Nach Bericht über #Berliner AfD-Beamten: Plötzlich #Linksextremist – #Tagesspiegel-Reporter im Visier des Staatsschutzes – #polizeiproblem #pressefreiheit

Der Tagesspiegel berichtet über einen Beamten, der ein Problem mit Corona-Masken hatte und AfD-Kommunalpolitiker ist. Prompt ermittelt die Polizei – gegen den Reporter. Es war ein Bericht über einen Beamten und seine Umtriebe. Denn Kriminalhauptkommissar André G. ist nicht nur AfD-Kommunalpolitiker, sondern geriet auch in Verdacht, Ideologien der Querdenken-Bewegung nahezustehen. Sogar ein Urteil erging schon gegen ihn infolge eines Streits um die Maskenpflicht in der Pandemie. Doch die Polizei Berlin mauert und gibt keine Auskunft, ob und wie sie gegen G. vorgeht – obwohl der Kampf gegen rechte Tendenzen für Polizeipräsidentin Barbara Slowik Priorität hat. Das Landeskriminalamt (LKA) leitete nach Erscheinen der Tagesspiegel-Recherchen Ermittlungen ein – aber nicht gegen den Polizisten, sondern gegen Tagesspiegel-Reporter Julius Geiler. Er stand plötzlich unter Linksextremismus-Verdacht. Am 16. Januar um 14.01 Uhr erschien Geilers Beitrag über den Polizisten G. bei Tagesspiegel.de. Der Titel des Artikels lautete: „Zu Geldstrafe verurteilt: Berliner Polizist missbraucht Notruf – wegen Maskenpflicht“. Einige Wochen später stellte der Beamte eine Strafanzeige. G. warf dem Tagesspiegel-Reporter Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens sowie politisch motivierte falsche Verdächtigung vor. Geiler habe einen Hetz- und Schmähartikel in der Absicht geschrieben, ihn zu schädigen. Denn der könne dazu führen, dass die Polizei ein Disziplinarverfahren gegen G. einleite. Durch eine Google-Suche und angebliche Zeugenaussagen war für G. klar: Geiler kommt aus dem linksextremen Milieu und der Antifa. Das LKA hat die Vorwürfe des Polizisten ungeprüft übernommen: Der Reporter führe, getarnt als Journalismus, einen Kampf gegen rechts. Er verfasse hetzerische Artikel gegen Parlamentarier und Polizisten mit Parteibuch der AfD, die obendrein die größte wirkliche Opposition sei. All das zeige, dass Geiler Ziele der linken politisch motivierten Kriminalität verfolge. Prompt ermittelte der Staatsschutz beim LKA, dort das Dezernat „Politisch motivierte Kriminalität – links“. G. sei ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro entstanden, wurde vermerkt. G. gab der ermittelnden Staatsschutzbeamtin sogar noch auf, dass an einer Strafverfolgung gegen Geiler ein besonderes öffentliches Interesse bestehe, es gehe schließlich um Hasskriminalität. Kurios: Die LKA-Beamtin schickte Ende Februar zwei Schreiben an Geiler. In einem sollte er sich als Beschuldigter äußern. In dem anderen Schreiben wurde er als Zeuge geführt. Dabei ging es um eine SMS an G. mit der Bitte um Stellungnahme. Geiler sollte erklären, ob die SMS von ihm und wie er an die Handynummer des Polizisten kam.

via tagesspiegel: Nach Bericht über Berliner AfD-Beamten: Plötzlich Linksextremist – Tagesspiegel-Reporter im Visier des Staatsschutzes

„Tag X“: Minderjährige teilweise bis in die Morgenstunden festgesetzt – #polizeiproblem #freelina

