ADF member who trained with neo-Nazis allegedly caught with child abuse and extremist material

A member of the Australian Defence Force who attended training sessions with the neo-Nazi National Socialist Network was allegedly found with child abuse and right-wing extremist material on devices stored at his Holsworthy Barracks accommodation. Jonathan Salter, 25, was refused bail in the NSW Supreme Court this week, facing a series of charges over accessing and possessing child abuse and far-right extremist material after investigators allegedly found “extensive messages and files” showing his support for “white supremacy, Nazi ideology and violent extremism”. Prosecutors also allege Salter possessed multiple “exceptionally serious examples” of child abuse material, including children as young as one being horrifically abused. According to court files obtained by this masthead, police allege Salter repeatedly visited sites hosting the video of the Christchurch massacre, in which 51 worshippers were murdered at two mosques in New Zealand by an Australian white supremacist. Investigators allegedly found a series of edited videos of the massacre – which the gunman, Australian Brenton Tarrant, live-streamed – as well as the manifesto of Norwegian neo-Nazi terrorist Anders Breivik, who killed 77 people in a bomb attack and shooting spree in 2011. Much of the content investigators allegedly found on Salter’s devices is too explicit to publish. In one, prosecutors allege segments of the Christchurch massacre are overlaid with a Rolling Stones song and references to the first-person shooter video game Call of Duty. A voice-over states: “What happens when the soldier becomes the weapon.“ The extremist content allegedly found on Salter’s devices was ultra-violent in nature and depicted people being violently attacked alongside neo-Nazi slogans. One 13-second video depicted an explosion at a protest “followed by images of a Nazi swastika and partial footage from the Christchurch massacre”, prosecutors allege. Salter, who was an apprentice carpenter in the ADF before his arrest, came to the attention of NSW Police when he attended a gathering of the Australian neo-Nazi group the National Socialist Network in November 2024

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Über 80 rechtsextreme Konzerte – Thüringen bundesweiter Hotspot

Die Bundesregierung registriert Thüringen als Hauptstandort rechter Musik-Events. Die Linke fordert nun ein entschiedeneres Vorgehen der Behörden. Thüringen hat im vergangenen Jahr bundesweit die meisten offen angekündigten rechtsextremen Musikveranstaltungen verzeichnet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Mandy Eißing hervor. Demnach wurden von 193 deutschlandweit angekündigten Veranstaltungen mit Musikbeiträgen mehr als 80 in Thüringen durchgeführt. Laut Bundesregierung lag der Schwerpunkt in einem Ort in Südthüringen. Auch im benachbarten Sachsen fanden zahlreiche Konzerte statt. Insgesamt erfasste die Polizei bundesweit 345 Konzerte, Liederabende oder ähnliche Veranstaltungen. In dieser Zahl seien auch sonstige Musikdarbietungen etwa im Rahmen von Demonstrationen enthalten

via mdr: Über 80 rechtsextreme Konzerte – Thüringen bundesweiter Hotspot

CSD Döbeln: Beschlagnahme von Protestbus war rechtswidrig

Aktivist*innen des Zentrums für politische Schönheit wollten mit dem “Adenauer SRP+”-Bus den Pride unterstützen – wurden aber von der Polizei daran gehindert. Das war rechtswidrig, entschied nun das Landgericht Chemnitz. Der CSD in Döbeln machte im letzten September gleich mehrfach Schlagzeilen: Über 700 Personen nahmen an der Demonstration teil, an einer Gegenveranstaltung rechtsextremer Gruppen rund 90 (queer.de berichtete). Den Pride unterstützen wollte auch das Zentrum für politische Schönheit, doch der Bus “Adenauer SRP+”, bekannt durch die Störung eines TV-Interviews der AfD-Chefin Alice Weidel, wurde auf der Anfahrt von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Das Landgericht Chemnitz hat den Ablauf der Beschlagnahmung nun für rechtswidrig erklärt, wie zuerst die “Freie Presse” und später unter anderem netzpolitik.org berichteten. Bereits zuvor hatte es Kritik gegeben, dass die Polizei quasi das rechtsstaatliche Verfahren umgangen habe.

via queer: CSD Döbeln: Beschlagnahme von Protestbus war rechtswidrig

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siehe auhc: Polizei Sachsen:  Beschlagnahmebeschluss für Adenauer-Bus war rechtswidrig Schlappe für die sächsische Polizei: Die hatte im September letzten Jahres unter fragwürdigen Umständen den Adenauer-Protestbus der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit beschlagnahmt. Das Landgericht Chemnitz erklärte nun das Vorgehen für rechtswidrig. Die Beschlagnahme des Adenauer-Busses vom Zentrum für politische Schönheit am Rande des Christopher Street Days im September letzten Jahres in Döbeln war in dieser Form rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 13. Februar hervor, den netzpolitik.org einsehen konnte. Die Freie Presse (€) hatte zuerst darüber berichtet. Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Busses hatte sich im vergangenen Herbst zum Skandal für die Polizei in Sachsen entwickelt. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, hatte die Polizei rechtsstaatliche Verfahren umgangen. Das legten unabhängige Recherchen des MDR und von netzpolitik.org schon damals nahe. Die Polizei hatte damals während der Kontrolle des Busses an einem Samstag bei der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz angerufen. Sie wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Im Falle des Busses blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren.

