Nach dem Ausschluss des AfD-Kandidaten gab es Beleidigungen und Bedrohungen gegen Mitglieder des Wahlausschusses. Die Kriminalpolizei ermittelt nun. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt in 44 Fällen von sogenannten Hassmails, die nach dem Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen aufkamen. Dabei besteht zweimal der Verdacht der Bedrohung und 42-mal der Verdacht der Beleidigung. Das teilte das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen auf SWR-Anfrage mit. Weiterhin habe es 280 E-Mails gegeben, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt hatten. Konkrete Ermittlungen gab es bislang gegen zwei Tatverdächtige, die in Bayern und Hessen wohnen. Die Verfahren dauern noch an. Zu Verurteilungen sei es noch nicht gekommen.
Rassistische Chatgruppe von Polizisten? Äußerungen sind verjährt – #polizeiproblem
Rassismus, Diskriminierung, Verharmlosung der Nazi-Herrschaft: Die Vorwürfe gegen mehrere Polizisten aus Niedersachsen wiegen schwer. Strafrechtliche Konsequenzen wegen Nachrichten in einer Chatgruppe haben sie nicht zu befürchten. Die mutmaßlichen Äußerungen in der Chatgruppe aus dem Jahr 2019 seien verjährt, teilte das niedersächsische Innenministerium am Donnerstag mit. Sollten sich aber auf den beschlagnahmten Handys und Speichermedien andere – strafrechtlich relevante – Inhalte befinden, würden Strafverfahren eingeleitet. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Polizisten zudem ihren Job verlieren. Die Auswertung dauere noch an, sagte Landespolizeipräsident Axel Brockmann im Innenausschuss des Landtages. Dabei sei Eile geboten, denn die Probezeit der Polizisten ende zum 1. Oktober – bestehen sie diese, würden sie auf Lebenszeit verbeamtet. Rassistische und diskriminierende Inhalte Die mutmaßlichen Inhalte waren Brockmann zufolge an einem einzigen Tag binnen 30 Minuten in der Gruppe gepostet worden. Die Polizei prüfe nun, ob es sich um eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Männer handelte. Neben rassistischen und diskriminierenden Inhalten seien auch solche geteilt worden, die die Nazi-Herrschaft verharmlosen, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Auch ableistische Bilder seien geteilt worden. Ableismus bezeichnet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.
via ndr: Rassistische Chatgruppe von Polizisten? Äußerungen sind verjährt
siehe dazu auch: Rassistische Chats? Ermittlungen gegen niedersächsische Polizisten – #polizeiproblem. Mehrere Mitglieder der Polizei stehen im Verdacht, in einer Chatgruppe diskriminierende Inhalte geteilt zu haben. Darunter sind auch Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg. Bei insgesamt acht Polizisten aus Niedersachsen wurden deshalb Smartphones und weitere Speichermedien beschlagnahmt. Die Razzien fanden am Mittwochmorgen statt, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Hintergrund seien Äußerungen in einer Chatgruppe im November 2019 gewesen. Darin seien rassistische und die NS-Herrschaft verharmlosende Kommentare und Memes versandt worden, ebenso ableistische Bilder. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet. Der Chatgruppe gehörten 13 Männer an, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Oldenburg kannten
Staatsanwaltschaft ermittelt Tatverdächtige bestohlen? Schwerer Verdacht gegen Düsseldorfer Polizisten – #polizeiproblem
Gegen vier Polizisten im Alter von 26 bis 38 Jahren sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Gegen weitere Beamte sind Strafanzeigen gestellt worden, weil sie von den Vorgängen gewusst haben sollen. Was bisher bekannt ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine ganze Reihe von Düsseldorfer Polizeibeamten. Der Verdacht: Einsatzkräfte sollen Bargeld von Tatverdächtigen unrechtmäßig einbehalten und die vorläufige Festnahme eines Tatverdächtigen ohne ausreichende Rechtsgrundlage vorgenommen haben. Deshalb sind nun Verfahren gegen vier Polizisten im Alter von 26 bis 38 Jahren eingeleitet worden. Der Fall zieht aber noch weitere Kreise. Denn darüber hinaus sind Strafanzeigen gegen fünf weitere Polizisten und eine Polizistin im Alter von 24 bis 58 Jahren wegen Strafvereitelung im Amt erstattet worden. Diese Kollegen sollen von den Vorgängen gewusst haben, ohne sie zu melden. (…) Laut des Magazins „Der Spiegel“ sollen die Polizisten mehrfach Geld von Albanern gefordert haben. Es seien Strafanzeigen wegen illegalen Aufenthalts aufgrund angeblicher Mittellosigkeit gestellt worden. Zusätzlich hätten die Polizisten oft vermeintliche Ordnungswidrigkeiten festgestellt, für die sie Sicherheitsleistungen erhoben haben sollen. Das Geld sollen sie laut Spiegel mindestens zum Teil selbst eingesteckt haben. Einem Vorgesetzten sei die Vielzahl der Fälle aufgefallen. Auch unserer Redaktion sind diese Darstellungen vertraulich bestätigt worden. Vor allem soll es sich bei den fraglichen Polizisten um Mitglieder einer besonderen Einheit handeln: dem Einsatztrupp Prios (Präsenz und Intervention an offenen Szenen und Brennpunkten).