Rund zehn Stunden verbrachten zahlreiche Menschen die Nacht von Samstag auf Sonntag in einem Polizeikessel. Nach Informationen der Leipziger Zeitung (LZ) befanden sich darunter auch minderjährige Personen, obwohl solche laut Polizei eigentlich möglichst schnell aus der Maßnahme entlassen werden sollten. Kurz nach 18 Uhr kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Teilnehmer*innen der Versammlung am Alexis-Schumann-Platz. Letztere bewarfen die Polizei mit Gegenständen, woraufhin diese in die Menge stürmte. Mehrere hundert Personen landeten in einem Polizeikessel. Nach Angaben der Behörde waren es sogar mehr als 1.000 Menschen, deren Identitäten wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs festgestellt wurden. Unter den Eingekesselten befanden sich offensichtlich auch Minderjährige. Das stellte vor Ort auch die Polizei fest und kündigte an, dass diese „priorisiert betrachtet“ werden. Am Montag teilte die Polizei dem freien Journalisten Felix Sassmannshausen mit, dass nicht bekannt sei, dass Minderjährige „teilweise bis in die Morgenstunden festgesetzt worden seien und dann Platzverweise erhalten hätten“. Nach LZ-Informationen ist aber genau das passiert. Der Redaktion sind mindestens zwei minderjährige Personen bekannt, die den Polizeikessel erst zwischen 3 und 4 Uhr verlassen haben. Kurz nach 5 Uhr wurde der Kessel aufgelöst. Beide Personen haben zudem Platzverweise für große Teile der Südvorstadt und von Connewitz erhalten.

via l-iz: „Tag X“: Minderjährige teilweise bis in die Morgenstunden festgesetzt

siehe auch: Einkesselung am „Tag X“ „Wir dachten, wir holen sie da raus“ – Leipziger Vater kann seine Tochter (16) nach Stunden umarmen. Die Polizei setzte am Samstag im Leipziger Süden Minderjährige fest und fuhr sie aufs Präsidium – obwohl ihre Eltern um Freilassung baten. In der LVZ spricht ein betroffener Leipziger Vater.„Jetzt kommt sie, jetzt ist sie frei“, sagt Alexander König. Gegen halb zwei Uhr nachts schließt der Vater seine 16-jährige Tochter E. wieder in die Arme. Der Ort ist nicht ganz gewöhnlich: Es ist die Dimitroffstraße, wo sich E. mehr als acht Stunden in Gewahrsam der Leipziger Polizei befand. Als am Samstag im Leipziger Süden demonstriert wurde, zum Teil gewaltsam, behalf sich die Polizei mit einer Strategie, die Fragen aufwirft: Über mehrere Stunden setzte sie Hunderte Personen in einem Kessel in der Südvorstadt fest. Was bedeutet: Die Polizei umstellt einen gewissen Bereich, aus dem niemand einfach so rauskommt. Noch in der Nacht wurde Kritik laut: Befanden sich in dem Kessel nicht auch viele Minderjährige? Am Sonntagmorgen teilte die Polizei mit, dass Stunden zuvor etwa 1000 Menschen vor dem Kant-Gymnasium festgesetzt wurden. Am Abend habe man begonnen, die Personalien der Demonstranten aufzunehmen. Die Maßnahme zog sich über rund elf Stunden bis zum frühen Morgen. „Gegen 5.30 Uhr wurden die letzten Identitätsfeststellungen durchgeführt“, sagte Polizeisprecherin Josephin Heilmann der LVZ; Kritik an Polizeieinsatz in Leipzig :„Man kam sich vor wie Tiere“ Protest und Polizeieinsatz zum „Tag X“ in Leipzig werden im Landtag aufgearbeitet. Ein Betroffener berichtet von den Verhältnissen im Polizeikessel. Die Proteste und der Polizeieinsatz zum „Tag X“ am Wochenende in Leipzig, nach der Verurteilung der Gruppe um die Autonome Lina E., haben ein Nachspiel. Während Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und Leipzigs Polizeipräsident René Demmer das Vorgehen der Polizei und die elfstündige Einkesselung der Demonstrierenden verteidigen, hagelt es von links Kritik. Der sächsische Innenausschuss wird sich nun auf Antrag der Linken am Montag in einer Sondersitzung mit dem Geschehen befassen. „Die Hintergründe der Grundrechtsverletzungen, besonders der Kessel, sind aufklärungsbedürftig“, hatte Kerstin Köditz (Linken) den Antrag begründet. Auch der SPD-Politiker Albrecht Pallas, einst selbst Polizist, kritisierte die „Massivität der Polizeipräsenz“ und deren Reaktion auf Kleinigkeiten. Das habe „eine eskalierende Wirkung“ gehabt, die überwiegend Unbeteiligte getroffen habe. Die Gewalt einiger Protestierender aber sei „inakzeptabel“. Auch der Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann sprach von einer „massiven Einschränkung der Versammlungsfreiheit“, der Polizeikessel sei „deutlich zu hinterfragen“. Gleichzeitig kritisierte er die „Gewaltexzesse“ einiger Protestierender.

