Angreifer hat über 20 Vorstrafen – Nach Angriff am Nienburger Amtsgericht: Täter trat dort wiederholt als „Reichsbürger“ auf

Am Amtsgericht Nienburg war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Quelle: Graue Anhören Zu dem Angriff auf eine Wachtmeisterin am Amtsgericht Nienburg gibt es neue Details. Der Angreifer war dort schon einmal angeklagt – und erkennbar als „Reichsbürger“ aufgetreten. Jörn Graue 21.02.2026, 10:44 Uhr   Nienburg. Nach dem gewaltsamen Angriff auf eine Wachtmeisterin am Nienburger Amtsgericht am Donnerstag (19. Februar) gibt es neue Details. Bei dem Angreifer handelt es sich um einen 43 Jahre alten Mann aus Seesen im Harz. Und der war vor knapp einem Jahr schon einmal in Nienburg angeklagt. Nach der heftigen Gewaltattacke ermittelt die Polizei laut Pressesprecher Sergej Gavrilov aktuell wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beziehungsweise ihnen gleichstehende Personen gegen den Mann. Der 43-Jährige hatte sich in einem Prozess bei dem Versuch, ihn festzunehmen, massiv widersetzt und die Wachtmeisterin über eine Stuhlreihe geschubst. Die Justizmitarbeiterin war gegen einen Garderobenständer gefallen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen. Sie kam verletzt ins Krankenhaus. Angeklagt war der Mann wegen Beleidigung eines Richters. Angreifer sitzt vorübergehend im Gefängnis Herbeigerufene Polizisten hatten den Mann schließlich aus dem Saal geführt. Der Richter hatte den 43-Jährigen zu sieben Tagen Ordnungshaft verurteilt, die dieser aktuell in einem Gefängnis verbüßt. Die näheren Umstände sowie der konkrete Ablauf des Einsatzes seien derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen, sagt Polizeisprecher Sergej Gavrilov. Fest steht, dass der 43-Jährige bereits mindestens ein Mal zuvor in Nienburg angeklagt war. Ende März 2025 musste er sich wegen einer Autofahrt unter Drogen in einer Verhandlung verantworten. Darin tätigte er eine Vielzahl kruder Äußerungen und trat erkennbar als „Reichsbürger“ auf, ohne den Begriff allerdings selbst zu verwenden. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies 22 Einträge auf.

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„SÄCHSISCHE SEPARATISTEN“ Angeklagter AfD-Mann erklärt Wehrsportübungen für harmlos – #terror