via rp online: Staatsanwaltschaft ermittelt Tatverdächtige bestohlen? Schwerer Verdacht gegen Düsseldorfer Polizisten

Rassistische Chats? Ermittlungen gegen niedersächsische Polizisten – #polizeiproblem
Mehrere Mitglieder der Polizei stehen im Verdacht, in einer Chatgruppe diskriminierende Inhalte geteilt zu haben. Darunter sind auch Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg. Bei insgesamt acht Polizisten aus Niedersachsen wurden deshalb Smartphones und weitere Speichermedien beschlagnahmt. Die Razzien fanden am Mittwochmorgen statt, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Hintergrund seien Äußerungen in einer Chatgruppe im November 2019 gewesen. Darin seien rassistische und die NS-Herrschaft verharmlosende Kommentare und Memes versandt worden, ebenso ableistische Bilder. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet. Der Chatgruppe gehörten 13 Männer an, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Oldenburg kannten
via buten un binnen: Rassistische Chats? Ermittlungen gegen niedersächsische Polizisten
siehe auch: Direktion Osnabrück betroffen Verharmlosung der Nazi-Diktatur: Handys von Polizisten in Niedersachsen beschlagnahmt. Verharmlosung der Nazi-Diktatur und diskriminierende Bilder: In einer Chatgruppe sollen 13 Polizisten auch rassistische Inhalte geteilt haben. Wegen einer Chatgruppe mit rassistischen und diskriminierenden Inhalten sind die Smartphones von acht Polizisten der Polizei Niedersachsen beschlagnahmt worden. Wie das Innenministerium in Hannover mitteilte, fand der Zugriff heute Morgen um 6.00 Uhr statt. Hintergrund seien Äußerungen in einer Chatgruppe im November 2019. Dabei seien rassistische und die NS-Herrschaft verharmlosende Kommentare und Memes versandt worden, ebenso wie diskriminierende und ableistische Bilder. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet. Die Chatgruppe hatte insgesamt 13 Mitglieder, die sich aus der Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Oldenburg kannten. Betroffen sind drei Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg sowie jeweils zwei der Polizeidirektionen Osnabrück, Braunschweig und Lüneburg sowie der Zentralen Polizeidirektion. Einer der Chatteilnehmer hatte die Prüfungen an der Polizeiakademie nicht bestanden, ein weiterer ist bereits entlassen worden.
Här är polisens razzia mot den svenska nazibutiken
Här slår polisen till mot nazistbutiken Midgård i Alingsås. Bilderna inifrån butikens lager visar på tusentals skivor och mängder med kläder som är redo att skickas till Europas nazister. Nu åtalas de tre männen bakom Midgård för hets mot folkgrupp. – Vi har typ skickat till alla länder där det finns vita människor, säger Martin Flennfors, delägare av Midgård, i polisförhör. Klockan 07.00 på tisdagen den 3 september förra året knackar polisen på dörren hemma hos Martin Flennfors på hans gård i skogen utanför Alingsås. I tre uthus och på flera platser i hans bostadshus hittar polisen delar av norra Europas största nazistbutik Midgårds stora lager över nazistisk propaganda, musik och kläder. Samtidigt görs ett tillslag i en vindsvåning i centrala Alingsås, där en annan av delägarna, Tobias Jonsson, bor och har butikens kontor inrett i en del av lägenheten – tillsammans med ytterligare delar av Midgårds omfattande lager. Enligt Martin Flennfors, som är vd för Midgårds ägarbolag Ringhorne AB, har de i dagsläget 3 500 olika cd-skivor i butiken, med allt från ett till 5 000 exemplar av varje titel. Utöver det finns också egentryckta och andra nazistmärkens kläder, propaganda och böcker.