Filmen von polizeilichen Maßnahmen – Gebot der Waf­fen­g­leich­heit – #polizeiproblem

Ist das Filmen von Polizeieinsätzen zum Zweck der Dokumentation strafbar? Nein, meint Daniel Zühlke. Und statt dagegen vorzugehen, sollte die Polizei eher durch transparentes Handeln verlorenes Vertrauen wiederherstellen. In der jüngeren Vergangenheit gab es mehrere Strafverfahren gegen Personen, die polizeiliche Maßnahmen gefilmt hatten. Der Vorwurf: Das Filmen – eine audiovisuelle Dokumentation – stelle eine Verletzung der Vertraulichkeit nichtöffentlich gesprochener Worte im Sinne des § 201 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Nachdem sich vergangenes Jahr die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Düsseldorf mit dem Thema befasst hatten, kann nun im Einklang mit der herrschenden Literaturmeinung festgestellt werden: Das Filmen von Polizeieinsätzen in der Öffentlichkeit ist strafrechtlich stets zulässig. Nimmt man das Tatbestandsmerkmal der Nichtöffentlichkeit ernst, lassen sich alle bisher entschiedenen Fälle auch ohne (die wichtigen) Grundsatzerwägungen zu öffentlicher Kontrolle staatlicher Gewaltanwendung lösen. Die filmenden Personen begründen jeweils eine faktische Öffentlichkeit, die auch nicht dadurch wieder beseitigt werden kann, dass die handelnden Beamt: innen der Aufzeichnung nicht zustimmen. Faktisch öffentlich gesprochene Worte sind eben nicht „nichtöffentlich“ im Sinne des § 201 StGB. Dokumentation möglicher Schadensersatzansprüche Und selbst außerhalb öffentlich wahrnehmbarer Bereiche spricht vieles dafür, dass polizeiliche Äußerungen gar nicht erst vom Schutzbereich des § 201 StGB umfasst sind, da dieser nur die unbefangene Kommunikation in einer privaten Sphäre schützen soll. Die – grundsätzlich gerichtlich überprüfbaren – Äußerungen im Wege einer polizeilichen Maßnahme betreffen indes ausschließlich die dienstliche Sozialsphäre der Beamt: innen. Eines strafrechtlichen Schutzes bedarf diese nicht. Insbesondere bei nichtöffentlichen Maßnahmen ist die Beweissituation durch die Definitionsmacht der Polizei bereits in einer Schieflage. Der von der Polizeimaßnahme betroffenen Person stehen zumeist mehrere Beamt: innen gegenüber, die ggf. sogar selbst über Geräte zur Videoaufzeichnung verfügen. Eine solche durch die Polizei wäre auf Grundlage von Landespolizeigesetzen grundsätzlich zulässig. Um vor diesem Hintergrund die prozessuale Waffengleichheit herzustellen, sollte auch der von der polizeilichen Maßnahme betroffenen Person das Filmen erlaubt sein. Die (Video-)Dokumentation einer Zwangsmaßnahme befähigt Betroffene schließlich zur (realistischen) Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche oder gar Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Die Ergebnisse des empirischen Forschungsprojekts “Köperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen” stützen die These, dass Betroffene mutmaßlicher Körperverletzungen durch Polizeibeamt: innen keine Anzeige erstatten, da sie eine Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) fürchten und sich hiergegen mangels neutraler Beweise nicht zur Wehr setzen können. (…) Dass es sich bei den Verfahren nach § 201 StGB im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen um ein neues Phänomen handelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 ein vorschnelles Verbot aufgrund des KunstUrhG versperrt hat (1 BvR 2501/13), hinterlässt jedoch den Beigeschmack, die Polizeibeamt: innen suchten angestrengt nach neuen Wegen, das unliebsame Filmen von Einsätzen zu verbieten. Dabei sollten die Beamt: innen das Strafrecht im Blick haben: Verbieten sie nämlich rechtswidrig das Filmen und setzen dann das von ihnen ausgesprochene Verbot ggf. auch noch unter Anwendung von Zwang durch, könnten sie sich selber strafbar machen: Im Raum steht eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung im Amt oder Nötigung.

