung in Kreuzberg. Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, eine kriminelle Vereinigung gebildet oder unterstützt zu haben.

via tagesspiegel: Carla Hinrichs von der „Letzten Generation“: Ermittlungen gegen Polizisten nach Razzia bei Klimaaktivistin

Carla Hinrichs vom Aufstand der Letzten Generation bei der Blockade der A100 (51876138359).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/184802432@N05″>Stefan Müller (climate stuff, 1 Mio views)</a> from Germany – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/184802432@N05/51876138359/”>Carla Hinrichs vom Aufstand der Letzten Generation bei der Blockade der A100</a>, CC BY 2.0, Link

Bahar Aslan : “Rassismus in besorgniserregendem Maße” – #offenerBrief

In einem offenen Brief solidarisieren sich prominente Unterstützer mit Bahar Aslan. Das Vorgehen der Polizeihochschule gegen ihre Dozentin kritisieren sie scharf. Am vergangenen Wochenende veröffentlichte Bahar Aslan auf Twitter eine Nachricht, die für sie heftige Folgen haben sollte. Darin prangerte die Dozentin für interkulturelle Kompetenz an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Nordrhein-Westfalen rassistisch motivierte Polizeikontrollen an. Sie sprach von persönlicher Angst, die sie und Freundinnen mit migrantischen Wurzeln inzwischen hätten, und von “braunem Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden”. Danach wurde sie im Internet von einer Hasswelle überrollt, Aslan wurde nach eigener Aussage im Minutentakt bedroht sowie sexistisch und rassistisch beleidigt. CDU- und AfD-Mitglieder stellten sich gegen sie. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schaltete sich ein. Deren stellvertretender Bundesvorsitzender Michael Mertens warf Aslan vor, die Gesellschaft spalten zu wollen und die “Rassismuskeule” zu schwingen. Die GdP forderte eine arbeits- und strafrechtliche Prüfung von Aslans Aussagen. Am Montag gab die Hochschule in Gelsenkirchen auf Anfrage von ZEIT ONLINE bekannt, dass sie Aslan wegen ihrer Äußerungen von dem Lehrauftrag umgehend entbinde. Die Betroffene selbst wurde von der Hochschule zuvor nicht informiert. In den Tagen darauf erhielt Aslan auch viel Zuspruch. Nicht für ihre Wortwahl, von der sich Aslan in einem Interview mit ZEIT Online selbst distanziert hatte, wohl aber für den Vorwurf, dass die Polizei ein Problem mit Rassismus und Rechtsextremismus in den eigenen Reihen habe und dieses Problem nicht mit der gebotenen Anstrengung bekämpfe. In einem offenen Brief, der ZEIT ONLINE exklusiv vorliegt, haben nun Politiker vor allem von den Grünen und der SPD, Polizisten, Lehrerinnen, Professorinnen, prominente Moderatorinnen, Anwälte, Angehörige der Opfer des Attentats von Hanau, aber auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen von der HSPV, Aslan ihre Solidarität erklärt. Im Folgenden dokumentieren wir das Schreiben im Wortlaut.

via zeit: Bahar Aslan : “Rassismus in besorgniserregendem Maße”

WEBSITE BESCHLAGNAHMT: Letzte Generation schlägt Bayerischem LKA ein Schnippchen

Das Landeskriminalamt Bayern hat die Website der Letzten Generation beschlagnahmt, doch nun gibt es eine Lösung. Die Webseite letztegeneration.de wurde von einer bayerischen Polizeibehörde beschlagnahmt, doch nun gibt es einen neuen Internetauftritt unter der Domain letztegeneration.org. Auf diese wird von letztegeneration.de automatisch weitergeleitet, allerdings scheint das noch nicht bei jedem Provider der Fall zu sein. Die alte Webseite wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gesperrt. Zudem wurden Hausdurchsuchungen in mehreren Bundesländern vorgenommen und Spendenkonten beschlagnahmt. Nach Angaben der Letzten Generation wurden auch die E-Mail-Postfächer beschlagnahmt. Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), führt nach eigenen Angaben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten durch Mitglieder der Vereinigung Letzte Generation durch. Insgesamt wurden 15 Objekte im gesamten Bundesgebiet durchsucht. Gleichzeitig werden zwei Kontobeschlagnahmebeschlüsse und ein Vermögensarrest zur Sicherung von Vermögenswerten vollstreckt, teilte die Behörde mit. Festnahmen erfolgten bisher nicht.

via golem: WEBSITE BESCHLAGNAHMT: Letzte Generation schlägt Bayerischem LKA ein Schnippchen