via expressen: Här är polisens razzia mot den svenska nazibutiken
VG Düsseldorf zur Bekleidung auf Mottofeier – Polizistin wegen Uniform als Partykostüm entlassen – #polizeiproblem
Eine Polizeianwärterin trug Teile ihrer Uniform auf einer Mottoparty und ließ sich darin filmen. Das Polizeipräsidium hatte daher Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung. Das VG Düsseldorf bestätigte nun die Entlassung der Frau aus dem Dienst. Eine Kommissaranwärterin, die auf einer privaten Feier ihre Polizei-Uniform trägt, darf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschl. v. 02.09.2025, Az. 2 L 2837/25). Ein solches Verhalten könne Zweifel an der charakterlichen Eignung der jungen Frau begründen. Die Anwärterin hatte gemeinsam mit einer weiteren Kollegin eine private Feier – eine sog. Mottoparty – besucht und dabei getreu dem Motto der Party Teile ihrer Uniform getragen. ihr Pullover und ihre Weste waren jeweils mit der Aufschrift “Polizei” versehen. Andere Gäste der Party haben die Anwärterin in ihrer “Verkleidung” gefilmt. Dabei ist es aber nicht geblieben: Die Frau beteiligte sich auch an einem Videogästebuch. Darin ist sie auf einem Video in ihrer Polizei-Uniform zu sehen, wie sie die Ergreifung eines als Drogendealer verkleideten Gastes nachspielt. Was den Feiernden als kreativ erschienen sein mag, kostet die Anwärterin nun ihre Karriere: Das Polizeipräsidium sah in diesem Verhalten berechtigte Zweifel an der charakterlichen beziehungsweise persönlichen Eignung für den Polizeidienst. Diese Einschätzung hat das VG Düsseldorf nun bestätigt und den Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung durch das Polizeipräsidium abgelehnt. Denn gemäß § 23 Abs. 4 S. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können Beamtinnen und Beamte auf Widerruf jederzeit entlassen werden. Es reicht in der Regel jeder sachliche Grund, auch die Annahme mangelnder charakterlicher oder persönlicher Eignung.
via lto: VG Düsseldorf zur Bekleidung auf Mottofeier Polizistin wegen Uniform als Partykostüm entlassen
anm dokmz – Uniform auf Party? Pfui. #KickHerOut. Neutralitätsgebot ständig verletzen, andauernde rassistsiche Posts und Hetze? Polizeinormalität #Ostermann.
“Lebenderklärung” bezeugt: Polizist durfte vom Dienst suspendiert werden – #polizeiproblem
Ein langjähriger Polizist bezeugte für einen Ex-Kollegen per Daumenabdruck, dass dieser “lebe” – was in Reichsbürgerkreisen als Austritt aus der BRD gewertet wird. Das OVG Greifswald beurteilte das als schwerwiegenden Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung und hielt ein einstweiliges Dienstverbot aufrecht. Die mecklenburgischen Richterinnen und Richter bestätigten (Beschluss vom 09.07.2025 – 2 M 29/25 OVG) das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen einen Polizeibeamten, der eine mit “Lebenderklärung” überschriebene Erklärung eines ehemaligen Polizeibeamten als Zeuge unterzeichnet und mit einem Daumenabdruck gestempelt hatte. Dabei verwies das Gericht auf eine Stellungnahme der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, in der der Inhalt einer Lebenderklärung so beschrieben wurde: “Darin versichern sie (Selbstverwalter und Reichsbürger d. Red.), lebendige und freie Menschen zu sein. Die Dokumente enthalten in einer gestelzten und pseudojuristischen Sprache zusammengewürfelte Zitate aus diversen Gesetzestexten, päpstlichen Bullen oder der Bibel. Teilweise wird auch ein Tropfen Blut oder ein Haar des Unterzeichners aufgebracht, die als dessen DNA-Probe dienen und seine Identität bestätigen sollen.” In der Szene werde dieses Dokument als “Austritt” des Unterzeichners aus der BRD gewertet. Die Teilnahme an einer solchen Prozedur rechtfertige in Bezug auf den bezeugenden Polizisten den Verdacht, dass er der Reichsbürgerszene angehört und die staatliche Rechtsordnung ablehnt. Die Maßnahme diene daher dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und sei trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens rechtlich zulässig, urteilte der Senat und bestätigte eine Entscheidung des VG Schwerin. Das vorläufige Dienstverbot könne auf § 49 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) in Verbindung mit § 39 S. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gestützt werden – dies sei parallel zu einem eingeleiteten Disziplinarverfahren möglich, da die beiden Vorschriften in einem Spezialitätsverhältnis stünden. Verdacht auf Nähe zur Reichsbürgerszene erlaubt sofortiges Handeln Das OVG stellte die Verfassungsloyalität als Grundbedingung für den Polizeidienst klar. Bereits eine symbolische Handlung wie die Mitwirkung an einer “Lebenderklärung” als pseudo-öffentliche Urkunde und die quasi rituelle Handlung des Unterzeichnens und Stempelns des Schriftstücks mit dem eigenen Daumenabdruck könne genügen, um Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen – mit unmittelbaren disziplinarischen Konsequenzen. Die Versicherung des Beamten, er erkenne die deutsche Verfassung an und distanziere sich von der Reichsbürgerszene, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.
via beck: “Lebenderklärung” bezeugt: Polizist durfte vom Dienst suspendiert werden