Im Dresdner Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Miliz „Sächsische Separatisten“ hat der ehemalige AfD-Funktionär Kurt Hättasch seine Unschuld beteuert. Er habe weder von der Existenz einer solchen Gruppe noch von ihren angeblichen Plänen zum Aufbau eines ostdeutschen NS-Staats gewusst, geschweige denn sich daran beteiligt. Was die Bundesanwaltschaft als Wehrsportübungen und Terrortraining beschreibt, nennt der Angeklagte „Waldtage“ – und stellt es auf eine Stufe mit Kinderspielen. Kurt Hättasch ist bemüht, die größtmögliche Fallhöhe herzustellen. Als einer von acht jungen Männern, denen die Bundesanwaltschaft die Gründung einer Neonazi-Miliz namens „Sächsische Separatisten“ vorwirft, sitzt der 26 Jahre alte AfD-Mann im Dresdner Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Es geht um einige der schwersten Vorwürfe, die das Strafgesetzbuch kennt: Terrorismus, Hochverrat, versuchter Mord. Doch als Hättasch am Freitag beginnt, sich in aller Ausführlichkeit zur Anklage zu äußern, bewegt er sich rhetorisch im Kosmos der absoluten Harmlosigkeit. Von einem „Kindergartenausflug“ spricht er, von „Indianerspielen“, von professionalisiertem „Räuber und Gendarm“. Laut Bundesanwaltschaft sollen sich die „Sächsischen Separatisten“ – abgekürzt „SS“, wie die mörderische Elitetruppe des NS-Regimes – im Februar 2020 gegründet haben. Mit Wehrsportübungen, Häuserkampftraining und dem Besuch von Schießständen sollen sie sich auf den „Tag X“ des von ihnen herbeigesehnten Zusammenbruchs der bundesrepublikanischen Ordnung vorbereitet haben. Mit dem Ziel, danach in einem möglichst großen Teil Ostdeutschlands eine Art NS-Staat zu schaffen, „gesäubert“ von allen Menschen, die nicht ins braune Weltbild passen. Hättasch soll 2022 zu der Gruppe gestoßen sein. (…) Was die Bundesanwaltschaft für paramilitärische Wehrsportübungen hält, wird in der Darstellung der einstigen AfD-Nachwuchshoffnung zu unpolitischer Pfadfinderei. Ein loses Häufchen, das plaudernd durch den Wald läuft, wie früher im Kindergarten. Dazu ein paar Erklärungen, wie man sich im Dickicht orientieren oder ein gebrochenes Bein behelfsmäßig schienen könne. Keine Uniformen, auch wenn Jörg S. dem einen oder anderen schlecht ausgestatteten Mitstreiter mit Flecktarnjacken ausgeholfen habe. Aber nur, weil die so preisgünstig seien. Keine Waffen, stattdessen Bier, Bratwurst und Gitarre. Die Idee für ein Geländespiel „Flagge erobern“, sagt Hättasch, die habe er aus dem Lieblings-Fantasy-Buch seiner Jugend geklaut. Und bei alledem war er, wenn man ihm glaubt, auch noch achtsam:  „Ich habe darauf hingewiesen, dass man darauf achten möge, keine Jungbäume umzutreten.“ Wie seine Mitangeklagten wurde Hättasch, damals Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion im sächsischen Grimma, Mitglied im Leipziger Kreisvorstand der AfD und Landesschatzmeister der Jungen Alternative, bei Razzien im November 2024 festgenommen. Weil er dabei mit einem geladenen und entsicherten Karabiner auf einen Polizisten gezielt haben soll, wird ihm versuchter Mord vorgeworfen. Bis zu diesem Punkt – es ist Nummer elf auf seiner Liste – kommt Hättasch am Freitag nicht mehr. Auch diesen Vorwurf hat er jedoch schon vehement bestritten: Er habe die Polizei für die Antifa gehalten und seine Familie verteidigen wollen.

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ArbG sieht Zweifel an Verfassungstreue, aber Verfahrensfehler – Behörde muss neu über Bewer­bung eines AfD-Mit­g­lieds ent­scheiden

