Sollte der Landtagspräsident in RLP überprüfen können, ob Mitarbeiter von Abgeordneten verfassungstreu sind? Die AfD-Fraktion sah dies nicht so und klagte. Jetzt gibt es ein Urteil. Möglich gemacht hatte eine solche Überprüfung das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz. Am Dienstag entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Gesetz nicht gegen die Landesverfassung verstoße. Die damit verbundene Einschränkung der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie seien gerechtfertigt und dienten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion bleibe daher ohne Erfolg. Mitarbeiter-Überprüfung seit 2025 möglich Das Gesetz war im Juli 2025 geändert worden. Seitdem sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen möglich. Verweigern die Personen die Überprüfung oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten. (…) Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) nannte das Urteil einen “Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlamente”. Dem Landtag Rheinland-Pfalz komme im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden damit eine Vorreiterrolle zu, betonte Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und dass das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.
STRAFVERFAHREN ERÖFFNET – VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT – #LockHimUp
Hat Xavier Naidoo antisemitische Inhalte verbreitet? Das muss jetzt das Gericht klären: Eine Anklage wegen Volksverhetzung wurde zugelassen, das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen wurde eröffnet. Es ist nicht das erste Mal, dass der Sänger mit Read more
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