via lto: Filmen von polizeilichen Maßnahmen – Gebot der Waf­fen­g­leich­heit

Exclusive: White supremacist gang probe shrouded in secrecy as list of missing, dead grows

The first to go missing was a convicted burglar who raised bulldogs at a compound in Logan County that would become a killing ground. The name of his business was God’s Miraculous Bully Kennel. More: Human remains found, Oklahoma white supremacist leader might be connected The second was a Missouri woman living in a camper on the semirural site. In a desperate phone call, she had asked a friend to tell her daughter that she loved her. The third was a pipeline worker nicknamed “Batman” whose pickup was abandoned on railroad tracks near Choctaw. The last were newlyweds from Missouri. Their pickup was found shot up south of Guthrie. In all, 12 disappearances have come under investigation by a task force that has focused on the alleged leader of a violent white supremacist prison gang, according to records obtained by The Oklahoman. The records portray a chilling litany of violence in the rural outskirts of Oklahoma City that has largely been kept out of the spotlight even as the number of people missing and confirmed dead has grown.

via oklahoman: Exclusive: White supremacist gang probe shrouded in secrecy as list of missing, dead grows

“Brutal zu Polizeiauto geschleppt” Eklat in Sachsen: Polizei hält Abgeordnete fest – #polizeiproblem

Wirbel um einen Polizeieinsatz in Leipzig: Eine Linken-Politikerin wird von Polizisten festgehalten. Ein Beamter soll die Frau auch beschimpft haben. Bei einer Demonstration in Leipzig hat die Polizei am Donnerstagabend die sächsische Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel festgehalten. Die Polizei Sachsen teilte dazu auf Twitter mit: “Es steht die Störung einer Amtshandlung im Raum. Aktuell laufen zu den genauen Umständen Prüfungen.” Ein Polizeisprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, es habe sich nicht um eine Festnahme gehandelt. Nagel sei “Teil einer polizeilichen Maßnahme geworden”. Es stehe der Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte im Raum. Nagel, die auch Stadträtin in Leipzig ist und die Demonstration aus Anlass des Kindertages angemeldet hatte, äußerte sich am späteren Abend in einem per Twitter verbreiteten Video. Sie habe eine Maßnahme beobachtet, in der die Polizei die Identitäten zweier Menschen festgestellt habe. “Ich stand dort, ein Polizeibeamter hat mich erst beleidigt oder beschimpft. Dann hat er mich aus dem Weg geschubst. Dann ist ihm eingefallen, dass ich ihn angeblich tätlich angegriffen haben soll.” Sie wurde in Handschellen gelegt und “relativ brutal zu einem Polizeiauto geschleppt”, so Nagel. Und weiter: “Im Polizeiauto ist mir auch gesagt worden, dass es den Beamten scheißegal ist, ob ich eine Abgeordnete bin.”

via t-online: “Brutal zu Polizeiauto geschleppt” Eklat in Sachsen: Polizei hält Abgeordnete fest

„In einen Wald bei Stalingrad verbringen“: Berliner Polizist hetzt gegen Klimaaktivisten – Personalrat schaut zu – #polizeiproblem