20.02.2026 Der Landesverband Thüringen der AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Foto: picture alliance/dpa/Michael Reichel Ein AfD-Mitglied erhielt wegen seiner Parteizugehörigkeit im Bewerbungsverfahren für eine Behördenstelle eine Absage. Das ArbG Erfurt sieht Verfahrensfehler – aber auch Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Das Land Thüringen muss aufgrund eines Verfahrensfehlers erneut über die Bewerbung eines AfD-Mitglieds für eine Stelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt entscheiden.  Der gelernte Krankenpfleger hatte sich als Sachbearbeiter beworben und nach einem Bewerbungsgespräch im Juli 2024 zunächst eine Zusage bekommen. Beim Klären der Vertragsdetails teilte ihm die Behörde im Oktober 2024 jedoch mit, dass er nach einer Überprüfung durch das Innenministerium mit Blick auf seine Parteizugehörigkeit doch nicht eingestellt werde. Dagegen wehrte sich der Mann, der auch für die AfD in einem Thüringer Kreistag sitzt, juristisch. Einen Anspruch auf die Stelle habe der Mann nicht, stellte das Arbeitsgericht (ArbG) Erfurt klar. Der Freistaat müsse aber die Auswahlentscheidung wiederholen, so das ArbG (Urt. v. 20.02.2025, Az. 3 Ca 2030/24). Zweifel an Verfassungstreue Die maßgeblichen Einstellungskriterien für den öffentlichen Arbeitgeber seien “Eignung, Befähigung und fachliche Leistung”, führt das Gericht aus. Die Eignung setze Verfassungstreue voraus, und an dieser durfte der Freistaat Thüringen aufgrund der Mitgliedschaft und Mandatsträgerschaft des Bewerbers Zweifel haben. Ausreichend hierfür sei, dass der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Thüringen als erwiesen rechtsextremistisch einstufe. Diese Zweifel habe der Mann im Gerichtsverfahren nicht ausräumen können, so das ArbG. Der Bewerber habe nicht dargelegt, dass er alle Voraussetzungen für die Einstellung erfülle. Damit durfte der Freistaat ihm die Einstellung zu Recht verweigern. Auch sei, anders als von dem Mann vorgetragen, noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Vertreten wird er von Rechtsanwalt Max Zimmermann von der Kanzlei Schlömer und Kollegen aus Sangerhausen. Für den Freistaat verhandelte Rechtsanwalt Richard Baumann von Baumann & Kollegen aus Erfurt. LTO berichtete über die Verhandlung im November 2025. Thüringen muss Auswahlentscheidung wiederholen Der Freistaat Thüringen müsse aber die Auswahlentscheidung wiederholen: Der Mann hätte vor der ablehnenden Entscheidung mit den berechtigten Zweifeln konfrontiert werden müssen, “um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu positionieren und sie gegebenenfalls auszuräumen”, entschied das ArbG. Gegenstand der Beurteilung eines Bewerbers sei stets dessen persönliche Eignung, die nicht allein aufgrund formaler Merkmale wie der (aktiven) Mitgliedschaft in einer Partei festgestellt werden könne.

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#Vetternwirtschaft in der AfD – 16 Jobs bei einer Abgeordneten, 10 beim Spitzenkandidaten – #clanstrukturen

Dass AfD-Abgeordnete Verwandte mit Stellen versorgen, ist nicht alles. In Sachsen-Anhalt beschäftigen sie auf Staatskosten auch auffällig viel Personal. Die AfD wird ihre Vetternwirtschaftsaffäre nicht los. Immer mehr Fälle werden bekannt, in denen AfD-Abgeordnete Verwandte von Parteikollegen einstellen, allen voran in Sachsen-Anhalt. Nun gerät auch die teils hohe Zahl an Mitarbeitenden bei etlichen AfD-Abgeordneten in den Blick – und die Frage, ob angesichts dieser Größe auch Scheinbeschäftigung stattfindet. So beschäftigten die 23 AfD-Abgeordneten im Landtag Sachsen-Anhalt laut einer Auflistung der Landtagsverwaltung, die der taz vorliegt, insgesamt 162 Mitarbeitende. Weit mehr als alle anderen Fraktionen: Die CDU – mit 40 Abgeordneten deutlich größer – stellt 125 Mitarbeitende, die SPD nur 28, die Linke 21, die FDP 20 und die Grünen 9. (…) Der Parteienforscher Benjamin Höhne spricht von einem „Graubereich“, den die AfD bei ihren Mitarbeitenden „offenbar in einer bis dato nicht bekannten Art und Weise für sich ausgenutzt hat“. Bei der Vetternwirtschaft werde Personal nicht in erster Linie nach Qualifikation und fachlicher Eignung rekrutiert, so Höhne zur taz. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass für die Mitarbeitenden in den Abgeordnetenbüros und Fraktionen keine feste Laufbahn oder ein bestimmter Hochschulabschluss notwendig seien. Die AfD Sachsen-Anhalt tut die Vorwürfe bisher einerseits als Kampagne ab, zugleich berichten aber auch rechtsradikale Medien darüber und fordern, wie der rechtsextreme Vordenker Götz Kubitschek, „aufzuräumen“. Zumal das Bekanntwerden immer neuer Fälle auf interne Grabenkämpfe zurückgeht und AfD-Wähler*innen entsprechend schwer zu vermitteln sein dürfte. Entsprechend ist man in der Partei derzeit sehr nervös und sieht Handlungsbedarf. Die AfD Sachsen-Anhalt hat nun eine Kommission für Verhalten im parlamentarischen Betrieb angekündigt. Dabei gibt es die interne Kritik, dass diese von exakt den Leuten aufgesetzt werden soll, die das Vetternwirtschaftssystem im Landesverband erst installiert haben. Und so klingen Siegmunds Social-Media-Videos in jüngster Zeit eher verzweifelt bis defensiv, wenn er appelliert, die Reihen zu schließen oder erklärt, dass sein Vater im Bundestag nur zeitweise 7.700 Euro verdient hat und jetzt „nur“ 5.500 Euro bekommt.