Angreifer hat über 20 Vorstrafen – Nach Angriff am Nienburger Amtsgericht: Täter trat dort wiederholt als „Reichsbürger“ auf

Am Amtsgericht Nienburg war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Quelle: Graue Anhören Zu dem Angriff auf eine Wachtmeisterin am Amtsgericht Nienburg gibt es neue Details. Der Angreifer war dort schon einmal angeklagt – und erkennbar als „Reichsbürger“ aufgetreten. Jörn Graue 21.02.2026, 10:44 Uhr   Nienburg. Nach dem gewaltsamen Angriff auf eine Wachtmeisterin am Nienburger Amtsgericht am Donnerstag (19. Februar) gibt es neue Details. Bei dem Angreifer handelt es sich um einen 43 Jahre alten Mann aus Seesen im Harz. Und der war vor knapp einem Jahr schon einmal in Nienburg angeklagt. Nach der heftigen Gewaltattacke ermittelt die Polizei laut Pressesprecher Sergej Gavrilov aktuell wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beziehungsweise ihnen gleichstehende Personen gegen den Mann. Der 43-Jährige hatte sich in einem Prozess bei dem Versuch, ihn festzunehmen, massiv widersetzt und die Wachtmeisterin über eine Stuhlreihe geschubst. Die Justizmitarbeiterin war gegen einen Garderobenständer gefallen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen. Sie kam verletzt ins Krankenhaus. Angeklagt war der Mann wegen Beleidigung eines Richters. Angreifer sitzt vorübergehend im Gefängnis Herbeigerufene Polizisten hatten den Mann schließlich aus dem Saal geführt. Der Richter hatte den 43-Jährigen zu sieben Tagen Ordnungshaft verurteilt, die dieser aktuell in einem Gefängnis verbüßt. Die näheren Umstände sowie der konkrete Ablauf des Einsatzes seien derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen, sagt Polizeisprecher Sergej Gavrilov. Fest steht, dass der 43-Jährige bereits mindestens ein Mal zuvor in Nienburg angeklagt war. Ende März 2025 musste er sich wegen einer Autofahrt unter Drogen in einer Verhandlung verantworten. Darin tätigte er eine Vielzahl kruder Äußerungen und trat erkennbar als „Reichsbürger“ auf, ohne den Begriff allerdings selbst zu verwenden. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies 22 Einträge auf.

via die harke: Angreifer hat über 20 Vorstrafen Nach Angriff am Nienburger Amtsgericht: Täter trat dort wiederholt als „Reichsbürger“ auf

„SÄCHSISCHE SEPARATISTEN“ Angeklagter AfD-Mann erklärt Wehrsportübungen für harmlos – #terror