“#Tabubruch”: Streit über #Razzia bei “#LetzterGeneration” – #Staatsversagen

Nach der Razzia gegen Klimaaktivisten wächst die Kritik am Vorgehen der Behörden: Beklagt wird eine Vorverurteilung, zudem steht die Frage einer politischen Motivation im Raum. Bayerns Grünen-Fraktionschefin Schulze fordert “unverzüglich Aufklärung”. Von Petr Jerabek Die Bilder von Polizisten mit Sturmhauben vor Wohnhäusern in mehreren Bundesländern gingen durch die Republik. 170 Beamte durchsuchten im Zuge von Ermittlungen gegen Aktivisten der “Letzten Generation” 15 Objekte in sieben Bundesländern. Der Vorwurf: “Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.” Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Razzia, andere warfen den Ermittlungsbehörden dagegen eine öffentliche Vorverurteilung der Gruppierung vor, zudem wurden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Aktion laut, auch die Frage nach politischer Einflussnahme kam auf. Aktuelle Nachrichten und Hintergründe zur Landtagswahl 2023 in Bayern Die bayerische Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sieht jetzt die Staatsregierung in der Verantwortung: Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) müssten unverzüglich aufklären, wie es zu der “Vorverurteilung” kommen konnte “und ob die Ermittlungen auf politische Weisung erfolgt sind”. Das bayerische Justizministerium wies auf BR24-Anfrage Spekulationen über eine politische Einflussnahme zurück. “Eklatanter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung” Im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung der Internetseite der “Letzten Generation” hatten die Behörden bereits am Mittwochabend einen Fehler eingeräumt. Auf der Seite war vorübergehend der Hinweis von Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt zu lesen: “Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!” Nach Kritik in sozialen Netzwerken wurden diese Sätze gelöscht, eine Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München sprach von einem “missverständlichen” Hinweis. Grünen-Politikerin Schulze bezeichnete das Verhalten der Ermittler als eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und einen “Tabubruch”: “Die Ermittlungsbehörden dürfen nicht gleichzeitig die Richter sein.” Das mache den Rechtsstaat aus. Die Grünen fordern laut Schulze nun einen mündlichen Bericht im Innenausschuss des Bayerischen Landtags und reichen zudem eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung ein. “Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsstaatlichkeit darf nicht verspielt werden!”

via br: “Tabubruch”: Streit über Razzia bei “Letzter Generation”

siehe auch: „Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat“ … so lautet der Titel eines Aufsatzes von Habermas, erschienen 1983.1) Genau diesen Testfall erleben wir derzeit. Einzelne Gruppen der Klimabewegung demonstrieren nicht mehr ausschließlich oder versuchen, durch Petitionen Änderungen anzustoßen, sondern setzen Formen des sogenannten zivilen Ungehorsams ein, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen,2) nämlich darauf, dass die Regierung ihre Anstrengungen, den Klimawandel jedenfalls abzumildern, verstärken sollte. So besetzt und blockiert „Ende Gelände“ immer wieder in spektakulären Aktionen den Braunkohleabbau und „Sand im Getriebe“ die Automobilindustrie, während die „Letzte Generation“ neben Straßenblockaden (zur Frage nach deren strafrechtlicher Behandlung s. Bayer 2022 sowie Wenglarczyk 2022) und Installationen3) (z.B. Übergießen des Grundgesetz-Denkmals mit Öl) u.a. auch den Transport durch Pipelines durch ein „Abdrehen“ unterbrach. Am 24. Mai 2023 erfolgte eine bundesweite Durchsuchungsaktion gegen ausgewählte Mitglieder der Letzten Generation, ausgehend von der Generalstaatsanwaltschaft München. Laut Presseberichten wird gegen sieben Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts des Bildens einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Neben den üblichen Beschlagnahmen wurden Konten eingefroren und die Website der Gruppierung abgeschaltet4). Zwischenzeitlich war auf einer Internetseite der Ermittlungsbehörden folgender Text hinterlegt, über dem die Logos des LKA Bayern und der Generalstaatsanwaltschaft München prangten: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)“. Dieser Text wurde später wieder gelöscht und die Generalstaatsanwaltschaft München räumte ein, einen Fehler gemacht zu haben. Es war schließlich nicht durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt worden, dass der Tatbestand des § 129 StGB verwirklicht wurde.5) Die zwischenzeitliche Formulierung verstieß gegen die verfassungsrechtlich geschützte Unschuldsvermutung. (…) Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates: Einzelne werden bestraft, in Gefängnisse gesteckt. Strafe ist dann unmittelbar fühlbar. Das Strafrecht ist eben wegen diesen schwersten Eingriffen, die damit untrennbar verbunden sind, immer das letzte Mittel. Es will von seinem Charakter her – so eine gängige Begründung – Rechtsgüter bewahren, z.B. also die Freiheit zur Willensentschließung und -betätigung. Und nun ist vor einer umgekehrten Instrumentalisierung zu warnen: Dazu, politische Botschaften nach dem Motto „Protest lohnt sich nicht“ auszusenden, dient das Strafrecht gerade nicht; harte Strafen gegen einzelne Aktivistinnen sind nicht primär politisches Kommunikationsmittel, sondern ein harter Grundrechtseingriff für jeden, die der davon betroffen ist.

