#VERWALTUNGSGERICHT – #CSD Sonneberg: Gericht kippt Auflagen des AfD-geführten Landratsamts

Kurz vor dem Christopher Street Day in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht die meisten Vorgaben des AfD-geführten Landratsamts kassiert. Nur Verbote zu Vermummung und Waffen gelten weiterhin. Das Verwaltungsgericht in Meiningen hat die meisten Auflagen zum Christopher Street Day (CSD) in Sonneberg gekippt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ging es um ein Eilverfahren, in dem die Anmelder des CSD am Samstag mehrere behördliche Vorgaben angefochten hatten. Dazu zählen laut Gericht konkrete Vorgaben etwa zum Verwenden von Transparenten, Fahnen, deren Material und Länge und zum Aufräumen nach der Veranstaltung. Wie es vom Gericht hieß, fehlt es hinsichtlich dieser Auflagen “zum Teil vollständig an der Begründung, zum Teil an einer für das Gericht überprüfbaren Gefahrenprognose”. Auch die Auflage, dass zwei Ordner die Identität von Demonstranten feststellen dürfen, falls notwendig, gelte am Samstag nicht. Die Auflagen zum Verbot von Vermummung und Mitführen von Waffen blieben als einzige bestehen. Dazu heißt es vom Gericht, zum einen sei dies bereits im bundesweiten Versammlungsgesetz so geregelt, die Auflage des Landratsamts stelle daher einen “deklaratorischen Hinweis” dar. Zum anderen habe die Behörde diese Auflage zumindest ansatzweise begründet und eine Gefahrenprognose erstellt. (…) Vom Gericht aufgehobene Auflagen des Landratsamts Zwei Ordner sollten dafür sorgen, dass bei Bedarf eine problemlose Identitätsfeststellung betroffener Personen möglich ist. Es sollten nur die angemeldeten und bestätigten Kundgebungsmittel erlaubt sein. Auf allen Druckwerken mussten Name und Anschrift der Druckerei und des Verlags oder Name und vollständige Anschrift des Verfassers angegeben werden. Fahnenstangen sollten aus Weichholz oder Kunststoffleerrohren bestehen und maximal drei Meter lang sein. Transparente sollten an Holzstangen befestigt sein, die höchstens zwei Meter lang und drei Zentimeter dick sind. Kundgebungsmittel durften nur während der angemeldeten Versammlung verwendet werden, nicht davor oder danach in der Öffentlichkeit. Der Versammlungsleiter sollte sicherstellen, dass der Kundgebungsort sauber und ordnungsgemäß verlassen wird.

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hands joined against progress pride flag
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The Manosphere and Christian Nationalist Roots of Hegseth’s “Low-T” Fixation

On Wednesday, US Secretary of Defense Pete Hegseth announced an initiative to screen US military members for low testosterone. “The modern battlefield is brutal and unrelenting,” he said. “It requires and demands maximum psychological and mental readiness. And by addressing these health markers early, we’re keeping you on the leading edge of lethality.” Troops found to be deficient in the screening, Hegseth said, would be offered testosterone therapy—which, he promised, would make them better warriors. “It’s about restoring and optimizing your natural capabilities,” he said, “protecting your longevity, ensuring you have the biological foundation required to sustain the fight.” The idea of a widespread testosterone deficiency—”Low-T” among the extremely online—is having a moment. Over the last few years, influencers have made a cottage industry of telling men that their testosterone levels are low and selling them testosterone therapy. Consumer research firms estimate the market value for testosterone replacement therapy at around $2 billion; that number is expected to increase by a third by 2033. Earlier this year, the Guardian reported on a recent study of low-T influencers by Emma Grundtvig Gram, a public health researcher at the University of Copenhagen. Gram and her colleagues analyzed 46 TikTok and Instagram posts with a combined following of more than 6.8 million. In the study abstract, the researchers noted that common themes in the posts included “the rebranding of low testosterone from an ‘old man’s problem’ to an issue affecting younger men and their fitness” and “low testosterone as a crisis of masculinity and male sexual performance.” (…) But that doesn’t stop online influencers from claiming it is exactly that. Gram’s team wrote in the study abstract that the “low-T” posts they analyzed “prey on men’s insecurities about relationships and sexual performance” to sell “testosterone products for improving the masculine self without supporting evidence.” In addition to the manosphere, another influence on Hegseth’s fixation on masculinity may be his spiritual leader, Doug Wilson, the self-proclaimed Christian nationalist Idaho pastor who preached at the Pentagon earlier this year. Wilson has opined extensively about the virtues of “biblical masculinity,” which he has called “cultural gluten.” Without a patriarchal society led by manly men, he wrote in his 2023 book Mere Christendom, “the cookie just crumbles to pieces in your hand, and is tasteless on top of that.” In a 2020 YouTube broadcast, Wilson declared, “A masculine message is not going to be declared by effeminate men. We have a real crisis in masculinity.” In a February interview with Military Times, Wilson noted, “We should do everything we can do to keep women out of combat roles.”