via taz: Vetternwirtschaft in der AfD 16 Jobs bei einer Abgeordneten, 10 beim Spitzenkandidaten

Frau nicht mehr arbeitsfähig AfD-Politiker soll über 80-Jährige im Landtagsbüro beschäftigen – #clanstrukturen #vetternwirtschaft

Das nächste Puzzleteil in der Geschichte um fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse in der AfD. Diesmal soll der NRW-Abgeordnete Esser eine Frau im Landtagsbüro beschäftigen, die Mitte 80 und kaum arbeitsfähig sein soll. Damit gerät Esser zum wiederholten Male in die Schlagzeilen. Der nordrhein-westfälische AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Esser beschäftigt eine Frau, die offenbar nicht mehr arbeitsfähig ist. Rosemarie Z. ist Jahrgang 1940, trotzdem wird sie in Unterlagen, die dem “Spiegel” vorliegen, als Mitarbeiterin seines Landtagsbüros ausgewiesen. Der Ehemann der Mittachtzigerin soll sich bei Parteiveranstaltungen oft frühzeitig mit dem Hinweis verabschieden, dass er sie nicht allzu lang allein zu Hause lassen könne. Aus Parteikreisen heißt es, die Anstellung gebe es, weil ihr Ehemann Werner Z. Teil eines parteiinternen Netzwerks um Esser sei und sich Esser so dessen Solidarität sichere. Auch der Ehemann selbst ist bei einem Europaabgeordneten angestellt, der diesem Netzwerk nahesteht.

via ntv: Frau nicht mehr arbeitsfähig AfD-Politiker soll über 80-Jährige im Landtagsbüro beschäftigen

Zwei weitere prominente Fälle – AfD-Personalchef beschäftigt eigene Freundin im Bundestag AfD im Bundestag – #clanstruktur

In der Vetternwirtschafts-Affäre der AfD trifft es drei weitere Schwergewichte der Partei, unter anderem aus dem Bundes- sowie dem Fraktionsvorstand. Nach Recherchen von “t-online” ist erstens die Freundin des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Stefan Keuter, auf Kosten des Steuerzahlers als Mitarbeiterin direkt in dessen Büro beschäftigt. Pikant: Keuter ist im Fraktionsvorstand für Personalangelegenheiten zuständig. Parteiintern ist die Beziehung seit Langem bekannt. Mehrere Quellen bestätigten, dass die beiden gemeinsam parteiinterne Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Empfänge besuchen. “t-online” wurden zudem Aufnahmen von Keuters Wohnsitz in Duisburg zugespielt – auf Klingelschild und Briefkasten stehen Keuters sowie der Nachname der Frau gemeinsam. Privatfotos zeigen beide in Dubai und beim Oktoberfest. Im System des Bundestags ist die Frau als Keuters Mitarbeiterin eingetragen. Keuter bestätigt Anstellung Auf Anfrage von t-online bestätigt Keuter die Anstellung, leugnet oder bestätigt aber nicht die Beziehung. Er bestreitet “eine gemeinsame Haushaltsführung oder ein Zusammenleben”. Dass sich der Name seiner Mitarbeiterin an seiner Wohnung befinde, habe “ausschließlich praktische Gründe”, so Keuter. “Ich nehme vorübergehend Post für sie entgegen.”  Zweitens wird nach Recherchen von t-online die Lebensgefährtin von Dirk Brandes, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des AfD-Bundesvorstands, im System des Bundestags als Mitarbeiterin im Büro von Stefan Henze aufgeführt. Brandes sitzt bereits seit 2021 im Bundestag, vor zwei Jahren wurde er zudem in den Bundesvorstand der Partei gewählt. Henze ist 2025 neu in den Bundestag eingezogen, er stammt wie Brandes aus dem Landesverband Niedersachsen. Henze, Brandes sowie dessen Freundin wirken zusammen im Vorstand des AfD-Kreisverbands Hannover-Land. Brandes ist mit seiner Lebensgefährtin seit Jahren liiert. In den sozialen Netzwerken teilt man Pärchenfotos, auch auf Parteiveranstaltungen treten die beiden als Paar auf. Eine Anfrage von t-online beantworteten Brandes wie Henze nicht.