https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1661795217756807168

»Was für eine kriminelle Vereinigung soll das sein?« – #LetzteGeneration #129

Verurteilungen sind selten, die Verfahren nutzen die Sicherheitsbehörden zum schnüffeln. Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin glaubt schon länger, dass die Klimaaktivistinnen der Letzten Generation eine kriminelle Vereinigung sind. Schon im vergangenen Dezember ließ sie elf Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe durchsuchen. Am vergangenen Wochenende stimmte dann auch Berlins parteilose Justizsenatorin Felor Badenberg in den Chor derjenigen ein, die eine härtere Verfolgung der Klimagruppe fordern. Badenberg erklärte, dass sie ihre Strafrechtsabteilung prüfen lasse, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Für eine solche Vereinigung hält die Münchener Generalstaatsanwaltschaft die Letzte Generation und ließ am Mittwoch 15 Wohnungen durchsuchen, Konten sperren und die Internetseite der Klimaaktivistinnen abschalten. Letzteres gelang genau wie das Abschneiden von Spendenmöglichkeiten nur für kurze Zeit. In der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Durchsuchungen heißt es, aufgrund »zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung, die seit Mitte des Jahres 2022 eingingen« habe man ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Personen eröffnet. Die Beschuldigten sind zwischen 22 und 38 Jahren alt. Als kriminelle Vereinigung sollen sie »eine Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer Straftaten für die Letzte Generation organisiert« haben. Zwei Beschuldigten wird außerdem vorgeworfen, versucht zu haben, die Öl-Pipeline Triest-Ingolstadt zu sabotieren. Eine interessante Parallele zum Verfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Das Ziel der Durchsuchungen durch die Münchener Generalstaatsanwaltschaft in gleich sieben Bundesländern war »das Auffinden von Beweismitteln zur Mitgliederstruktur der Letzten Generation, die weitere Aufklärung ihrer Finanzierung sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten«. Verfahren nach dem Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs sind für die politische Linke nichts Neues. Immer wieder wurden politische Gruppen mit dem Vorwurf konfrontiert und dadurch Ziel von Hausdurchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen. Verurteilungen gab es jedoch nur selten. Der Paragraph 129 gilt als »Schnüffelparagraf«. Nur etwa fünf Prozent der Ermittlungsverfahren führen zu Verurteilungen. Einer dieser Fälle könnte der Prozess gegen Lina E. und Co. in Dresden sein. Den Antifaschistinnen wird ebenfalls die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Allerdings werfen Beobachterinnen der Generalbundesanwaltschaft vor, nur eine löchrige Argumentation dafür anbringen zu können. Besonders absurd wirkt der Vorwurf gegen die Letzte Generation bei einem Blick in den Gesetzestext. Da heißt es, »Zweck oder Tätigkeit« der Vereinigung müssten »auf die Begehung von Straftaten gerichtet« sein. Dass der Zweck der Letzten Generation die Begehung von Straftaten ist, kann ausgeschlossen werden. Der Zweck der Gruppe ist vielmehr, mehr Maßnahmen für den Klimaschutz zu erreichen. Sie fordert ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket, ein Tempolimit oder die Einführung eines Gesellschaftsrats.

via neues deutschland: »Was für eine kriminelle Vereinigung soll das sein?«

siehe auch: Peinlicher Fehler bei Razzia: Polizei stuft Letzte Generation vorschnell als „kriminell“ ein Am Mittwoch fanden Durchsuchungen in sieben Bundesländern statt. Ein Twitter-Post der Polizei sorgte für Verwirrung. Sie bezeichnete die Letzte Generation fälschlich als „kriminelle Vereinigung“. (…) Der Tatvorwurf lautet: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Mitarbeiter der Pressestelle des bayrischen Landeskriminalamtes und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft hatten aber offenbar nicht verstanden, dass es sich dabei um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Mit einem Post auf Twitter sorgten sie nicht nur bei den Klimaaktivisten für Empörung. Auch viele andere Nutzer waren verwundert, dass sie die Gruppe bereits als „kriminelle Vereinigung“ einstuften. Letzte Generation will juristisch gegen die Behörden vorgehen In dem Twitter-Post der Polizei hieß es: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß §129 StGB dar. (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)“. Der peinliche Fehler wurde mittlerweile korrigiert. Die Letzte Generation kündigte an, trotzdem gegen das Vorgehen der bayrischen Behörden juristisch vorzugehen. Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte ein, dass die Formulierung unzutreffend gewesen ist. Derzeit bestehe lediglich ein Anfangsverdacht, dass es sich bei der Letzten Generation um eine Kriminelle Vereinigung handeln könnte, sagte ein Behördensprecher dem NDR. Strafrechtler Mark Zöller sagte dem NDR, die Wortwahl war „absolut unzulässig“. Ob die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung im Sinne des StGB eingestuft werden könne, sei gerichtlich nicht ansatzweise geklärt. „Alles andere ist reine Vorverurteilung und mit dem für staatliche Stellen geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar.“, so Zöller weiter.