via mother jones: The Manosphere and Christian Nationalist Roots of Hegseth’s “Low-T” Fixation

MI5 reprimanded for lying about ties with neo-Nazi informant who attacked girlfriend with machete

Watchdog’s review of case criticises handling of agent X, who exploited role with agency to threaten his girlfriend. MI5 has been reprimanded by a watchdog for lying about its relationship with a neo-Nazi informant, who had exploited his role with the spy agency to violently threaten his girlfriend. The Investigatory Powers Commissioner’s Office (Ipco) criticised MI5’s handling of a man known only as agent X, and said some of its officers had initially misled the public about his true status. Although MI5 had confirmed to the BBC that agent X was an informant, during subsequent court proceedings the agency would only say in public that it could “neither confirm nor deny” its relationship with him, a standard form of “no comment” it uses. That had frustrated the efforts of “Beth”, agent X’s girlfriend, in bringing legal complaints against MI5 after he had attacked her with a machete and tried to rely on his status as an informant to discourage her from speaking out. “MI5’s management of agent X fell far below the standards the public, the courts and Ipco have every right to expect,” said Brian Leveson, the investigatory powers commissioner, as he published a review of the case on Thursday. “What makes this case particularly grave is that Ipco and the courts were misled,” said the watchdog, which reviews the use of covert powers by public bodies. “Failings of candour undermine the entire basis of oversight and accountability.”

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“Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

Ein Würzburger AfD-Stadtrat soll nachts an einer Tankstelle “Sieg Heil” gerufen haben. Nun ist der Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker rechtskräftig. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und spricht von “lauter Lügen”, ohne ins Detail zu gehen. Wegen mutmaßlicher “Sieg Heil”-Rufe ist ein Strafbefehl gegen den Würzburger AfD-Stadtrat Thomas Bayer nun rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitte 50-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Bayer bestreitet die Vorwürfe und sprach gegenüber dem BR von “lauter Lügen”, ohne konkret zu werden. Verurteilt, aber nicht vorbestraft Es geht um einen Vorfall im Juni 2025. In den frühen Morgenstunden soll Bayer zusammen mit einer Frau an einer belebten Tankstelle unterwegs gewesen sein. Beide sollen in Richtung einer dritten Person wiederholt “Sieg Heil!” gerufen haben – die Begleiterin “Sieg”, der AfD-Kommunalpolitiker “Heil”. Das Gericht setzte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 70 Euro fest, also 4.200 Euro Geldstrafe. Als vorbestraft gilt der Stadtrat damit nicht. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Einspruch verworfen, Urteil rechtskräftig Gegen den Strafbefehl hatte Bayer zunächst Einspruch eingelegt. Zu einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg im Frühjahr 2026 erschien er jedoch unentschuldigt nicht. Der Einspruch wurde daraufhin verworfen.

via br: “Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

siehe auch: Thomas Bayer aus Würzburg AfD-Stadtrat ruft NS-Parole – jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zuletzt geriet die AfD wegen einer Parteiveranstaltung in Dessau öffentlich in die Kritik. Nun wird einer ihrer Stadträte wegen einer NS-Parole verurteilt. Der Strafbefehl gegen den AfD-Stadtrat Thomas Bayer von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet – nach dessen Angaben bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

Deutsche Behörden prüfen “Hass-Manifest” nach Amoklauf an bayerischer Schule – #terror

