Drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder wollten ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse behalten – und scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt sieht Zweifel an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Artikel anhören -3:25 1.0x Mitgliedern und Unterstützern des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt kann wegen ihrer Parteibindung ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt bestätigte den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für drei aktuelle und frühere Mitglieder der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei, wie aus am Montag in Magdeburg veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht. Demnach fehlt den Klägern die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das Gericht verwies dabei auf die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichteten Bestrebungen des AfD-Landesverbands. Die Kläger hatten sich gerichtlich gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörden gewehrt, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg scheiterten sie bereits im März 2025 mit ihren Klagen. Das OVG lehnte nun ihre Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Das OVG verwies dabei auf das Waffengesetz. Danach kann die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz fehlen, wenn jemand einer Vereinigung angehört oder sie unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Dafür müsse die Vereinigung auch nicht verboten worden sein, stellte das Gericht klar.

via welt: RECHTSKRÄFTIGE BESCHLÜSSE Oberverwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt

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symbolbild; Gemeinfrei, Link


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