via focus: Zwei weitere prominente Fälle AfD-Personalchef beschäftigt eigene Freundin im Bundestag AfD im Bundestag

siehe auch: Keuter streitet Beziehung ab AfD-Fraktionsvize beschäftigt Freundin im Bundestagsbüro. Die Anstellungen von Familienmitgliedern in der AfD ziehen immer weitere Kreise. Einem Bericht zufolge beschäftigt der Personalchef der Partei im Bundestag seine eigene Freundin als Büromitarbeiterin. Auch in zwei weiteren Fällen sollen Partnerinnen von Anstellungen profitieren. In der Vetternwirtschafts-Affäre der AfD trifft es drei weitere Schwergewichte der Partei, unter anderem aus dem Bundes- sowie dem Fraktionsvorstand. Nach Recherchen von t-online ist erstens die Freundin des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Stefan Keuter, auf Kosten des Steuerzahlers als Mitarbeiterin direkt in dessen Büro beschäftigt. Pikant: Keuter ist im Fraktionsvorstand für Personalangelegenheiten zuständig. Parteiintern ist die Beziehung seit Langem bekannt. Mehrere Quellen bestätigten, dass die beiden gemeinsam parteiinterne Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Empfänge besuchen (…) Im dritten Fall wird die Ehefrau des AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser als Mitarbeiterin des Bundestagsabgeordneten Markus Matzerath im System des Bundestags geführt. Matzerath kommt wie Esser aus NRW und ist 2025 neu in den Bundestag eingezogen. Esser muss sich aktuell wegen des Vorwurfs der Zeugnis- und Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. (…) Esser steht zudem im Verdacht, in seinem Landtagsbüro eine hochbetagte Frau zu beschäftigen, deren Arbeitsfähigkeit in Zweifel steht. Rosemarie Z. ist laut “Spiegel” Jahrgang 1940. Er soll sich bei Parteiveranstaltungen oft frühzeitig mit dem Hinweis verabschiedet haben, dass er sie nicht allzu lang allein zu Hause lassen könne. Aus Parteikreisen heißt es, die Anstellung gebe es, weil ihr Ehemann Werner Z. Teil eines parteiinternen Netzwerks um Esser sei und sich Esser so dessen Solidarität sichere. Auch der Ehemann selbst ist bei einem Europaabgeordneten angestellt, der diesem Netzwerk nahesteht.

Far-Right Croatian MP Sparks Crisis by Singing About Fascist Leader

The Croatian Liberals have threatened to quit the governing coalition unless Prime Minister Andrej Plenkovic takes action to curb a far-right Homeland Movement MP who hymned a World War II-era fascist on video. Far-right Homeland Movement MP Josip Dabro is back at the centre of attention in Croatian politics after appearing in controversial video footage again. Dabro was appointed a minister at the beginning of the current coalition government’s mandate in 2024 but was quickly dismissed after a video became public of him shooting a gun through a car window in a populated area. Then in January 2025, video footage was leaked of Dabro stripped to the waist and gleefully wielding an illegal Kalashnikov in a cornfield. The latest incident centres around a recording published on February 15 in which Dabro, with a glass in his hand and accompanied by an accordionist, sings a song that appears to glorify Ante Pavelic, who was the head of the Nazi-allied Independent State of Croatia from 1941 to 1945, when fascist Ustasha forces killed Jews, Serbs and Roma people

via balkan insight: Far-Right Croatian MP Sparks Crisis by Singing About Fascist Leader