Im Dresdner Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Miliz „Sächsische Separatisten“ hat der ehemalige AfD-Funktionär Kurt Hättasch seine Unschuld beteuert. Er habe weder von der Existenz einer solchen Gruppe noch von ihren angeblichen Plänen zum Aufbau eines ostdeutschen NS-Staats gewusst, geschweige denn sich daran beteiligt. Was die Bundesanwaltschaft als Wehrsportübungen und Terrortraining beschreibt, nennt der Angeklagte „Waldtage“ – und stellt es auf eine Stufe mit Kinderspielen. Kurt Hättasch ist bemüht, die größtmögliche Fallhöhe herzustellen. Als einer von acht jungen Männern, denen die Bundesanwaltschaft die Gründung einer Neonazi-Miliz namens „Sächsische Separatisten“ vorwirft, sitzt der 26 Jahre alte AfD-Mann im Dresdner Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Es geht um einige der schwersten Vorwürfe, die das Strafgesetzbuch kennt: Terrorismus, Hochverrat, versuchter Mord. Doch als Hättasch am Freitag beginnt, sich in aller Ausführlichkeit zur Anklage zu äußern, bewegt er sich rhetorisch im Kosmos der absoluten Harmlosigkeit. Von einem „Kindergartenausflug“ spricht er, von „Indianerspielen“, von professionalisiertem „Räuber und Gendarm“. Laut Bundesanwaltschaft sollen sich die „Sächsischen Separatisten“ – abgekürzt „SS“, wie die mörderische Elitetruppe des NS-Regimes – im Februar 2020 gegründet haben. Mit Wehrsportübungen, Häuserkampftraining und dem Besuch von Schießständen sollen sie sich auf den „Tag X“ des von ihnen herbeigesehnten Zusammenbruchs der bundesrepublikanischen Ordnung vorbereitet haben. Mit dem Ziel, danach in einem möglichst großen Teil Ostdeutschlands eine Art NS-Staat zu schaffen, „gesäubert“ von allen Menschen, die nicht ins braune Weltbild passen. Hättasch soll 2022 zu der Gruppe gestoßen sein. (…) Was die Bundesanwaltschaft für paramilitärische Wehrsportübungen hält, wird in der Darstellung der einstigen AfD-Nachwuchshoffnung zu unpolitischer Pfadfinderei. Ein loses Häufchen, das plaudernd durch den Wald läuft, wie früher im Kindergarten. Dazu ein paar Erklärungen, wie man sich im Dickicht orientieren oder ein gebrochenes Bein behelfsmäßig schienen könne. Keine Uniformen, auch wenn Jörg S. dem einen oder anderen schlecht ausgestatteten Mitstreiter mit Flecktarnjacken ausgeholfen habe. Aber nur, weil die so preisgünstig seien. Keine Waffen, stattdessen Bier, Bratwurst und Gitarre. Die Idee für ein Geländespiel „Flagge erobern“, sagt Hättasch, die habe er aus dem Lieblings-Fantasy-Buch seiner Jugend geklaut. Und bei alledem war er, wenn man ihm glaubt, auch noch achtsam:  „Ich habe darauf hingewiesen, dass man darauf achten möge, keine Jungbäume umzutreten.“ Wie seine Mitangeklagten wurde Hättasch, damals Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion im sächsischen Grimma, Mitglied im Leipziger Kreisvorstand der AfD und Landesschatzmeister der Jungen Alternative, bei Razzien im November 2024 festgenommen. Weil er dabei mit einem geladenen und entsicherten Karabiner auf einen Polizisten gezielt haben soll, wird ihm versuchter Mord vorgeworfen. Bis zu diesem Punkt – es ist Nummer elf auf seiner Liste – kommt Hättasch am Freitag nicht mehr. Auch diesen Vorwurf hat er jedoch schon vehement bestritten: Er habe die Polizei für die Antifa gehalten und seine Familie verteidigen wollen.

via endstation rechts: „SÄCHSISCHE SEPARATISTEN“ Angeklagter AfD-Mann erklärt Wehrsportübungen für harmlos

ArbG sieht Zweifel an Verfassungstreue, aber Verfahrensfehler – Behörde muss neu über Bewer­bung eines AfD-Mit­g­lieds ent­scheiden

20.02.2026 Der Landesverband Thüringen der AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Foto: picture alliance/dpa/Michael Reichel Ein AfD-Mitglied erhielt wegen seiner Parteizugehörigkeit im Bewerbungsverfahren für eine Behördenstelle eine Absage. Das ArbG Erfurt sieht Verfahrensfehler – aber auch Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Das Land Thüringen muss aufgrund eines Verfahrensfehlers erneut über die Bewerbung eines AfD-Mitglieds für eine Stelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt entscheiden.  Der gelernte Krankenpfleger hatte sich als Sachbearbeiter beworben und nach einem Bewerbungsgespräch im Juli 2024 zunächst eine Zusage bekommen. Beim Klären der Vertragsdetails teilte ihm die Behörde im Oktober 2024 jedoch mit, dass er nach einer Überprüfung durch das Innenministerium mit Blick auf seine Parteizugehörigkeit doch nicht eingestellt werde. Dagegen wehrte sich der Mann, der auch für die AfD in einem Thüringer Kreistag sitzt, juristisch. Einen Anspruch auf die Stelle habe der Mann nicht, stellte das Arbeitsgericht (ArbG) Erfurt klar. Der Freistaat müsse aber die Auswahlentscheidung wiederholen, so das ArbG (Urt. v. 20.02.2025, Az. 3 Ca 2030/24). Zweifel an Verfassungstreue Die maßgeblichen Einstellungskriterien für den öffentlichen Arbeitgeber seien “Eignung, Befähigung und fachliche Leistung”, führt das Gericht aus. Die Eignung setze Verfassungstreue voraus, und an dieser durfte der Freistaat Thüringen aufgrund der Mitgliedschaft und Mandatsträgerschaft des Bewerbers Zweifel haben. Ausreichend hierfür sei, dass der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Thüringen als erwiesen rechtsextremistisch einstufe. Diese Zweifel habe der Mann im Gerichtsverfahren nicht ausräumen können, so das ArbG. Der Bewerber habe nicht dargelegt, dass er alle Voraussetzungen für die Einstellung erfülle. Damit durfte der Freistaat ihm die Einstellung zu Recht verweigern. Auch sei, anders als von dem Mann vorgetragen, noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Vertreten wird er von Rechtsanwalt Max Zimmermann von der Kanzlei Schlömer und Kollegen aus Sangerhausen. Für den Freistaat verhandelte Rechtsanwalt Richard Baumann von Baumann & Kollegen aus Erfurt. LTO berichtete über die Verhandlung im November 2025. Thüringen muss Auswahlentscheidung wiederholen Der Freistaat Thüringen müsse aber die Auswahlentscheidung wiederholen: Der Mann hätte vor der ablehnenden Entscheidung mit den berechtigten Zweifeln konfrontiert werden müssen, “um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu positionieren und sie gegebenenfalls auszuräumen”, entschied das ArbG. Gegenstand der Beurteilung eines Bewerbers sei stets dessen persönliche Eignung, die nicht allein aufgrund formaler Merkmale wie der (aktiven) Mitgliedschaft in einer Partei festgestellt werden könne.

