Am Amtsgericht Nienburg war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Quelle: Graue Anhören Zu dem Angriff auf eine Wachtmeisterin am Amtsgericht Nienburg gibt es neue Details. Der Angreifer war dort schon einmal angeklagt – und erkennbar als „Reichsbürger“ aufgetreten. Jörn Graue 21.02.2026, 10:44 Uhr   Nienburg. Nach dem gewaltsamen Angriff auf eine Wachtmeisterin am Nienburger Amtsgericht am Donnerstag (19. Februar) gibt es neue Details. Bei dem Angreifer handelt es sich um einen 43 Jahre alten Mann aus Seesen im Harz. Und der war vor knapp einem Jahr schon einmal in Nienburg angeklagt. Nach der heftigen Gewaltattacke ermittelt die Polizei laut Pressesprecher Sergej Gavrilov aktuell wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beziehungsweise ihnen gleichstehende Personen gegen den Mann. Der 43-Jährige hatte sich in einem Prozess bei dem Versuch, ihn festzunehmen, massiv widersetzt und die Wachtmeisterin über eine Stuhlreihe geschubst. Die Justizmitarbeiterin war gegen einen Garderobenständer gefallen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen. Sie kam verletzt ins Krankenhaus. Angeklagt war der Mann wegen Beleidigung eines Richters. Angreifer sitzt vorübergehend im Gefängnis Herbeigerufene Polizisten hatten den Mann schließlich aus dem Saal geführt. Der Richter hatte den 43-Jährigen zu sieben Tagen Ordnungshaft verurteilt, die dieser aktuell in einem Gefängnis verbüßt. Die näheren Umstände sowie der konkrete Ablauf des Einsatzes seien derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen, sagt Polizeisprecher Sergej Gavrilov. Fest steht, dass der 43-Jährige bereits mindestens ein Mal zuvor in Nienburg angeklagt war. Ende März 2025 musste er sich wegen einer Autofahrt unter Drogen in einer Verhandlung verantworten. Darin tätigte er eine Vielzahl kruder Äußerungen und trat erkennbar als „Reichsbürger“ auf, ohne den Begriff allerdings selbst zu verwenden. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies 22 Einträge auf.

via die harke: Angreifer hat über 20 Vorstrafen Nach Angriff am Nienburger Amtsgericht: Täter trat dort wiederholt als „Reichsbürger“ auf