Nach dem Messerattentat in einer bayerischen Schule sieht die Polizei ein extremistisches Motiv. Die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung hat die Ermittlungen übernommen. Warum? Diese Frage stellen sich in Bayern seit einer Woche unzählige Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und natürlich die Polizei. Am Mittwoch in der Vorwoche hatte laut Polizeiangaben ein 16-Jähriger am Gelände des Welfen-Gymnasiums im oberbayerischen Schongau zwei Schülerinnen mit einem Messer schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter war früher selbst Schüler des Gymnasiums gewesen und kurz nach den Messerattacken festgenommen worden. Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der aus Bayern stammt und in dessen Wahlkreis Schongau liegt, informierte zunächst, kurz nach dem Angriff, dass der junge Mann in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt habe, die beiden 13-jährigen Mädchen seien Zufallsopfer gewesen. Nun gibt es aber einen neuen Blick auf den Fall. Die Ermittlungen wurden von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Diese teilte mit, es lägen “Anhaltspunkte für eine extremistische Tatmotivation” vor. Sehr viel Hass Geprüft wird ein 19-seitiges “Hassdokument”, das der mutmaßlich Täter vor der Attacke verfasst haben soll. Es ist auf Englisch geschrieben und trägt den Titel “My Reasons” (Meine Gründe). Der mutmaßliche Verfasser stellt sich als “hoffnungsloser 16-Jähriger” vor, der sehr viel Hass in sich trage. Er klagt, er sei von “absoluten Untermenschen, Zurückgebliebenen, degeneriertem Abschaum und unerträglichem Gesindel” umgeben. Er sei ein “weißer Mann”, der noch nie eine Beziehung hatte und auch gar keine wolle. Er hasse Kinder, übergewichtige Menschen, Frauen, Juden, Muslime, Menschen mit Behinderung, heißt es in dem “Manifest”. Der Verfasser schildert detailliert seine Gewaltfantasien. Auch seine Eltern, Mitschüler und Mitschülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen beschimpft er. Über das “Manifest” hatte zuerst der Spiegel berichtet. Laut dem Magazin lasse Inhalt und Duktus darauf schließen, dass sich der Autor in einer Internet-Subkultur bewege, die in Sicherheitskreisen als “Attentäter-Fanszene” bezeichnet wird. In dem Schreiben bezeichnet der Autor frühere Amokläufer auch als “Helden”. Aktiv im “Incel-Forum” Laut Spiegel-Recherchen war der mutmaßliche Attentäter, ein Kroate, in mindestens einem sogenannten “Incel-Forum” aktiv und hat sich an gewaltverherrlichenden Chats beteiligt, in denen Gruppenvergewaltigungen an Frauen verharmlost oder propagiert wurden. Incel steht für “involuntary celibate” (unfreiwillig zölibatär bzw. sexuell enthaltsam) – eine Bezeichnung für junge Männer, die darunter leiden, dass sie bei Frauen keinen Erfolg haben, die Schuld daran aber alleine den Frauen geben.

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Rechtsextreme Sommerdemo der Identitären in Wien offenbar untersagt

Vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierung rät Verbündeten ab, zur Demo am 25. Juli nach Wien zu reisen. Die geplante Demoroute durch Wien wurde verboten Die jährliche Großdemo der rechtsextremen Identitären Bewegung in Wien wurde offenbar erstmals untersagt. Das gab die Gruppierung auf sozialen Medien bekannt. Aufgrund von “massivem medialen Druck” sei die geplante Demoroute untersagt worden, heißt es. Eine andere Route ergäbe keinen Sinn. Der STANDARD hatte am Montag exklusiv berichtet, dass Behörden intensiv eine Untersagung der Demo prüfen. Anfragen bei Innenministerium und Wiener Polizei blieben bislang unbestätigt. Die rechtsextreme Bewegung rät ihren Verbündeten, nicht zur Demo nach Wien zu kommen. Die Identitären stehen seit einigen Wochen verstärkt im Fokus. Zwei Führungskader der Bewegung stehen im Verdacht, am 20. Juni in Leoben einen Taxifahrer brutal zusammengeschlagen zu haben. (-…) Eine Untersagung der Demo wäre für die Identitärer ein harter Schlag. Ihre jährliche Sommer-Kundgebung in Wien gilt als eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum. Rechtsextreme bis hin zu Neonazis aus ganz Europa reisen dafür nach Wien. Vergangenes Jahr kam es nach der Demo zu einem brutalen Angriff auf zwei unbeteiligte junge Männer, die nur in der U-Bahn unterwegs waren.

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Ideologische Gründe: Kleinkind tot – Eltern aus “Reichsbürger”-Szene verurteilt

Ein Kind stirbt, weil seine Eltern medizinische Hilfe verweigern – aus Überzeugung. Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet über die Verletzung elterlicher Fürsorgepflicht und die Strafe. Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der “Reichsbürger”- und “Selbstverwalter”-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Amtsgericht Horb am Neckar in Baden-Württemberg verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen. Gericht überzeugt: Kind hätte geholfen werden können Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. “Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können”, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes.

via badische zeitung: Ideologische Gründe: Kleinkind tot – Eltern aus “Reichsbürger”-Szene verurteilt

siehe auch: Notarzt zu spät gerufen – Eltern nach Tod ihres Kindes zu Bewährungsstrafen verurteilt Sie ließen ihr Kind nie von einem Arzt untersuchen, obwohl es monatelang Atemprobleme hatte: Eltern aus Baden-Württemberg sind wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen der »Reichsbürger«-Szene angehören. Das Amtsgericht Horb am Neckar hat Eltern, die für ihr krankes Kleinkind wohl aus ideologischen Gründen nicht rechtzeitig den Notarzt gerufen haben, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Es verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Ermittler rechnen die Eltern der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zu. Laut SWR  haben sie selbst das allerdings im Prozess bestritten. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil von Montag Rechtsmittel einlegen. Das Kind war im Januar 2023 gestorben. Die heute 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten es laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen, auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. »Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können«, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Eine Sachverständige hatte laut SWR  im Prozess gesagt, dass das Kind »an einer chronischen und akuten Bronchitis« gestorben sei.