via lto: ArbG sieht Zweifel an Verfassungstreue, aber Verfahrensfehler Behörde muss neu über Bewer­bung eines AfD-Mit­g­lieds ent­scheiden

#Vetternwirtschaft in der AfD – 16 Jobs bei einer Abgeordneten, 10 beim Spitzenkandidaten – #clanstrukturen

Dass AfD-Abgeordnete Verwandte mit Stellen versorgen, ist nicht alles. In Sachsen-Anhalt beschäftigen sie auf Staatskosten auch auffällig viel Personal. Die AfD wird ihre Vetternwirtschaftsaffäre nicht los. Immer mehr Fälle werden bekannt, in denen AfD-Abgeordnete Verwandte von Parteikollegen einstellen, allen voran in Sachsen-Anhalt. Nun gerät auch die teils hohe Zahl an Mitarbeitenden bei etlichen AfD-Abgeordneten in den Blick – und die Frage, ob angesichts dieser Größe auch Scheinbeschäftigung stattfindet. So beschäftigten die 23 AfD-Abgeordneten im Landtag Sachsen-Anhalt laut einer Auflistung der Landtagsverwaltung, die der taz vorliegt, insgesamt 162 Mitarbeitende. Weit mehr als alle anderen Fraktionen: Die CDU – mit 40 Abgeordneten deutlich größer – stellt 125 Mitarbeitende, die SPD nur 28, die Linke 21, die FDP 20 und die Grünen 9. (…) Der Parteienforscher Benjamin Höhne spricht von einem „Graubereich“, den die AfD bei ihren Mitarbeitenden „offenbar in einer bis dato nicht bekannten Art und Weise für sich ausgenutzt hat“. Bei der Vetternwirtschaft werde Personal nicht in erster Linie nach Qualifikation und fachlicher Eignung rekrutiert, so Höhne zur taz. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass für die Mitarbeitenden in den Abgeordnetenbüros und Fraktionen keine feste Laufbahn oder ein bestimmter Hochschulabschluss notwendig seien. Die AfD Sachsen-Anhalt tut die Vorwürfe bisher einerseits als Kampagne ab, zugleich berichten aber auch rechtsradikale Medien darüber und fordern, wie der rechtsextreme Vordenker Götz Kubitschek, „aufzuräumen“. Zumal das Bekanntwerden immer neuer Fälle auf interne Grabenkämpfe zurückgeht und AfD-Wähler*innen entsprechend schwer zu vermitteln sein dürfte. Entsprechend ist man in der Partei derzeit sehr nervös und sieht Handlungsbedarf. Die AfD Sachsen-Anhalt hat nun eine Kommission für Verhalten im parlamentarischen Betrieb angekündigt. Dabei gibt es die interne Kritik, dass diese von exakt den Leuten aufgesetzt werden soll, die das Vetternwirtschaftssystem im Landesverband erst installiert haben. Und so klingen Siegmunds Social-Media-Videos in jüngster Zeit eher verzweifelt bis defensiv, wenn er appelliert, die Reihen zu schließen oder erklärt, dass sein Vater im Bundestag nur zeitweise 7.700 Euro verdient hat und jetzt „nur“ 5.500 Euro bekommt.

via taz: Vetternwirtschaft in der AfD 16 Jobs bei einer Abgeordneten, 10 beim Spitzenkandidaten