Gegen die Ukraine, Klimaaktivisten und das „Asylvolk“ hetzte ein Polizist in sozialen Medien. Doch der Gesamtpersonalrat unternahm nichts gegen seinen Büromitarbeiter. Er sitzt bei der Berliner Polizei an einer sensiblen Stelle: Im Büro des Gesamtpersonalrates laufen Informationen ein, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind – Einzelpersonalien, Disziplinarverfahren, Vorbereitungen für Großeinsätze, Ausrüstung, das ganze Programm. R. arbeitet im Büro des Gesamtpersonalrats, seit die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizei-Gewerkschaft (DPolG) im Jahr 2020 in einem gemeinsamen Bündnis die Führung in dem Gremium übernommen haben. Auf dem Weg in ihr eigenes kommt Polizeipräsidentin Barbara Slowik direkt an dem Büro vorbei, in dem R. sitzt. Privat ist R. in den sozialen Medien ganz anders unterwegs, als es für einen Mitarbeiter der Polizei zu erwarten wäre – und erst recht für einen Mitarbeiter des Gesamtpersonalrates, der die Interessen und Rechte aller 27.000 Mitarbeiter vertritt. Stolz zeigte sich R. auf einem Foto bei Facebook mit Uniform und Namensschild. Als Angestellter des Objektschutzes der Polizei unterliegt er aber gewissen Pflichten und Geboten – auch im Privaten. Doch in seinen Posts in den sozialen Medien finden sich Rassismus, Begeisterung für die Wehrmacht und für die AfD, Sexismus, es geht um Flüchtlinge, Billigung eines Angriffskrieges und Verschwörungstheorien zur Ukraine. Nur ein Teil der Posts könnte strafbar sein, vieles andere dürfte zumindest arbeitsrechtlich von Belang werden – zumal, wenn es um die Außenwirkung für die Polizei Berlin geht. Jetzt prüft die für rechte Umtriebe unter Mitarbeitern der Polizei zuständige Ermittlungsgruppe „Zentral“ beim Landeskriminalamt den Fall. Es handle sich um laufende Ermittlungen, sagte eine Sprecherin. Der Fall sei der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt worden. (…) Obwohl der Fall R. in der Polizei seit wenigen Wochen bekannt ist, arbeitet R. weiter im Büro des Gesamtpersonalrats. Vor drei Wochen hatte der Tagesspiegel dazu offiziell bei der Pressestelle angefragt. Doch R. führte weiterhin die Geschäfte für das Gremium. Jörn Badendick, Sprecher des Berufsverbands „Unabhängige“, sagt: „Ich weiß nicht, was schlimmer ist: Dass die beiden größten Polizeigewerkschaften einen mutmaßlichen Rassisten im Büro des Gesamtpersonalrates positioniert haben oder dass die Behördenleitung auch noch dabei zuschaut.“

via tagesspiegel: „In einen Wald bei Stalingrad verbringen“: Berliner Polizist hetzt gegen Klimaaktivisten – Personalrat schaut zu

#Durchsuchungen im #Erzgebirge – Drei #Festnahmen bei #Razzia in #Hooligan-Szene #StarkeJugend #Sachsen

Die Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen hat im Erzgebirge mehrere Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen eine gewaltbereite Fangruppe des örtlichen Fußballvereins. Im Erzgebirge haben Beamte der Soko Rex am Mittwoch mehrere Häuser durchsucht. Drei Männer wurden festgenommen. Insgesamt fünf Männer werden den Angaben zufolge verdächtigt, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die Razzien stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalstaatsantwaltschaft Dresden gegen insgesamt 34 Beschuldigte im Alter von 17 bis 23 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, spätestens seit Februar 2022 als Gruppierung “Starke Jugend” eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben.Die “Starke Jugend” sei Bestandteil der Ultra-Gruppierung des örtlichen Fußballvereins FC Erzgebirge Aue und setzt sich aus Ultras und Hooligans zusammen, heißt es vom Landeskriminalamt. Ziele der Gruppierung waren nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei, Gewalttaten gegen Anhänger anderer Fußballvereine als auch Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte.

via tagesschau: Durchsuchungen im Erzgebirge Drei Festnahmen bei Razzia in Hooligan-Szene

siehe auch: Update Hooligangruppe „Starke Jugend“ in Sachsen: LKA nimmt drei mutmaßliche Rechtsextremisten fest Mehrere junge Menschen sollen im Erzgebirge eine kriminelle Vereinigung gebildet haben. Die Polizei ordnet die Gruppierung aus dem Fußballumfeld der rechtsextremen Szene zu. (…) Insgesamt werde gegen 34 Personen im Alter von 17 bis 23 Jahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, teilten die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen mit. (…) Ermittlern zufolge sollen sie spätestens im Februar 2022 eine kriminelle Vereinigung mit dem Namen „Starke Jugend“ gegründet haben. Auf ihr Konto sollen Straftaten wie schwerer Landfriedensbruch, Raub und mehrere gefährliche Körperverletzungen gehen. Vier der fünf von den Durchsuchungen betroffenen Beschuldigten seien in der Vergangenheit wegen rechtsextremistischer Straftaten aufgefallen.